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Übernahme der SF Klasse von Pkw?


Nixakademiker am 01 Okt 2022 10:28:54

Hallo! Die Materie Womo ist neu für mich und noch nicht ganz durchsichtig. Mein Womo (Neu/5Tonnen) soll noch diesen Herbst/Winter geliefert werden. Bin bei der PKW/Vollkasko-Versicherung hab ich mittlerweile die SF-Klasse 45 . Kann ich nun, wenn ich meinen PKW stilllege, die SF meines PKWs aufs Wohnmobil übertragen und meinen alten PKW dann wieder als Zweitwagen neu anmelden? Sorry. Für die meisten wahrscheinlich eine einfache Frage. Aber ich kenne mich da einfach nicht aus.....Gegoogelt hab ich auch, aber klar ist mir die Sache trotzdem nicht. Danke für die Infos!

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Luppo am 01 Okt 2022 11:09:01

Die SFs können unter den Fahrzeugen des gleichen Versicherungsnehmers beliebig getauscht werden. Ob die bei der gleiche. Gesellschaft versichert sein müssen, weiß ich nicht, aber ich denke nicht.

BiggiK am 01 Okt 2022 11:18:04

Deine Versicherung ist der richtige Ansprechpartner für deine Frage. Lass dir dort ein Angebot machen für das Wohnmobil und natürlich auch Angebote von anderen Anbietern. Es gibt spezielle Wohnmobilversicherer mit interessanten Tarifen und vor allem mit guten Bedingungen. Es gilt die zu vergleichen
Gruß Birgit

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UweHD am 01 Okt 2022 11:18:18

Man kann für das Wohnmobil die SF Klasse eines Vertrages nutzen, der bislang auf einen PKW lief. Habe ich erst letztes Jahr bei der LVM so gemacht.

Pechvogel am 01 Okt 2022 11:28:23

Es gibt auch Versicherungsgesellschaften da kann man einen Zweitwagen in der gleichen SF-Klasse versichern wie das Erstfahrzeug. Und das muss nicht mal bei der gleichen Versicherung versichert sein.
Aber, wie oben schon angedeutet, es gibt auch Versicherungen die sind derart spezialisiert dass sie ein Womo „ganz normal“ versichern und dabei Tarife aufrufen die sehr günstig sind.
Wobei natürlich auch die Höhe der Selbstbeteiligung im Kaskobereich erheblichen Einfluss auf die Tarife hat. Die Frage ist dann immer: Will ich jeden Schaden absichern oder nur was ich mir ( so ohne weiteres ) nicht leisten kann?
Muss also der abgefahrene Außenspiegel für 400,-€ über die Versicherung laufen oder könnte ich einen Kotflügel für 1.000,-€ auch aus „der eigenen Tasche“ bezahlen?



Grüße
Dirk

Navigatore am 01 Okt 2022 11:29:41

Nixakademiker hat geschrieben:Bin bei der PKW/Vollkasko-Versicherung hab ich mittlerweile die SF-Klasse 45 . Kann ich nun, wenn ich meinen PKW stilllege, die SF meines PKWs aufs Wohnmobil übertragen und meinen alten PKW dann wieder als Zweitwagen neu anmelden?

Einen Pkw-Vertrag kannst du in einen Womo-Vertrag wandeln und Schadensfreiheitsrabatte mitnnehmen.

Aber Achtung :!:

Die Rabattierung ist unterschiedlich. Für Wohnmobile ist bei SF10, manchmal auch SF20 Schluss und die Rabattstaffelung ist auch eine andere. Das muss man sich genau durchrechnen (lassen)

pwglobe am 01 Okt 2022 11:32:02

UweHD hat geschrieben:Man kann für das Wohnmobil die SF Klasse eines Vertrages nutzen, der bislang auf einen PKW lief. Habe ich erst letztes Jahr bei der LVM so gemacht.


Hallo, habe bei der LVM sogar die SF Klasse vom Motorrad genommen, da der PKW auf die Firma läuft.
Weiterer Vorteil bei der LVM, der Schutzbrief gilt für das versicherte Fahrzeug egal wie groß oder schwer.

DonWoMo am 01 Okt 2022 12:08:00

Wir haben viele Fahrzeuge, 10 um genau zu sein, Autos, Motorräder und natürlich auch ein Wohnmobil. Du kannst jeden beliebigen SF Rabatt auf ein anderes Fahrzeug übertragen. Dazu muss weder die Versicherung gleich sein, noch muss es sich um einen Vertrag von dir handeln. Es geht auch ein Vertrag der Eltern, der an die Kinder, oder Lebenspartner - alles ohne große Probleme möglich. Was nicht geht ist das ein 20 jähriger mit SF 10 unterwegs ist, hier wird die SF angepasst aufs maximal mögliche.

Unser Wohnmobil fährt mit dem SF des Motorrads meiner Frau, und selbstverständlich ist die Versicherung eine ganz andere. Wenn du einen Vertrag mit hohem SF Rabatt hast, solltest du nach einer Versicherung suchen, die das entsprechend gutiert.

Wie wirds gemacht: beim online Vertrag einfach die Vertragsnummer des Fahrzeugs angeben, von welchem der SF genommen werden soll. Ist das dein Vertrag, hörst du nie wieder was davon und es läuft, gehört der jemand anderem, dann wird diese um Freigabe befragt.

Das Motorrad meiner Frau beginnt jetzt wieder als Zweitfahrzeug. Unter dem Strich war es aber so viel günstiger.

Grüsse Don

Koblenzo am 01 Okt 2022 14:04:52

Nixakademiker hat geschrieben:kann ich die SF meines PKWs aufs Wohnmobil übertragen

Ja, aber das sollte auch Sinn machen. Also für beide Fahrzeuge jeweils die günstigsten Tarife finden.
Für eines zweites Fahrzeug beginnst du üblicherweise mit SF 3, aber es gibt auch Anbieter wie VERTI,
die dem Zweitfahrzeug den gleichen SF geben wie dem Erstfahrzeug, Allerdings ist die VERTI wirklich
teuer. Man muß einfach beide Fahrzeug zum Beispiel auf Check24 einzeln durchspielen. Es reicht, für
die Übersicht, einen beliebigen SFR einzugeben, dann siehst Du welche Gesellschaft deine Fahrzeuge
wie einstuft.

Für mein Cabrio zum Beispiel werden für HP und VK mit SF38 Jahres-Prämien aufgerufen von 120 € bis
290 €. Dafür würde ich lieber den SF3 bei der günstigen Versicherung nehmen und das wahrscheinlich
teurere WoMo bekommt den SF38 bei gleichen oder einer anderen Gesellschaft.

Koblenzo am 01 Okt 2022 14:16:25

Nachtrag:

Nehme ich für das Cabrio SF 19 statt SF 38, dann sind das nur 25 € Unterschied. Für das Womo
macht das deutlich mehr aus. Also vergleichen!

UweHD am 01 Okt 2022 14:36:20

Falls das Womo vollkaskoversichert werden soll, ist das auch noch einmal ein wesentlicher Punkt, den es zu beachten gilt:
Bei Übernahme des bestehenden Tarifs eines Fahrzeugs, das zuvor NICHT VK-versichert war, werden die schadenfreien Jahre in der Haftpflicht auch für eine evtl. VK mit dem neuen Fahrzeug angerechnet (Disclaimer: zumindest war das in meinem Fall so).
Dieser Effekt kann im Zweifelsfall eine Menge Geld ausmachen!

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