Wohnmobilpark
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Kastenwagen - keine Schneeketten auf Alufelgen erlaubt?


oschivel am 28 Sep 2023 19:54:16

Hallo allerseits,
ich habe meinen Kastenwagen gestern von der Werkstatt meines Vertrauens aus Mittelhessen abgeholt, u.a. ein neues Goldschmitt Fahrwerk eingebaut. Da das Fahrezeug vorne durch die verstärkten Federn deutlich höher kommt, bat ich, beim Tüv Prüfer zu fragen, ob der Eintrag im Fahrzeugschein "keine Schneeketten" (wegen meiner Delta-18Zöller mit BFG AT Reifen) herausgenommen werden könne. Geht leider nicht, weil:
der Eintrag im Fahrzeugschein habe nichts mit der Freigängigkeit im Radkasten zu tun, sondern mit den Alufelgen. Darüber hinaus gebe Fiat sogar bei den Original-Alus keine Freigabe für Schneeketten.
Habt Ihr sowas schon mal gehört? Mir war das neu, auf meinen PKW fahre ich seit Jahrzehnten Alufelgen im Winter und hatte noch nie ein Problem mit Schneeketten..

(Karmann Davis auf Ducato 2021, Maxi, 180PS, 9G Automatik, Delta 4x4 mit BFG AT 255-18)
Gruss, Oliver

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

TripleZ3 am 28 Sep 2023 20:13:57

Das gibt es auch im PKW Bereich öfter. Insbesondere beim Abweichen von der Serie.

bernds2 am 28 Sep 2023 20:40:02

Viele Niederquerschnitts Kombinationen dürfen nicht mit Schneeketten gefahren werden, weil die Gefahr besteht, daß die Ketten am Aluminium scheuern. Das kann sehr schnell die Festigkeit der Felgen beeinträchtigen.

Außerdem haben breitere Räder als die Serienbereifung sehr oft zu wenig Freigang nach innen, also zum Federbein oder Stabistützen oder ähnlichem. Auch Bremsleitungen und ABS Kabel sind dann ein Problem. Das hat dann nichts mit Alufelgen zu tun, sondern mit der grösseren Breite, die sich oft relativ mehr nach innen ausdehnt.

Anzeige vom Forum


hampshire am 29 Sep 2023 09:52:08

Hallo Oliver,
in manchen Ländern darf man bei vorgeschriebenen Schneeketten auch mit "Schneesocken" fahren, so zum Beispiel in Deutschland. Wie gut diese sind kann ich aus eigener Erfahrung nicht berichten. Mit den Schneesocken dürfte es keine Zulassungsschwierigkeiten geben. Vielleicht hilft Dir das weiter.

RichyG am 29 Sep 2023 10:44:13

Diese "Schneesocken" ersetzen jedoch zumindest in D keine Schneeketten, wenn diese vorgeschrieben sind (soweit mir das bekannt ist!).
Gruß Richy

hampshire am 29 Sep 2023 11:07:39

RichyG hat geschrieben:Diese "Schneesocken" ersetzen jedoch zumindest in D keine Schneeketten, wenn diese vorgeschrieben sind (soweit mir das bekannt ist!).
Gruß Richy

Habe die Info von einem Versicherer. Wir wohnen im Bergischen Land, da kommt es schon mal zu Schnee (wenngleich seltener als früher) und da hatte ich mich mal erkundigt.
--> Link

RichyG am 29 Sep 2023 11:10:30

Dank Dir Max für die Info!
Gruß Richy

rkopka am 29 Sep 2023 11:52:11

Alternativ evt. die --> Link MICHELIN EASY GRIP EVOLUTION 7 Schneekette Auto Textilschneekette ?
Dazu habe ich die Info gefunden, daß die auch in A als Schneekette akzeptiert ist. Ich hab das Problem am PKW.

RK

Irmie am 29 Sep 2023 17:40:53

Hallo,

ein Problem für uns Camper ist, in einigen Ländern ist das Mitführen von Schneeketten vom Datum abhängig.

Keine Schneeketten, warum auch immer, bedeutet, es gibt selbst bei der Brenner - Autobahn im Winter Probleme!

babenhausen am 29 Sep 2023 18:00:42

Irmie hat geschrieben:Hallo,

ein Problem für uns Camper ist, in einigen Ländern ist das Mitführen von Schneeketten vom Datum abhängig.

Keine Schneeketten, warum auch immer, bedeutet, es gibt selbst bei der Brenner - Autobahn im Winter Probleme!


Wer es genau wissen will:

--> Link

Hin und wieder wird dies auch kontrolliert bei Ausleitungen am Fernpass oder auf den Verkehrskontrollplätzen der Autobahnen

Pechvogel am 29 Sep 2023 18:06:43

babenhausen hat geschrieben:…Hin und wieder wird dies auch kontrolliert bei Ausleitungen am Fernpass oder auf den Verkehrskontrollplätzen der Autobahnen

Kontrollieren die dann auch ob die Ketten von der Größe her auf die Räder passen und ob man überhaupt welche fahren darf oder nur ob man welche dabei hat? :D



Grüße
Dirk

basste315 am 29 Sep 2023 18:13:42

Schneekettenmitnahmepflicht Österreich: --> Link

Zitat:
Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrzeuge,
- bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist
- ...

Wenn man lt. Fahrzeugschein keine Ketten montieren darf, gibt es auch keine Geldstrafe, wenn man sie nicht dabei hat.
Man ist aber bei Schee vermutlich auf verlorenem Posten :cry:

Helmut

basste315 am 29 Sep 2023 18:18:01

basste315 hat geschrieben:Schneekettenmitnahmepflicht Österreich: --> Link

Zitat:
Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrzeuge,
- bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist
- ...

Wenn man lt. Fahrzeugschein keine Ketten montieren darf, gibt es auch keine Geldstrafe, wenn man sie nicht dabei hat.
Man ist aber bei Schee vermutlich auf verlorenem Posten :cry:

Brennerautobahn: --> Link

Helmut

babenhausen am 29 Sep 2023 18:40:32

Pechvogel hat geschrieben:Kontrollieren die dann auch ob die Ketten von der Größe her auf die Räder passen und ob man überhaupt welche fahren darf oder nur ob man welche dabei hat? :D



Grüße
Dirk


Ich persönlich halte die "Kontrollorgane der Alpenrepublik " für nicht dümmer als man selbst ist :mrgreen:

ManfredK am 29 Sep 2023 18:58:18

babenhausen hat geschrieben:Wer es genau wissen will:


Die Schneekettenpflicht betrifft aber nicht Fahrzeuge der Klasse M1 (auf deren Grundlage die meisten Wohnmobile existieren)

Auszug aus dem österreichischen KFG (§102, Abs 8)

(8a)Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen
1. N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April oder
2. M2 und M3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug von jeweils 1. November bis 15. März
nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden sowie Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Weiters darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 oder eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau während des in Z 1 genannten Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.
(9)Der Lenker darf Schneeketten und dergleichen (§ 7 Abs. 2) nur dann verwenden, wenn dies erforderlich ist, und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können. Der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klassen M2, M3, N2 und N3 sowie eines von solchen Fahrzeugen abgeleiteten Kraftfahrzeuges hat während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge,
1. bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist,
2. die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden,
3. der Klassen M2 und M3, die im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden,
4. die zum Aufbauhersteller oder zum Kunden überstellt werden, sofern die Fahrt auf schneefreien Straßen durchgeführt wird.

oschivel am 30 Sep 2023 10:08:02

Super, vielen Dank für die Infos! Dann werde ich mir mal die Textilschneeketten besorgen!

Inselmann am 30 Sep 2023 10:48:58

Unser Ford Transit Bj 2007, keine Schneeketten erlaubt bei der Orginalbereifung auf Stahlfelgen. Also kein Problem der Alufelge.
Um Schneeketten aufzuziehen müsste ich sogar von 16 auf 15 Zoll Felgen gehen laut Betriebsanleitung.

andwein am 30 Sep 2023 12:03:53

basste315 hat geschrieben:......Wenn man lt. Fahrzeugschein keine Ketten montieren darf, gibt es auch keine Geldstrafe, wenn man sie nicht dabei hat. Man ist aber bei Schee vermutlich auf verlorenem Posten :cry: Helmut

Ja, das sollte man nicht vergessen: Man muss umdrehen!! Keine Weiterfahrt. Und erfasst sind mit der gesetzlichen Regelung nur die öffentlichen Straßen. Mautstrecken können ihre eigenen Vorschriften haben.
Meine Erfahrungen, allerdings immer mit passenden Schneeketten, Gruß Andreas

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Unterschiede Ducato vs Boxer und Jumper
Ducato Hecktür Verkleidung Abdichtung für die Mitte
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt