Im letzten Urlaub ist uns zusätzlich aufgefallen, dass es im oberen Bereich des Wohnmobils, bei laufender Heizung und geöffneten Fenster im GFK Dach, es etwas nach Abgas reicht. Im vorderen Bereich des GFK Dachs sind die beiden Schlafplätze unserer Kinder.
Der Abgasaustritt unserer DIESEL Standheizung ist unterhalb des Fensters im GFK Dach. Dieses Fenster lässt sich öffnen und hat auch keinen Verrieglungskontakt für die Heizung.
Das große Fenster direkt oberhalb der Heizung, verriegelt die Heizung nach dem öffnen. Das sollte soweit ok sein.
Bei baugleichen Fahrzeugen etwas neueren Herstellungsdatum (ab Mitte 2020) hat der Hersteller das Fenster oben im GFK Dach einfach mit einer Schraube verriegelt.
Jetzt stell sich für mich die Frage, ob das öffnen des Fensters bei unserem Fahrzeug rechtskonform ist. Gilt die DIN EN 1949 eigentlich bei einer Dieselheizung? Wir haben eine Truma 6D.
Vielleicht kann ja jemand bei der Frage behilflich sein.



