aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Womo Verkauf, wo ist hier der Haken ? 1, 2


luketappe am 04 Mai 2023 21:30:18

Hallo,
ich will gerade mein Wohnmobil verkaufen und auf die Anzeige meldete sich heute jemand telefonisch bei mir (das er einen ausländischen Akzent hatte spielt wohl keine Rolle) Sein Freund aus Portugal hat großes Interesse, der Anrufer komme auch aus einem weit entfernten Bundesland und kann deshalb nicht mal so zur Ansicht kommen. Er hatte wenig Fragen, nach einem Preisnachlass machte er ein akzeptables Angebot und meinte, ob er am WE kommen könne und falls alles ok das Womo kaufen will. Ich sagte, ja, aber nur bei Barzahlung, online oder so mache ich nicht. Gut hat er gemeint, könne man machen. Ob das Womo fahrbereit angemeldet ist (ist es) und ob er es dann mitnehmen könne und dann gleich ummelden. Hmmm, das kam mir alles sehr merkwürdig vor. Wo ist der Trick bei der Sache, irgendwie hatte ich da ein sehr komisches Gefühl, aber ich verstehe nicht ganz wo da der Haken ist. Hat einer schon mal so was erlebt?
LG Christian

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Scha am 04 Mai 2023 21:37:34

Hatten wir auch schon. Am Ende ging es gut. Für Barzahlungen fahre ich mit dem Käufer immer direkt zum Einzahlautomat der Bank. Der Automat prüft alle Scheine und das Geld muss nicht später noch durch die Gegend getragen werden. Danach gibt es die Schlüssel und die Unterlagen bzw. das Fahrzeug.
Viel Erfolg!

akany am 04 Mai 2023 21:43:38

luketappe hat geschrieben:...Wo ist der Trick bei der Sache, irgendwie hatte ich da ein sehr komisches Gefühl, aber ich verstehe nicht ganz wo da der Haken ist. Hat einer schon mal so was erlebt?
LG Christian



Klar kann man immer bei jedem Vorgehen auch einen Trick sehen - oder es gibt ihn sogar. Aber wenn Du das Geld hast und er/sie/es nicht mit Deiner Zulassung weg fährt, dann ist doch alles gut.

Wobei, einige Beispiele:

Ich habe schon einen Käufer aus Portugal gehabt für ein Auto. Er ist mit dem Bargeld gekommen und alles gut. Allerdings habe ich damals das Geld mit ihm zusammen auf der Bank gleich auf mein Konto eingezahlt, damit waren die Scheine schon mal echt.

Als ich meinen T3 verkauft habe, habe ich die Käufer mit meinen Kennzeichen wegfahren lassen. Vertrauensvorschuss eben.

Ich habe auch, andersrum, schon Fahrzeuge an Freunde im Ausland vermittelt bzw. den Übersetzer gespielt. Das habe ich auch bei den jeweiligen Anrufen klar gesagt und dass ich nur übersetze und dass der Käufer dann kommt mit Bargeld und Auto mitnimmt. Und da habe ich auch die berühmte Preis-Frage jedesmal gestellt. Auch da habe ich nie Ablehnung erfahren.

Ich habe mein aktuelles Mobil in NL gekauft und durfte mit der Zulassung des Verkäufers damit vom Hof... und das, obwohl die Sofortüberweisung irgendwo verschollen war zwischen den Ländern.

Aber gut, ich war schon immer Schwiegermama's Liebling ;D

Es ist schade, dass unsere heutige Welt so weit verkommen ist, dass ein Wort nix mehr zählt. Und das meine ich jetzt nicht gegen den TE oder sein Thema, sondern zur Situation dieser Welt. Denn es ist eine Bestandsaufnahme, leider, die eben zeigt dass bei jeder Gelegenheit über den Tisch gezogen wird - werden kann. Holzauge eben.

Aber das kann auch hier in D passieren. Da macht man verbal eine Reparatur ab zu Preis X und dann kostet es das Doppelte. Oder man bestellt etwas und es soll den nächsten Tag da sein und 4 Wochen später noch immer nix. Laberfritzen allerorten. Oder man hat eine Zusage zu einem Rückruf und - nix.

Aber es wird mich nie davon abhalten, immer bei "neutral" zu beginnen, jedem seine Chance zu geben, und nie bei "negativ". Aber auch nie bei "überschwenglich positiv".

Anzeige vom Forum


Luppo am 04 Mai 2023 22:43:29

Ich weiß ja nicht, um welchen Betrag es geht, aber mit Bargeld würde ich nicht hantieren.
Dafür wurde die Sofortüberweisung erfunden, echtzeit, sicher und oft kostenlos.
Sauberen Vertrag machen und die genaue Uhrzeit des Übergangs festhalten, damit die Haftung für die Rückfahrt entfällt.

Gast am 05 Mai 2023 07:22:47

luketappe hat geschrieben:...... Hmmm, das kam mir alles sehr merkwürdig vor. Wo ist der Trick bei der Sache, irgendwie hatte ich da ein sehr komisches Gefühl, aber ich verstehe nicht ganz wo da der Haken ist. Hat einer schon mal so was erlebt?
LG Christian


Hallo Christian,

ich hatte auch schon ein Auto an eine Polen verkauft, der Ablauf war vergleichbar. Da muss also kein Haken dran sein. Ich habe ihn dann auch mit meinen Kennzeichen fahren lassen (mache ich eigentlich bei jedem Fahrzeugverkauf so), und nach 4 Wochen einen Strafzettel wegen zu hoher Geschwindigkeit bekommen. Anhand des Kaufvertrags (mit Übergabeuhrzeit!!!) konnte ich nachweisen, dass ich es nicht war und somit war der Fall für mich erledigt.

Einfach ein wenig vorsichtig sein und nicht auf Motoröl-Verlust-Tricks reinfallen und wenn Dir was komisch vorkommt, jemanden noch mit dabei haben, damit 2 Interessenten immer jemand zur Seite stehen haben und nichts manipulieren können. Und wenn Du das Geld direkt am Automaten einzahlen kannst, dann bist Du auch auf der sicheren Seite. Ich konnte mir damals das Zählgerät der Bank ausleihen, weil der Käufer auch am Wochenende kam und es Bankomateinzahlungen noch nicht gab. Somit hatte ich auch Gewissheit, dass das Geld echt war. Und immer das Motto: "Nur Bares ist Wahres". Ein Scheck kann nicht gedeckt sein und bei einer Überweisung weiß ich jetzt nicht, ob das wieder zurück geholt werden kann.

Gruß Axel

scubafat am 05 Mai 2023 07:28:30

Also bei meiner Bank kostet die Echtzeitüberweisung 1% des zu überweisenden Betrages! Aber lieber die Gebühren als das das Geld weg ist. Ich habe schon sehr viel Fahrzeuge verkauft und immer Glück gehabt.
Und Bargeld bei größeren Summen ist schwierig. Wenn man ein WoMo für 150 000 € verkauft ist das dann nicht wirklich prickelnd.

altenrather am 05 Mai 2023 08:36:36

Wir hatten vor längerer Zeit einmal ein Auto gekauft und den hohen Betrag in Bar bezahlt.
Der Verkäufer bestand darauf, das wir zusammen zur Öffnungszeit seiner Hausbank dorthin fahren und im Beisein eines Angestellten auf sein Konto einzahlen.
So war er Save, das es auch kein Falschgeld ist.
Die Idee empfanden wir selber auch als vernünftig .

HOfoe am 05 Mai 2023 08:45:58

scubafat hat geschrieben:Also bei meiner Bank kostet die Echtzeitüberweisung 1% des zu überweisenden Betrages! Aber lieber die Gebühren als das das Geld weg ist.


Muss die Gebühren nicht derjenige tragen, der die Überweisung in Auftrag gibt? Dann sind doch für den Gebühren und Geld weg. :verweis:

Aber Christians Fall ist ja so, dass der Käufer erst einmal das Mobil ansehen will und dann entscheidet. Dann müsste er eine solche Überweisung vermutlich Online machen? Wie lange dauert es, bis der Käufer erkennen kann, ob das Geld eingegangen ist?

Energiemacher am 05 Mai 2023 08:46:06

luketappe hat geschrieben:Hat einer schon mal so was erlebt?


Was ist daran merkwürdig, wenn sich ein Kaufinteressent auf dein Angebot meldet und das Womo dann auch kaufen und mitnehmen will?
Wenn du zu merkwürdig ist, solltest du die Anzeige löschen, dann meldet sich auch niemand mehr. :-)



Was erlebt?
Ein Auto verkauft, ja!
Bargeld erhalten, ja!
Angemeldet verkauft, ja!

Grüße

FrankSH am 05 Mai 2023 09:08:25

Scha hat geschrieben:Hatten wir auch schon. Am Ende ging es gut. Für Barzahlungen fahre ich mit dem Käufer immer direkt zum Einzahlautomat der Bank. Der Automat prüft alle Scheine und das Geld muss nicht später noch durch die Gegend getragen werden. Danach gibt es die Schlüssel und die Unterlagen bzw. das Fahrzeug.
Viel Erfolg!



Moin,

das funktioniert nur bei Summen unterhalb von 10000 Euro.
Danach macht der Automat dicht. Wegen Geldwäschegeschäft.

guitarp am 05 Mai 2023 09:09:38

In der Regel kein Problem,
habe auch schon ein Mercedes Cabrio an einen Franzosen verkauft.
E r kam mit dem Flieger, hat das Auto bis zu mir zuhause Probe gefahren, wir haben den Kaufvertrag ausgefüllt, er hat mir das Geld in bar überreicht und er ist mit meinem Nummernschild und den Dokumenten nach Hause gefahren.
Wir beiden haben leider nicht an die CoC Papiere gedacht -> ohne CoC Papiere konnte er in Frankreich das Kfz nicht anmelden - > also Papiere nachgeschickt.
Bei allen verkauften Fahrzeugen habe ich bisher das angemeldete Kfz mit Kennzeichen an den Käufer übergeben, da ja im Kaufvertrag der Übergabezeitpunkt inkl. Datum drinnen steht und bisher habe ich nie schlechte Erfahrungen gemacht.
Gruß Jürgen

Birdman am 05 Mai 2023 09:18:17

Energiemacher hat geschrieben:Was ist daran merkwürdig, wenn sich ein Kaufinteressent auf dein Angebot meldet und das Womo dann auch kaufen und mitnehmen will? ...

Eventuell das:
luketappe hat geschrieben:... Sein Freund aus Portugal hat großes Interesse, ... Ob das Womo fahrbereit angemeldet ist (ist es) und ob er es dann mitnehmen könne und dann gleich ummelden. ...

Er kauft also für einen Freund, muss dafür aber vorher das Fahrzeug erstmal auf sich selbst anmelden und entsprechend Steuer und Versicherung anmelden? Und meldet es dann wieder ab? Nach meinem Kenntnisstand kann man ein in D angemeldetes Fahrzeug nicht so ohne weiteres im Ausland ummelden, sondern es muss vorher hier abgemeldet sein. Eventuell hat sich das aber auch mittlerweile geändert. Oder kann man ohne Ummeldung ein Ausfuhrkennzeichen beantragen?

Nachtrag: Ich würde auf jeden Fall vorher klären, wer letztendlich das Auto kauft, sprich im Vertrag als Käufer drinstehen soll.

Rockerbox am 05 Mai 2023 09:34:45

Nun, zum Abmelden muss das Fahrzeug aber körperlich nicht mehr in Deutschland sein, er könnte theoretisch mit dem Mobil nach Portugal fahren und Kennzeichen + Papiere wieder zur Abmeldung nach Deutschland schicken / bringen. Undf dafür muss er es auch nicht vorher auf sich an/ummelden.

Aber nachfragen schadet sicher nicht.

bernds2 am 05 Mai 2023 09:35:07

Ein Kfz angemeldet zu verkaufen ist kein Problem. Was hier aber noch niemand geschrieben hat ist die Bedingung, daß der Käufer der auch den Kaufvertrag persönlich unterschreibt sich lückenlos mit gültigen (!) ausweisen muß. Kontrolliert das unbedingt und macht eine Kopie des Perso!!

Das Problem liegt beim Finanzamt und der Versicherung.
Zumindest das Finanzamt erkennt einen Kaufvertrag NICHT an !! Wenn das Fahrzeug also nicht ab- oder umgemeldet wird, zahlt der Verkäufer weiterhin Steuern. Das ist praktisch nicht zu stoppen, da auch eine nachträgliche Diebstahlanzeige, die ja auch gelogen wäre, nicht mehr akzeptiert wird.
Stellt also unbedingt sicher, daß der Verkäufer einen europäischen Wohnsitz hat, an dem er auch tatsächlich gemeldet ist.

bernds2 am 05 Mai 2023 09:55:03

Weiterhin muss der Verkäufer, wenn er ein angemeldetes Kfz dem Käufer überläst, genau seine Versicherungsbedingungen/-police kennen.
Sprich, wer alles darf das Fahrzeug fahren? Jedermann oder nur ganz bestimmt Personen??
Das im letzten Fall ausnahmsweise mal jemand drittes fährt ist i.d.R. kein Problem. Aber eine Fahrzeugüberführung nach Verkauf gehört NICHT dazu!
Wenn also der Fahrerpersonenkreis eingeschränkt ist, holt euch vorher schriftlich (!!) das ok eurer Versicherung.

Die Versicherung muss natürlich trotzdem einen eventuellen Schaden bezahlen, kann sich aber einen Teil davon vom Verkäufer zurück holen.

Energiemacher am 05 Mai 2023 10:05:52

Birdman hat geschrieben:Er kauft also für einen Freund, {muss halt kürzen} .....


Mir ist es doch schnurz egal für wen er das Auto kauft....er kann es von mir aus auch nach dem Kauf in einen See fahren oder zerlegen und in Teilen nach Timbuktu verschicken.
Wie er das dann bewerkstelligt bzgl. Ummeldung usw usw. ist mir egal und geht mich auch nix an.
Hier werden sich Gedanken um absolut ungelegte Eier gemacht.

Mir hat mal ein Käufer gesagt, dass er das Auto seiner Tochter schenken will.....ist auch irgendwie suspekt.....bestimmt irgendwie wenn man sich genug Gedanken darüber macht. :mrgreen:

Und logisch ist wohl, das ich den Vertrag mit dem anwesenden abschließe.....danach ist es eben nicht mehr mein Fahrzeug und der rechtmäßige Käufer darf/kann damit machen was er will.


Grüße

HOfoe am 05 Mai 2023 10:23:53

Energiemacher hat geschrieben:Mir ist es doch schnurz egal für wen er das Auto kauft....


Man kann es aber auch so verstehen, dass er nicht selbst der Käufer ist, sondern im Auftrag des Freundes handelt. Dann wird das schon komplizierter. Auch wenn ich eigentlich zu der Gruppe gehöre, die an das Gute im Menschen glaubt, hier ein paar Hinweise, was passieren könnte (bitte nicht als Abschreckung wahrnehmen!): --> Link

bernds2 am 05 Mai 2023 10:24:08

Energiemacher hat geschrieben:... daß ich den Vertrag mit dem Anwesenden abschließe.....danach ist es eben nicht mehr mein Fahrzeug


Nur bedingt richtig.
Wenn der Käufer für deutsche Behörden im Zweifelsfall nicht physisch greifbar ist, bleibst Du bis zur Ab- oder Ummeldung dafür haftbar!
Und wenn das erst nach Monaten oder längeren Zeiträumen geschieht, zahlst Du auf jeden Fall solange weiterhin die Kfz-Steuer.

Gast am 05 Mai 2023 10:38:20

FrankSH hat geschrieben:Moin,
das funktioniert nur bei Summen unterhalb von 10000 Euro.
Danach macht der Automat dicht. Wegen Geldwäschegeschäft.


Das ist nicht richtig, zumindest bei meiner Bank nicht. Nach dem Verkauf meines Motorbootes bin ich zum Automaten und habe da mehrere Päckchen an Scheinen eingezahlt. 2 Päckchen waren über 10.000,-, die anderen unter der Summe. Habe dann für die 2 Päckchen, die drüber waren, je einen Brief erhalten, dass ich nachweisen muss, woher das Geld kam. Das habe ich mit einer Kopie des Kaufvertrages gemacht und gut war's.
Künftig zahle ich also immer nur 9.900,- ein und bin somit die Nachfragerei los.

Gruß Axel

leuscheid am 05 Mai 2023 10:52:28

Beim ADAC gibt es für solche Fälle entsprechende Kaufverträge. Auf der zweiten Seite (Anhang) ist dann ein Formular für die Versicherung und ein Formular für die Zulassungsstelle. Auf diesen wird die Übergabe an den Käufer (Abholer gleich Käufer!) mit Uhrzeit eingetragen. Diese Formulare unverzüglich an Zulassungstelle und Versicherung mailen, dann hat man formal alles richtig gemacht und ist raus. Wichtig: Gilt nur für Käufer mit Wohnsitz in Deutschland (PA oder Meldebestätigung kopieren!).
Bei diesem Verfahren wird Versicherung und Steuer i.d.R. sofort abgerechnet und dem Käufer ab Übergabe ggf. Kurzzeitgebühr berechnet (wird von den Finanzämtern und Versicherungen unterschiedlich gehandhabt).

Für Export gibt es bei den Kennzeichenmachern in den Zulassungsstellen in der Regel Versicherungen (teuer ~150-300€) für Exportkennzeichen, so dass man zusammen mit dem Käufer Abmeldung und Export (Kurzzeitkennzeichen mit roter Fristkennzeichnung) erledigen kann. Abwicklung kann aber je nach Zulassungsstelle etwas dauern; ggf muss Fahrzeug zur Überprüfung der FIN vorgeführt werden.

Gruß und viel Erfolg beim Verkauf

akany am 05 Mai 2023 11:09:38

leuscheid hat geschrieben:...für Exportkennzeichen, ...



Ein Freund aus Frankreich hat wiederholt seine Fahrzeuge mit den gelben 5-Tage Kennzeichen aus Deutschland (80-100€ incl. Versicherung) überführt. Nie Probleme gehabt.

Heute hat er ein eigenes "W" womit er abholt.

Birdman am 05 Mai 2023 11:34:13

Energiemacher hat geschrieben:... Mir hat mal ein Käufer gesagt, dass er das Auto seiner Tochter schenken will.....ist auch irgendwie suspekt.....bestimmt irgendwie wenn man sich genug Gedanken darüber macht. ...

Nö, was soll daran suspekt sein? Ich habe auch schon mal für einen Freund Gebrauchtmotorräder begutachtet, weil er weiter weg wohnt. Das waren aber alles Angebote vor Ort und nicht am anderen Ende der Republik. Insofern kann man sich ja durchaus mal wundern, wenn der beauftragte Freund selber keine Besichtigung vornehmen kann, weill er viel zu weit entfernt lebt.

Wie ich schon schrieb, ich würde einfach vorher telefonisch oder per Mail abklären, wer am Ende im Kaufvertrag stehen soll. Wenn es die abholende Person mit gültigen Ausweis ist, dann ist doch alles paletti. Wenn es eine dritte Person per Vollmacht sein soll, dann würde ich persönlich dankend abwinken.

Energiemacher am 05 Mai 2023 11:40:58

Nochmal, suspekt ist an der "Vermittlungstätigkeit" (welcher Art auch immer) FÜR MICH nichts.

Und natürlich würde ich nur mit dem anwesenden den entsprechenden Vertrag abschließen und ich bin auch davon ausgegangen, dass der TE als Verkäufer das so macht.
Die Geschichte drumherum, ist nur Ausschmückung.

Von daher ist FÜR MICH eben an der Ausschmückung nichts ungewöhnliches oder etwas was mich in irgendeiner Art tangieren würde.

Grüße

xenio am 05 Mai 2023 11:41:26

Es gibt so einige Betrugsmaschen, man schaue z.B. mal hier:

--> Link

Ich finde es wichtig, dass sich der Käufer ausweist und man die Daten auf dem Personalausweis notiert oder kopiert. Derjenige, der kauft, sollte am besten auch derjenige sein, dem man das Auto übergibt (es sei denn Übergabe-Partner ist nachweislich be vollmächtigt). Sonst kann es passieren, dass jemand den Kaufpreis z.B. per Überweisung bezahlt aber das Auto an einen anderen übergeben wird. Dann hat der "Käufer" Anspruch auf Übergabe der Ware oder Rückerstattung des Kaufpreises. Das Auto hat man dann aber einer x-beliebigen Person übergeben, die mit dem Auto über alle Berge ist...Mit Abwandlungen angeblich auch ein beliebtes "Spiel" bei ebay gewesen...

bernds2 am 05 Mai 2023 11:42:28

leuscheid hat geschrieben:... Diese Formulare unverzüglich an Zulassungstelle ... mailen, dann hat man formal alles richtig gemacht und ist raus.


Nochmal: DAS IST FALSCH !

Die Meldung an die Zulassungsstelle ist KEINE Ab- oder Um-Meldung !!
Das Finanzamt rechnet bei ordnungsgemäßer Abmeldung zwar zum Tag der Übergabe ab, ABER es rechnet erst ab, wenn die tatsächliche Ab- oder Ummeldung faktisch durchgeführt wurde. Erst dann.

Unterlässt ein Käufer dies, geht das Finanzamt davon aus, daß das Fahrzeug weiter im Namen des ursprünglichen Besitzers gefahren wird und zieht weiterhin Kfz-Steuern ein!

In meinem Beispiel hat der deutsche Käufer (Wohnsitz u. PA kontrolliert) mittels deutschem gültigen Kaufvertrag "meinen" Pkw an einen europäischen Ausländer am nächsten Tag weiterverkauft. Der Wagen wurde nicht abgemaldet, und ich mußte fast zwei Jahre lang die Steuern weiter berappen.

Navigatore am 05 Mai 2023 12:34:57

bernds2 hat geschrieben:Wenn der Käufer für deutsche Behörden im Zweifelsfall nicht physisch greifbar ist, bleibst Du bis zur Ab- oder Ummeldung dafür haftbar!

Das ist mal wieder nur aus dem Netz abgekupfert und leider nicht richtig.

Der sogenannte Gefahrenübergang findet auch bei einem noch zugelassenen Fahrzeug mit der Übergabe an den Käufer statt. Deshalb ist im Kaufvertrag unbedingt der genaue Übergabezeitpunkt zu dokumentieren. Damit "haftet" danach der Käufer und nicht der Verkäufer.

Folgerichtig geht auch die Haftpflichtversicherung automatisch auf den Käufer über (§ 3b PflichtVersG). Deshalb ist es genauso wichtig, das Versicherungsunternehmen sofort davon zu informieren. Die im Netz verfügbaren Standardverträge enthalten im Anhang daher in aller Regel den Vordruck zur Benachrichtigung der Versicherung.
Niemand muss also um seine Prozente fürchten oder haftet im Falle eines Unfalls des Verkäufers mit dem eben erworbenen Fahrzeug.
Sollte der Käufer nicht ummelden oder abmelden, kündigt die Versicherung nach Ablauf einer gewissen Frist dem Käufer den Vertrag und bittet die Zulassungsbehörden um Zwangsstilllegung.

Die Zulassungsstelle ist ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen (§ 13 FZV). Das entsprechende Formular findet man auch in aller Regel in den Anlagen zum Standardvertrag.
Richtig ist, dass der Verkäufer bis zur Um- oder Abmeldung weiterhin in der steuerrechtlichen Pflicht steht. Deshalb ist es wichtig, den Personalausweis des Käufers einzusehen und alle Daten peinlichst genau im Kaufvertrag festzuhalten. Sollte der Käufer nicht unverzüglich ummelden, betreibt die Behörde von sich aus schon das sogenannte Zwangsstilllegungsverfahren bis hin zur Ausschreibung des Kennzeichens im Fahndungsbestand der europäischen Zoll- und Polizeibehörden. Damit ist das steuerrechtliche Risiko ebenfalls überschaubar.

Für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die ein Fahrer mit jedwedem Fahrzeug begeht, haftet ohnehin nur der Fahrer selbst. Die sogenannte Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht. Nur bei Parkverstößen können dem Halter von den Verfolgungsbehörden für ihre "Mühe" ;D bei der Fahrerfeststellung Gebühren auferlegt werden. Sie sind in Höhe des Verwarnungsgeldes festgelegt. Sollte ein entsprechendes Schreiben eingehen, reicht es, der Behörde eine Kopie des Kaufvertrags zu schicken und man ist von allem befreit.

Tinduck am 05 Mai 2023 13:01:56

Ganz anderes Problem.

Bei Fahrzeugabholung durch Dritte gibts vielfältige Betrugsmaschen.

Lektüre, die aber zu unruhigem Schlaf führen kann (unten auf der Seite sind noch Links zu anderen Maschen):

--> Link

Wenn mans bar abwickelt und zwar direkt mit Einzahlung durch den Abholer auf das Bankkonto des Verkäufers (damit der keine Blüten eigenhändig entgegennimmt), kann eigentlich nicht viel schiefgehen. Ist halt Aufwand.

Bei Online-Zahlungen besteht je nach Dienstleister das Risiko, dass die Buchung nachträglich rückgängig gemacht werden kann. Das dürfte nur mit einer 'echten' Überweisung sicher sein, die man aber dann auch sofort überprüfen muss (Geldeingang auf dem Konto, nicht nur eine vorläufige Gutschrift).

bis denn,

Uwe

Luppo am 05 Mai 2023 13:37:02

Es gibt weder unechte Überweisungen noch sind Überweisungen rückgängig zu machen, sobald auf dem Empfängerkonto angekommen.
Natürlich überprüft man den Zahlungseingang, bevor das Fahrzeug übergeben wird.
Die Gutschrift dauert bei einer Sofortüberweisung weniger als eine Minute.
Also keine Pferde scheu machen! Die German Angst greift wieder um sich.

bernds2 am 05 Mai 2023 13:39:58

Navigatore hat geschrieben:Das ist mal wieder nur aus dem Netz abgekupfert und leider nicht richtig.

Nein nein mein Lieber, da ist überhaupt nichts abgekupfert sondern selbst erlebt, live und in Farbe!
Der Vorgang füllt einen dicken Aktenordner, hat zwei fette Rechtsanwaltshonorare gekostet und auf knapp 2000,- Euro Kfz-Steuern bin ich letzlich sitzen geblieben.

Navigatore hat geschrieben:Sollte der Käufer nicht ummelden oder abmelden, kündigt die Versicherung nach Ablauf einer gewissen Frist dem Käufer den Vertrag und bittet die Zulassungsbehörden um Zwangsstilllegung.

Sorry, stimmt auch nicht ganz. Von sich aus wird eine Versicherung erst tätig, wenn die nächste Beitragszahlung nicht eingeht. Vorher erfolgt keine Meldung an die Zulassungsstelle und somit keine Zwangsstillegung. Die reine Verkaufsmeldung reicht da wahrlich nicht aus.

Und europaweit wird das Kennzeichen erst ausgeschrieben, wenn die Zwangsstillegungsversuche mehrere Wochen lang erfolglos waren.

Gesetze und Verordnungen sind halt oft nicht ganz identisch mit der Realität.

Tinduck am 05 Mai 2023 14:15:39

Luppo hat geschrieben:Es gibt weder unechte Überweisungen noch sind Überweisungen rückgängig zu machen, sobald auf dem Empfängerkonto angekommen.


Ich sagte 'Online-Zahlungen' als Hauptproblem. Es gibt da diverse Dienstleister, tw. auch von den Verkaufsportalen zur Verfügung gestellt, die unterschiedliche Arten von Stornierungen, Käuferschutz etc. bieten, was gern von Betrügern genutzt wird. Western Union ist so ein Beispiel, aber auch PayPal oder Bezahlung über ebay.

Kann dem "aufmerksamen Experten" natürlich alles nicht passieren - trotzdem fallen genug Leute sowas rein. Genau wie auf den Spiegeltrick auf der Landstraße.

bis denn,

Uwe

Kuhtreiber am 05 Mai 2023 14:41:10

scubafat hat geschrieben:Also bei meiner Bank kostet die Echtzeitüberweisung 1% des zu überweisenden Betrages! Aber lieber die Gebühren als das das Geld weg ist. Ich habe schon sehr viel Fahrzeuge verkauft und immer Glück gehabt.
Und Bargeld bei größeren Summen ist schwierig. Wenn man ein WoMo für 150 000 € verkauft ist das dann nicht wirklich prickelnd.


Bei unserer Bank kostet jede Echtzeitüberweisung €0,50. Das kann sich jeder leisten :D

Navigatore am 05 Mai 2023 14:43:55

bernds2 hat geschrieben:Und europaweit wird das Kennzeichen erst ausgeschrieben, wenn die Zwangsstillegungsversuche mehrere Wochen lang erfolglos waren.

Gesetze und Verordnungen sind halt oft nicht ganz identisch mit der Realität.

Woher weißt du das?

Die Versicherung schreibt die Ordnungsbehörde an, die wiederum mit der Einleitung des Zwangstilllegungsverfahrens den Vorgang wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Straftat § 6 PfichtVersG) von Amts wegen an die Polizei weiterleitet. Dort erfolgt unmittelbar die Fahndungsausschreibung.

Ich weiß nicht, mit was du deinen Ordner gefüllt hast, aber das sage ich Dir live und in Farbe mit 40-jähriger Berufserfahrung erst in grün und dann in blau ;D

Das alles ist aber für den Verkäufer ohnehin nicht mehr von Relevanz, weil er mit der Mitteilung über den Verkauf an die Versicherung seine Pflicht getan hat und der Versicherungsvertrag ja bereits mit der Fahrzeugübergabe automatisch auf den Käufer übergegangen ist (§ 3b PflichtVersG).

Aber ich denke, damit bewegen wir uns jetzt zu weit abseits vom Thema, weshalb ich mich jetzt zurückziehe, sonst wird das nur wieder sinnbefreit.

Konsul am 05 Mai 2023 20:07:52

Mal noch ein ganz anderer Einwand / Hinweis:
Wenn das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden soll, geht das legal nur mit Ausfuhrkennzeichen. Wenn das Fahrzeug in D angemeldet bleibt und nach Portugal ausgeführt wird, wird er dort Probleme bekommen das Fahrzeug rechtmässig anzumelden weil es offiziell nie über den Zoll maschiert ist. Und nachträglich ist das fast nicht zu machen da es ja keinerlei Einfuhrpapiere gibt.
Ich würde in Deinem Fall den Verkäufer das Fahrzeug bezahlen lassen. Dann gibst Du ihm alle Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen. Das Fahrzeug bleibt bis zur Ummeldung bei Dir, was man auch vertraglich festhalten sollte. Jetzt soll er sich Ausfuhrkennzeichen besorgen um das Fahrzeug bei Dir abzuholen. Damit bist Du dann aus der Nummer komplett raus und hast später auch nichts mehr zu befürchten.
Falls der Käufer darauf nicht eingeht, würde ich jetzt mal sagen "da stimmt etwas nicht so ganz" und vom Verkauf absehen.

bernds2 am 05 Mai 2023 21:31:34

Zoll? Nicht innerhalb der EU.

Aber COC Papiere werden eventuell im Zielland zur Anmeldung verlangt und die Mehrwertsteuer wird, soweit ausweisbar, im Zielland erhoben. Das war's.

Konsul am 05 Mai 2023 21:40:50

Klar, Zoll oder Steuer ist (meistens) nicht fällig. Aber entsprechende Aus-/Einfuhrpapiere sind trotzdem nötig. Ob COC-Papiere nötig sind liegt am jeweiligen Land.

bernds2 am 05 Mai 2023 22:01:40

Nö. Innerhalb der EU ist da nichts notwendig.

Konsul am 05 Mai 2023 22:04:43

Wenn du meinst.
Versuche mal einen Wohnwagen in Kroatien anzumelden ohne diese Papiere. No Chance.
Selbst erfahren.

bernds2 am 05 Mai 2023 22:07:17

Haben schon mehrere Fahrzeuge in Frankreich, Belgien, Niederlande und Schweden gekauft. Neu, gebraucht und auch Oldtimer. Mit und ohne Mehrwertsteuer.
Ausser COC, wenn denn überhaupt vorhanden, keine weiteren Papiere nötig.

bernds2 am 05 Mai 2023 22:14:15

Konsul hat geschrieben:Wenn du meinst.
Versuche mal einen Wohnwagen in Kroatien anzumelden ohne diese Papiere. No Chance.
Selbst erfahren.

Ok, wenn die Kroaten dies als landeseigene Vorschrift haben, mag das so sein.
Aber es entspricht nicht dem EU-Recht und ist nach diesem auch nicht nötig. Das ist ja gerade der Sinn der EU

Pechvogel am 05 Mai 2023 22:40:39

Konsul hat geschrieben:…Jetzt soll er sich Ausfuhrkennzeichen besorgen um das Fahrzeug bei Dir abzuholen…

Das Problem dabei ist das man für ein Ausfuhrkennzeichen das ( gebrauchte ) Fahrzeug zwecks Überprüfung der FIN vorführen muss.
Also kein Ausfuhrkennzeichen ohne Fahrzeug.



Grüße
Dirk

Konsul am 06 Mai 2023 07:53:26

Bei uns in Freiburg war das noch nie der Fall. Papiere reichen aus. Bei angemeldeten Fahrzeugen noch die Kennzeichen zur Abmeldung.
Muss also im Falle eines Falles vor Ort abgeklärt werden.

Navigatore am 06 Mai 2023 09:34:28

Leute, das meinte ich mit sinnbefreiter Diskussion. Damit kommt der TE doch kein Stück weiter.

Im Fall des TE steht der Verkauf an eine Person ohne Wohnsitz in Deutschland und der Export nach Portugal im Raum.

Beim Verkauf ins Ausland sollte man die von bernd2 beschriebene Steuerpflicht des Verkäufers nicht unbeachtet lassen. Das Problem kann man auf zweierlei Art lösen:

1. Verkauf des noch zugelassenen Kfz. Zug um Zug.
D.h. man behält einen Teil des Kaufpreises als Sicherheitsleistung ein, den man nachher gegen Übersendung der Ab- oder Ummeldebescheinigung vom Käufer aus Portugal an ihn überweist.

2. Ausfuhrkennzeichen.
Dazu fährt man mit dem Käufer und dem noch zugelassenen Fahrzeug nach Kaufabschluss gemeinsam zur Zulassungsstelle. Dort meldet der Verkäufer das Fahrzeug ab und übergibt die Zulassungsbescheinigungen und die HU-Bescheinigung dem Käufer. Der schließt bei einem der Schildermacher eine Kurzzeitversicherung ab. Das bieten die in aller Regel als Service (und gute Nebenerwerbsquelle) an. Damit wiederum bekommt der Käufer gegen Vorlage seines portugiesischen Ausweises (oder wenn das der Bekannte aus D macht gegen Vorlage seines Personalausweises) die Ausfuhrkennzeichen.
Mir ist keine Zulassungsstelle bekannt, die noch die FIN am Fahrzeug überprüft. Sollte das dennoch der Fall sein, wäre das bei dieser Verfahrensweise auch kein Problem. Das Fahrzeug steht ja vor der Zulassungsstelle.
Das funktioniert alles in einem Zug und ist völlig reibungslos gleich und sofort erledigt.

Also, alles ganz einfach, passiert in Deutschland täglich viele hunderte Mal und ist daher keinen Streit wert.

PS: zollrechtliche Probleme gibt es natürlich nicht. Portugal ist in der EU. Für diesen Privatverkauf gilt der übliche freie Warenverkehr. Das gilt auch für einen Verkauf nach Kroatien. Kroatien ist mittlerweile sogar Schengenstaat. Was "früher" mal war, gilt heute schon lange nicht mehr.

nanniruffo am 06 Mai 2023 10:33:11

Navigatore hat geschrieben:
1. Verkauf des noch zugelassenen Kfz. Zug um Zug.
D.h. man behält einen Teil des Kaufpreises als Sicherheitsleistung ein, den man nachher gegen Übersendung der Ab- oder Ummeldebescheinigung vom Käufer aus Portugal an ihn überweist.

2. Ausfuhrkennzeichen.


Punkt Nr. 1 habe ich jetzt nicht verstanden.

Wer soll was einbehalten? Einbehalten kann doch nur derjenige, der zahlt. Er mindert dann seinen Zahlbetrag, um später, beim Entfall des Minderungsgrundes, den Restbetrag zu überweisen. Zahlen wird bei diesem Vorgang aber nur der Käufer, und wofür soll der etwas einbehalten? Dafür, daß er das Fahrzeug ordentlich ab- oder ummeldet und die erforderlichen Papiere dazu an den Käufer versendet? Naja, das kann er sich aber auch sparen und das einbehaltene Geld behalten.

Gemeint ist vielleicht eher, dass der Käufer einen Aufpreis dafür bezahlt, daß er das angemeldet Fahrzeug übernehmen darf und dann diesen Aufpreis gegen Übersendung der Abmeldebescheinigung zurückbekommt. Oder ?

Zu Punkt Nr. 2.
Richtig! Wenn ich an Stelle des TE wäre, würde ich dem Vermittler, der das Mobil abholen möchte, ganz klar sagen, das das Mobil nur abgemeldet übernommen werden kann. Wenn er dann keinen Weg findet (oder keine Lust hat) sich ein Ausfuhrkennzeichen zu besorgen (was bei den allermeisten Zulassungsstellen ohne Vorführung des Fahrzeuges nur auf Papierbasis ((oft sogar nur mit der Kopie einer Zulassungsbescheinigsbescheinigung)) funktioniert), dann würde ich das Fahrzeug an jemanden anderen verkaufen.

Gruß
Tom

bernds2 am 06 Mai 2023 10:34:44

Wie sieht es eigentlich mit der Online-Abmeldung aus??

Alle meine Fahrzeuge die ich seit 2015 zugelassen habe, haben die Sticker mit den Sicherheitsscodes für eine Online-An-/Ab-meldung. Das Verfahren funktioniert prima.

Das müsst für den TE doch auch eine praktikable Lösung sein (setzt allerdings ein Kartenlesegerät voraus).

- Kaufvertrag
- Bezahlung
- die Codes zur Abmeldung freilegen und notieren
- Fahrzeug und Papiere übergeben
- Fahrzeug drei Tage später online abmelden (das geht 365/24)

Jetzt kommt natürlich sofort wieder ein findiger Ex-Polizist und moniert, daß der Käufer sich strafbar macht, wenn er mit lädierter Stempelplakette herumfährt..... Jaa, recht hat er.

Aber mal ehrlich, das Risiko ist sehr überschaubar und es wäre mir völlig egal.

Pechvogel am 06 Mai 2023 10:47:30

Lasst das Ausfuhrkennzeichen mal weg, das funktioniert mit einem Kurzzeitkennzeichen viel einfacher und günstiger auch! ( mittlerweile in der EU geduldet )
Es geht doch eher um
luketappe hat geschrieben:…der Anrufer komme auch aus einem weit entfernten Bundesland und kann deshalb nicht mal so zur Ansicht kommen…
.
Er wird also vermutlich nicht zweimal anreisen wollen!?!

Da hilft dann wohl nur auf „Treu und Glauben“ das Womo angemeldet mitgeben und im Kaufvertrag festhalten dass das Fahrzeug innerhalb von max. 2 Tagen um- oder abgemeldet sein muss.
So schnell wird es vermutlich nicht in Portugal sein und der Bekannte könnte mit dem Womo zu sich nach Hause fahren und am nächsten oder übernächsten Tag abmelden.

Man könnte das Fahrzeug zwar auch morgens abmelden und dem Käufer mit den alten Schildern mitgeben ( die Zulassung incl. Versicherung läuft ja noch bis Mitternacht ) aber 1. ist das am Wochenende „blöd“ und 2. wäre das Womo abgemeldet falls der Käufer es nach der Besichtigung doch nicht nimmt. :gruebel:



Grüße
Dirk

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

WoMo gewünsc - alte Modelle nachträgl winterfest machen sin
Warnung Defekte Concorde plötzlich guter Zustand
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt