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Womo über 3 5t Fahrverbot Samstag Sonntag


Wolle37 am 19 Okt 2023 15:08:04

Hallo zusammen,
ich beabsichtige mein Womo aufzulasten auf 4t. Jetzt erzählte mir mein Bekannte (Berufsfahrer), dass ein Womo über 3,5t an Samstage und Sonntage nicht fahren darf. Stimm das überhaupt und wo finde ich man was stichhaltiges darüber, in Straßenverkehrs-Ordnung?
Und nocht etwas, kommt in Deutschland ab Jan.2024 eine Maut für Fahrzeuge über 3.5t.
Danke für eue Antworten.
Viele Grüße
Wolle

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wolfherm am 19 Okt 2023 15:11:34

Dein Freund sollte sich mal nachschulen lassen. Ein Womo in der Gewichtsklasse fällt nicht unter das Fahrverbot und die Maut gilt für gewerbliche Fahrten. Die Rechtsgrundlage kannst du ganz einfach im Internet suchen. Oder ein anderer User hat sie für dich parat.

babenhausen am 19 Okt 2023 15:13:05

Es gibt kein Fahrverbot für Wohnmobile egal wie schwer,auch mit 15 Tonnen darf man an Sonn und Feiertagen unterwegs sein.
Wichtig nur es muss als Womo in den Papieren eingetragen sein!
Die gilt für ganz Europa !
Maut muss in Deutschland auch nicht bezahlt werden auch unabhängig vom Gewicht.

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Birdman am 19 Okt 2023 15:30:37

wolfherm hat geschrieben:Dein Freund sollte sich mal nachschulen lassen. ...

Und dass aber sehr gründlich. Samstags gibt es außer in den Sommerferien überhaupt kein Fahrvebrot und Sonntags gilt dies auch erst ab 7,5 t.

Trailwild am 19 Okt 2023 15:39:04

Das nenne ich mal gepflegtes Halbwissen!

Wie meine Vorredner, ein Fahrverbot gibt es nicht für Wohnmobile. Und ja die Maut über 3,5t soll kommen oder kommt aber auch hier: nicht für Wohnmobile sondern für Gewerbliche/LKW.

Laste dein Wohnmobil auf und freu dich über mehr Zuladung.

Was aber gilt: 80 auf der Landstraße und 100 auf der Autobahn, ebenso das LKW Überholverbot.

bernds2 am 19 Okt 2023 16:34:46

.... und das "Für LKW verboten" Schild gilt dann auch !!
Das steht leider an immer mehr Straßen.

Jagstcamp-Widdern am 19 Okt 2023 17:29:05

in d (anders wie in a) gips kein schild "für lkw verboten" :!:
es gibt nur ein schild "verbot für kfz > 3,5t, ausgenommen pkw und busze" :!:

allesbleibtgut
hartmut

bernds2 am 19 Okt 2023 17:40:19

Korinthenscheisserle, gell?!

Jeder weiß was gemeint war und umgangssprachlich wird Schild 253 "Durchfahrt verboten für LKW" genannt.
So what.

Pechvogel am 19 Okt 2023 17:50:31

bernds2 hat geschrieben:…umgangssprachlich wird Schild 253 "Durchfahrt verboten für LKW" genannt.
So what.

In unseren Nachbarländern ( z.B. Frankreich ) bezieht sich dieses „LKW-Schild“ rein nur auf LKWs.
Insofern stimmt das schon was Hartmut geschrieben hat.



Grüße
Dirk

pwglobe am 19 Okt 2023 18:16:18

Hallo, wer sein Wohnmobil >7,5t gewerblich nutzt fällt in manchen Ländern unter das Sonntagsfahrverbot. Aber da kein Polizist sich die Mühe machen wird zu kontrollieren ob ein Wohnmobil gewerblich genutzt wird kann man dies vernachlässigen.

Franky70 am 20 Okt 2023 00:29:01

bernds2 hat geschrieben:Korinthenscheisserle, gell?!

Jeder weiß was gemeint war und umgangssprachlich wird Schild 253 "Durchfahrt verboten für LKW" genannt.
So what.

Das ist ja genau das Problem, welches wir "Wohnmobilisten" mit Fz >3,5t haben, dass sich das Schild 253 eben NICHT nur auf LKW bezieht.

Gast am 20 Okt 2023 06:58:07

Franky70 hat geschrieben:Das ist ja genau das Problem, welches wir "Wohnmobilisten" mit Fz >3,5t haben, dass sich das Schild 253 eben NICHT nur auf LKW bezieht.


In einem anderen Beitrag hatte ich es schon geschrieben: Die Definition heißt "Kraftfahrzeuge über 3,5t, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse.

Da mein Wohnmobil als "M1" und "Fahrzeug zur Personenbeförderung" zugelassen ist, gehe ich davon aus, dass es ein PKW ist und somit halte ich mich auch nichts ans LKW-Überholverbot, wie auch einige andere hier im Forum. Soll jetzt aber auch keine Diskussion auslösen, sondern nur als Lösungsvorschlag zum Vorgehen bei dem Zusatzzeichen "LKW" bzw. LKW-Überholverbot sein.

Und wie alle vor mir auch schon gesagt haben, es gibt kein Fahrverbot am Sa und So für Wohnmobile über 3,5t. Ich wäre sonst schon zig Jahre illegal unterwegs und wäre sicherlich sehr oft rausgezogen und vorübergehend festgesetzt worden.

Gruß Axel

Franky70 am 20 Okt 2023 10:09:00

Das zeigt halt wieder, dass wir keine Lobby in Berlin haben. Man sieht ja auch schon daran, dass für wohnmobile >3,5t bis 7,5t 100km/h auf Autobahnen gilt, jedoch u.U. nicht überholen dürfen, dass da vom Gesetzgeber nicht zu Ende gedacht wurde.

peter1130 am 20 Okt 2023 12:54:13

Birdman hat geschrieben:Und dass aber sehr gründlich. Samstags gibt es außer in den Sommerferien überhaupt kein Fahrvebrot und Sonntags gilt dies auch erst ab 7,5 t.


Und das auch nur mit Anhänger. Allerdings gilt das als LKW schon ab 3,5t.

Gast am 20 Okt 2023 13:15:57

peter1130 hat geschrieben: Und das auch nur mit Anhänger. Allerdings gilt das als LKW schon ab 3,5t.


Falsch: Das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot gilt für LKW ab 7,5t und gilt nur im gewerblichen Güterverkehr!
Zusätzlich für alle LKW unter 7,5t, wenn ein Anhänger mitgeführt wird und die Fahrt gewerblich ist.

Gruß Axel

hampshire am 20 Okt 2023 13:49:51

Wolle37 hat geschrieben:Jetzt erzählte mir mein Bekannte (Berufsfahrer), dass ein Womo über 3,5t an Samstage und Sonntage nicht fahren darf.

Da liegt er falsch. Du darfst sogar am Wochenende einen 7,5t Koffer LKW mieten und damit Deinen privaten Umzug machen.
Wolle37 hat geschrieben:wo finde ich man was stichhaltiges darüber, in Straßenverkehrs-Ordnung?

Ja in der StVo oder in übersichtlicheren sekudären validen Quellen beispielsweise beim ADAC.
Wolle37 hat geschrieben:Und nocht etwas, kommt in Deutschland ab Jan.2024 eine Maut für Fahrzeuge über 3.5t.

Änderungen treten ab Juli 2024 inkraft. Betroffen sind Nutzfahrzeuge Es gibt Ausnahmeregelungen (z.B. Handwererfahrzeuge bis 7,5t). Wohnmobile M1 sind keine Nutzfahrzeuge, sondern "Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung". --> Link

Bergbewohner1 am 20 Okt 2023 16:57:33

Wolle37 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich beabsichtige mein Womo aufzulasten auf 4t. Jetzt erzählte mir mein Bekannte (Berufsfahrer), dass ein Womo über 3,5t an Samstage und Sonntage nicht fahren darf.
Wolle

:lach: :lach: :lach: man denkt gar . was für qualifizierte Berufslenker auf unseren Straßen rum gurken.

Elgeba am 20 Okt 2023 17:01:00

Solche Themen stehen bei der Schulung nicht auf dem Programm,da gibt es wesentlich wichtigere Themen,z.B Ladungssicherung,Lenk- und Ruhezeiten etc.


Gruß Bernd

Wolle37 am 20 Okt 2023 17:48:30

Ich danke euch für viele Antworten :dankeschoen: ich bin kein Berufskraftfahrer, trotztem hab ich :eek: gemacht als ich es mit den Sa/So Fahrverbot hörte. Doch damit der Bekannte jetzt richtig lehrnt, wo genau steht es :lupe: in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darüber, weiß da jemand so aus dem Stegreif. 8)

Pechvogel am 20 Okt 2023 18:13:49

Wolle37 hat geschrieben:…wo genau steht es :lupe: in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darüber, weiß da jemand so aus dem Stegreif. 8)

--> Link



Grüße
Dirk

Franky70 am 20 Okt 2023 21:52:41

Es ist immer wieder erstaunlich welches "Halbwissen" hier verbreitet wird.
--> Link

Pechvogel am 20 Okt 2023 22:22:04

Franky70 hat geschrieben:Es ist immer wieder erstaunlich welches "Halbwissen" hier verbreitet wird.

:gruebel: Welches „Halbwissen“ ist denn mit diesem Thread verbreitet worden? :gruebel:



Grüße
Dirk

bernds2 am 20 Okt 2023 22:37:08

Ooch, eine ganze Menge.

Ein ganz wichtiger Punkt ist zB. Ansage des ADAC-clips, daß das LKW Fahrverbot nur gewerbliche Fahrten betrifft.
Das ist, nach Gesetzestext definitiv falsch!
Diese Auslegung ist eine Vereinbarung der Ministerkonferenz der Länder, keine gesetzliche Regelung!
Inzwischen haben sich alle Bundesländer dem angeschlossen. Aber noch vor einem Jahr wäre eine private Fahrt mit einem Pickup (Lkw offener Kasten) und Anhänger zB. in Hamburg oder Hessen
Eine Ordnungswidrigkeit gewesen.

Es gibt also viele Kommentare zu Gesetzen und Verordnungen, die, sagen wir mal, sehr schräg sind. Und damit den ein oder anderen Bürger in Bedrängnis bringen.

Pechvogel am 20 Okt 2023 23:25:54

bernds2 hat geschrieben:…Ein ganz wichtiger Punkt ist zB. Ansage des ADAC-clips, daß das LKW Fahrverbot nur gewerbliche Fahrten betrifft.
Das ist, nach Gesetzestext definitiv falsch! ...

Genau! Darum heißt es in dem von mir ( drei weiter oben ) verlinkten Paragraph 30 der StVO auch
„ zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern“. D.h. der private Transport in PickUp und Anhänger, der unentgeltlich durchgeführt wird, war und ist laut Gesetz erlaubt!!
Und die Womo-Fahrt, auch mit Anhänger, wäre auch erlaubt sofern die Fahrt nicht gewerblich durchgeführt würde oder in dem Anhänger nicht Ware transportiert würde für dessen Transport jemand bezahlt.

Und die bundesweit geltende Straßenverkehrsordnung kann man doch als Gesetzestext durchgehen lassen?!?

Gefährliches Halbwissen halt …!?



Grüße
Dirk

Bergbewohner1 am 21 Okt 2023 18:29:08

Pechvogel hat geschrieben: Paragraph 30 der StVO auch
„ zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern“. D.h. der private Transport in PickUp und Anhänger, der unentgeltlich durchgeführt wird, war und ist laut Gesetz erlaubt!!
Gefährliches Halbwissen halt …!?



Grüße Dirk

Genauso ist es.

bernds2 am 21 Okt 2023 22:14:18

Pechvogel hat geschrieben:... Gefährliches Halbwissen halt …!?...

Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung! - Es steht Dir frei, dazu zu lernen. :D

Wer von euch zwei Vögeln fährt seit zwanzig Jahren mit einem PU-Anhängergespann durch Deutschland (und Europa)? Ich schon. - Ihr nicht.
Wer von euch zwei wurde deswegen schon mehrfach Sonntags/Feiertags von der Polizei angehalten/kontrolliert? Ich schon.
Wie oft habt ihr bereits trotz Einspruch ein Bußgeld für den Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbots kassiert? Ich ....

Also haltet mal den Ball lieber ganz flach mit euren Sprüchen. Die Praxis sieht ganz anders aus!

Ok, mit einem Wohnklo hinten dran hat man gute Chancen. Das war's dann aber schon.

Pechvogel am 21 Okt 2023 22:55:09

bernds2 hat geschrieben:…Wer von euch zwei Vögeln fährt seit zwanzig Jahren mit einem PU-Anhängergespann durch Deutschland (und Europa)? Ich schon. - Ihr nicht.

Also haltet mal den Ball lieber ganz flach mit euren Sprüchen…


RESPEKT!
Du machst ja ganz schön viel!
Aus anderen Threads:
bernds2 hat geschrieben:Ich habe Landwirtschaft...

bernds2 hat geschrieben:Ich vermiete seit über 35 Jahren gewerblich Ferienwohnungen…

bernds2 hat geschrieben:Habe die Viertel-Millionen-Kilometer Grenze schon vor einiger Zeit geknackt…





Grüße
Dirk

bernds2 am 22 Okt 2023 00:06:11

Nun ja, leider hat sich, direkt danach hier nicht mehr editierbar, der Fehler "viertelmillionen" eingeschlichen. Sollte eigentlich heißen 2,5 Millionen.
Entschuldigung.

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