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Hallo, ich habe diesen Bericht gesehen und frage mich ob all die Bastellösungen in Wohnmobilen den Versicherungsschutz wirklich aushebeln. --> Link Wenn ich eine LiFePo4 Batterie selbst baue oder eine günstige Kaufe erlischt dann wirklich der Versicherungsschutz, da diese keine Zulassung für den Einbau in KFZ haben? Wie sieht es mit Wechselrichtern aus? Wenn ich die Installation fachgerecht mit für KFZ zugelassenen Kabeln durchgeführt habe, wie verhält es sich mit der Solaranlage? Relevant ist die Norm UN ECE R10 Elektromagnetische Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen und die CE-Norm. Eine Aufbaubatterie fällt zwar nicht unter die Kriterien aus Absatz 2.12 und muss keine Prüfung durchführen. Es genügt also eine Erklärung der des Herstellers. Diese erfolgt im Rahmen der Erklärung der CE-Konformität. So machen es z.B. Liontron oder CS-Batteries und viele andere Hersteller von Aufbauelektrik /-elektronik. Wer selber bastelt hat so etwas nicht und der Einbau in ein Kraftfahrzeug ist damit unzulässig und im Falle eines Brandes wird die Versicherung im Rahmen der Kaskoversicherung eine Zahlung verweigern. Diese Basteleien wird dann schon fast als fahrlässige Brandstiftung angesehen. Es ist daher völlig unsinnig hohhe Summen für ein Wohnmobil auszugeben und dann ein paar hiundert Euros durch gebastelte Batterien zu sparen statt ein Markenprodukt mit entsprechenden Papieren zu kaufen. Fast vergessen: LiFePO4-Batterien und -Systeme benötigen das UN-Zertifikat 38.3 – völlig unabhängig davon, ob die darin enthaltenen Zellen bereits einen Test bestanden haben. Hallo, Bei manchen Dingen weigere ich mich, die Klickzahl einiger (Video)Beiträge zu erhöhen. Ich glaube, viele von uns haben Dinge im Womo, die nicht ausdrücklich für die Nutzung in Kfz 'zugelassen' sind. Ich glaube nicht, dass jede Steckdose, jeder Schalter, jeder Wasserhahn (wer sagt, es geht nur um Strom) jeder BadezimmerSpiegel zugelassen ist oder zugelassen sein muss. Ich habe auch noch kein SchrankScharnier oder Schloß speziell 'für Wohnmobile geprüft' gesehen. Selbstverständlich müssen die Dinge, die 'das Auto' betreffen, zugelassen sein oder eine Genehmigung haben. ZB zusätzliche Rüchfahrscheinwerfer. Nur meine Meinung, bin kein Anwalt. . Ich denke wenn es verletzte Personen oder sogar tödliche Verletzungen gab, die eindeutig auf die Lithium Batterien zurückzuführen sind, wird es wohl große Probleme geben, nicht nur mit der Versicherung. Dann so wird das sicher auch strafrechtliche Folgen haben. AHorne7500: Es geht hier nur um Elektrik, insbesonder LifPo4 Batterien. Dein Möbelscharnier oder dein Klo interessiert kein Mensch. Elektrik ist nunmal gefährlich und daher gesetzlich geregelt, Lithium birgt eine Brandgefahr, insbesondere wenn zu dünne Kabel verbaut werden. Hitzebrände gibt es auch bei ungeprüften und überlasteten Billig-Wechselrichtern. Dies wissen natürlich auch die Versicherer und die Gutachter. Das möchte ich sehen wenn das Womo wegen eines Motorbrands abfackelt und die Versicherung sich weigert zu zahlen. Da muss doch zumindest ein kausaler Zusammenhang zwischen der Batterie und dem Schaden bestehen. Anders sieht es natürlich aus wenn der E-Bike Akku in der Heckgarage das ganze Womo in Brand setzt. Soweit mein unfachmännisches Bauchgefühl. Hubert Die UN 38.3 gilt für den Transport der Lithium Batterie und gilt ab dem 1.1.2020. Die ausführliche Prüfungszusammenfassung ist jeder Person auf dem Transportweg zu überreichen! Mein Batterie ist von vor 1.1. 2020, was nun? Für die neuen Batterien muss das ja jeder haben, kann das mal jemand einstellen? :) Im Nachbarforum hat sich jemand die Mühe gemacht , das Filmchen mit seinen Angst und Werbeaussagen zu betrachten… : Ich bin kein Bundestrainer oder Verteidigungsminister und möchte auch die Kompetenz vom Gutachter nicht in Frage stellen. Für mich vermitteln "solche" Videos aber tendentiell ein ungenügendes Bild, insbesondere wenn sie als Werbeveranstaltung eines Herstellers (Sichtbarkeit) anmuten. Es ist in meinen Augen obszön welche Produktpreise zum Teil aufgerufen werden die sich offenbar hauptsächlich mit "der Zertifizierung" erklären sollen. Mal aus einem Produkt Datenblatt der Markenware: "CE, E-Mark, UL1642 (nur Zellen), FCC, RVIA compliant" CE Kennzeichen .. gut .. Notwendigkeit diskutiere ich nicht E-Mark oder auch ECE Mark betrifft die Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen, seh ich persönlich nicht notwendig bei einem Akku im Aufbau, soll mir mal einer sagen welcher Punkt in der StVZO zb. §22a das sein soll. Lasse mich gern korrigieren. UL1642 (nur Zellen) Nur die Zellen,aha. In der UL1642 sind eigentlich spannende Dinge drin wie Kurzschlusstest, Mechanische Einwirkungen etc.pp.. Letztlich aber auch eher ein Qualitätsmerkmal und kein "Muss" für Nutzung im KFZ Bei FCC gehts um die Konformität wenn gefunkt wird, zb. mit nem Bluetoothmodul RVIA interessiert uns in der EU nicht die Bohne und ist eher ne Lobbyorganisation ;) ### Im Video vom Gutachter als wichtig erwähnt wird: - CE - R10 (UNECE-R10) oder auch E1 i(st primär gedacht für Hochvoltkomponenten) - UN 38.3 da geht es um die Beförderung, allerdings im Sinne von (logistischen) Transportvorschriften. "Alle am Fahrzeug verbauten Teile sind typengenehmigungspflichtig, bei Lithium Batterien wäre das insbesondere die 2006/66/EG", da kann ja mal einer reinlesen .. die Richtlinie hat mit der Typengenehmigung mal rein garnix zu tun und die Aussage ist ansich auch falsch. Natürlich erkennt man ein "ordentliches" Produkt daran dass der Produzent/Lieferant sich an die Regelungen hält um die Ware ordnungsgemäß u.a. in die EU importieren/liefern zu dürfen. Das ist mindestens nen CE Zeichen, ohne die UN38.3 dürfte es als Serienprodukt (Ausnahmen für Prototypen und Kleinserien) nicht transportiert werden und die 2006/66/EG ist eine allgemein Regelung zum Inverkehrbringen (und auch Entsorgung), hierzulange zum sog. "Batteriegesetz" gemünzt. Eine wirkliche qualitative Aussage zum Produkt erlauben die 3 genannten im übrigen nur mittelbar. CE und 2006/66/EG faktisch gar nicht. Aber auch in der UN38.3 sind viele Punkte seitens des Herstellers "Selbsterklärung" und nicht Prüflabor verpflichtend. Zur Materie: Natürlich sollte immer! der gesunde Menschenverstand greifen. In der Elektroinstallation steckt einiges an Gefahrenpotential für Leib, Leben, Hab und Gut. Niemand ohne Ahnung sollte sich einen derart potenten Energiespeicher ausschließlich anhand eines YT Videos zimmern und natürlich muss man bei günstigen Fertigsystemen hinterfragen ob hier ggf. auf Kosten der Produktsicherheit unsauber gebaut wurde. Ich sehe aber die größte Gefahr in handwerklich ungenügenden Selbstbausystemen und/oder den weiteren Komponenten abseits des Energiespeichers. Wer zb. ein "Altsystem" auf LiFePO4 umrüstet und nur Energiespeicher und zb. Ladegerät tauscht, danach bei Landstrom mit 0.5C läd, wird sich wundern welche Rolle zunächst unscheinbare Übergangswiderstände (Verbindungen,Trennschalter etc.pp) als neues und ungewolltes "Heizelement" spielen. Da ist auch oft unterschätzt dass die Angaben zum Anschlussdrehmoment für Schraubverbindungen mehr als nur eine Randnotiz im Installationsbeiblatt sind. Und das Thema ist vergleichbar eher was für den Facharzt als für den Allgemeinmediziner, entsprechend sollte man bei "Fremdvergabe" auch eine Werkstatt/Servicepartner wählen die einen Fokus auf das elektrische System hat und es nicht nur "auch mit macht" Der Blick auf den Versicherungsschutz respektive die Nachwehen bei einem größen Schaden ist natürlich ein anderes Kaliber. Es ist immer gut wenn man das Thema von sich als Eigner abwälzen kann. Theoretisch kann mir dann auch egal sein welches konkrete Produkt die Fachwerkstatt mir einbaut. Und ganz als Fazit ;) (sorry für den langen Exkurs, hatte heute Spass dran) .. es hilft natürlich meist was von "den großen" zu nehmen. Energiespeicher + weitere Komponenten eines Markenherstellers sind mit höherer Wahrscheinlichkeit guter Qualität. Ein große und ggf. preisintensivere Fachwerkstatt hat eher die finanziellen Rücklagen (oder korrekte eigene Versicherung) um eine Haftung bei einem Großschaden auch leisten zu können. Am Ende geht es dann aber eher um Risikominimierung...um den ruhigen Schlaf muss sich jeder selber kümmern (respektive maximal noch beeinflusst von Mitschläfer/innen ;) ) -- Grüße Silvio Die UN 38.3 betrifft Hersteller und Vetreiber und KEINE Privatpersonen oder Endanwender! Seit dem 01.01.2020 sind Sie als Hersteller und Vertreiber von Li-Ionen Batterien und Akkus dazu verpflichtet, jeder Person innerhalb der Lieferkette eine ausführliche Prüfungszusammenfassung des UN 38.3-Tests zu überreichen. Je nach Transportweg gelten dabei unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Hier werden mE schon wieder unbelegte Horrorszenarien aufgemacht …… Hallo Adi, du hast den Smiley am Ende meiner Aussage gesehen? Ich wollte damit nur darauf hinweisen, das Regelungen genannt werden, die nichts mit dem Einbau zu tun haben. Die Verkäufer der Batterien sollten aber die Berichte haben. Wenn du deinen Zitierten Bericht weitergelesen hast, hast du sicherlich mitbekommen, das diese Regelung nicht einfach umzusetzen ist. Aber ich bin ganz deiner Meinung, dass hier wieder weit ausgeholt wird. Ein Bekannter hat einen Unimog, der zwecks H-Zulassung nur eine Pritsche hat. Auf der Pritsche wird temporär eine Wohnkabine drauf geschnallt. Er kann darin einbauen, was er will und nichts, aber auch gar nichts muss eine Zulassung haben, weil die Kabine als Ladung zählt. Ich sehe darum meine elektrischen Einbauten ebenso als Ladung an, da ich diese mit einfachem Werkzeug jederzeit demontieren kann. Gruß Axel Dann erlischt nicht Dein Versicherungsschutz für das Fahrzeug sondern Deine Einbauten sind nicht versichert da Ladung… Auch nicht so toll. Hallo, aufgeschreckt durch dieses Video habe ich mich gestern bei einem KFZ Gutachter im Ort erkundigt. 1. Bei allen nicht für den Einbau in Fahrzeugen zugelassenen Komponenten erlischt die Betriebserlaubnis. 2. Die Versicherung kann dann die Übernahme des Schadens ablehnen, auch wenn diese Komponenten nicht ursächlich für den Schaden sind. 3. Elektrische und elektronische Baugruppen werden von Gutachtern besonders geprüft. Ich bin jetzt wirklich verunsichert, da ich vorhatte LiFePo4 Batterien selbst zu bauen, mein Lieferant für kostenlose AGM geht in den Ruhestand. Alle sonstigen Geräte sind entweder Original oder entsprechen den Vorschriften, wie z.B. die von mir installierten Solarpanel und der Victron Regler. Gibt es irgendwo verlässliche Quellen oder kann zufällig ein Profi hier im Forum Unterlagen einstellen? Ich habe zwar mal Elektriker gelernt und auch Elektrotechnik studiert aber die aktuellen Vorschriften sind mir nicht mehr geläufig. Nicht nur bei in das Fahrzeug eingebaute, sondern zum Beispiel auch bei der Anschlussleitung ( CEE 3 x 2,5 qmm max. 25 m lang ) erlischt die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz. Hatten wir alles mal vor zig Jahren diskutiert, wobei zahlreiche Wohnmobilisten anderer Ansicht waren und das Wohnmobil mittels Lüsterklemmen etc. anschließen vorgaben. Jeder kann machen was er will, erst im Schadensfall wird das Thema sicherlich für ihn interessant werden, so wie für Importeure von Lithiumakkus ohne entsprechende Zulassungen.
Wenn man das genau nimmt, wird vermutlich fast jedes Womo ohne Betriebserlaubnis sein. Jede Armatur oder ein geklebter Haken wäre dann schon genug dafür. Selbst ein an die Wand geschraubtes Radio oder Kaffemaschine ? RK
Man betone drauf geschnallt in dem Moment indem er Schrauben, Muttern etc verwendet ist eine feste Verbindung gegeben. So verwendet er Spanngurte oder Ketten mit von Hand leicht lösbaren Verschlüssen die ohne Werkzeug gelöst werden können. Hatte selbst eine solche Fahrzeugzusammenstellung.Um das ganze umzuschlüßeln auf von LKW auf Wohnmobil musste die Kabine fest mit Schrauben verbunden werden Nein, es geht um die Betriebsmittel und deren Gebrauch. Nicht um Ladung oder sonstigen Inhalt. Ein Kühlschrank im Wohnmobil ist zum Beispiel keine Ladung des Fahrzeugs sondern ein fest verbautes Betriebsmittel. Der Inhalt darin ist der Ladung zuzurechnen.
Zusätzlich wird in der Sprache des Recht und in Gutachten, von der tatsächlichen Verwendung gesprochen. Hier werden alle notwendigen Betriebsmittel als bestimmungsgemäß zum Fahrzeug gehörend zugeordnet und so eine Zuordnung als Ladung ausgeschlossen.
Hallo Pwglobe, bist du dir ganz sicher, dass deine kostenlosen AGMs ausdrücklich für den Einbau in Kraftfahrzeuge zertifiziert sind? :D
Ich persönlich denke, dass zwischen Aufbau und Basisfahrzeug differenziert werden muss. Kein in D rumfahrendes Wohnmobil hätte sonst noch eine Betriebserlaubnis. Schaut euch mal eure tolle LED-Hintergrundbeleuchtung und sonstige Lampen an - na, Prüfsiegel/Wellensymbol vorhanden? Lichtschalter? etc. pp., auch alles Teile der Elektrik und fest verbaut. Warum wohl interessiert sich der TÜV bei der Abnahme nicht für den Aufbau (bis auf die Gasanlage)? Müsste dann ja alles regelmäßig geprüft werden. Zudem sind es zwei paar Schuhe, was ein Hersteller beim Inverkehrbringen von Waren beachten muss (Stichwort CE) und was eine Privatperson bei ausschliesslich selbst genutzten Dingen tun muss - nämlich nix. Hier macht nur mal wieder einer ein Fass auf, weil er Geld verdienen will, und wirft mit nicht zutreffenden Pseudoargumenten um sich. Transportvorschriften für Lithiumbatterien - was hat das mit dem Einbau im Womo zu tun??? Darüber hinaus hat konnte mir noch niemand erklären, warum mein Womo mit einem Selbstbauakku mit vernünftiger Absicherung eher abfackelt als mit einer Serien-Bleibatterie. Ganz zu schweigen von Billig-Fertig-LiFePOs, auf denen brav das CE-Logo prangt (China Export?). bis denn, Uwe
Hmm, wenn das so wäre, dann habe ich seit Neuzulassung 2014 ein illegales Fahrzeug, da alle Kabelverbindungen im Aufbau mittels Lüsterklemmen ab Werk sind. Kann ich dann Knaus verklagen? Mir fällt gerade ein: Dieses Thema wäre ja eigentlich auch der Todesstoß für alle Selbstausbauten. Vanlife adé... bis denn, Uwe Jeder Akku Selbst- und Selbsteinbauer muss im Schadenfall damit rechnen, dass er Schwierigkeiten mit dem Versicherungsschutz bekommt, wenn aufgrund des Selbsteinbaus die Gültigkeit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs angezweifelt wird. Was dann passiert wird nicht in jedem Fall gleich sein. Ich habe für mich entschieden, dass ich an der Stromversorgung nicht selbst arbeite, sondern das von Betrieben mit Rechnung machen lasse. Nach der Lektüre des Beitrages von BOWO vom 31.1. frage ich mich,was es daran negativ zu bewerten gibt.Der Beitrag ist sachlich und stellt die Meinung des Verfassers dar,nicht mehr und nicht weniger. Ich finde es nicht nur unfair, sondern auch einen Missbrauch der eigentlich guten Möglichkeiten des Bewertungssystems.Solange nicht persönlich angegriffen wird oder der Ton rüde wird ,sollte die sachliche Diskussion hier immer die Regel sein,nicht der Schuss aus dem Hinterhalt durch Negativbewertung.Wer das nicht kann, sollte es lassen. Gruß Bernd Hallo, Max Genau so mache ich es auch,Stromversorgung ist etwas für Fachleute. Gruß Bernd Hallo, hier werden ein paar Begrifflichkeiten durcheinander gewürfelt. Wichtig ist hier "was sind Fahrzeugkomponenten" im Bezug auf die Zulassung eines Fahrzeugs. Fahrzeugkomponenten im zulassungsrechtlichen Sinn sind alle Komponenten, die unter mit der Zulassung des KFZ abgedeckt sind (e-Nummer im CoC) und alle zusätzlichen oder abweichenden Komponenten mit einer KBA-Zulassung KBA-Nummer. Ein CE-Kennzeichen ist keine KBA-Nummer. Die Aufbaubatterie ist keine Fahrzeugkomponente im zulassungsrechtlichen Sinn (nicht mal die Starterbatterie) und fällt nicht darunter. Alle Arbeiten müssen aber "fachgerecht" ausgeführt werden! Meine Meinung dazu! Nein, nur wenn eine in der Anschlussleitung ist bzw. der Betreiber dort eine reinmacht. Davon sprachen wir nicht, sondern von fachgerecht erstellten und nach den gültigen Vorschriften errichtetem Campingfahrzeug. Eine grobe bzw. vorsätzliche Verletzung dieser Pflicht den Zustand so zu erhalten führt zum Verlust der Versicherungsleistung und möglicherweise im Falle eines Personenschadens zu den entsprechenden Strafrechtlichen Folgen. Versicherungen sind sehr gern von Ihrer Leistungspflicht entbunden, egal ob dies für den Schaden ursächlich ist, es reicht eine arglistige Pflichtverletzung im Sinne eines nicht regelkonformen Verhalten bzw. Eigenbau.
Ja, steht sogar drauf, auch wenn sie in USV Anlagen eingesetzt werden und daher jährlich getauscht werden. Ich konnte sie bis jetzt immer noch prima im Wohnmobil nutzen. :D
Das ist wirklich schockierend, dass der Kollege BOWO da ein negativ erhalten hat. :eek: Wir wollen einanander helfen und die Meinung und Ansicht frei äußern, wenn da jemandem nicht passt, sollte er das Forum verlassen. Hallo, das ist eine Frechheit dafür ein Negativ zu geben, jemand will helfen und gibt Infos und wird dann so bewertet. Ich selbst reagiere schon nicht mehr auf Bewertungen. Den Versicherungsschutz riskiert, wer die Beiträge nicht entrichtet oder kündigt. Oder vorsätzlich handelt. Sonst wird es schwierig, selbst bei erloschener Betriebserlaubnis als Unfallursache ist allemal ein Regress drin. Kasko zahlt unabhängig von der Ursache. Und um die Betriebserlaubnis zu riskieren, muss man an sicherheitsrelevanten Baugruppen wie Beleuchtung oder Bremsen basteln. Und Mist bauen, und diesen Umstand ignorieren. Die Batterie zählt nicht dazu, nicht mal die Fahrzeugbatterie. In diesem Thread steht soviel Blödsinn - ist das der Neid der handwerklich Unfähigen auf die Bastler, die billiger zu besseren Lösungen kommen und dabei noch mit ihrem Fahrzeug bonden? Gruss Manfred Interessanter thread, wichtiges thema, schade dass es scheinbar schon negativbewertungen gibt. zunächst mal - ich fahre einen kompletten eigenbau - auch die kabine, die befestigung auf dem fahrzeug eigenbau. im zuge der zulassung wurde das von der behörde abgenommen, die dokumentation ist basis für die inbetriebnahme und die versicherung. die elektrik wurd fachgerecht gemacht - nicht von mir aber von einem elektromeister. ich bin elektrisch ziemlich ahnungslos der anschluss ans boardnetz (booster und wärmekreislauf) wurde von der iveco fachwerkstattgemacht - schon alleine um keine garantie zu verlieren beim umstieg von AGM auf LiFePo4 habe ich - angeregt durch dieses Forum - lange mit mir gerungen und mich für eine Plug and Playlosung und gegen eine winston-variante entschieden. u.a. nach rpücksprache mut der versicherung. da kommt halt ein bisserl "normaler" menschenverstand reein. wenn ich Lösungen oder umbauten vornehmen die sicherheitsrelevant sein können sollte man mmn acuh worst case szenarien durchspielen, und wenn man es dennoch umsetzen will - ggf mit behörde und/oder vererer abstimmen - am besten schriftlich. als beispiele sehe ich da den einbau von zusatzfenstern - soferne sie strukturell relevante änderungen erfordern - andere tanks, lade und speicherkomponenten für die elektrik, alles was aussen abfallen kann und andere verletzen. wenn da keine angemessene freigabe - z.b. ABE - vorhanden ist - bei experten nachhaken, ggf der versicherung melden oder besser sein lassen. nicht nur um geld zu sparen, sondern auch um andere zu schützen. sobald das nachbarwomo mitabgebrannt ist oder jemand von einem abfallenden solarmodul oder radträger verletzt wurde wird es ganz eng. scharniere vom kleiderkasten oder die LED beleuchtung am USB stecker sehe ich hier beispielhaft aber nicht relevant und brandklasse von sitzpolstern oder vorhängen beachte ich aus eigeninteresse, nehme aber nicht an dass daraus ein vericherungstechnisches problem entsteht insgesamt - danke - wichtiges thema mmn
Es hätte gereicht wenn der Elektromeister die Elektroarbeiten "abgenommen" hätte im Sinne der VDE 0100-600 und -721.
Sicherlich würde ein abgefallenes Solarmodul vom Dach z.B. auf der Autobahn, dass möglicherweise in die Windschutzscheibe eines nachfolgenden PKW geflogen ist, dort Personen verletzte, die dann unfähig waren das Fahrzeug zu lenken so das es zu Folgeunfällen ( Auffahr Massenunfall ) gekommen ist. Natürlich das ganze jetzt mal rein fiktiv und lediglich als Beispiel. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Versicherung das überprüft und begutachten läßt möglicherweise sagt, war nicht fachgerecht und außerdem wussten wir von diser Fahrzeugänderung nichts, bezahlen wir nicht bzw. nehmen den Versicherten in Regreß.
Da sind aber noch einige Hürden davor. Erstmal muss die Versicherung nachweisen, dass das nicht fachgerecht montiert war (das können Privatleute übrigens auch, wenn sie wissen, was sie tun), und wenn der Versicherte dann nicht ja und Amen sagt, das ganze einklagen. Und auch da gibt es eine Grenze bei Haftpflichtschäden, wenn ich mich nicht irre, liegt die bei 5000 Euro Regress, und das auch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. schweren Obliegenheitsverletzungen. Was bei einem selbstmontierten Solarmodul (so das Beispiel), das nicht gerade mit Kaugummi aufgeklebt wurde, sicherlich nicht gegeben ist. bis denn, Uwe Ich hab ja verstanden, dass ich grundsätzlich nur Handwerker und Fachfirmen an mein Womo lassen soll, welches ausschliesslich auf kostenpflichtigen Plätzen zu stehen hat. Diese Empfehlungen kommen dann ja auch von den Leuten, die im jeweiligen Segment ihre Brötchen verdienen. Sobald aber nicht mehr Produkte und Dienstleistung im Vordergrund stehen, sondern Desinformation und Angstmache, ist es aus meiner Sicht nicht mehr seriös, und ich mag dann mal ein paar Dinge klarstellen. In den oben genannten Regularien geht es um die Typengenehmigungen von Fahrzeugen. Aus den Typengenehmigungen (manchmal mehrere) leitet sich eine Betriebserlaubnis für das Einzelfahrzeug ab, mit dieser kann ich es zulassen. Die Betriebserlaubnis kann erlöschen, wenn sich durch An- oder Umbauten die Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. §19 StVZO. Und genau dass ist massgeblich, wenn ich was in die Zigarettenanzünderdose stöpsele oder fest einbaue. Womit wir zurück beim gesunden Menschenverstand wären. Natürlich braucht mein Fernseher keine Genehmigung zum Fahrzeugeinbau, aber die Ecke vom Gerät sollte nicht im Kopfbereich von Mitfahrern sein. Einen Haushaltskühlschrank verbauen ist kein Problem, die ganze Küche rausreissen aber schon - ein Womo braucht eine Kochgelegenheit. Und alles darf man selber machen, wozu ich explizit auffordere. Selbermachen ist öko, spart Geld, verbindet einen mit dem Fahrzeug. Es bildet und verschafft die Sicherheit, bei Pannen selber was zu flicken. Und weil man dazu im Urlaub keinen Bock hat, baut man selber langlebiger, nachhaltiger und reparaturfreundlicher als die üblichen Massenhersteller. Und ausserdem ist es total erlaubt. Gruss Manfred
Ich habe mal einen Satz aus deinem Beitrag kopiert: eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist Der ist erstmal richtig aber nicht komplett, ich ergänze deshalb einmal: eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, Fahrern und Mitfahrenden zu erwarten ist Un da sich mitfahrende auf allen zugelassenen Sitzen, also auch in der Aufbaukabine, awährend der Fahrt aufhalten dürfen muss die Befestigung des TV Gerätes der 20g/8g Festigkeitsregel entsprechen. Also genauer gesagt, nicht der TV, der Kühlschrank, die Gastankflasche oder die Aufbaubatterie ist der springende Punkt sondern deren Befestigung! 20g (bei mir 90kg = 1,8t Haltegewicht!!!!! Der TÜV kann und darf das prüfen, er hat dann halt für anderes keine Zeit. Deshalb verlangt er "fachgerechten Einbau" und ggf. eine Einbaubescheinigung und geht davon aus, dass dem Zusatzausrüster diese Regeln bekannt sind. Gruß Andreas Ich glaube, hier wird aneinander vorbeigeredet.
Es ging hier nicht um Typgenehmigungen für Kfz und auch nicht um das Erlöschen der BE sondern um die Befürchtung, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn man in seinem Fahrzeug selbst herumbastelt. Das sind Äpfel und Birnen. Die Batterie ist nicht Bestandteil der Typgenemigung und auch nicht der BE. Im Rahmen der HU wird deshalb auch nur ihr Zustand geprüft, d.h. sichere Unterbringung und Funktion (Anlage 8a zu § 29 StVZO Ziff. 6.4.3). Für den Versicherungsschutz mag das anders aussehen. Ich will mich aber gar nicht weiter einmischen, weil ich kein Versicherungsexperte bin, sondern nur noch einen draufsatteln: Wer für das Wohnmobil seines Kumpels eine Batterie zusammenfriemelt und dessen Schätzchen brennt danach ab, weil die Kenntnisse für den Zusammenbau und/oder das verwendete Material doch nicht so der Burner waren, der sollte sich zuvor besser mit dem § 306d StGB auseinandergesetzt haben. ..also, ich bastel mir im Frühjahr fürs Wohnmobil einen Mopedträger selber, habe mir Vierkantrohre rausgesucht und werde diese zusammenbraten. Wenn der selbstgezimmerte Motorradträger ohne Werkzeug abnehmbar ist und die Beleuchtung ok ist, ist dieses - laut TÜV-Sachverständigen - völlig legal und in Ordnung... Wenn das Moped samt gebastelten Träger auf der Straße landet und aufgrund dessen Personenschäden oder Sachschäden entstehen dann haftet wer?
Wer schon, natürlich der Fahrer, Ist das gleiche wenn man Ladung verliert, haftet auch der Fahrer. Auch wenn Dir keine Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, die Versicherung muß trotzdem zahlen. Ich habe schon drei Rollerträger gebaut, alle drei beim TÜV vorgeführt und für gut befunden. Beim ersten, ist schon lange her, hat der Prüfer ein Gutachten erstellt und eine Nummer u. mein Namen eingestempelt. Bei den beiden Anderen Jahre später wurde nur draufgeschaut und mehr nicht.
Kollege Andwein hat dazu ja bereits zutreffend die tatsächlichen Vorraussetzungen geschrieben ! Wenn ein Insasse im Wohnmobil bei einem Auffahrunfall zu Schaden kommt und es wird festgestellt, dass der Fernseher von Dir nicht fachgerecht angebracht wurde, dann wird das jede Menge Ärger geben. Versicherungsrechtlich und möglicherweise auch Strafrechtlich. Dies gilt nun einmal für alles was für die Versicherung eben nicht fachgerecht und damit eine besondere Gefahr darstellt, die nicht versichert war. Niemand will niemanden Angst machen, nur mal über den Sachverhalt informieren. Niemand sagt, dass man nichts selbst bauen darf! Wenn ich einen Unfallschaden selbst repariere und ihn bei der Versicherung "rücksetzen will" benötige ich eine Bestätigung eines entsprechenden Fachmann der Bescheinigt das der Unfallschaden fachgerecht beseitigt wurde. Wenn ich umfangreiche Elektroarbeiten ausführe, die von der Hersteller Ausführung weit abweichen, dann muss man aus meiner Sicht dies ebenfalls "abnehmen" lassen. Das kann z.B. jeder konzessionierter Elektromeister der eben das Recht auf die durchführung einer Erstprüfung hat. Ist beim Gas doch auch so, klar kannst du basteln und fährst hinterher zur Gasprüfung zu einem Fachmann der berechtigt dazu ist. Etwas anderes habe ich nicht gesagt, dass mit den Zulassungen ist natürlich auch so eine Sache, aber ich denke das muss man im Einzelfall abwägen und muss nicht alles "übertreiben" was die Zulassungsvorausetzungen angeht.
Wenn das Arbeiten am 230V Netz sind, ist es egal, ob sie abweichen, sie müssen immer offiziell geprüft werden, bevor sie an das Netz angeschlossen werden. RK
Hallo, ich frage mich, ob die Störungen im Rundfunk oder TV gefährlich sind? Denn darum geht es bei der Elektromagnetische Verträglichkeit. Da kaum ein Schaltnetzteil oder eine Led in der Praxis diese Norm einhalten, wird auch bei einem Verstoß im Wohnmobil, der Funkstörmessdienst nicht ausrücken! Auch kein Camper wird deshalb tot umfallen! Generationen von Autofahrern haben sich die Radios selbst eingebaut und nie hat ein deutsches Gericht deshalb ein Urteil gefällt! Wer soll denn die elektrischen Arbeiten der Laien im Wohnmobil abnehmen? Ein Elektromeister ist dafür nicht zuständig! Die ehemaligen Fachleute, die Kfz - Elektromeister, sind vermutliche alle in Rente und das Berufsbild als solches, ist auch schon lange abgeschafft! Vermutlich ist ein Kfz - Mechatronikermeister jetzt dafür verantwortlich. :?: Letztendlich wird es aber der Karosseriebaumeister sein und zwar in der Ausrichtung „Caravan- und Reisemobiltechnik". --> Link Aber ob in deren Ausbildung die Niederspannungstechnik und Elektronik einen hohen Stellenwert hat, wage ich zu bezweifeln! Daher bin ich der Meinung, dass auch ein Laie in diesem Bereich gute Arbeit leisten kann. Die berechtigte Frage ist, wer ist denn der zuständige Fachmann / Fachfrau? |
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