Hi Shorty,
nur der Vollständigkeit halber: es sind nicht die eingetragenen Sitze ausschlaggebend, sondern gem. § 21 StVO die Zahl der "geeigneten Sitzgelegenheiten".
Will sagen: wenn in deinem
Wohnmobil 10 Leute ordentlich um den großen Tisch drum herum passen und jeder mit seinem Pöter auf einem eigenen, festen Sitzplatz hockt, darfst du die auch mitnehmen. Und das ohne Personenbeförderungsschein, denn da sind wieder nur die eingetragenen Sitze wichtig. Kingt komisch, iss aber so.
Natürlich gibt es Ärger, wenn einer von den überzähligen Passagieren sich
beim
Unfall verletzt. Dann zahlt die Versicherung entweder gar nicht, oder sie nimmt den Versicherungsnehmer wegen Obliegenheitspflichtsverletzungen später in Regress.
Übgrigens: Wenn Sitze im Wohnmobil eingetragen werden sollen, brauchen die in Fahrtrichtung zwingend ein zugelassenes Gurtsystem. Beckengurte zählen nicht mehr.
Sitzplätze entgegen der Fahrtrichtung und seitlich dazu brauchen keinen Gurt, aber Kopfstützen bzw. geeignete Abstützflächen. Letztere werden vom TÜV aber zunehmend nicht mehr eingetragen. Ich hatte da letztes Jahr noch Glück und einen wohlwollenden Prüfer, der mit viel Augenzwinkern noch zwei seitliche Sitze eintrug.
Jambo