lonsome am 20 Nov 2022 20:07:22 Hallo, In Norwegen wirdvermehrt mitLaserpistolen die Geschwindigkeit kontrolliert, oftaussehr guten Verstecken heraus. Ich respektiere die Beschränkungen und versuche sie immer einzuhalten. Aber vielleicht kennt ihr das Gefühl nach solchen Kontrollen: War ich jetzt vielleicht doch zu schnell? Ich habe auch kein Problem mit Kontrollen. Weiß jemand, wie das in Norge läuft, wenn man als zu schnell gemessen wurde? Wird man dann rausgewunken? Oder gibt es Foto mit Rechnung? Geht so etwas überhaupt bei einer Lasermessung? Gruß Klaus
Energiemacher am 20 Nov 2022 20:09:39 raus winken und es wird dir eine mehrsprachige Rechnung ausgehändigt, die man dann bequem per Kreditkarte im Internet bezahlen kann.
Grüße
MountainBiker am 20 Nov 2022 20:18:38 Hallo,
natürlich funktioniert eine Geschwindigkeitsmessung mit einen "Laserstrahl". Dazu wird das Lasersignal mit einer Trägerwelle moduliert. Der Laser wird auf das bewegte Objekt ausgerichtet, durch den Dopplereffekt gibt es eine Frequenzverschiebung gegenüber dem gesendeten Signal. Diese Frequenzunterschied kann sehr genau gemessen werden und dadurch die Geschwindigkeit bestimmt werden. Dies funktioniert sogar, wenn der Sender (Laser) mit einer einigermaßen konstanten Geschwindigkeit relativ zum Objekt bewegt wird! D.h. es kann auch aus einem fahrenden Fahreug gemessen werden.
Energiemacher am 20 Nov 2022 20:24:33 MountainBiker hat geschrieben:Hallo,
natürlich funktioniert eine Geschwindigkeitsmessung mit einen "Laserstrahl".
Aus dem Kontext heraus, wurde nicht die Möglichkeit der Messung angezweifelt, sondern die Zusendung einer Rechnung anhand der Lasermessung. :roll: Grüße
Gast am 20 Nov 2022 20:39:54 bei mir immer Visa und sofort :cry:
lonsome am 20 Nov 2022 20:45:54 Energiemacher hat geschrieben:raus winken
Hallo, Die Frage auch deswegen: Ich habe nach solchen Kontrollen immer viele Kilometer gewartet, ob dann irgendwo Polizei zum Rauswinken zu sehen ist, war aber nicht so. Und direkt durch den "Pistolero" geht da meistens nicht, wenn die z. B. an einem Gegenhang 20 m hoch im Gebüsch sitzen. Wie das technisch funktioniert ist mir schon klar, Dopplereffekt kenne ich auch von Blutflussmessungen am Herz oder von Alltagsgeräuschen wie Hubschrauber oder Rettungsdienst. Gruß Klaus
bernds2 am 20 Nov 2022 21:44:48 lonsome hat geschrieben: ob dann irgendwo Polizei zum Rauswinken zu sehen ist,
In Norwegen wirst Du in der Regel nicht mehr angehalten. Das passiert nur noch selten, wenn Du durch einen Polizeiwagen gemessen wirst (fast alle Streifenwagen dort können das inzwischen). Du bekommst einfach Post zur Halteradresse. Genau wie aus Frankreich o.ä.. - Und es ist ratsam, das fristgerecht zu zahlen !!!!
Kuhtreiber am 20 Nov 2022 22:23:43 bernds2 hat geschrieben:In Norwegen wirst Du in der Regel nicht mehr angehalten. Das passiert nur noch selten, wenn Du durch einen Polizeiwagen gemessen wirst (fast alle Streifenwagen dort können das inzwischen).
Du bekommst einfach Post zur Halteradresse. Genau wie aus Frankreich o.ä.. - Und es ist ratsam, das fristgerecht zu zahlen !!!!
Es gibt da schon einen Unterschied. Bei Post aus Frankreich musst du zahlen, bei Post aus Norwegen nicht. Allerdings würde ich dann die nächsten Jahre nicht mehr einreisen.
Gast am 20 Nov 2022 23:21:05 so ein Quatsch.
wosch03 am 21 Nov 2022 00:03:34 Kuhtreiber hat geschrieben: Es gibt da schon einen Unterschied. Bei Post aus Frankreich musst du zahlen, bei Post aus Norwegen nicht. Allerdings würde ich dann die nächsten Jahre nicht mehr einreisen.
Mann hat geschrieben:so ein Quatsch.
Das ist kein Quatsch. Norwegen ist eines der wenigen Europäischen Länder, aus denen es keine Strafverfolgung in D gibt, mangels entsprechendem Abkommen. Je nach Höhe des Bußgeldes muss man sich dann allerdings 3 bis 5 Jahre Norwegenabstinenz auferlegen, bis das dann verjährt ist. LG Wolfgang
bernds2 am 21 Nov 2022 00:05:34 Mann hat geschrieben:so ein Quatsch.
Jepp. Das Abkommen der Strafverfolgung gibt es inzwischen! Aber es gibt immer wieder Naseweise die einfach quatschen ........
wosch03 am 21 Nov 2022 00:21:41 siehe: --> Link Unter Geschwindigkeitsüberschreitung-Norwegen LG Wolfgang
Kuhtreiber am 21 Nov 2022 00:49:38 wosch03 hat geschrieben:siehe: --> Link Unter Geschwindigkeitsüberschreitung-Norwegen LG Wolfgang
Wolfgang, lass es gut sein. Quatsch und Naseweise, mit solchen Leuten möchte ich nicht diskutieren. --> Link--> Link
lonsome am 21 Nov 2022 10:02:13 Hallo,
Da geht die Diskussion in die Richtung, die uch befürchtet aber nicht gewollt habe. Wenn ich Mist gemacht habe, stehe dafür gerade, auch wenn es weh tut oder die Kreditkarte jault.
Es geht mir nur um die Abwicklung einer Lasermessung. Was ich leider immer noch nicht weiß: Machen die Lasergeräte auch Beweisfotos? Oder reicht da dann einfach die Zeugenaussage der Polizei?
Gruß Klaus
MarioKlein am 21 Nov 2022 11:37:30 Wenn dort die gleichen Geräte wie in D benutzt werden oder welche, die mit dem selben Prinzip arbeiten, kann der Verkehrsteilnehmer nur vor Ort angehalten und ihm der Vorwurf gemacht werden. Die Geräte speichern nur Messentfernung und gemessene Geschwindigkeit und das nur bis zur nächsten Messung. Es werden also keine Daten gespeichert und keine Fotos gemacht. Wenn der Beamte gemessen hat, ist der Beamte selbst der Beweis dafür, dass die Messung gesetzeskonform durchgeführt worden ist. Somit bekommst du, wenn du nicht angehalten wurdest, auch keine Post. Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.
Gruß Mario
bernds2 am 21 Nov 2022 14:54:57 Die Lasertechnik ist die gleiche wie bei uns in D, also auch keine Fotos. lonsome hat geschrieben: Oder reicht da dann einfach die Zeugenaussage der Polizei?
Da liegt der wesentliche Unterschied zu Deutschland: in Norwegen reicht die Aussage/Feststellung des Polizisten!! (ähnlich zu Frankreich). Gleiches gilt neuerdings, wenn Du per Radar mit einem Streifenwagen gemessen wirst. Das sind keine Provida o.ä. Videowagen wie bei uns, sondern sie verwenden einfache Radartechnik, ähnlich der Fahrassistenzsysteme, wie sie heute praktisch jeder Lkw und die meisten neuen Pkw auch haben. Auch hier keine Fotos o.ä. sondern nur die Feststellung durch den messenden Beamten und der berteffende bekommt schriftlich per Post oder E-mail ( !!! ja, das geht und reicht in Norwegen !) den Bescheid. Einspruch in der Regel zwecklos. Und wer sich in Sicherheit wiegt und glaubt, er könne in D nicht zur Rechenschaft gezogen werden, der wundere sich nicht, wenn er Post von einem Inkassounternehmen bekommt. Dann geht der Spass los. (spreche leider aus Erfahrung :? )
lonsome am 21 Nov 2022 18:20:45 Hallo,
Danke für die Infos, gerade auchvon denen, die wohl schon Bekanntschaft mit den Verfahren gemacht haben.
Wir lange hat denn die Zusendung der "Rechnung" gedauert?
Gruß Klaus
bernds2 am 22 Nov 2022 09:26:38 Gut zwei Monate. Bei einem Freund von mir etwas länger.
lonsome am 22 Nov 2022 16:12:24 Hallo,
vielen Dank für die Auskünfte, vor allem von denen, die da schon Erfahrungen sammeln mussten ... oder durften ... :roll:
Gruß Klaus
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