Wenn ein Womo Sylvester durch Raketen... beschädigt wird was auf einem Privatgrundstück steht, welche Versicherung zahlt eigentlich.
Evtl auch Interessant wegen Saisonkennzeichen.
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Moin, die Haftpflichtversicherung des Verursachers sofern Du ihn findest :lol: ... die Vollkasko des Halters sofern diese nach Bedingungen in der Ruhephase greift (Vertragsbedingungen lesen :wink: ) oder bspw. bei gemieteten Gewerblichen Plätzen die Handel Handwerk Police oder aber BHV des vermietenden Betriebes. Auch da bitte bei Gewerblichen Mietplätzen den betreffenden Passus im Mietvertrag mal genauer ansehen. Dirk ... der hier Beispiele nennt die keinen Anspruch auf Vollständigkeit beanspruchen. Hallo Frank, ist heute etwas spät für die Überlegung. ;-) Mein Womo ist noch nicht zugelassen und steht in meiner Garage. Ich habe bei der HUK eine Versicherung dafür abgeschlossen . (Ruhe Versicherung oder so für ca. 150€ im Jahr) Wenn ich es im März anmelde bekomme ich den Rest anteilig zurück. Die bezahlen wenn jetzt meine Garage mit dem Womo abbrennt. Ich hoffe aber es steht noch wenn ich aus dem Urlaub zurück gekommen bin. :-) Moderation:Nicht zum Thema passende Beiträge wurden gelöscht. In die Garage passt mein xli nicht ;-) Er steht ja auf einem Privatgelände. Also vor meiner Tür und wenn was passiert, findet man den Täter eh nicht. Evtl Gebäudeversicherung? Da ist ja auch alles andere bei mir abgesichert wie Einfriedung, Gartenhaus... bis 10000 Euro (Schäden am Haus natürlich höher). Nur sowas steht leider nirgends aber evtl kennt jemand ein gerichtsurteil. Sonst muss ich riskieren unangemeldet ins industriegebiet.da ist wejiger los :-) Gebäudeversicherung - nein ...ich würde mal sagen es besteht kein Versicherungsschutz (ggf. (d)eine Kaskoversicherung im "Ruhensmodus") ... steht in Deinen Versicherungsbedingungen komm gut und ohne Schäden ins neue jahr Hmmm sehr negativ da er ja zzt abgemeldet ist. Wird schon gut gehen. Euch auch einen guten rutsch und vor allen dingen gesund und ohne schäden [quote="frankAtWork" Er steht ja auf einem Privatgelände. Also vor meiner Tür[/quote] Da Du ja offensichtlich zu Hause bist, so kannst Du das ganze ja im Auge behalten und im Fall der Fälle mit Feuerlöscher oder Gartenschlauch eingreifen. Wird schon nichts passieren ! Prost Neujahr, ich hoffe Euren Fahrzeugen ist nichts passiert. Hier muss man genauer hinschauen: in erster Linie ist natürlich der verantwortlich, der den Böller/die Rakete gezündet hat. Kann derjenige ermittelt werden, muss er den Schäden bezahlen. Ist der nicht zu ermitteln oder es ist dort nichts zu holen, kann man die Kasko-Versicherung in Anspruch nehmen, sofern vorhanden. Hier muss dann unterschieden werden welche Art Schaden genau vorliegt. Handelt es sich um einen Schäden durch eine Explosion durch einen Böller oder eine Rakete, greift die Teilkasko. Das heißt, der Schäden wird reguliert abzüglich evt. Selbstbeteiligung und ohne Vertragsbelastung. Entsteht der Schaden z.B. Dadurch, dass der Holzstab einer Rakete aus goßer Höhe auf das Fahrzeudach fällt, liegt keine unmittelbare Einwirkung einer Explosion vor. Damit kein Teilkasko-, aber ein Vollkaskoschaden. Dieser wird dann ebenfalls abzüglicher einer evt. Selbstbeteiligung reguliert, allerdings mit Belastung des Vollkasko-Vertrages. Wurde das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet oder mit der Versicherung eine entsprechende Vereinbarung getroffen, greift die sogenannte Ruheversicherung. Diese bezahlt den Kaskoschaden aber nur dann, wenn das Fahrzeug in einem verschlossenem Raum oder einem umfriedeten Gelände abgestellt wurde. Umfriedet heißt: Zaun drum mit abgeschlossenem Tor. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nicht! Schönes Restjahr zusammen!! Hallo Hinni-Hanni, Du schreibst: Entsteht der Schaden z.B. Dadurch, dass der Holzstab einer Rakete aus goßer Höhe auf das Fahrzeudach fällt, liegt keine unmittelbare Einwirkung einer Explosion vor. Damit kein Teilkasko-, aber ein Vollkaskoschaden. Wurde das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet, greift die sogenannte Ruheversicherung. Diese bezahlt den Kaskoschaden aber nur dann, wenn das Fahrzeug in einem verschlossenem Raum oder einem umfriedeten Gelände abgestellt wurde. Umfriedet heißt: Zaun drum mit abgeschlossenem Tor. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nicht!. Auf Grund Deiner Ausführungen, nehme ich an, dass Du aus der Versicherungsbranche bist. Deshalb mal zwei Fragen: 1) Gab es wirklich schon mal Schäden, die von einem herunterfallenden Holzstab einer Rakete rührten? 2) Inwieweit würde denn ein verschlossenes Tor diesen Schaden (aus der Luft) verhindern können. Ich frage deshalb, weil ich auch eine Ruheversicherung habe (Saisonkennzeichen). Mein WoMo steht auf meinem eingezäunten Grundstück. Die Zufahrt ist jedoch nicht mit einem Tor verschlossen, sondern nur mit einer Absperrkette abgegrenzt. Wäre ein abgeschlossenes Tor alternativlos, würde das heißen, dass mein WoMo wegen des fehlendes Tores keinen Ruheversicherungsschutz geniest. :eek:
am sichersten bist du dann wenn du schriftlich bei deiner Versicherung nachfragst! Hallo Wolfgang, da hast Du wohl recht. Werde ich morgen gleich machen. (Im Übrigen muß es bei meinem Posting heißen: "wegen des fehlenden Tores". Habe vor lauter "S" das "N" nicht mehr getroffen :D :D ). Ich bin stellvertretender Leiter einer Kfz-Schadenabteilung. Eine Absperrkette reicht definitiv nicht aus! Das einfachste Tor reicht, eine Kette nicht. Schäden durch herabfallende Holzstäbe von Sylvesterraketen kommen vor, nicht oft, aber ab und zu. Kommen jedoch kaum zur Anmeldung bei der Kasko-Versicherung, weil in der Regel Bagatellen. In der Ruheversicherung der Vollkasko wäre ein solcher Schäden gedeckt, wenn das Fahrzeug auf umfriedeten Gelände steht. Viele Hallo hinnihanni, vielen Dank! :) HAllo, noch ein kurzes Feedback zu meiner Anfrage hinsichtlich des Auflebens meiner Ruheversicherung bei meiner WoMo- Versicherung (DEVK- Allgemeine). Meine Anfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, das von mir bei Ihrer Gesellschaft versicherte Wohnmobil hat ein Saisonkennzeichen (04 - 11). Außerhalb dieser Saison besteht entspr. den Versicherungsbedingungen Nr. H.2.2 eine Ruheversicherung gem. den Punkten H.1.4 und H.1.5. Der Punkt H.1.5 fordert als Voraussetzung zum Aufleben dieser Ruheversicherung "einen umfriedeten Hofraum, z.B. einen geschlossenen Hofraum". Mein Wohnmobil steht auf unserem Grundstück, längs neben der Strasse, in einem Carport. Das Carport ist durch eine Absperrkette von der Straße abgetrennt. Frage: Genügt das den Anforderungen hinsichtlich des Auflebens der Ruheversicherung außerhalb der Saison (Monate: 12 - 3)? Ein Foto der Abstellsituation füge ich als Anlage an. (Wohnmobil steht während der Abstellung unter dem Carport). ![]() Folgende Antwort: Sehr geehrter XXXXXXXXXXXXX vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 04.01.2014 und die Zusendung des Fotos. Das Abstellen innerhalb des Carport`s reicht uns für die Ruheversicherung aus. Wir hoffen Ihnen somit weitergeholfen zu haben und stehen bei Rückfragen gerne wieder zur Verfügung. Freundliche XXXXXXXXXXXX Das nenne ich doch mal kundenfreundlich (und beruhigt ungemein). |
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