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Hallo zusammen, ich beabsichtige mein Womo aufzulasten auf 4t. Jetzt erzählte mir mein Bekannte (Berufsfahrer), dass ein Womo über 3,5t an Samstage und Sonntage nicht fahren darf. Stimm das überhaupt und wo finde ich man was stichhaltiges darüber, in Straßenverkehrs-Ordnung? Und nocht etwas, kommt in Deutschland ab Jan.2024 eine Maut für Fahrzeuge über 3.5t. Danke für eue Antworten. Viele Grüße Wolle Dein Freund sollte sich mal nachschulen lassen. Ein Womo in der Gewichtsklasse fällt nicht unter das Fahrverbot und die Maut gilt für gewerbliche Fahrten. Die Rechtsgrundlage kannst du ganz einfach im Internet suchen. Oder ein anderer User hat sie für dich parat. Es gibt kein Fahrverbot für Wohnmobile egal wie schwer,auch mit 15 Tonnen darf man an Sonn und Feiertagen unterwegs sein. Wichtig nur es muss als Womo in den Papieren eingetragen sein! Die gilt für ganz Europa ! Maut muss in Deutschland auch nicht bezahlt werden auch unabhängig vom Gewicht.
Und dass aber sehr gründlich. Samstags gibt es außer in den Sommerferien überhaupt kein Fahrvebrot und Sonntags gilt dies auch erst ab 7,5 t. Das nenne ich mal gepflegtes Halbwissen! Wie meine Vorredner, ein Fahrverbot gibt es nicht für Wohnmobile. Und ja die Maut über 3,5t soll kommen oder kommt aber auch hier: nicht für Wohnmobile sondern für Gewerbliche/LKW. Laste dein Wohnmobil auf und freu dich über mehr Zuladung. Was aber gilt: 80 auf der Landstraße und 100 auf der Autobahn, ebenso das LKW Überholverbot. .... und das "Für LKW verboten" Schild gilt dann auch !! Das steht leider an immer mehr Straßen. in d (anders wie in a) gips kein schild "für lkw verboten" :!: es gibt nur ein schild "verbot für kfz > 3,5t, ausgenommen pkw und busze" :!: allesbleibtgut hartmut Korinthenscheisserle, gell?! Jeder weiß was gemeint war und umgangssprachlich wird Schild 253 "Durchfahrt verboten für LKW" genannt. So what.
In unseren Nachbarländern ( z.B. Frankreich ) bezieht sich dieses „LKW-Schild“ rein nur auf LKWs. Insofern stimmt das schon was Hartmut geschrieben hat. Grüße Dirk Hallo, wer sein Wohnmobil >7,5t gewerblich nutzt fällt in manchen Ländern unter das Sonntagsfahrverbot. Aber da kein Polizist sich die Mühe machen wird zu kontrollieren ob ein Wohnmobil gewerblich genutzt wird kann man dies vernachlässigen.
Das ist ja genau das Problem, welches wir "Wohnmobilisten" mit Fz >3,5t haben, dass sich das Schild 253 eben NICHT nur auf LKW bezieht.
In einem anderen Beitrag hatte ich es schon geschrieben: Die Definition heißt "Kraftfahrzeuge über 3,5t, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse. Da mein Wohnmobil als "M1" und "Fahrzeug zur Personenbeförderung" zugelassen ist, gehe ich davon aus, dass es ein PKW ist und somit halte ich mich auch nichts ans LKW-Überholverbot, wie auch einige andere hier im Forum. Soll jetzt aber auch keine Diskussion auslösen, sondern nur als Lösungsvorschlag zum Vorgehen bei dem Zusatzzeichen "LKW" bzw. LKW-Überholverbot sein. Und wie alle vor mir auch schon gesagt haben, es gibt kein Fahrverbot am Sa und So für Wohnmobile über 3,5t. Ich wäre sonst schon zig Jahre illegal unterwegs und wäre sicherlich sehr oft rausgezogen und vorübergehend festgesetzt worden. Gruß Axel Das zeigt halt wieder, dass wir keine Lobby in Berlin haben. Man sieht ja auch schon daran, dass für wohnmobile >3,5t bis 7,5t 100km/h auf Autobahnen gilt, jedoch u.U. nicht überholen dürfen, dass da vom Gesetzgeber nicht zu Ende gedacht wurde.
Und das auch nur mit Anhänger. Allerdings gilt das als LKW schon ab 3,5t.
Falsch: Das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot gilt für LKW ab 7,5t und gilt nur im gewerblichen Güterverkehr! Zusätzlich für alle LKW unter 7,5t, wenn ein Anhänger mitgeführt wird und die Fahrt gewerblich ist. Gruß Axel
Da liegt er falsch. Du darfst sogar am Wochenende einen 7,5t Koffer LKW mieten und damit Deinen privaten Umzug machen.
Ja in der StVo oder in übersichtlicheren sekudären validen Quellen beispielsweise beim ADAC.
Änderungen treten ab Juli 2024 inkraft. Betroffen sind Nutzfahrzeuge Es gibt Ausnahmeregelungen (z.B. Handwererfahrzeuge bis 7,5t). Wohnmobile M1 sind keine Nutzfahrzeuge, sondern "Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung". --> Link
:lach: :lach: :lach: man denkt gar . was für qualifizierte Berufslenker auf unseren Straßen rum gurken. Solche Themen stehen bei der Schulung nicht auf dem Programm,da gibt es wesentlich wichtigere Themen,z.B Ladungssicherung,Lenk- und Ruhezeiten etc. Gruß Bernd Ich danke euch für viele Antworten :dankeschoen: ich bin kein Berufskraftfahrer, trotztem hab ich :eek: gemacht als ich es mit den Sa/So Fahrverbot hörte. Doch damit der Bekannte jetzt richtig lehrnt, wo genau steht es :lupe: in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darüber, weiß da jemand so aus dem Stegreif. 8)
--> Link Grüße Dirk
:gruebel: Welches „Halbwissen“ ist denn mit diesem Thread verbreitet worden? :gruebel: Grüße Dirk Ooch, eine ganze Menge. Ein ganz wichtiger Punkt ist zB. Ansage des ADAC-clips, daß das LKW Fahrverbot nur gewerbliche Fahrten betrifft. Das ist, nach Gesetzestext definitiv falsch! Diese Auslegung ist eine Vereinbarung der Ministerkonferenz der Länder, keine gesetzliche Regelung! Inzwischen haben sich alle Bundesländer dem angeschlossen. Aber noch vor einem Jahr wäre eine private Fahrt mit einem Pickup (Lkw offener Kasten) und Anhänger zB. in Hamburg oder Hessen Eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Es gibt also viele Kommentare zu Gesetzen und Verordnungen, die, sagen wir mal, sehr schräg sind. Und damit den ein oder anderen Bürger in Bedrängnis bringen.
Genau! Darum heißt es in dem von mir ( drei weiter oben ) verlinkten Paragraph 30 der StVO auch „ zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern“. D.h. der private Transport in PickUp und Anhänger, der unentgeltlich durchgeführt wird, war und ist laut Gesetz erlaubt!! Und die Womo-Fahrt, auch mit Anhänger, wäre auch erlaubt sofern die Fahrt nicht gewerblich durchgeführt würde oder in dem Anhänger nicht Ware transportiert würde für dessen Transport jemand bezahlt. Und die bundesweit geltende Straßenverkehrsordnung kann man doch als Gesetzestext durchgehen lassen?!? Gefährliches Halbwissen halt …!? Grüße Dirk
Genauso ist es.
Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung! - Es steht Dir frei, dazu zu lernen. :D Wer von euch zwei Vögeln fährt seit zwanzig Jahren mit einem PU-Anhängergespann durch Deutschland (und Europa)? Ich schon. - Ihr nicht. Wer von euch zwei wurde deswegen schon mehrfach Sonntags/Feiertags von der Polizei angehalten/kontrolliert? Ich schon. Wie oft habt ihr bereits trotz Einspruch ein Bußgeld für den Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbots kassiert? Ich .... Also haltet mal den Ball lieber ganz flach mit euren Sprüchen. Die Praxis sieht ganz anders aus! Ok, mit einem Wohnklo hinten dran hat man gute Chancen. Das war's dann aber schon.
RESPEKT! Du machst ja ganz schön viel! Aus anderen Threads:
… Grüße Dirk Nun ja, leider hat sich, direkt danach hier nicht mehr editierbar, der Fehler "viertelmillionen" eingeschlichen. Sollte eigentlich heißen 2,5 Millionen. Entschuldigung. |
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