Ich hab mitlerweile die Dekra Antwort erhalten :)
Also über 12 Meter muß man das ganze dann als Bus zugelassen werden auch bei rein Privater Nutzung :(
Als Wohnmobil scheint ausgeschloßen zu sein.
Aber mit Bus Zulassung sind dann auch 12,01 - 15,00 möglich wenn wenigstens 3 Achsen verwendet werden als starrer nicht ausschwenkender Verbund.
Breite scheint unintresant und bis 255 cm ohne Spiegel wie bei LKW"s möglich.
Sehr geehrter Herr ****** ****
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Es gilt die StVZO §32
Dort heißt in Absatz 3:
(3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter
austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter
Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles
folgende Maße nicht überschreiten:
1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern – ausgenommen Kraftomnibusse und
Sattelanhänger – 12,00 m,
2. bei zweiachsigen Kraftomnibussen – einschließlich abnehmbarer
Zubehörteile – 13,50 m,
3. bei Kraftomnibussen mit mehr als 2 Achsen – einschließlich abnehmbarer
Zubehörteile – 15,00 m,
4. bei Kraftomnibussen, die als Gelenkfahrzeug ausgebildet sind
(Kraftfahrzeuge, deren Nutzfläche durch ein Gelenk unterteilt ist, bei
denen der angelenkte Teil jedoch kein selbstständiges Fahrzeug darstellt)
- 18,75 m."
Da ein Wohnmobil nicht als KOM gilt, darf dieses als Einzelfahrzeug
demnach höchstens 12 m lang sein.
Spezielle Ausnahmen könnten ggf. durch die zuständige Landesbehörde
erteilt werden.
Welche Behörde für Ihre Region als "zuständig" benannt wurde, können
Sie u.U. bei Ihrer Zulassungsbehörde erfragen.
I.d.R. sind die Regierungspräsidien für Ausnahmen nach §70 StVZO
zuständig.
Mit freundlichen n
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Forkert
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