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Ummeldung nicht möglich, falsche Anhängelast


Mido81 am 16 Mai 2023 13:26:00

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem mit der Ummeldung meines Wohnmobils:
Ich war vor zwei Wochen beim Straßenverkehrsamt um mein Wohnmobil umzumelden.
Bei der Ummeldung wurde jedoch festgestellt, dass im Fahrzeugschein unter O.1 bzw. O.2 eine falsche Anhängelast eingetragen wurde, als mein Vorbesitzer seinerzeit (2014) das Fahrzeug ummelden ließ. Vermutlich ein Zahlendreher...Jedenfalls war es damals wohl möglich das dort ein Tippfehler vom System beim Straßenverkehrsamt nicht als Fehler anerkannt wurde.
Bei meinem Besuch beim Straßenverkehrsamt machte mich die Mitarbeiterin darauf aufmerksam, dass dort ein falscher Wert eingetragen wurde - laut ihrem System und sie deswegen das Fahrzeug nicht ummelden könne.
Ich bin daraufhin zum TÜV gefahren, doch auch dort konnte man mir nicht wirklich weiterhelfen. Ich habe zum Fahrzeug keine COC-Papiere und der Mitarbeiter dort sagte mir auch, dass es für dieses Fahrzeug keine COC-Papiere gibt, was er angeblich am Fahrzeugschein unterder Kennung 2.2 erkennen kann.
Dort ist der Wert '00000000-' eingetragen.
Unter O.1 ist der Wert '01800' und unter O.2 '5300' eingetragen.
Das Wohnmobil ist ein Rimor Katamarano 1 auf Ford Transit Basis und seit 2017 in meinem Besitz.
Ich habe damals beim Umzug vor 4 Jahren vergessen meinen neuen Wohnort anzugeben und aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung konnte mich das Straßenverkehrsamt zunächst nicht ausfindig machen, daher verlangt es nun eine Ummeldung innerhalb von noch zwei Wochen - dies noch zur Ergänzung.
Ich weiss nicht wirklich was ich nun noch unternehmen soll oder versuchen könnte um die korrekte Anhängelast amtlich belegen zu lassen.
Hat vielleicht jemand Erfahrung in so einem Fall?
Falls noch irgendwelche Daten benötigt werden, gerne nachfragen :ja:
Schöne Grüße aus Euskirchen,
Dominik

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bernds2 am 16 Mai 2023 13:35:05

Benötigst Du denn die Anhängelast bzw. die Anhängekupplung überhaupt?

Wenn nein, dann wäre die letzte Möglichkeit, die Werte einfach austragen zu lassen.

Die Anhängekupplung kann dran bleiben, Du darfst dann nur keinen Anhäger ziehen.

Gast am 16 Mai 2023 13:41:00

Dann melde doch einfach das Womo ohne Anhängelast an, das muss doch möglich sein. Dann musst Du das eben nachträglich machen, hättest aber eine Ummeldung.

Warum es für das Womo mit Bj. 2014 keine COC-Pappiere geben soll, kann ich nicht nachvollziehen, mein altes Womo Bj. 2011 hatte die auch.

Gruß Axel

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babenhausen am 16 Mai 2023 13:43:46

Fakt : beide Angaben zum Zgg des Anhängers sind falsch
Ungebremst sind nur max 750 kg erlaubt und gebremst max 3500 kg.

Bei Rimor die Daten zu deinem Fahrzeug abfragen.

Allenfalls noch die Daten bei der Zula des Vorbesitzers abfragen soweit noch möglich

Mido81 am 16 Mai 2023 13:51:15

Hallo, bernd2, Trikeflieger und babenhausen
und vielen Dank für die superschnellen Antworten!
Ist das denn so einfach möglich die Werte austragen zu lassen? Das es die Möglichkeit gibt wusste ich nicht und auch die Mitarbeiter vom TÜV und Straßenverkehrsamt hatten nichts von der Möglichkeit erwähnt.
Eine Anhängerkupplung hat das Wohnmobil nicht und wird es auch nicht bekommen.
Das wäre für mich die beste und einfachste Möglichkeit, aber auch die Nachfrage bei Rimor werde ich mal in Betracht ziehen.
Vielen Dank!

hampshire am 16 Mai 2023 13:52:43

Hallo Dominik,
suche im Internet mal nach COC Papiere beantragen.
Grüße
Max

Pechvogel am 16 Mai 2023 13:52:52

Mein Womo hat auch COC-Papiere.
Wenn die Dame am Strassenverkehrsamt DIE Anhängelast nicht eintragen will dann soll sie halt IHRE Anhängelast eintragen?!! Wie hoch soll die denn überhaupt sein?? ( 8100kg statt 1800kg? :mrgreen: :mrgreen: )



Grüße
Dirk

Mido81 am 16 Mai 2023 13:58:36

Die gute Dame meinte, dass sie diesen Wert nicht einfach ändern kann oder darf

babenhausen am 16 Mai 2023 14:01:41

Mido81 hat geschrieben:Die gute Dame meinte, dass sie diesen Wert nicht einfach ändern kann oder darf


Die Dame hat sicher einen Vorgesetzten mit etwas mehr Entscheidungskompetenz

dral am 16 Mai 2023 14:08:29

Hallo,

ist es seit neuestem nicht möglich das alte Kennzeichen beim Umzug zu behalten? Alles was das Amt verlangt ist doch das DU deine Anschrift korrigierst und DiCH ummeldest.

Sorry falls ich falsch liege

Gast am 16 Mai 2023 14:10:32

babenhausen hat geschrieben:Fakt : beide Angaben zum Zgg des Anhängers sind falsch
Ungebremst sind nur max 750 kg erlaubt und gebremst max 3500 kg.
...


Deine Aussage ist fast richtig:

O.1 ist mit 1800kg angegeben und könnte korrekt sein (Anhängelast gebremst)
O.2 ist mit 5300kg angegeben und ist definitiv falsch. (Anhängelast ungebremst) Hier können es max. 750kg sein. Evtl. sollte das 530kg oder 350kg heißen.

Gruß Axel

bernds2 am 16 Mai 2023 14:51:43

Mido81 hat geschrieben:.... Ist das denn so einfach möglich die Werte austragen zu lassen? ...

Prinzipiell ja. Eine Anhängelast muß nicht eingetragen sein. Auch heute noch werden viele neue Pkw ohne diese Werte zugelassen, bei Wiederzulassungen von Importfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern ist das fast immer so.
Einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen. - Und nicht abwimmeln lassen !!

NeuerCamper2021 am 16 Mai 2023 20:02:04

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Stimmt, war bei meinem neuen Iteneo auch nicht eingetragen. Erst nach dem Einbau der AHK wurde das gemacht.

Ahorne7500 am 16 Mai 2023 20:12:44

Trikeflieger hat geschrieben:O.1 ist mit 1800kg angegeben und könnte korrekt sein (Anhängelast gebremst)
O.2 ist mit 5300kg angegeben und ist definitiv falsch. (Anhängelast ungebremst) Hier können es max. 750kg sein. Evtl. sollte das 530kg oder 350kg heißen.

Gruß Axel

Hallo,
Ohne alle konkreten Zahlen zu wissen,
viellecht ist 0.2 5300kg das GesamtZugGewicht.

Könnte passen
3500 kg das Womo?
1800 (0.1) kg Anhängelast
--------
5300 kg ZugGesamtGewicht.
.

mafrige am 16 Mai 2023 21:36:52

Ahorne7500 hat geschrieben:...
Hallo,
Ohne alle konkreten Zahlen zu wissen,
viellecht ist 0.2 5300kg das GesamtZugGewicht.

Könnte passen
3500 kg das Womo?
1800 (0.1) kg Anhängelast
--------
5300 kg ZugGesamtGewicht.
.


Genau so ist es gemeint, allerdings ist 0.2 = ungebremstes Gewicht, also ein Eintrag-Fehler!

Da hilft nur ein COC Papier vom Hersteller oder einem gleichem Fahrzeug als Kopie, das dann auch der Zulassungs-Stelle/TÜV akzeptiert?

fomo am 17 Mai 2023 07:58:18

Mido81 hat geschrieben:Die gute Dame meinte, dass sie diesen Wert nicht einfach ändern kann oder darf


Interessant:
- Die aktuell eingetragenen Werte können nicht übernommen werden
- Die Werte können auch nicht geändert werden.

Was ist dann die Lösung?
Ist eine Verschrottung mit falschen Anhängelasten möglich?

Niederrhein am 22 Mai 2023 11:49:32

schau doch mal unter deine Motorhaube - dort sind auf dem genieteten Schild zwei Maße eingetragen:

eines davon ist das zulässiges Ges. Gewicht ( meint - mit Hänger)

Viele Grüße
Peter

Konsul am 23 Mai 2023 13:01:30

Das kann auch nicht passen.
Bei mir steht auf dem Typenschild folgendes (vor der Auflastung)
3650 KG
6150 KG
1960 KG
2000 KG
Wenn es danach ginge dürfte das Gesamtzuggewicht bei mir ja 6150 KG sein.
Als Anhängelast sind bei allerdings nur 2000 KG eingetragen. Das wären somit max. 5650 KG und nicht 6150 KG.
Die anderen Zahlen bedeuten: 1960 KG Vorderachslast, 2000 KG Hinterachslast.

Navigatore am 23 Mai 2023 14:07:46

Konsul hat geschrieben:Wenn es danach ginge dürfte das Gesamtzuggewicht bei mir ja 6150 KG sein.
Als Anhängelast sind bei allerdings nur 2000 KG eingetragen. Das wären somit max. 5650 KG und nicht 6150 KG.
.

Doch, doch, das hat alles seine Richtigkeit. Das zul. Zuggesamtgewicht ergibt sich nicht mathematisch aus der zGM des Zugfahrzeugs und der zul. Anhängelast. Häufig liegt die Addition darüber und schränkt die tatsächliche Zuladung ein. Sie kann aber auch darunter liegen.

Das zul. Zuggesamtgewicht legt der Fahrgestellhersteller fest. Macht beispielsweise die Aufbaulänge eines Wohnmobils eine Rahmenverlängerung erforderlich, kann die zul. Anhängelast, die der Fahrzeughersteller, also der Aufbauhersteller zulässt, in der Addition mit der zGM des Zugfahrzeugs zu einem geringeren Wert als dem zul. Zuggesamtgewicht des Fahrgestellherstellers führen.

Fazit: Die zul. Anhängelast lässt sich nicht aus der Subtraktion der zGM des Zugfahrzeugs von dem zul. Zuggesamtgewicht errechnen. Dem TE kann daher auch nicht auf diesem Weg geholfen werden.

Tinduck am 23 Mai 2023 14:49:34

Eigentlich war der richtige Weg doch schon skizziert, da der TE keine AHK braucht - bei beiden Anhängelasten 0 Kg (oder --) eintragen lassen und fertig. Das ist der 'sichere Zustand' des Systems, dürften eigentlich weder der TÜV noch die Zulassungsstelle ein Problem mit haben?

bis denn,

Uwe

redddi am 19 Okt 2023 23:34:45

Sehr spannendes Thema, ich steh vor einem ähnlichen Problem.

Wie ist die Sache damals ausgegangen?
Gruss

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