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Frankreich mit über 3,5t - Schilder interpretieren


hadi am 10 Feb 2023 00:41:18

Hallo, ich weiß - "nicht schon wieder"

Aber ich habe hier eine Beschilderung in Frankreich erlebt, bei der ich nicht mehr sicher bin was hier gilt.



Wenn ich auf der folgenden Seite die Auslegung zum Punkt 1:Verkehrszeichen richtig deute,
darf ich mit meinen 4,5t hier - auf der 4-spurigen, räumlich getrennten Straße - 100 km/h fahren
und auch überholen, oder liege ich da falsch?

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PittiC am 10 Feb 2023 00:50:12

Sehe ich auch so.

klaus1968peter am 10 Feb 2023 01:07:53

- Überholverbot von 7 bis 20 Uhr für LKW
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h für Fahrzeuge mit LKW Zulassung (ab 2,8 Tonnen) sowie
für alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen.

Es gelten die 80 km/h also auch für Wohnmobile.

Vor dem Tunnel Bayreuth auf der A9 ist auch so eine Beschilderung und das kapieren viele nicht, aber
die Polizei ist hier oft genug unterwegs.

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purplenew am 10 Feb 2023 01:26:34

Da es sich um ene französische Beschilderung handelt gelten selbstverständlich auch die dortigen gesetzlichen Regelungen. Anders als hier bei uns dürfen Wohnmobile über 3,5t dort

-100km/h fahren
-überholen

Thomas

WomoToureu am 10 Feb 2023 01:51:16

Einig sind wir uns sicherlich das die französische Beschilderung für Wohnmobile kein Überholverbot ausspricht, denn das obere Zeichen B3a gilt nur für gewerbliche LKW.

Bei dem unteren bin ich mir nicht sicher.
Wäre es ein LKW im roten Kreis würde es ein Verbot für LKW bedeuten.

Aber in Frankreich bedeutet das Zeichen ohne roten Kreis drumrum meines Wissens nur Fahrzeug und so gibt das Zeichen B10a mit einem LKW und einer Längenangabe darunter z.B. die maximale Fahrzeuglänge nicht nur für LKW an.

Ich bin mir nicht sicher, würde aber das untere Schild als Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge über 3,5 t beurteilen.

Also würde ich sagen Du darfst überholen jedoch nicht schneller als 80 km/h fahren.

Gast am 10 Feb 2023 07:59:44

Meine Meinung:

Nachdem bei beiden Schildern das LKW-Symbol zu sehen ist, gibt dies auch nur für LKW (also Güterverkehr). Somit kein Überholverbot für Wohnmobile und weiterhin max. 100km/h.

Wäre am unteren Schild nur das 3,5t-Schild ohne den LKW, dann würde dies für alle Fahrzeuge über 3,5t gelten, also auch für alle Wohnmobile.

Gruß Axel

pwglobe am 10 Feb 2023 08:15:09

Fahrzeuge M1 zur Personenbeförderung dürfen in Frankreich auf Landstraßen 80km/h fahren, auf Schnellstraßen mit getrennten Fahrspuren 100km/h und auf Autobahnen 110km/h.
Dies gilt für Fahrzeuge bis 12t.
Im Gegensatz zu D zählen schwere Wohnmobil nicht zu den LKW zur Güterbeförderung.
Aber Vorsicht wenn auf einem 3,5t Schild kein LKW Symbol ist dann ist es auch für Wohnmobile gültig.


--> Link

HOfoe am 10 Feb 2023 08:47:39

In dieser Info (--> Link) ist die Bedeutung gleich der Bedeutung in Deutschland.

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Da gibt es jedoch immer die Diskussion, ob Wohnmobile als Personenkraftwagen gelten.

(Text für das zweite Schild wieder entfernt, hatte ein anderes Schild in Erinnerung)

In Deutschland sagt der ADAC, dass die Schilder auch für Wohnmobile gelten (--> Link) - und diese Aussage zweifel ich auch nicht an.

Wenn in Frankreich ein Polizeiauto hinter mir fahren würde, würde ich mich auch daran halten.

Gast am 10 Feb 2023 08:58:59

HOfoe hat geschrieben:In dieser Info (--> Link) ist die Bedeutung gleich der Bedeutung in Deutschland.
...


Das ist Quatsch. Da hat jemand einfach den deutschen Gesetzestext unter den französischen Gesetzestext geschrieben, ohne diesen zu übersetzen.

Wörtlich heißt es nämlich:
Verbot für Gütertransportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder PTRA von mehr als 3,5 t, alle Fahrzeuge außer Zweirädern ohne Beiwagen zu überholen


Hier ist also von Güterverkehr die Rede und gilt somit nicht für Womos.

Gruß Axel

pwglobe am 10 Feb 2023 09:23:03

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Die Übersetzung ist falsch!

Muss lauten:
Interdiction aux véhicules de transport de marchandise dont le PTAC ou le PTRA excède 3,5 T de dépasser tous les véhicules sauf les deux roues sans side-car
Verbot für Gütertransportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht deren PTAC oder PTRA 3,5 t übersteigen, alle Fahrzeuge außer Zweirädern ohne Beiwagen zu überholen

Poids total roulant autorisé (PTRA) und Poids total autorisé en charge (PTAC) genannt.
PTRA: Le poids total roulant autorisé ... désigne la masse maximale autorisée pour un ensemble de véhicules (tracteur + remorques)
PTRA bezeichnet das maximal zugelassene Gewicht eines Gespannes bestehend aus Zugfahrzeug und Anhängern
und könnte auch mit "zulässiges Gesamtzuggewicht" übersetzt werden.
PTRA gilt also immer nur für Gespanne
PTAC : Le poids total autorisé en charge ... désigne... la masse maximale autorisée pour un véhicule routier. Elle comprend la charge maximale de marchandises (charge utile) ainsi que le poids maximal du chauffeur et de tous les passagers.
PTAC bezeichnet das maximal zulässige Gewicht eines Fahrzeugs und beinhaltet die maximale Zuladung von Waren, sowie das maximale Gewicht von Fahrer und Beifahrern.

Wohnmobile zählen zur Klasse M1 Fahrzeug zur Personenbeförderung und nicht zu Gütertransportfahrzeugen!
Dies kann man auch an den Geschwindigkeitsaufklebern an Wohnmobilen erkennen.

Nicht alles was im Netz steht ist richtig!

Semaj am 10 Feb 2023 09:23:32

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



So ist es, oft geblitzt worden noch nie bezahlt. Solche Beschilderung gibt es auch z.B. auf der Strecke Straßburg/ Mühlhausen.
Grüße James

HOfoe am 10 Feb 2023 09:25:16

Trikeflieger hat geschrieben:Verbot für Gütertransportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder PTRA von mehr als 3,5 t, alle Fahrzeuge außer Zweirädern ohne Beiwagen zu überholen

Was ist denn in Frankreich der Unterschied zwischen "Zulässigem Gesamtgewicht" und "PTRA"?

Semaj am 10 Feb 2023 09:29:51

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



PTRA bezeichnet das maximal zugelassene Gewicht eines Gespannes bestehend aus Zugfahrzeug und Anhängern.
Ein bisschen weiter oben ist es doch gut erklärt. :D
Grüße James

hadi am 10 Feb 2023 09:35:56

Zunächst allen vielen Dank für die Antworten/Info´s

Hallo HOfoe
Dein Link zeigt das Faltblatt vom ADAC für D-Regeln, für F gelten aber teilweise tatsächlich andere Regeln.
Auch bei Deinem anderen Link stimme ich Axel (Danke) zu, die Angaben auf der Seite "Frankreich-Info.de" sind teilweise falsch.

Hallo KlausPeter
bei der Geschwindigkeitsbeschränkung ist ja ein LKW-Schild,
warum soll das dann auch für WoMos gelten, da Frankreich auch ein Wohnmobil-Schild verwendet.

LG Hans

hadi am 10 Feb 2023 09:41:38

Noch eine Anmerkung:

Auf der Seite "https://frankreich-mobil-erleben.de/" habe ich noch den Zusatz für Geschwindigkeit in geschlossener Ortschaft entdeckt

- generell 50 km/h - wenn z.B. 70 km/h freigegeben sind, gilt das für über 3,5t nicht (es bleibt bei 50 km/h)

Tinduck am 10 Feb 2023 09:49:22

Die Diskussion zeigt recht deutlich, warum viele 3,5-T-Fahrer der Meinung sind, mit über 3,5T dürfte man in Frankreich nirgendwo mehr hin.

Der Großteil dieser Beschränkungen gilt nicht für Wohnmobile (immer wenn ein LKW-Symbol dabei ist) und in Ortschaften und auf dem Weg zu Stell/Campingplätzen steht sehr oft das Zusatzschild 'sauf riverains', was 'außer Anlieger' heisst - und wenn man da hin und nicht nur durchfahren will, ist man ein Anlieger.

Die ganzen Schilder sind im Endeffekt nur dazu da, den Schwerlastverkehr aus den Dörfern rauszuhalten.

bis denn,

Uwe

akany am 10 Feb 2023 10:00:55

hadi hat geschrieben:Hallo, ich weiß - "nicht schon wieder"

Aber ich habe hier eine Beschilderung in Frankreich erlebt, bei der ich nicht mehr sicher bin was hier gilt.
...




Es gilt hier für die durch den unteren Teil beschriebenen Verkehrsteilnehmer, also LKW über 3,5 Tonnen, ein Überholverbot zwischen 7 Uhr und 20 Uhr und generell Tempo 80.

Navigatore am 10 Feb 2023 11:30:14

akany hat geschrieben:Es gilt hier für die durch den unteren Teil beschriebenen Verkehrsteilnehmer, also LKW über 3,5 Tonnen, ein Überholverbot zwischen 7 Uhr und 20 Uhr und generell Tempo 80.

Zusatzschilder beziehen sich immer nur auf das darüber stehende Verkehrszeichen, also:

Oberes Schild: Überholverbot für LKW über 3,5t zwischen 07.00 und 20.00 Uhr
Unteres Schild: Tempo 80 für Lkw über 3,5t

Da es sich hier um "Schnellstraße", also eine durch bauliche Einrichtungen getrennte Zweirichtungsfahrbahn handelt, und Wohnmobile von über 3,5t bis 12t in Frankreich anders als in Deutschland beschilderungstechnisch nicht als Lkw klassifiziert werden, dürfen sie an der abgebildeten Stelle 100 km/h fahren und überholen.

Quelle: Code de la route 26 janvier 2023

klaus1968peter am 10 Feb 2023 13:56:50

hadi hat geschrieben:Hallo KlausPeter
bei der Geschwindigkeitsbeschränkung ist ja ein LKW-Schild,
warum soll das dann auch für WoMos gelten, da Frankreich auch ein Wohnmobil-Schild verwendet.



Das Problem ist, daß das 3,5 t Schild einzeln steht und somit alle Fahrzeuge über 3,5 t gemeint sind.
Du mußt in diesem Fall die Schilder einzeln lesen.

Tinduck am 10 Feb 2023 14:09:25

So ein Einschränkungs-Schild bezieht sich immer nur auf das darüberliegende, insofern bezieht sich das 3,5-Tonnen-Schild auf das LKW-Schild und das wiederum bezieht sich auf die Tempobegrenzung.

Ist doch nicht sooo schwer...

bis denn,

Uwe

huohler am 10 Feb 2023 14:24:48

klaus1968peter hat geschrieben:Das Problem ist, daß das 3,5 t Schild einzeln steht und somit alle Fahrzeuge über 3,5 t gemeint sind.
Du mußt in diesem Fall die Schilder einzeln lesen.


Das 3,5t Schild ist ein Zusatzschild und steht nicht einzeln! Sonst stände es in einem roten Kreis und es dürften gar keine Fahrzeuge >3,5t dort fahren. Das ist aber eine Autobahn/Autostraße und nicht die Leverkusener Brücke :lol:

Hubert

Navigatore am 10 Feb 2023 14:43:24

klaus1968peter hat geschrieben:Das Problem ist, daß das 3,5 t Schild einzeln steht und somit alle Fahrzeuge über 3,5 t gemeint sind.
Du mußt in diesem Fall die Schilder einzeln lesen.

Lieber Klaus-Peter,
gib doch bei Rechtshinweisen immer eine Quelle mit an. Sonst sind sie kaum nachvollziehbar, zumal neben Gesetzestexten die Rechtsprechung auch häufig eine Rolle spielt. Hier irrst du nämlich.

Zusatzschilder sind normiert und können nur im Ausnahmefall erweitert werden, wenn es keines für den anzuwendenden Fall gibt. Es gibt zwar kein Zusatzschild, das einen Lkw und 3,5t gleichzeitig zeigt aber die abgebildeten zwei Zusatzschilder können in Kombination die Zielgruppe - hier Lkw über 3,5t - eindeutig (wichtig für die Rechtsprechung) ansprechen. Die beiden Zusatzschilder sind daher zusammen zu lesen und stehen ausschließlich in Kombination mit den darüber stehenden limitierten 80 km/h.

Ich will hier niemandem zu nahe treten, aber Schilderlesen sollte man wirklich schon in der Fahrschule gelernt haben. Wie will man sonst im Straßenverkehr zurecht kommen und im worstcase Gefährdungen ausschließen?

WomoToureu am 10 Feb 2023 15:17:26

klaus1968peter hat geschrieben:Du mußt in diesem Fall die Schilder einzeln lesen.


Meinst Du das wirklich im Ernst ? :eek:
Wenn ja solltest Du ernsthaft über eine Nachschulung in der Fahrschule zumindest der Theorie nachdenken.

WomoToureu am 10 Feb 2023 15:25:28

pwglobe hat geschrieben:Im Gegensatz zu D zählen schwere Wohnmobil nicht zu den LKW zur Güterbeförderung.


Wahnsinn was hier für Thesen aufgestellt werden .... :?

Auch in Deutschland gehören Wohnmobile nicht zu den LKW zur Güterbeförderung. :D

Tinduck am 10 Feb 2023 15:37:22

WomoToureu hat geschrieben:
Wahnsinn was hier für Thesen aufgestellt werden .... :?

Auch in Deutschland gehören Wohnmobile nicht zu den LKW zur Güterbeförderung. :D


Das stimmt, aber sie werden bei einigen Verkehrsregeln so behandelt, z. B. beim Überholverbot auf Autobahnen. Und das Zusatzschild mit dem stilisierten LKW bedeutet in Deutschland nicht 'Fahrzeug zur Güterbeförderung', sondern 'Fahrzeug über 3,5 Tonnen'.

Bekommen Franzosen im Womo bei uns eigentlich viele Strafzettel? :D

bis denn,

Uwe

akany am 10 Feb 2023 16:09:31

Tinduck hat geschrieben:...
Bekommen Franzosen im Womo bei uns eigentlich viele Strafzettel? :D

...


Wir sprechen hier ja über Frankreich, darum ist es sicherlich nicht OT zu sagen, dass in Frankreich die Uhren anders gehen als in Deutschland. Ich bin quasi militanter Europa-Vertreter, aber ich liebe Europa in seiner Vielfalt und nicht in seiner Angepasstheit, welche einige Norm-Erfinder gerne hätten.

Als ich noch in F wohnte, kam einmal ein policier municipal ans Haus, um ein Ticket meines französischen Autos aus Deutschland zu kassieren...
Ich habe nur (natürlich auf perfekt Französisch) sehr freundlich gesagt, dass die Hauptstadt von Frankreich nicht mehr Vichy ist. Er wurde rot, hat gesagt "vous avez totalement raison, monsieur", wir haben uns sehr nett verabschiedet und er ist gegangen.
Vom Ticket habe ich nie wieder gehört.

Ach ja, Europa ist eine tolle Idee und MUSS überleben. Leider wird es durch die aussortierten "Politiker" in Bruxelles und Strasbourg gerade pervertiert. Dabei wurde es gegründet von grenzüberschreitenden Leuten wie meine Familie... aus Liebe zum Menschen und aus Pazifismus.
Das war der politische Nebensatz, aber er ist manchmal nützlich, wenn man verstehen will, was jenseits des Horizontes abläuft und dass da die Kreuzung von direkt vorm Haus nix mit zu tun hat.

Jagstcamp-Widdern am 10 Feb 2023 17:37:37

genau das hängen die jezz als zusatzschild unter den lkw..... :lol:

allebleibtgut
hartmut

pwglobe am 10 Feb 2023 18:31:49

WomoToureu hat geschrieben:Wahnsinn was hier für Thesen aufgestellt werden .... :?
Auch in Deutschland gehören Wohnmobile nicht zu den LKW zur Güterbeförderung. :D


Wieder mal einer der kein Französisch kann und Thesen aufstellt.

In Frankreich ist ein Fahrzeug M1 wie in Deutschland und ganz Europa ein KFZ zur Personenbeförderung, während in Deutschland kein Unterschied gemacht wird wenn das Fahrzeug über 3,5t hat ist dies, wie in den französischen Gesetzestexten nachzulesen, in Frankreich anders geregelt.
Dort gelten die Verkehrsschilder mit dem LKW Symbol nur für Fahrzeuge zur Güterbeförderung. Wenn nur das Zusatzschild 3,5t angebracht ist gilt es für alle Fahrzeuge über 3,5t

Wenn man sich selbst nicht auskennt, bitte keine Anderen belehren!

WomoToureu am 10 Feb 2023 19:01:42

pwglobe hat geschrieben:Wenn man sich selbst nicht auskennt, bitte keine Anderen belehren!


Warum sollte ich mich nicht auskennen ?

Ich habe lediglich den Kollegen darauf hingeweisen, dass ein Wohnmobil nirgends ein Fahrzeug zur Güterbeförderung ist.
Insbesondere in Frankreich und Deutschland nicht.

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