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Zweitwohnsteuer für Wohnmobile


Campoverde am 13 Jul 2007 13:32:15

Hallo,

Dirk hat unterNews u.a. darauf hingewiesen, dass ein Gericht entschieden hat, dass auch die Zahlung der Zweitwohnsteuer für Wohnmobile zulässig sei, wenn sie "auf Dauer" auf einem Campinpplatz abgestellt werden. Ich denke, dass ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Fahrzeug abgemeldet sind. Solange die Fahrzeuge noch für den Verkehr zugelassen sind, besteht keine Zahlungsverpflichtung, sie sind dann nicht auf Dauer abgestellt.
Ich nutze den neuen Thread, da eine Antwort unter News für mich nicht möglich war.

MfG
Campoverde

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Dirк am 13 Jul 2007 14:25:49

Campoverde hat geschrieben:Ich nutze den neuen Thread, da eine Antwort unter News für mich nicht möglich war.


vollkommen korrekt

Campoverde hat geschrieben:Ich denke, dass ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Fahrzeug abgemeldet sind. Solange die Fahrzeuge noch für den Verkehr zugelassen sind, besteht keine Zahlungsverpflichtung, sie sind dann nicht auf Dauer abgestellt.





das sehen manche Gemeinden anders, hier reichen bereits 3 Monate
--> Link

Campoverde am 13 Jul 2007 16:02:02

Okay,

ich will jetzt auch keine Grundsatzdiskussion auslösen. Ich habe jedoch so meine Zweifel, ob die Satzung usw. in einem Rechtsstreit nicht gekippt werden kann.

MfG
Campoverde

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Dirк am 13 Jul 2007 17:10:42

Campoverde hat geschrieben:ich will jetzt auch keine Grundsatzdiskussion auslösen


warum nicht? wir sind doch ein Diskussionsforum.........



Mich würde gar nicht wundern, wenn nach so einem Urteil jetzt einige klamme Kommunen eine neue Einnahmequelle wittern.

Campoverde am 13 Jul 2007 18:31:53

Hallo,

wenn ich die Satzung bei der Gemeinde in Bayern richtig gelesen habe, wird ein Betrag von jährlich 60 Euro erhoben. Wenn ich mich dann, wie hier vorgesehen, mindestens 3 Monate aufhalte, zahle ich den Betrag doch gern. Letztendlich profitiere ich dann auch von den Infrastruktrumassnahmen der Kommunen. Wer von uns Wohnmobilisten stellt schon sein Fahrzeug drei Monate ununterbrochen auf einen Campingplatz mit Anmeldung des Fahrzeuges? Dann ist doch die Anschaffung des Fahrzeuges volkswirtschaftlicher Blödsinn.
Die Diskussion der Zweitwohnsteuer ist ja nichts Neues. Vor vielen Jahren hat bereits die Stadt Xanten am Niederrhein diese ebenfalls eingeführt und andere sind gefolgt. Tatsache ist jedoch, dass zunächst die Grundvoraussetzungen für die Erhebung der Steuer vorliegen müssen. Und hier gibt es ein breites Feld, Pro und Kontra.
Wie gesagt, ich würde den Betrag gerne zahlen, wenn ich damit auch die Annehmlichkeiten, die mir die Kommune bietet, mitnehmen kann. Wie unschwer aus meinem Profil zu erkennen ist, war ich selbst einmal Chef einer Verwaltung. Bei uns ist das Thema nie aufgekommen. Wir haben alles für die Wohnmobilisten getan und wurden deshalb auch 1994 als die wohnmobilfreundlichste Gemeinde von Deutschland durch die Zeitschrift pm ausgezeichnet. Einmal konnten wir damals Rotenburg an der Fulda hinter uns lassen. Das war harte Arbeit an der Front, mit der Einführung der Zweitwohnsteuer hätten wir das nicht geschafft. Das wars zu dem Thema.

MfG
Campoverde

Bergbewohner1 am 13 Jul 2007 21:03:30

Zweitwohnsitzsteuer für Camper, Klimacent, Wohnmobilsteuererhöhung, Pick-Up Steuer soll doch nicht etwa gut geheißen werden :?:
Wann gibt der Staat seinen Bürgern endlich mal was wieder.
Was sollen wir als Bürger und Familienbetriebe noch alles Schultern, nur damit die Politiiker z.Bsp. noch mehr Nebentätigkeiten übernehmen können, wo die so schon nix mehr merken, außer wie sie ihre Taschen füllen können und den Großen Geschenke machen können.

Gast am 14 Jul 2007 08:12:49

Wieso?
Seit gestern arbeiten wir doch wieder für unsere Taschen, bis dahin haben wir doch den Staat finanziert. :D :D (Laut Statistik)

JEFF und GITTE am 14 Jul 2007 12:10:41

Ich finde auch das es mit den Steuern langsam reicht.
Vor 4 Wochen sind wir die Ostsee entlang gefahren.
Von Lübeck bis Usedom.
Es gab quasi keinen Meter Strand, für den man nicht per Automat eine Gebührenkarte ziehen musste.

Da fragt man sich schon, gehört uns Deutschen noch irgengwas von Deutschland?
Sind es nicht unsere Küsten?

In Sachen Zweitwohnungssteuer habe ich nun auch einen Bescheid erhalten, weil mein Reimo für 6 Monate, mit Unterbrechungen an Wochenenden, auf einem CP stand.

Und wenn ich den Text von Dirk lese der den Gesetzestext enthält, dann ist das doch auch wieder so ein Gummi§, denn wie definiert man denn "Zeit".


Seekater am 16 Jul 2007 08:39:01

Dirк hat geschrieben:
Campoverde hat geschrieben:Ich denke, dass ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Fahrzeug abgemeldet sind. Solange die Fahrzeuge noch für den Verkehr zugelassen sind, besteht keine Zahlungsverpflichtung, sie sind dann nicht auf Dauer abgestellt.





das sehen manche Gemeinden anders, hier reichen bereits 3 Monate
--> Link


Gemach gemach, bevor jetzt wieder die "Abzockkeule" geschwungen wird, lest mal die Satzung von Anfang an:

"Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde Weyarn, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat."

Das fragliche WoMo muß also auch zu Wohnzwecken genutzt werden, in der Gemeinde stehen und innerhalb 3 Monaten nur unerheblich fortbewegt worden sein.

Also dann kann man ruhig auch Zweitwohnungssteuer zahlen. Derartige Gesetze sind - z.B. in Niederlande - schon lange gebräuchlich, weil dort Gemeinden "ausbluteten" derart, daß kein Mensch mehr dort "fest" wohnt, jedoch im ganzen Sommerhalbjahr halten sich einige Tausend-Menschen permanent dort auf, ohne einen Cent von Steuer zu zahlen. Einige Gemeinden gingen auch noch weiter: Dort wird z.B. der Bau von Ferienwohnungen (oder das Abstellen von Mobilheimen zu Wohnzwecken) nicht mehr erlaubt, sondern nur noch Wohnungen an denen ein Erstwohnsitz angemeldet wird.


Seekater

Waldi am 16 Jul 2007 15:52:08

Meiner Meinung nach betrifft das die Dauercamper auf CP und weniger Womofahrer.
Diese Steuer wird ja schon in vielen Bundesländern seit längerer Zeit eingefordert.
Mein Bruder zahlt das schon viele Jahre für seine Zweitwohnung am Schluchsee.

Waldi

Räucher-Helmut am 18 Jul 2007 17:20:49

Dirk schrieb:
"Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11. Juli 2007 (9 LB 5/07) festgestellt, dass die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auch für Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, nicht zu beanstanden ist."
Wie gut, daß wir (noch, mangels besserer Möglichkeit) "Laternenparker" sind und in der wärmeren Jahreszeit ohnehin fast jedes zweite Wochenende für 3-5 Nächte verreisen -Natürlich mit dem WOMO!!-

Dirк am 18 Jul 2007 19:56:03

Interessant wäre in diesem Zusammenhang: was ist eigentlich, wenn ich das Womo 6 Monate lang in eine Garage stelle? Muß ich dann auch Zweitwohnungssteuer zahlen? Immerhin steht das Womo ja ein halbes Jahr einfach so rum und ich könnte es zweitwohnsitzartig bewohnen. Aber müßte dann nicht auch für eine Garage generell eine Zweitwohnungssteuer erhoben werden? Immerhin könnte ich ja einfach eine Couch und einen Tisch in die Garage stellen. Und da ist es doch eigenlich unerheblich, ob um den Tisch und die Couch jetzt noch ein Auto drumrum ist, oder nicht..... :D :D

JEFF und GITTE am 21 Aug 2007 21:09:02

Also, wir hatten einen Bescheid über Zweitwohnungssteuer bekommen.

Darauf hin haben wir mitgeteilt, das es sich um ein Reisemobil handelt, welches ständig bewegt wird und zu Touren dient. Angemeldet ist!
Das alles auf dem Steuerbescheid, wo die Fragen standen.

Wir haben angeboten, Fotos von den Touren, mit Daten von dem Fahrzeug, zu schicken.

Heute kommt unser Schreiben zurück, oben und unten versehen mit einem Stempel der Behörde und der Stempel ist auch gleich wieder durchgestrichen.

Und was heißt das nun in behördendeutsch?
Behörde gibt es nicht mehr, ist aufgelöst? Grins ...

Ich wage hier nicht Gitte zu zitieren ... :lol:

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