Hartmut, dass ist jetzt ein Scherzfrage, oder?
Ich habe in einem älteren Thread gesehen, dass man in Frankreich mit Womo (2 Jahre) anders gestellt wird, als ein LKW. Ist das noch aktuell?
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Hartmut, dass ist jetzt ein Scherzfrage, oder? Ich habe in einem älteren Thread gesehen, dass man in Frankreich mit Womo (2 Jahre) anders gestellt wird, als ein LKW. Ist das noch aktuell? Mal abgesehen davon das die Gasgeräte in einem Wohnmobil, also z.B. Heizung oder Herd durchaus noch bei der HU geprüft werden müssen und die Prüfung NICHT freiwillig ist, kann man versuchen fast alles mit irgendwelchen Argumenten in Frage zu stellen. Warum müssen PKWs in der Regel erst 36 Monate nach EZ zur HU, ihre mitgeführten Anhänger aber schon nach 24 Monaten. Oder Motorräder / Roller: auch 24 Monate nach EZ. Und das wo an Neufahrzeugen nach 36 Monaten mehr Mängel auftreten als an Zweirädern oder Anhängern nach 48 Monaten. Aber warum dürfen LKW über 3,5t nur maximal 80km/h fahren? Weil von ihnen potentiell eine größere Gefahr ausgeht. Das ist auch einer der Gründe warum diese regelmäßiger auf ihren technischen Zustand überprüft werden müssen. Der Gesetzgeber hat hier nunmal die Grenze von 3,5t festgelegt. Ok, für Womos gibt es bei der Geschwindigkeit die Ausnahme auf bis zu 100km/h ( bei ü3,5t ). Genauso wie bei der technischen Untersuchung, die ja für die ersten Jahre auf 24 Monate verlängert wurde. Was das Gewicht anbelangt sind die Womos aber, wie Du ja schon angeführt hast, fast immer bis zum Limit beladen. D.h. ein Womo "leidet" schon nur allein durch das Gewicht mehr als ein PKW der nur ein oder zweimal im Jahr vollbeladen in Urlaub fährt und 90% seines Lebens etwas mehr als Leergewicht hat. Eigentlich müssten also nicht Womos über 3,5t ab dem 6.Jahr jährlich zur HU sondern alle Womos vom ersten Tag an! :eek: Vielleicht sollte man DAS, im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, mal fordern?!! :mrgreen: Grüße Dirk Seht den TÜV, die Maut und die Einschränkungen im Straßenverkehr als Eintrittsgeld für die Freiheit, Thermomix und Kaffeemaschine mitnehmen zu können.
Der Herd gehört nicht dazu, die Heizung schon --> Punkt 6.6 --> Link Änderungen sind aufgrund des neuen §60 StVZO zu erwarten, da ab Juni 2025 eine Gasprüfung nach G607 verpflichtend wird |
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