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länger als 3 Monate in Norwegen


Allradmobilist am 02 Mär 2023 17:03:24

Hallo in die Runde,
man darf sich ohne weiteres 3 Monate in Norwegen aufhalten, muss sich aber registrieren lassen, wenn man länger bleiben will. Hat jemand hier evtl. Erfahrungen damit? Wo muss man sich melden und muss man ggf. Papiere vorlegen, Einkommensnachweise z.B.?
Danke schon mal! :)

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rolf51 am 02 Mär 2023 17:30:35

Hallo
habe es raus kopiert.

"Sofern Sie sich als deutscher Staatsangehöriger mehr als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, müssen Sie sich bei der norwegischen Polizei registrieren. Hierfür ist u.a. ein Reisepass erforderlich. Für die Terminbuchung und die Liste der erforderlichen Dokumente registrieren Sie sich online auf den Seiten der UDI (norwegische Einwanderungsbehörde)."

battman am 02 Mär 2023 18:40:50

Und wen interessiert das in Norwegen ob du nun 3 oder 5 Monate dort rumfährst.
Oder kriegst du einen Einreisestempel ans WoMo ?

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Tinduck am 02 Mär 2023 19:04:43

battman hat geschrieben:Und wen interessiert das in Norwegen ob du nun 3 oder 5 Monate dort rumfährst.
Oder kriegst du einen Einreisestempel ans WoMo ?


Die fotografieren alle naselang Kennzeichen für die Mauterfassung. Da fällt man schnell auf, wenn man zulange da ist.

Ein Youtuber-Pärchen aus GB wurde letztens rauskomplimentiert, die dürfen seit dem Brexit nur noch 90 Tage und müssen dann raus. Auto ist noch da, sie mussten per Flug ausreisen.

--> Link

bis denn,

Uwe

spinnerei am 02 Mär 2023 20:01:18

Gilt dann einmal nach Schweden oder Finnland rüberfahren als Unterbrechung?

Allradmobilist am 02 Mär 2023 20:21:51

spinnerei hat geschrieben:Gilt dann einmal nach Schweden oder Finnland rüberfahren als Unterbrechung?

Gute Frage! Fangen dann die 90 Tage wieder von vorn an zu zählen oder sind die 3 Monate die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer pro Jahr?

battman am 02 Mär 2023 21:07:42

Woher sollen die Norweger wissen, dass du in Schweden warst.
Eventuell dort Tanken und die Quittung gut aufbewahren ?

Tinduck am 02 Mär 2023 22:33:16

Im Fall oben wurden die Tage aufsummiert, auch nach Auslandsunterbrechungen. Nach 90 in Summe war Schluss.

bis denn,

Uwe

rolf51 am 03 Mär 2023 10:41:43

Hallo,
ich verstehe es nicht, es gibt je nach Land Vorschriften und wenn ich mich dort aufhalten möchte richte ich mich daran, was ist daran so schwer.

MilesandMore am 03 Mär 2023 14:40:54

Norwegen will schlicht verhindern das illegal gearbeitet wird.
Kann ich verstehen.

Wenn du also länger bleiben willst dann einfach mal die norwegische Botschaft anschreiben oder anrufen.

Die wissen das mit Sicherheit.

Beste Gruesse Bernd

babenhausen am 03 Mär 2023 15:00:17

--> Link
Zitat aus dieser Seite:
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Botschaft des Königreichs Norwegen und das norwegische Ausländerzentralamt UDI.

Allradmobilist am 03 Mär 2023 16:17:46

Ersteinmal vielen Dank an alle Beteiligten. :)

Habe noch ein wenig im Netz gesucht: Es ist tatsächlich möglich, ganz offiziell länger als 90 Tage zu bleiben, sofern man EU- bzw. EFTA- Bürger/Bürgerin ist (das Paar aus GB ist folgerichtig nach Ablauf der 90 Tage ausreisepflichtig geworden, weil es eben wegen Brexit diese Voraussetzung nicht erfüllt).

Man muss sich jedoch als EU/EFTA-Resident bei der Polizei registrieren lassen. Eine Aufenthaltsgenehmigung braucht man nicht, die benötigen nur Leute, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU/EFTA-Zone haben. Das ist insofern in dem von babenhausen genannten Link nicht ganz richtig dargestellt.

Ich werde in Kürze die Quellenangaben nachreichen.

babenhausen am 03 Mär 2023 16:41:31

Man muss sich jedoch als EU/EFTA-Resident bei der Polizei registrieren lassen. Eine Aufenthaltsgenehmigung braucht man nicht, die benötigen nur Leute, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU/EFTA-Zone haben. Das ist insofern in dem von babenhausen genannten Link nicht ganz richtig dargestellt.


Das Auswärtige Amt als Ersteller dieser Seite/ Link hat sicher dafür einen geeigneten Sachbearbeiter der diese Feststellung einarbeitet und sich über diese Info freut. :D

Allradmobilist am 04 Mär 2023 18:43:55

So, also:

Das Auswärtige Amt schreibt in seinem Infoservice zu diversen Ländern zu Norwegen:

"Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Botschaft des Königreichs Norwegen (--> Link) und das norwegische Ausländerzentralamt UDI (--> Link)."

Die Königlich Norwegische Botschaft in Berlin verweist unter "Besuchsvisum und Aufenthaltsgenehmigung" (Menü ganz unten auf der Seite) auf UDI :

"Information about the EU/EEA regulations" (--> Link), Unterpunkt "Legal residence":

I have been visiting Norway for three months. Can I extend my stay?

No, an EU/EEA citizen can't apply to be in Norway for more than three months as a visitor or tourist. After three months you have to leave Norway.

Once you have left Norway, you can travel back to Norway immediately and start a new three-month stay as a visitor or tourist. There is no requirement for how long you should be outside Norway before you can come back.
....
If you want to be in Norway for more than three months, you must exercise EU/EEA rights as an employee, self-employed person, service provider, student, have your own funds to support yourself or be a job seeker. Then you must also apply for registration according to the EU/EEA regulations.

If you have been in Norway for more than three months and do not exercise your EU/EEA rights, you can be notified by the police that you have to leave the country.

---------

Lt. zweitem Satz reicht es also aus, Norwegen kurz zu verlassen, um den 3-Monats-Zeitraum wieder aufleben zu lassen. Man kann also sofort wieder einreisen und seinen Aufenthalt in Norwegen fortsetzen. Vielleicht sollte man sich nach der Ausreise aus Norwegen irgendeine Kleinigkeit kaufen, um den Aufenthalt ggf. mittels Kassenbon nachweisen zu können.

Lt. vorletztem Satz darf man länger als 3 Monate bleiben, sofern man in einem Beschäftigungsverhältnis oder selbständig ist ODER genug Geld hat, um für sich selbst aufzukommen UND sich hat registrieren (!) lassen. Man müsste also sicherheitshalber Einkommensnachweise über Rente/Pension etc. mitnehmen.

Unter dem Unterpunkt "How do EU/EEA nationals and their familiy members stay in Norway legally?" (--> Link) steht es in ähnlicher Weise:

As a main rule, an EU/EEA national has right of residence in Norway for up to three months, for example for visits and holidays. In order to have this right, the EU/EEA national must have a valid identity card or passport and not be an unreasonable burden for the public welfare system.

An EU/EEA national may also have the right of residence in Norway for more than three months. In order to have this right, the EU/EEA national must have a valid identity card or passport and be either employed, self-employed, a posted worker, a student or have enough funds to support themselves. ...."

Der erste Satz ist selbsterklärend. Den zweiten interpretiere ich wie oben schon, dass man länger als 3 monate bleiben kann, auch wenn man nicht abhängig beschäftigt oder selbsständig ist oder studiert, aber genügend Geld hat, um sich selbst zu versorgen.

Allradmobilist am 04 Mär 2023 18:59:54

Zur Registrierung heißt es auf der UDI-Seite (--> Link)

"EU/EEA nationals must register if they are going to be in Norway for more than three months. EU/EEA nationals must have a reason to stay in Norway, meaning that they must be employed, self-employed, a posted worker, student, or have enough funds to support themselves."

Es geht hier also nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung, wie das AA schreibt. EIne solche benötigen Menschen, die nicht EU/EEA-BürgerInnen sind.

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