Gestern erhielt ich eine Erinnerung an unsere morgige Überfahrt.
Der Hinweis kam zur rechten Zeit. normalerweise ist immer ein Reservekanister an Bord.
Die Bedingungen hatte ich mir bei der Buchung nicht durchgelesen.
|
Gestern erhielt ich eine Erinnerung an unsere morgige Überfahrt. Der Hinweis kam zur rechten Zeit. normalerweise ist immer ein Reservekanister an Bord. Die Bedingungen hatte ich mir bei der Buchung nicht durchgelesen. Mich wundert, daß auch leere Kanister verboten sind ? Ich hab normal immer einen leeren irgendwo in einer Box für den Fall der Fälle. RK bei jeder fähre müszen auch die gasflaschen geschloszen sein.... als ich a`dam - newcastle gefahren bin, gabs die vorschriften auch. allesbleibtgut hartmut Geschlossene Gasflaschen sind selbstverständlich. Aber welche Gefahr stellt ein leerer, verschlossener Reservekanister in einem Dieselfahrzeug dar? Darf der Tank gefüllt bleiben? Muss man eine Flasche Waschbenzin anmelden? Einen 5-L-Kanister Speiseöl? 5 Gaskartuschen für den Aussenkocher? Ich würde mir wegen dieser Vorschrift nicht viele Gedanken machen, zumal wohl kaum eine Durchsuchung des Gepäckraumes stattfinden wird. Gasflaschen werden schon mal kontrolliert und das ist auch gut so. Wir haben sowieso keinen Reservekanister dabei, unsere Tankuhr funktioniert tadellos, und ich weiss, wie weit eine Tankfüllung reicht. bis denn, Uwe Genau, einfach ignorieren....schließlich kann man ja hier über Sinn und Unsinn weitreichend diskutieren. Warum sollte man sich überhaupt an irgendeine AGB oder "Hausordnung" halten.....wird ja eh nicht kontrolliert. Und außerdem kann man sich dann ja die Welt machen, wie sie einem am Besten gefällt. :mrgreen: Wohl auch ein Grund, warum vor Kindergärten/Schulen usw. nicht abgebremst wird......wird ja schließlich auch oft nicht kontrolliert. Wo endet diese Selbstüberschätzung, Überheblichkeit und Ignoranz irgendwann? Grüße
Nun praktisch ist ein Plastikbenzinkanister, der leer ist und in dem noch nie Sprit war, sicherer als fast alles andere am Womo. Vermutlich ist die Regelung einerseits der Einfachheit geschuldet, daß sie nicht schauen müssen, ob ein Kanister auch leer ist. Andererseits evt. um Kanister, die praktisch leer sind, aber noch etwas Benzindampf enthalten, auszuschliessen. Ist nur blöd für alle Expeditionsfahrzeuge, die einige Kanister außen oder oben fixiert haben. Ohne Kanister ist ja das Design gestört :-). Und es bedeutet, daß sie jedesmal ihre Kanister am Festland lassen müssen oder immer wieder neue kaufen müssen. RK
Rein technisch gesehen keine. Von einer offenen Wasserflasche geht im Flugzeug auch keine Gefahr aus. Manchmal sind die Hintergründe nicht technisch. Interessante Info, habe ich bisher noch nicht gesehen oder nicht wahrgenommen. Aber bin auch nicht mit Dänen nach GB... Ich würde es ignorieren. Das sind meistens so "Entlastungs-Formeln", völlig unrealistisch und existierend nur aus versicherungstechnischen Gründen, gefordert von irgend einem Papier-Sachbearbeiter. Wenn auch Du es ignorierst und die Fähre untergeht, dann bist Du wahrscheinlich daran schuld. Aber das braucht Dich dann auch nicht mehr kratzen, da Du wahrscheinlich drunter liegst. Also unterm Kanister... und auf dem liegt die Fähre... und oben drauf der Himmel... und dazwischen sind alle Vögel eingequetscht. *Achtung, Ironie* :ja:
Da gebe ich dir Recht, der Kanister macht keinen Unterschied zum Benzin/Dieseltank des Fahrzeug. Ist dieser zu 30% oder 95% gefüllt, da spielt ein 10l Kanister keine Rolle! Also auch so eine Vorschrift ohne Logik.
Auch wenn ich es (für den leeren) übertrieben finde, gibt es doch Unterschiede. Der Tank hat eine Entlüftung, ist relativ stabil gebaut, und man erkennt Schäden relativ bald an der Pfütze unter dem Wagen, und jemand hat sich über die Leitungen und Gefahren Gedanken gemacht. Ein Reservekanister im Kofferraum oder der Garage, vielleicht nicht gut gesichert, der langsam ein Leck entwickelt, weil er durch Temperatur unter Druck steht oder weil er über die Zeit korrodiert oder das Plastik brüchig wird, kann da eher ein Problem erzeugen. RK Also im Tank wird in der Regel Diesel oder Benzin sein, sonst kommt man mit dem Fahrzeug nicht auf die Fähre. Was sich in einem Benzinkanister befindet kann unter Umständen auch etwas hochexplosives sein, genau aus dem Grund darf auch nur minimal Flüssigkeit im Handgepäck beim Fliegen mitgenommen werden. Wer also seinen Kanister mit nimmt dem wünsche ich viel Spaß wenn dochmal kontrolliert wird und man unter Terrorverdacht gestellt wird bis sich herausstellt, daß man wissentlich gegen diese Regel verstoßen hat und doch nur Diesel transportiert. Ich verstehe nicht warum man sich nicht einfach an geltende Regel halten kann. Gruß Joachim
Hallo zusammen, die "Regeln" stammen aus den Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgüter (ADR). Nach diesen Vorschriften ist - ein voller Reservekanister genauso zu behandeln, - wie ein leerer ungereinigter Kanister - darin besteht das Problem. Beispiel: Ein Tanklaster mit Vergaserkraftstoffen ist mit der UN-Nr. 1203 (Kemmlerzahl 33) gekennzeichnet, ob leer ungereinigt oder voll. Wenn die Kammern gereinigt sind, müssen die Gefahrguttafeln zugeklappt werden. Das könnte Hintergrund für die Regelungen auf der Fähre sein. Gruß Fildermann
Wenn diese 'Regeln' irgendwo tief in den AGB versteckt und nicht unbedingt erwartbar sind, fällt es halt mitunter schwierig, alle zu befolgen. Vor diesem Beitrag scheint das ja auch niemandem bewusst gewesen zu sein. Pech für alle, die es gelesen haben - jetzt wissen sie, dass es zumindest für diese Fährgesellschaft gilt und müssen sich daran halten :) bis denn, Uwe |
Anzeige
|