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Wie viele Personen darf man in einem Womo mitnehmen ?


Oliver am 24 Jan 2004 11:09:10

Hallo WOMO-Freunde,

Habe mir ein neues Womo bestellt das 4 Gurtgesicherte Sitze hat.

Da ich aber ab und zu auch mal mit 5 Personen fahren will, müsste ich wissen ob das stimmt, dass Personen die gegen die Fahrrichtung sitzen keine Gurte benötigen.

Wenn ja, wie viele Personen darf man dann eigentlich mitnehmen?

Oliver

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Gast am 24 Jan 2004 11:17:23

Offiziell mitnehmen darfst Du nur so viele wie in Deinem Fahrzeugschein eingetragen sind. Auch wenn sie gegen die Fahrtrichtung sitzen.
Mal abgesehen davon, aus Sicherheitsgründen würde ich niemanden ohne Gurt mitfahren lassen.

Oliver am 24 Jan 2004 11:22:42

Man kann sich einen Beckengurtblock einbauen lassen, das wäre dann wohl sinnvoll.

Ich weiss auch nicht wie die Versicherungen das sehen.

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Gast am 24 Jan 2004 11:34:25

Da Dein Womo ja noch in Arbeit ist, würde ich das gleich noch einbauen lassen.

Oliver am 24 Jan 2004 18:19:23

Bin ich froh, wenn das Womo da ist.

Man hat immer das Gefühl bei der Bestellung etwas vergessen zu haben, was einen dann ewig ärgern würde weil es entweder teuer zum Nachrüsten, oder gar nicht die Möglichkeit zur Nachrüstung besteht.

Habe am Montag noch mal ein Gespräch beim Händler, wo ich wohl die Zubehörliste noch etwas ergänzen werde.

Wer will schon Reich sterben------ Lösung= mein Womo-Händler


Oliver

agu am 24 Jan 2004 18:22:18

Hallo Oliver,
ich finde WoMo kaufen ist so ähnlich wie ein Haus zu bauen.

Wenn´s fertig ist sieht man was falsch ist bzw. was fehlt.

Davon leben ja die Werkstätten und Du förderst die Konjunktur.

Also mache so weiter.

Oliver am 26 Jan 2004 23:43:54

Habe heute einen Gurtblock zusätzlich bestellt, damit erhöht sich die zulässige Personenzahl auf 6---Problem gelöst.

Oliver

Maike1970 am 10 Feb 2004 08:58:50

Damit alleine dürfte es eventuell nicht getan sein!!! :eek: Die Hersteller haben alle das gleiche Problem und das ist die Zuladung! :cry:
Wenn´s nicht gerade Kleinkinder sind, kann man mit mehreren Personen schnell überladen sein, also dringend prüfen! :(

Jambo45 am 21 Feb 2004 15:49:35

Hi Shorty,
nur der Vollständigkeit halber: es sind nicht die eingetragenen Sitze ausschlaggebend, sondern gem. § 21 StVO die Zahl der "geeigneten Sitzgelegenheiten".
Will sagen: wenn in deinem Wohnmobil 10 Leute ordentlich um den großen Tisch drum herum passen und jeder mit seinem Pöter auf einem eigenen, festen Sitzplatz hockt, darfst du die auch mitnehmen. Und das ohne Personenbeförderungsschein, denn da sind wieder nur die eingetragenen Sitze wichtig. Kingt komisch, iss aber so.

Natürlich gibt es Ärger, wenn einer von den überzähligen Passagieren sich
beim Unfall verletzt. Dann zahlt die Versicherung entweder gar nicht, oder sie nimmt den Versicherungsnehmer wegen Obliegenheitspflichtsverletzungen später in Regress.

Übgrigens: Wenn Sitze im Wohnmobil eingetragen werden sollen, brauchen die in Fahrtrichtung zwingend ein zugelassenes Gurtsystem. Beckengurte zählen nicht mehr.
Sitzplätze entgegen der Fahrtrichtung und seitlich dazu brauchen keinen Gurt, aber Kopfstützen bzw. geeignete Abstützflächen. Letztere werden vom TÜV aber zunehmend nicht mehr eingetragen. Ich hatte da letztes Jahr noch Glück und einen wohlwollenden Prüfer, der mit viel Augenzwinkern noch zwei seitliche Sitze eintrug.



Jambo

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