Wer war Dein verkäufer.....wenns ein Händler war...dann gute Nacht....
Wenns bei Dir im Auto eine gasanlage (also Gasleitungen mit fest eingebauten verbrauchern wie
Heizung und Kocer) gibt, dann brauchst alle 2 Jahre ien gasprüfung.
Zumeist (aber nicht Pflicht) wird die gleichzeitig mit Tüv gemacht (aber nicht immer vom TÜV, das machen nur wenige TÜVs mit).
Uneinheitlich ist, ob die TÜVs Dir eine Abnahme machen, wenn DU keine akt. Gasprüfung vorweisen kannst.....
die meisten lehnen das ab...hier im Forum (und auch ich selber hab das bei mir schon gehabt) wird aber berichtet, daß die TÜVs sagen: ich prüfe das Fahrzeug, also Bremsen und so...das gas im WOhnraum ist nciht meine Sache.....
Du müßtest vom Verkäufer ein gelbes Gasprüfheft (schau aus wie früher ein Impfbuch) (wird bei der Erstabnahme der Anlage ausgestellt und die jew. Prüfungen werden da vermerkt) bekommen haben und auf Deinem Auto müßte sich eine Plakette befinden....
Wenn Du kein Gasbuch hast ...dann hast entweder keine abnahmepflichtige Anlage oder Dein Vorbesitzer hat wir was aufgebunden
günter