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Auch: Steuernachzahlung für verkauftes Wohnmobil


Ausderasche am 28 Jun 2007 00:16:10

Hi,

irgendwie scheine ich ja in den letzten Wochen in eine Pechsträhne geraten zu sein :( :(. (Gemeint sind die anderen Geschichten, die ich hier über Batterien und so veröffentlicht habe)....

naja..in NRW scheint Zahltag zu sein, und ich habe auch meinen rückwirkenden Steuerbescheid vom 24.06.2005 bis 19.11.2006 erhalten, den Tag, an dem ich mein WOMO einen Knaus 685HFG, 3850 kg, 2500ccm Baujahr 1996 verkauft habe..und gleichzeitig meinen geänderten Steuerbescheid für meinen Neuen, einen 6,5t.

und jetzt kommt es für den Knaus:

Steuerfestlegung für die Zeit :
24.06.2005 bis 31.12.2005 - 123,00€
01.01.2006 bis 19.11.2006 - 831,00€
-------------------------------------
Forderung: 954,00€
gezahlt
(für den genannten Zeitraum:)332,22€

Nachforderung: 621,78€

Einstufung: Sonderkraftwagen - PERSONENWAGEN (nicht WOMO) - obwohl er als WOMO gemeldet war.

und hinten drauf die freundliche Bemerkung: Wenn ich nachweisen kann, dass das Fahrzeug ein WOMO sein (mit den üblichen Beschreibungen), dann könnte das Fahrzeug auch als WOMO besteuert werden....Jetzt haben wir hier im Forum ja schon gelernt, wenn man das Fahrzeug beim FA vorführt, dann wäre das alles kein Problem..nur: ich habe das Fahrzeug von Köln nach HH verkauft...jegliche Vorführung ist illusorisch, ich habe auch keine Kopien der Fahrzeugpapiere mehr, warum auch...

(Das Fahrzeug hat jemand gekauft, der auch hier im Forum aktiv ist, also besteht berechtigte Hoffnung, Kopien der aktuellen Papiere zu bekommen)

Aber jetzt stellt Euch mal vor: Das Fahrzeug verkauft an irgendeinen dieser windigen Händler, die einem die Tür einlaufen und angeblich nach Osten exportieren..keine Chance an irgendwelche Unterlagen zu kommen.

Und was an dem Fall DEUTLICH wird: Das rückwirkende Abzockgesetz + die Ausführungsverordnungen haben weder Hand noch Fuß: Die Finanzämter haben offensichtlich keine verläßlichen Daten, auf deren Basis die Steuer erhoben werden können (da wurde hier von Snoopy64, glaube ich, darüber geschrieben), dann werden Annahmen getroffen und DU als STEUERPFLICHTIGER mußt beweisen, dass diese Annahmen falsch sind.

Das widerspricht (für mich) jeglichem Rechtsverständnis, weil die Beweislast umgekehrt wird. Oder anders gesagt: Hier wird deutlich, welche politisch verantwortlichen Stümper (und ich habe nicht die Beamten in den Finanzämtern als gezwungenermaßen Ausführende gemeint !!!!!) in Berlin und den Bundesländern bei der ganzen Sache am Werk waren (und sind).

Nächste Maßnahmen: Widerspruch und Foto beilegen. Natürlich habe ich an den Käufer geschrieben. Der 6.5t kostet übrigens nur 470,-€ pro Jahr. Klar, da haben sie ja auch die aktuellen Daten vorliegen und müssen nicht rückwirkend versteuern.

Habt Ihr sonst noch Tips?


Frank

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Eileen am 28 Jun 2007 00:28:58

Auswandern ?

:D :D :D

(Womosteuer 78.-- Euro p.a.)

Ausderasche am 28 Jun 2007 01:10:36

Hi Eileen,

Bin gerade aus Dublin und Cork zurück.. vor 4 Std gelandet...lieber nicht...auch wenn alles auf dem "platten" Land Grün ist...und das Morphium (Murphy) nicht schlecht schmeckt...die Reisealternativen sind zu eingeschränkt.

gruß
Frank

Anzeige vom Forum


Gast am 28 Jun 2007 06:42:52

@ ausderasche

Wie ich bereits an anderer Stelle hier im Forum schrieb, kann ein freundliches Gespräch vieles klären (was in einem anderen Fall ja auch passiert ist).

Ich an deiner Stelle würde erstmal folgendes versuchen:
a) Urlaubsfotos nach Bildern vom WoMo durchsuchen auf denen das Fahrzeug <b>und Kennzeichen</b> deutlich zu erkennen sind.

b) Den Sachbearbeiter beim FA anrufen und ihm schildern, dass das Fahrzeug ja bereits verkauft sei, du jedoch anhand von Fotos nachweisen kannst, um was für ein Fahrzeug es sich gehandelt habe.

c) Im Rahmen des freundlichen Telefonates darauf dringen, dass umgehend ein neuer Bescheid erstellt wird und du diesen erhälst bevor der in deinem jetzigen Bescheid angegebene Zahlungstermin erreicht ist (hierdurch stellst du sicher das die derzeitige Forderung von dir nicht geleistet werden muss).

d) Ein Tipp für die Zukunft. Vor Verkauf eines Fahrzeuges immer eine Kopie der Fahrzeugpapiere machen. Dies kann das Leben manchmal deutlich erleichtern. :wink:

Stephan

Ausderasche am 28 Jun 2007 21:40:12

@ snoopy64

habe mit einer freundlichen Dame beim Finanzamt gesprochen - natürlich ist das Strassenverkehrsamt schuld. Aber ich durfte per E-mail dem Bescheid widersprechen und Fotos einschicken (Gott sei Dank hatte ich ein paar, wo auch das Nummernschild erkennbar war) und ich hatte auch gescannte Versionen des KFZ-Briefes da, in dem eindeutig WOHNMOBIL steht und nicht PERSONENWAGEN. Keine Ahnung, was mit unseren Daten auf den Ämtern passiert: Nichts? (Ich weiß Du bist Beamter :razz: ) :oops:

Der Käufer meines Fahrzeugs (ein fleißger Forumsbenutzer
:) ) hat das Fahrzeug auch auf S2 umschlüsseln lassen und schickt mir freundlicherweise Kopien. Jetzt wird alles gut :P

Nochmal Danke für die Hilfe

Frank

Gast am 28 Jun 2007 22:18:29

Dann halt uns mal auf dem laufenden.

Es wäre ja eigentlich schön wenn die Beamten - oder sagen wir doch mal die im öffentlichen Dienst beschäftigten - NICHTS mit unseren Daten machen würden.
Du meldest dein Auto an, hörst nichts vom FA in Sachen Steuer, ein Blitzlichtgewitter am Straßenrand verpufft im Nichts ...

Du bekämmst keinen Ausweispapiere und könntest nicht zu Bush und Co reisen ...

Du bekämst keine Geburtsurkunde, kein Stammbuch und auch keine angetraute ...

Nein, im Ernst, es ist echt frustrierend wenn die Kommunikation zwischen Behörden nicht klappt. Das ist für den sogenannten Kunden "Bürger" genauso ärgerlich für den Bearbeiter, der wegen fehlender oder falscher Datenzulieferung nicht weiter kommt oder Doppelarbeit hat. Leider lässt sich dieses Problem auch - oder gerade wegen - moderner Technik und daraus resultierender Daten- und Fragenflut nicht in den Griff bekommen.

Aber wer stand nicht auch schon bei der Tanke und wollte mit seinem Plastikgeld zahlen und musste feststellen das die Datenleitung zum Rechenzentrum zusammengebrochen ist.

So, das war nun völlig Off Topic.

PS: Was haben eigenlich manche Menschen gegen Beamte. Die tun doch gar nichts (die wollen noch nichteinmal spielen) :wink:

Ausderasche am 28 Jun 2007 22:55:46

Klar informiere ich, wie es weiter geht...wird aber sicherlich ein bißchen dauern, jetzt muß ja erst das FA wieder arbeiten...und ich habe den Eindruck, dass die Dame VIELE Anrufe bekommt..vielleicht ist sie besonders hübsch...oder der Laserdrucker im kommunalen Rechenzentrum, der die Wohnmobilisten mit Steuerbescheiden beliefert, war sehr fleißig.

...und wahrscheinlich mache ich gleich noch einen Thread für mein neues Fahrzeug auf...weil mich verblüfft, der "alte" Ducato von 1996 läuft in S2 (auch über 2,8t), der neue Iveco von 2005 in S3..vielleicht kann man da umschlüsseln ? Aber erst will ich suchen, ob ich hier was finde über IVECO und umschlüsseln.

P.S. Es gibt viele nette Beamten und Beamtinnen :D

Viele
Frank

etlam am 01 Jul 2007 20:34:41

@ ausderasche
Kaum zu glauben aber wahr:
Nach dem ich dir nun all die Unterlagen bezügl. der Umschlüsselung und Einstufung in S2 zu gemailt hatte, was soll ich sagen, bekam ich am nächsten Tag meinen Steuerbescheid. 500 € und Schadstoffklasse S0. Soviel zu unseren fleißigen Beamten. Werde gleich morgen mal beim Amt anrufen und die Jungs bzw. Mädels wecken.
Tja hätte mich auch gewundert, wenn das FA nach nun 2,5 Monaten (Zeitpunkt der Umschlüsselung) vom Verkehrsamt die Nachricht von der Umschlüsselung erhalten bzw. berücksichtigt hätte. Die schaffen es doch immer, wieder das Bild was man von ihnen hat zu verfestigen.

Ausderasche am 01 Jul 2007 20:46:58

@Etlam

Danke für die Unterlagen - habe sie bereits an das FA weitergeleitet - ich bin jetzt gespannt, was sie damit machen:

1.) Die Unterlagen als zu dem Fahrzeug gehörend anerkennen (obwohl das eigentlich eindeutig ist, aber die Unterlagen kommen ja nicht von der Zulassungsstelle, sondern von mir.

2.) Die Umschlüsselung auch rückwirkend anerkennen

Das wird also noch spannend.
Ich informiere hier weiter.
Ansonsten erst mal Beileid zum Bescheid !


Frank

Ausderasche am 24 Jul 2007 15:16:20

Hallo,

heute kam die Korrektur des Finanzamts....von der netten Dame vom FA in SU, mit der auch Fuzzi gesprochen hat......statt 621,78€ Nachzahlung, nur noch 90,78€ !!!!!!!!!!!

Das Fahrzeug wurde jetzt als WOMO mit 3850KG und S2 eingestuft...Zahlungszeitraum 323/365 Tagen in 2006. (1.01.-19.11.)

@etlam: Vielen Dank für die Vornahme der Umschlüsselung und die zugesandten Unterlagen - Ich hoffe Du bist jetzt genau so erfolgreich mit Deinem Widerspruch.

@alle: Danke für die Tips

Jetzt werde ich erst mal bezahlen und dann ....Einspruch einlegen!

Arme, nette Dame...sie kann ja nichts dafür!

Viele
Frank

etlam am 24 Jul 2007 15:21:20

@ausderasche
jawohl bei mir hat der nette Sachbearbeiter beim FA Stade ebenfalls mir einen neuen Bescheid zu geschickt. Jetzt 340 € im Jahr.

Ausderasche am 24 Jul 2007 15:47:42

@etlam

das stimmt ja dann mit meinem Bescheid - hochgerechnet auf das Jahr - überein. Dir hilft natürlich ein Einspruch nicht viel, für die Rückwirkung auf einen Monat. Das ist dann höchstens eine Prinzipsache..ist bei meinem neuen ja genauso.

Viele
Frank

Ausderasche am 25 Jul 2007 22:02:30

Hallo an alle Steuereinspruchinteressierten,

habe den Einspruch an das Finanzamt anhand des Musterschreibens des Bundes der Steuerzahler fertig gemacht. Allerdings habe ich dieses Musterschreiben wie folgt ergänzt, um der Argumentation, Basis sei die Gesetzesänderung vom 20.5.2005, die den Wohnmobilisten noch schlechter gestellt hätte, die Gesetzgebung vom 21.12.2oo6 sei nur eine Korrektur zum Wohle des Wohnmobilisten, entgegen zu wirken.

"Eine generelle, rückwirkende Steuererhöhung ab dem 1. Januar 2006 stellt sich somit als verfassungswidrig dar.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das so genannte Wohnmobilprivileg bereits durch die geänderte Gesetzgebung vom 20.05.2005 aufgehoben wurde. Zielsetzung dieser geänderten Gesetzgebung war die Besteuerung schwerer Geländewagen als PKW. Die dadurch gleichzeitig geänderte Besteuerung von Wohnmobilen war ein nicht gewolltes Nebenprodukt, wie der Souverän stets erklärte. Vielmehr äußerte dieser, dass keine Besteuerung oder zumindest eine andere Besteuerung von Wohnmobilen vorgesehen sei. Da deren Grundlagen nicht bekannt waren, war auch hier für die Eigentümer von Wohnmobilen keine Möglichkeit gegeben, Vorsorge im Sinne der Rechtssprechung des BGH zu treffen. Die im Gesetzgebungsverfahren prophylaktisch von der Politik vorgetragene Argumentation, der Wohnmobilist möge als abwehrende Maßnahme sein Fahrzeug nur anmelden, wenn er damit fahre, entbehrt jeglicher Praxisrelevanz und wird einer Überprüfung durch den BGH nicht standhalten.

Ich bitte Sie, bis zur abschließenden Klärung der anhängigen Musterklagen des ADAC und des Bundes der Steuerzahler diesen Einspruch ruhen zu lassen.

Mit freundlichen n"

Viele
Frank

Ausderasche am 02 Aug 2007 23:01:44

Hallo,

Weiter geht es an der Steuerfront.....

nach dem ich für beide Wohnmobile (mein verkauftes und mein neues) am Donnerstag 27.7. Einspruch eingelegt hatte, war bereits am Dienstag 31.07. die Antwort da....offensichtlich ein vorbereitetes Einheitsschreiben zur Abschreckung...erkenntlich daran, dass auf das von mir aufgeführte zusätzliche Argument, dass die Verfassungswidrigkeit darin zu sehen sei, dass der Steuerzahler bei nicht bekannter Besteuerungsmethodik nicht dispositionsfähig sei, überhaupt nicht eingegangen wurde. Außerdem wurde nur auf einen Einspruch eingegangen.

Ich habe das Schreiben des FA mal beigefügt. Gleichzeitig erhielt ich eine email vom Bund der Steuerzahler, die Ihr hier seht...logischerweise werde ich meinen Einspruch (für beide Fahrzeuge aufrecht erhalten)....

Schreiben des BdSZ:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem haben Sie sich aus dem Internet von unserer Homepage --> Link ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen die rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile heruntergeladen. Wir möchten Sie in dieser Angelegenheit gerne auf dem Laufenden halten.

Inzwischen liegen uns erste Reaktionen der Finanzämter auf die Einsprüche vor. Die Finanzämter fordern die Einspruchsführer demnach schriftlich auf, den Einspruch innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen. Ansonsten werde der Einspruch voraussichtlich abschlägig beschieden.

In dieser Situation empfehlen wir Betroffenen, den Einspruch nicht zurückzunehmen, sondern das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Ein entsprechender Mustertext ist als Anhang beigefügt. So können Sie Ihren Fall ohne großen Aufwand und ohne Kostenrisiko offen halten.


Mit freundlichen n

Bund der Steuerzahler
Nordrhein-Westfalen e.V.
Schiller Str. 14
40237 Düsseldorf
Fon: 0211 9917535
Fax: 0211 991755535


Viele
Frank

Ausderasche am 04 Aug 2007 13:56:32

Sorry, hatte vergessen, hier den Mustertext des Bundes der Steuerzahler anzuhängen, um der angedrohten Ablehnung des Einspruches zu widersprechen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Habe den Text auch im anderen Thread hinterlegt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom ... haben Sie mich gebeten, meinen Einspruch gegen die rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile zurückzunehmen. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Einspruch zunächst aufrecht erhalten möchte, jedoch unter Berufung auf das beim Bundesfinanzhof unter dem Az. IX R 26/07 anhängige Verfahren das

Ruhen des Verfahrens

gemäß § 363 Abs. 2 Abgabenordnung beantrage. Bei dem genannten Verfahren geht es unter anderem um die Rechtsfrage, ob die rückwirkende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes durch das 3. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz im Dezember 2006 einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt. Insofern ist die anstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofes auch für die neuen Regelungen zur Besteuerung der Wohnmobile von Bedeutung. Ich bitte Sie daher, mein Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in dem genannten Verfahren ruhen zu lassen.

Mit freundlichen n


Frank

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Antwort des FA auf Einspruch da (Duc 290)
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