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Kauf beim Händler Fristen Tipps für Mängelbeseitigung


KellyCline am 26 Jun 2023 15:24:56

Hallo zusammen,

wir haben im April unser allerersten Wohnmobil gekauft, als Neuwagen (Ausstellungsfahrzeug mit Gebrauchtspuren steht im Kaufvertrag, aber das sind alle Wagen dort bei dem Händler, da sie frei begehbar sind).
Abgesehen davon, dass wir uns im Nachhinein sehr schlecht beraten fühlen, was mögliche Zuladung angeht, haben sich nun einige Mängel am Fahrzeug aufgetan.
Teilweise kleinere wie sich ablösende Furniere oä, teilweise aus meiner Sicht absolut relevante Dinge wie
- die Beleuchtung außen oben (Rückfahrlicht) funktioniert nicht
- die Rückfahrkamera funktioniert nicht mehr
- es tritt immer wieder und ohne erkennbare Gründe Wasser an der Pumpe im Fahrzeug aus
- die vom Händler eingebaute Heizmatte ist einfach während der Fahrt abgefallen (Oo)

Wir haben dazu vor Wochen unseren Händler angeschrieben, per Mail, und um Bestätigung sowie einen Werkstatttermin gebeten.
Erst ist nichts dann passiert, dann wurden wir um Fotos von allem gebeten. Diese Bilder haben wir zugesandt und wieder um Bestätigung gebeten. Wieder ist nichts passiert.
Dann haben wir angerufen, es wurde uns gesagt (generische Bandansage und vom Mitarbeiter), dass die Werkstatt umgebaut wird und erst im November wieder Termine verfügbar sind.

Wir haben per Mail dann noch mal eine Nachricht bekommen, dass das alles dauernd wird und eine Kameralinse bestellt wurde (??? Wir vermuten, dass einfach das lose Kabel aus dem Elektrokasten dafür verantwortlich ist) - und es wurde von einem Termin, eventuell im August, gesprochen, aber nur für dringende Fälle, auf die Wasserproblematik wurde gar nicht eingegangen.

Wir fühlen uns was das angeht äußerst schlecht behandelt und ich wollte mal nachfragen, was man da tun kann. Kann man per Mail eine Frist setzen und wenn ja, wie lange soll diese sein? Ist das rechtens, dass der Händler die Reparaturen dermaßen verschleppt?
Könnte man den Kauf ggf sogar rückabwickeln, wenn gar nichts passiert oder wieder alles verschleppt wird? Sollte man mit einem Anwalt drohen oder besser wirklich einen nehmen?

Eigentlich wollen wir nur mit Freude unser Fahrzeug genießen, stattdessen haben wir Sorge, dass immer mehr "verschleppt" wird und fühlen uns gar nicht so, als hätten wir bei einem vertrauenswürdigen Händler ein vertrauenswürdiges Fahrzeug gekauft.

Mit besten Grüßen

Jenni

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Pechvogel am 26 Jun 2023 16:01:16

Hallo Jenni,
seid Ihr denn nach dem Kauf nochmal persönlich bei dem Händler gewesen? Am besten mit Womo?
Manchmal kann man im persönlichen Gespräch am meisten erreichen.

Den Kauf rückabwickeln geht nicht so ohne weiteres. Erstmal stehen dem Verkäufer bis zu drei Reparaturversuche zu, die alle scheitern müssten.

Mängelbeseitigung per Einschreiben mit einer Frist von 14-Tagen könnte man machen. Vor allem wenn man den Händler in Zukunft nicht mehr braucht / besuchen möchte. :D
Dann würde ich das aber vielleicht gleich einem Anwalt "in die Hand drücken", viel schlimmer geht dann nämlich auch nicht mehr!

ICH würde das persönliche Gespräch suchen! Zumal Undichtigkeiten, und wenn es nur ein Anschluß am Wassertank ist, zu keiner vernünftigen Nutzung führen.
Nicht funktionierende Rückfahrkamera könnte man, zur Not, mal für´n Urlaub drauf verzichten und erst im September reparieren lassen.
Aber Wasserschäden werden halt größer.

Was sagt denn der Verkäufer / Geschäftsführer zu Eurer Problematik??




Grüße
Dirk

HerrKalle am 26 Jun 2023 16:24:20

Pechvogel hat geschrieben:ICH würde das persönliche Gespräch suchen!



Der Händler verzögert doch schon.....

Rechtsanwalt dran und dann läuft das.

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topolino666 am 26 Jun 2023 16:47:04

HerrKalle hat geschrieben:

Rechtsanwalt dran und dann läuft das.


Kann DER dann das reparieren? ;-)

Es klingt halt nach einem DER (berühmt / berüchtigten / dafür bekannten) Händler, dem sogar der RA am **** vorbeigeht. :-(

Da braucht es auch mit RA einen langen Atem und ggf auch viel Geld!

scubafat am 26 Jun 2023 16:47:24

Wenn ich was habe, ich habe so einige Mängel, fahre ich mit meinem WoMo hin und lasse mich nicht abwimmeln. Hat immer geklappt. Ich habe auch 200 km zu meinem Händler. Anwalt wäre wirklich erstmal keine Option. Also persönliche freundliche Gespräche bringen oft auch ein zufriedenstellendes Ergebnis für beide Parteien.

WomoToureu am 26 Jun 2023 17:07:43

KellyCline hat geschrieben:Wir fühlen uns was das angeht äußerst schlecht behandelt und ich wollte mal nachfragen, was man da tun kann.
Sicherlich hat der Händler ein Faxgerät, ansonsten e-mail mit "Verlaufkontrolle" senden.

Erst einmal eine Angemessene Frist setzen, 4 - 6 Wochen sollten es schon sein und um einen Termin bitten. Teilt der Händler mit, erst in 5 Monaten zu können, ihm vorschlagen zu seinen Lasten es beim Mitbewerber reparieren zu lassen. Wenn er dies ablehnt, dann zum Anwalt gehen ( den muss er dann meines Erachtens bezahlen ).

hampshire am 26 Jun 2023 17:20:40

Ich würde genau so verfahren wie Pechvogel es in der ersten Antwort beschreibt. Dazu würde ich eine Frist zur Erledigung festsetzen wie WomoToureu vorschlägt und das auch formgerecht fristwahrend zustellen. Entsprechend verpackt ist das keine Eskalation, sondern einfach nur das Sicherstellen einer für Dich wichtigen Aktenlage, die Du hoffentlich nicht brauchst. Dazu kommt, dass Händler Kunden mit solchen Schreiben ernster nehmen als andere.

Guten Erfolg bringt es auch sich nicht selbst in eine "Gegnerschaft" zu verrennen. Manchmal stellt sich nämlich heraus, dass ein Teil der Sackgasse in der man fest steckt von einem selbst gebaut wurde. :)

Die Händler und Werkstätten haben bis unter die Zähne Arbeit. Man kann das "verschleppen" nennen oder eben bei kleineren Dingen darauf eingehen und einen verbindlichen Termin zu einem eher späten Zeitpunkt vereinbaren. (Bitte erst nach der Fristsetzung).

Bergbewohner1 am 27 Jun 2023 18:37:02

WomoToureu hat geschrieben: Sicherlich hat der Händler ein Faxgerät, ansonsten e-mail mit "Verlaufkontrolle" senden.
).

Das nützt einem einen Furz, habe das selbst durch gemacht, ist ein schlechter Vorschlag.
Entweder Einschreiben mit Rückantwort, dann läuft man aber immer noch Gefahr, das der Empfänger behauptet der Brief war leer, braucht man einen Zeugen-Anwalt der bestätigt, Anschreiben ist drin.
Am besten, hinfahren, Mängel aufnehmen und bestätigen lassen.
Es wäre schon mal wichtig welcher Händler das ist. So ähnlich erging es mir in der Nähe von München,bei einem großen Händler.

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