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Wo ist denn eigentlich nun der Haken? Grüße Im Hirn, so vorhanden... ;-)
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Das war mal wieder absolut daneben Okay, sorry, es war ja nicht an Dich gerichtet, sondern an Leute, die Ironie und schwarzen Humor verstehen und darüber schmunzeln :-) Moderation:Und jetzt bitte zurück zum Thema. Unnötige Beiträge stören hier wieder mal enorm. Laßt es sein. Dies ist kein Wissenschaftsforum sondern ein Forum von Menschen mit alltäglichen Bedürfnissen und Problemen. Da ist es normal, daß auch mal eine menschliche Bemerkung am Rande des Themenkerns fällt. Das ist normalerweise sicher kein Problem. Und auf einen Vorwurf muss man angemessen antworten können! Das alles gehört zum guten Ton in einem Forum. Ich hab doch geschrieben, bleibt beim Thema. Also bitte….den Rest könnt ihr prima per KN besprechen. Und jetzt bitte nur noch zum Thema…. Hallo, Ich hänge mich da noch an mit einer Frage zum Thema Überweisung: Kann die irgendwie zurückgebucht werden, wenn sie von einer deutschen Bank aus gemacht wurde? Gruß Klaus
Nein - sagt meine Bank. Im Normalfall nein. Zumindest nicht mehr, wenn das Geld bei Dir schon gutgeschrieben wurde. Papa Staat kann das, Zivile nicht.
Und was ist dann „Unnormalerweise“? :mrgreen: Bei mir hat die örtliche Sparkasse mal einen größeren, 5-stelligen Betrag zurück gebucht. Ok, das Geld stand mir auch nicht zu aber ich hatte, am selben Tag, einen großen Geldeingang und einen entsprechend hohen Geldausgang auf dem Kontoauszug! Und wenn die Bank das intern, auf Grund eines Bankfehlers (?? :mrgreen: ) einfach so und ohne Kommunikation einfach macht / machen kann …. Grüße Dirk …dann ist die Bank ersatzpflichtig…..
Ersatz für, durch die Bank, unrechtmäßig überwiesenes Geld? D.h. ich klage gegen die Bank damit ich das Geld, das sie mir fälschlicherweise überwiesen haben, nochmal überweisen? :gruebel: Grüße Dirk Hast du nicht von einem Bankfehler gesprochen? Zu deinen Lasten? Klär deine Bankprobleme besser bilateral mit deiner Bank.
Nein, sobald sie auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Lernt man schon in der Schule. Ersatzweise wird auch die eigene Bank Auskunft erteilen.
ZB hat mir das Landesamt für Besoldung mal einen Monat zuviel bezahlt. Ich hatte keinen Anspruch auf das Geld und bekam drei Monate später einen entsprechenden Brief. Als ich zwei Tage später das Geld zurück überweisen wollte war es bereits zurück gebucht. Ohne weiteren Hinweis. Sowas meinte ich. Es gibt auch noch eine andere Möglichkeit der Rückbuchung unter ganz besonderen Bedingungen. Aber das gehört nicht hierher. Übrigens werden viele Sofortüberweisungen nur avisiert und noch nicht gutgeschrieben. Das kann durchaus mehrere Stunden dauern.
Hallo, Das gilt nicht unbedingt. Western Union etwa bucht wohl mehrere Wochen zurück, wird auch für Betrugsmaschen genutzt. Gruß Klaus Nur zur Info: Riecher war richtig, der "Käufer" hat sich nicht mehr gemeldet als ich sagte online geht gar nichts
Sorry, hatte vergessen: im deutschen Bankverkehr, also Sparkasse zur Postbank, o.ä. Moin Ich komme ja demnächst auch in der Lage ein Womo zu verkaufen. Ich denke das mit der Sofortüberweisung ist ein guter Weg. Was die Kennzeichen betrifft, ich wollte mit den Käufer zur Zulassung, das Womo abmelden und der Käufer fährt dann ohne Stempel nach Hause, natürlich in Deutschland. Denn die Abmeldung ist meines Wissens ab 0 Uhr gültig, ist also noch versichert und versteuert bis Mitternacht. Das geht natürlich nur Wochentags, bei uns auch Sonnabends.
Warum so kompliziert? Wenn Du die Schilder brauchst, kann er dir sie zuschicken.
Die Schilder brauch ich nicht mehr. Dachte eher das ich dann ein abgemeldetes Auto übergebe womit er noch nach Hause fahren kann. Ich wäre da vorsichtig was das fahren mit abgemeldetem Fahrzeug betrifft. Soweit mir bekannt ist darf das nur der alte Besitzer des Fahrzeugs und nicht der neue Besitzer. Sonst wären ja Überführungs- und Kurzzeitkennzeichen nicht nötig wenn das jeder dürfte. Lass den neuen Besitzer Kurzzeitkennzeichen besorgen und er soll damit nach Hause fahren. Dann bist Du auf jeden Fall aus der Nummer raus. Wenn er sich im voraus eine EVB bei seiner Versicherung besorgt, wird die in der Regel auch auf den folgenden Vertragsabschluss angerechnet und kostet ihn somit nur das Blech. Moin, das Fahren mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug ist - soweit ich mich recht entsinne - nur in zwei Fällen möglich: 1. Von der Anschrift des Halters auf direktem Weg zur Zulassungsstelle zum Zwecke der Zulassung oder 2. auf direktem Weg von der Zulassungsstelle zur Wohnanschrift nach der Abmeldung. Die ist aber nur (wichtig!) innerhalb des gleichen oder benachbarten Zulassungsbezirks zulässig. Für alle anderen/längeren Fahrten ist ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich. Ich würde die Variante " Geld in Empfang nehmen -> mit dem Erwerber Zur Zulassungsstelle fahren und dort das Fahrzeug abmelden -> Zulassungsdokumente an den Erwerber aushändigen -> alles weitere:Zuständigkeit des Erwerbers". Wie er dann wegkommt - seine Baustelle. Ich würde empfehlen: Ausfuhrkennzeichen (da Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht gültig sind!).
Das ist leider nicht richtig. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (Par 10 Abs.4 Satz 2 FZV) Für die Fahrt nach der Abmeldung gibt es anders als für die Fahrt zur Anmeldung keinerlei Begrenzung - weder personen- noch streckenbezogen - mit der Ausnahme, dass sie bis 24.00 Uhr abgeschlossen sein muss und dass es eine "Rückfahrt" also zielortbezogen sein muss. Das kann natürlich auch die Anschrift des Käufers oder ein beliebiger Abstellort außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (z.B. Winterlager) sein, der bis 24.00 Uhr erreicht werden kann. Wie ist dann bei einer Onlineabmeldung, da gibt es ja im Grunde genommen keine Rückfahrt?
Warum eigentlich nicht ? Der Wagen wird ja nicht nach Uhrzeit sondern kalendertäglich abgemeldet. Die Versicherung genauso. Und ein Kalendertag endet um 24 Uhr.
Keine Rückfahrt (von der Zulassungsstelle) = kein Rückfahrtprivileg = Fahren ohne Zulassung (Par 48 Nr.1 iVm Par 3 Abs 1 FZV)
1. bräuchte der Käufer dafür ( eine Kopie ) die Fahrzeugpapiere und 2. müsste das Womo dafür schon abgemeldet sein! Kurzzeitkennzeichen für zugelassene Fahrzeuge werden nicht ausgegeben! Grüße Dirk
Vielen Dank für die Info an die weiße Maus (i. R.) :wink: Wieder etwas dazugelernt. :lach: Ät Pechvogel Das ist richtig. Aber wenn er mit dem Käufer eh zur Zulassungsstelle fahren will um das Fahrzeug nach Bezahlung abzumelden und dem Käufer die Papiere zu übergeben, ist das ja dann möglich. Dachte das wäre aus dem Zusammenhang ersichtlich. Nur das der Käufer, mit sehr langer Anreise, am Wochenende kommen wollte und man dann, nach Besichtigung und Kaufvertrag … nicht mehr zur Zulassungsstelle kann!??! Grüße Dirk Wegen der Bargeldeinzahlung an Bankautomaten. Habe bei meiner Bank, Sparkasse Hannover, angefragt. Es können Beträge bis 99.999 Euro am Automat eingezahlt werden. Die Bescheinigung wegen Geldwäsche kommt später nach Hause. Also ist dieser Punkt schon mal abgehakt, es geht auch außerhalb der Bank Öffnungszeiten wenn Bargeld fließt.
Hast Du auch mal gefragt wieviel Geld man am Automaten "auf einmal" einzahlen kann bzw wieviele Buchungen z.B. 10.000€ werden? Grüße Dirk
Hab ich doch geschrieben, 99.000,00 € auf einmal. Habe per mail gefragt, speziel auf eine Summe von ca. 50.000,00 € wegen Womoverkauf am Wochenende. Ob der Geldschacht alles auf einmal packt, keine Ahnung, kommt wohl auf die Stückelung an. Muß man halt mehere Vorgänge machen. Für mich ist das Problem Womo Verkauf erledigt. Hab das Womo an den Händler verkauft wo ich es neu gekauft habe. Der Preis war ungefähr der den ich mir vorgestellt habe. Womo wurde begutachtet und wir wurden uns einig. Geld gab es direckt bar auf der Hand. Der Händler meldet es nächste Woche ab. Bei den Händler hab ich schon zwei Womos neu, eins gebraucht, und zwei WW neu gekauft, ist sehr seriös, man kennt sich. |
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