Die seinerzeit von dir geforderten 210,-- EUR waren noch nach dem bis zum Mai 2005 geltenden Steuersatz berechnet. Mit dem im Dez. letzten Jahres beschlossenen Änderungen zum Kfz-Steuergesetz wurde eine Anwendung der seinerzeitigen Regelungen bis zum 31.12.2005 beschlossen. Seit 01.01.06 finden die neuen Steuersätze ihre Anwendung. Dies wird nun von den Finanzämtern nach und nach umgesetzt, daher der neue Bescheid.
Nun zur Höhe der Steuer. Wenn dein Fahrzeug die Schadstoffklasse 3 hat, liegt der Steuersatz für die ersten 2000kg bei 24,-- EUR je 100kg, also 240 EUR. Das dann zum zGg verbleibende Gewicht wird mit 10,-- EUR je angefangene 200kg besteuert.
Allerdings macht mich etwas stutzig. Bei einer neuen Steuerhöhe von 330,-- EUR müsstest du unter der Annahme Schadstoffklasse 3 ein zGg zwischen 3601 und 3800 kg haben. Dann wäre aber die bisherige Steuerhöhe von 210,-- EUR falsch - was aber unerheblich ist.
Wenn du weitere Informationen suchst, schau einfach mal auf meine homepage.
Stephan
PS: Laut deinem Profil hast du noch keine
Wohnmobil :wink: