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Frage zur rechtlichen Grundlage bei Ankündigung des Händlers, dass das Basisfahrzeug ab Werk anders konfiguriert/gebaut wurde als bestellt. 2 Punkte wurden nicht eingebaut; dafür 3 Optionen verbaut die in Summe (Preis der bestellten 2 Punkte rausgerechnet) ca 2,3k€ teurer sind - und zudem (für uns) absolut unnütz/unsinnig. Um hier keine sinnfreie Diskussion bzgl „dies, das oder jenes ist doch toll und sollte man nehmen“, bitte ich fach- oder sachKUNDIGE um e8ne entsprechende Rückmeldung. …und nein, ich möchte keinen Anwalt einschalten oder dergleichen, sondern nur wissen wie das o.g. „Dilemma“ einzuordnen ist, bzw welche Rechte / Pflichten ich habe. Hallo, würde sagen, muss nicht akzeptiert werden, das im Kaufvertrag bestellte Fahrzeug muss geliefert werden, andernfalls Rücktritt vom Kaufvertrag. Mit dem Kaufvertrag hast du die Liefer-und Zahlungsbedingungen akzeptiert. In den Liefer-und Zahlungsbedingungen sollten solche Dinge erwähnt sein. :) Hallo Absolute Rechtssicherheit wirst du wohl nur von einem Juristen bekommen, bin ich nicht und deshalb schreibe ich hier auch nur meine Einschätzung. Zu den 2 Optionen die du bestellt aber nicht erhalten hast. Hier wäre die Frage ob diese Optionen noch angeboten werden, wenn nicht kannst du da in der Regel wenig machen da sich im Vertrag mit sicherheit irgendwo eine Klausel versteckt die das berücksichtigt. Die 3 Optionen die eingebaut wurden, die du aber nicht benötigst. Die mußt du nicht bezahlen da nicht bestellt, wenn sie jetzt zur Serienausstattung gehören und dadurch zum Fahrzeug gehören wirst du wahrscheinlich den Aufpreis hinnehmen müssen, kommt aber auch wieder darauf an was im Kleingedruckten steht, also ob der Händler den neuen Preis weitergeben kann. Das wird in der Zwischenzeit wohl bei fast allen Händlern so sein da die mit den steigenden Preisen auch ihre negativen Erfahrungen haben. Sind die 3 Optionen aber als ausgewiesenes Sonderzubehör eingebaut, mußt du die auch nicht abnehmen. Jetzt aber die eigentliche Frage, willst du das Fahrzeug haben oder nicht? Wenn du nämlich auf das Fahrzeug, wie du es bestellt hast bestehst, wird es neu geordert werden müssen und du hast wieder Wartezeit, sofern es denn mit den Optionen überhaupt noch geliefert werden kann. Ich würde versuchen mich mit dem Händler irgendwie zu einigen, eventuell kann man deine Optionen ja nachrüsten und der Händler kommt dir im Preis entgegen. Sind die fehlenden Optionen Teile des Aufbaus oder des Basisfahrzeugs? Gruß Joachim Im „Kleingedruckten“ steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das technische Änderungen, Verbesserungen u.ä. dem Hersteller erlaubt sind. Und ich glaube auch nicht das ein Hersteller so etwas extra macht. Eher das die bestellte Konfiguration nicht ( mehr ) oder im Moment nicht lieferbar ist. Grüße Dirk Hallo, beim neuen PKW wurde ich informiert, dass ein von mir konfigurierte Ausstattung nicht mehr lieferbar ist. Mir wurde angeboten eine Alternative zu wählen oder darauf zu verzichten. So steht es auch in den AGB‘s. Diese Vorgehensweise finde ich fair und richtig, einfach etwas anderes einzubauen ist ein nogo. Man braucht nicht für alles einen Anwalt, die Verbraucherzentralen helfen oft weiter. Das Fehlen der Ausstattung ermöglicht die Kündigung der Bestellung, wobei erst eine Nachfrist gesetzt werden muss. Eine Preisanpassung ist laut BGB in § 309 grundsätzlich nicht erlaubt, wenn die Ware innerhalb von vier Monaten geliefert wird. Zudem muss eine solche Klausel „Grund und Umfang der Erhöhung konkret festlegen“, heißt es im BGB weiter. Die Preisanpassung darf nicht willkürlich sein und den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Außerdem muss dem Käufer ab einem bestimmten Erhöhungssatz ein Recht auf Rücktritt eingeräumt werden. Danke erst einmal für die Rückmeldungen! Ich versuche meine erste Meldung etwas auf eure Hinweise zu ergänzen: Die beiden Optionen sind weiterhin zu bekommen, die 3 „falschen“ auch - als Option und nicht als Serieneinbauten/Update oä. Die gewünschten Dinge kann man mit geringfügigem Aufwand vom Eis kriegen - also ist eher „ärgerlich“ als ein Desaster. Wenn diese „nur nicht drin wären“, würde ich den Preis reduzieren und mich selber drum kümmern. Die 3 zusätzlichen sind es, die mir Gedanken machen. Daher die Frage wie das ausschaut (rechtlich) bzgl des finanziellen Mehraufwands - wo dieser hängen bleibt. Der Händler sendete eine email und bat um Rücksprache eben weil es so ist, wie es ist und wir dazu stehen würden. Für ihn ist es auch nicht nachvollziehbar, wie das beim Hersteller geschehen konnte aber „es ist nicht zu ändern“. Für mich in Summe absolut nachvollziehbar. …und ja, wir würden den Wagen schon gerne haben, aber für plus 2,3k€ ein wenig elektronischer Schickimicki wirft schon die Frage nach Alternativen auf. Eben WEIL ES Dinge sind, die wir nicht mal nehmen würden, wenn diese als kostenfreie Option verfügbar wären - oder deutlicher: wären sie drin und man könnte sie abwählen, wäre das gesetzt… Jetzt aber mal die AGB durchforsten…. falls noch Anregungen auftauchen: gerne her damit :) Habe gerade ein vor 1,5 Jahren bestelltes Fahrzeug bekommen . Dabei hatten sich einige Ausstattungspakete geändert , so das lt. Aussage des Händlers das Fahrzeug mit mehr Ausstattung kommt als ursprünglich bestellt. Der Aufpreis wären gut 3000 EURO gewesen , die aber in diesem Fall der Hersteller getragen hat. Ich denke man sollte mal über den fälligen Mehrpreis für die aus deiner Sicht unnütze Ausstattung verhandeln. Eventuell vom Vertrag zurücktreten könnte man ja immer noch. In deinem Fall sollte man mal wirklich das Kleingedruckte des Vetrags lesen. Hallo HollandSued, Auch wenn Du keinen Anwalt willst, ich würd bei sowas mal einen Anwalt fragen. Das ist bei uns hier for 50 Euro für die Kaffeekasse machbar. Hilft Dir wahrscheinlich mehr, als Meinungen von Nichtjuristen. Ansonsten hatte ich mal einen ähnlichen Fall mit einer PKW Bestellung. Dinge die ich unbedingt wollte nicht drin (u.a. xenon) und andere dafür dabei, die ich nicht wollte. Da der Händler Xenon nicht nachrüsten konnte hab ich das Auto nicht genommen, er hat ein neues für mich bestellt. Ob es dafür eine formale Rechtsgrundlage gab kann ich Dir aber nicht sagen, so haben wir uns halt damals geeinigt
Und dann? Neubestellen und dabei ganz hinten anstehen? Evtl. wegen Modelwechsel was anderes geliefert bekommen? Grüße Dirk
Ich antworte mal mit einem Beispiel, was mir bei einem PKW passiert ist und was daraus geworden ist. Vielleicht hilft es ja. Dabei bewerte ich natürlich und bewusst nicht die aktuelle Marktsituation bei der Bestellung von Wohnmobilen, aber das willst Du ja auch explizit nicht. Ich hatte 2002 eine neue E-Klasse W211 bei Mercedes bestellt. Sie sollte mit dem damals neuen "Comand" System ausgestattet sein, also der Navigation mit Karten etc für rund 4k€, wenn ich mich recht erinnere. Bei Auslieferung beim Händler wurde das Fahrzeug mit der alten, kleinen Navi geliefert, die nur Pfeile in die Richtung gab, aber keine Karte. Ich habe das Fahrzeug im Geschäft stehen gelassen. Die Sache ging vor Gericht. Um es kurz zu machen: Mercedes musste das Comand nachträglich einbauen und mir zusätzlich rund 17k€ zahlen. Das war vielleicht auch eine Folge dessen, dass deren Anwalt mir damals sagte, ich solle mich nicht so anstellen, der Unterschied zwischen dem Gelieferten (popeligen Schwarz-Weiss-Pfeil und dem Bestellten (farbige Karten, Telefonie, etc...) sei doch bloss, dass das eine schwarz-weiss und das andere in Farbe sei. Dafür gab es dann eine 17k€ Klatsche. Fazit? Bestellungen sind bindend. Wer glaubt, aus dem "Vorlauf" (so kommt es mir bei Deinem Fall vor) bedienen zu können ohne Absprache, sollte sich warm anziehen. Es gilt für alle Seiten: Pacta sunt servanda! Der Händler sitzt in der Mitte, ist also erstmal Ansprechpartner. a) Da ist was verbaut worden das ich nicht bestellt hatte? Ausbauen, ist NICHT Vertragsbestandteil (Kaufvertraag, Bestellung). b) Da ist was nicht verbaut was ich haben wollte? Nachrüsten, ist vereinbarter Vertragsbestandteil. Wegen der anfallenden Kosten sollte man aich mit dem Händler ins Benehmen setzen, wenn a) nicht möglich ist. Du würdest bei Deinem PC-Dealer ja auch keinen PC abnehmen, in welchem zwar eine (nicht bestellte) bunte LED-Beleuchtung verbaut wurde, aber die Festplatte fehlt ... :roll: JM2C aus meiner Erfahrung. Gute Hinweise - auch hier Danke. Morgen mal telefonieren und schauen wie sich das Gespräch entwickelt. Will ja egtl keinen „Stress“, sondern eher noch einige Dinge beim Händler angebaut bekommen. Der steckt natürlich auch -wie erwähnt- mittendrin. Also mal hören was geht und was man sich dort so gedacht hat. Würde ungern auf die gewünschten (restlichen) Optionen verzichten und vllt zurücktreten, aaaber…. ….ich werde berichten….
So einfach ist das nicht. Hatten auch zwei Fahrzeuge gekauft, die > 6 Monate Lieferzeit hatten. In den AGB`s stand ausdrücklich drin, dass technische Änderungen der Ausstattung etc. üblich sind und hinzunehmen sind. Ohne genaue Kenntnis der AGB kommt man da nicht weiter. Die AGB wurden Dir sicherlich beim Kauf vorgelegt und sind Bestandteil des Vertrages ? Ich gehe mal zu 99,999 % davon aus, dass es so ist.
Das trifft hier aber nicht zu, da 1. die 2 nichtgelieferten Optionen noch bestellbar sind und 2. die 3 nicht gewünschten Optionen nicht Serie sondern zusätzliche Ausstattung mit Aufpreis sind. Aber vielleicht Regelt sich ja auch alles ganz einfach und der Hersteller sieht seinen Irrtum ein und rüstet nach. Joachim Das hatte / habe ich vom TE anders verstanden. Wenn es so ist wie Du schreibst, klar das ist etwas anderes, dass ist nicht zulässig. Vllt habe ich mich unklar ausgedrückt bzw missverständlich Daher hier kurz Klartext mit Bitte um weitere Diskussion ums Thema, nicht um die Komponenten. Bestellt wurde (u.a.) als OPTION (nicht Serie) beim Duc a) Ganzjahresreifen und b) Reifendrucksystem Die beiden Optionen wurden bei FIAT nicht verbaut, sondern der Wagen stattdessen mit den OPTIONEN x) digitales Kombiinstrument, y)Klimaautomatik und z)Radio/Navi 10“ ausgerüstet. Dies wurde seitens Fiat dem Ausbauer / Händler gelistet mit der Ansage „Auto is feddisch“. Dadurch fiel es dem Ausbauer/Händler auf. Alle der 5 genannten Optionen sind beim Ausbauer nach wie vor als Optionen anwählbar. Dies nur als Klärung für evtl generierte Fehlinterpretationen.
Beim Ausbauer! Bei Fiat auch? Und wenn das Womo KEIN RDKS hat dann hast Du ihn als LKW, also ü3,5t bestellt?!? Grüße Dirk Ich hatte überlesen, daß es sich um Optionen des Basisfahrzeugs handelt. Es gab und gibt immer noch Probleme bei den Zulieferern der Automobilhersteller. Fiat scheint das so gelöst zu haben, daß verbaut wird was da ist. Ganz nach dem Motto nimm das Fahrzeug so wie es ist oder laß es. Wäre der Aufbauhersteller schlau gewesen hätte er dich gefragt ob du das Auto so nimmst wie es ist oder nicht, dann hättest du unter Umständen halt noch ein paar Monate warten müssen bis dein Fahrzeug kommt. Letztendlich kommt es jetzt einfach darauf an was in der AGB steht. Mein Ford kam Ende 2020 auch mit nicht bestellten Extras, größeres Werksradio mit DAB+, Hotspot, Windschutzscheibenheizung und Alufelge. Die Alufelgen hat der Händler auf ein anderes Auto geschraubt, das ohne bestellte Alufelgen kam, beim Rest sagte er zu mir, da hast du Glück gehabt. Das Radio habe ich bei keinem anderen Womo bisher gesehen, die Scheibenheizung gibt's öfters, manche sagen Serie, ander Option. Ich würde auch erstmal sagen, daß ich die nicht Bestellte Ausstattung nicht bereit bin zu zahlen, mal schauen was der Händler sagt. Am Ende muss man sich in die Augen schauen können und beide gutes Gefühl haben. Die Geschäftsbeziehung soll ja noch länger anhaltenden.
Wenn die ab Werke eingebauten Instrumente für den Empfang der RKDS-Sensoren ausgerüstet sind, sollte es für Deinen Händler doch kein Problem sein, Reifen bzw. Reifen/Felgen entsprechend auszutauschen. Die montierten wird er sicherlich weiterverkaufen können. Über die Preisdifferenz soll er sich halt mit Fiat auseinandersetzen.
Das ist letztendlich nichts anderes als ein neues "Angebot" des Händlers. Willst du es nicht, dann brauchst du es ihm nur mitzuteilen. Hallo HollandSued, in dem Fall ist einem Händler zu glauben. Fiat lieferte in der Vergangenheit Basisfahrzeuge mit Ausstattungen, die es lt. Konfigurator garnicht gab. Abweichungen waren/sind an der Tagesordnung. War egal in Boom-Zeit, da ja kaum Mobile verfügbar waren und Käufer alles abnahmen. Das Problem ist meiner Meinung nach überschaubar: Reifen lassen sich leicht tauschen. Von Vorteil ist, dass Du z.B. Michelin Crossclimate wählen kannst, was ab Werk nicht möglich ist. Die machen drauf, was gerade billig verfügbar ist. RDKS fehlt: Ich bin froh wenn ein Fahrzeug kein aktives System hat, vorallem wenn ein Fahrzeug weniger bewegt wird, wie ein Wohnmobil. Bei Fiat war das RDKS in der Vergangenheit immer wieder eine Störquelle. Irgendwann schwächeln die Batterien, dann müssen die noch nicht runtergefahrenen Reifen runter und neue Sensoren rein + Montagekosten + Wuchten. Ist ein zusätzlicher Kostenfaktor + meiner Ansicht nach überflüssiger Sondermüll der Sensoren mit verschweißten Knopfzellen für etwas Sicherheit/Bequemlichkeit. Evtl. ist bei Fiat alles bereits im Fahrzeug und muss nur freigeschaltet werden, dann wäre das Problem auch leicht durch Nachrüstung der Radsensoren zu lösen. Klimaautomatik: bietet mehr Komfort, dafür mehr Elektronik, die kaputtgehen kann. Wird aber in der Regel beim Wiederverkauf honoriert. Digitalcockpit: das wird von den Kunden immer mehr verlangt und wird bestimmt beim Verkauf Deines Wohnmobils in ein paar Jahren honoriert. Navi Festeinbau vom Werk: würde ich mit dem Händler verhandeln, da nicht bestellt und Du es nur kostenlos nimmst. Dann wäre es auch ein Vorteil beim Wiederverkauf. Alternativ kannst Du das Fahrzeug stornieren und irgendwo ein Lagerfahrzeug kaufen, welche aktuell wieder mit guten Nachlässen angeboten werden. Ich würde mit dem Händler verhandeln, da die Zeit vorbei ist, in der schon 10 Käufer auf ein direkt verfügbares Wohnmobil warteten und er bestimmt froh ist um jedes ausgelieferte Wohnmobil. Gruß Grandeur
Da drücke ich Dir heute die Daumen. Gut, dass Du Dich informierst und nicht übertrieben emotional an die Sache heranzugehen scheinst, damit ist eine zufriedenstellende Lösung wahrscheinlicher zu erreichen. Dazu meine Gedanken: 1. In Kaufverträgen und AGB können Bedingungen zu einer falschen Bestellung stehen - danach einmal suchen. Wenn nichts drin steht gilt das BGB. 2. Es gibt im BGB eine Stückschuld. Die berechtigt einen Käufer zum Rücktritt von einem Vertrag wenn es dem Verkäufer nicht möglich ist wie bestellt zu liefern. Nur zur Info - Du wirst Das Fahrzeug ja wollen und zielst auf eine Einigung. Würde ich auch so handhaben. 3. Die Vertragsverhältnisse: Du mit Deinem Händler - Dein Händler mit dem Ausbauer/Hersteller - Der Ausbauer/Hersteller mit dem FIAT Herauszufinden ob und wer falsch bestellt oder falsch geliefert kann Dir recht egal sein, Gesprächsminuten darüber sind verschwendet und lenken nur ab. 4. Gewährleistung greift erst mit der Abnahme. Nur so zur Begrifflichkeit. 5. Sachleistungen sind für einen Händler günstiger als Geldleistungen. Eine Leistung im Wert von 2000€ belastet den Händler "nur" mit den Erstellungskosten (Material+Lohn inkl. Gemeinkosten). Eine Geldleistung ist direkt ergebniswirksam (der Unterschied liegt in der Marge). 6. Bereite einen Vorschlag vor, lasse aber unbedingt zuerst den Händler seinen Vorschlag vortragen oder entwickeln. Er ist am Zug. Die Frage "Wie lösen wir das?" muss zuerst der Händler beantworten, da der ja nicht wie bestellt liefern kann. Die Zuzahlung ist kein Lösungsvorschlag, sondern das Problem. 7. Ob nun der Händler oder der Hersteller Dir in der Kostensache entgegenkommt kann Dir eigentlich egal sein. Eigentlich bedeutet, dass es viel besser ist, wenn der Hersteller den Händler beim Entgegenkommen unterstützt. Das macht die spätere Zusammenarbeit mit dem Händler leichter, da der nicht immer an den "teuren Mist" denken muss. Daher würde ich versuchen mit dem Händler gemeinsam auf den Hersteller zuzugehen - auch wenn klar ist, dass Du selbst keinerlei Ansprüche hast. Juristisch ist das völlig unbedeutend aber für ein Verhandlungsergebnis ist es sehr gut wenn man mit dem Verhandlungspartner mal auf derselben Seite eines Tisches gesessen hat - oder überspitzt: baue mit Deinem Händler lieber ein Team als einen Feind auf.
Na jaa, ein Ausbauer wird doch seinerseits keine digitalen Kombiinstrumente einbauen oder ne Klimaautomatik….daher gibt dieser mE die verfügbaren Optionen/Pakete des Fahrzeugherstellers durch Vergessen: isn Maxi Chassis
Hatte ich so beschrieben: jetzt gerade kam die Info von Fiat „et is wie et is“ und der Ausbauer fragt an. LT soll im April sein. AGB ist (wie üblich) recht wackelig aber deckt damit wohl auch solche Fälle ab. standardpamphlet.
Sagte ich ja, die 2 SOLL Optionen sind nicht der Knacker….
Das ist schwierig, die Lagerware ist meist mit haufenweise Schnickschnack vollgestopft den ich a) nicht will, b) nicht brauche, c) Gewicht „kostet“ und d) ich für mehr Geld alles andere reinbauen muss. RKDS ist pillepalle, war nur gewählt damit es nicht (wie vorher separat von ELV) noch „rumsteht“. Reifen - auch pillepalle. Klima ist nett, fahre aber eh meist mit Fenster offen…..für mich nichts was (selbst kostenlos) konfiguriert werden würde. Der Digi/Radiomist geht mir voll quer, sowas baut aber doch keiner mehr um. Also miss ich diese Kröte wohl schlucken - Wiederverkauf is mir sowas von egal; wenn ich mal zu alt bin, kriegen die Pänz den. Also egtl (gefühlt) würde ich noch Geld kriegen müssen, damit der Mist da drin ist ;) Und NEIN, es ist natürlich kein Mist und ich möchte denjenigen, die damit glücklich sind nicht auf den Schlips treten.
hallo und ein PLUS von mir für die detaillierte Zusammenfassung! So ist die geplanten Herangehensweise! Am Ende hoffe ich ein „Wohlfühlpaket“ für beide Seiten erreichen zu können und mit den Einbauten wird „man sich arrangieren“ (selbst ich im Gebrauch :) ) Gestern haben wir hier überlegt wie wo was, aber dann gesagt: mal hören was so kommt und nett miteinander sprechen, der Rest ergibt sich daraus. Da man mich beim Ausbauer vor Ort (im Wetteraukreis ;) ) sehr von der Arbeit überzeugt hat, möchte ich ungern noch abspringen - mal sehen ob/wie man sich findet. Zur Info die Auszüge der Vertragsbedingungen, auf diese/meine Frage bezogen: Na dann ist ein Rücktritt, den Du ja sowieso nicht willst keine ganz simple Option. Sollte Dein Händler die vertragliche Lieferfrist gerissen haben, würde ich das Argument verwenden. Auch hier: Dieses Argument steht in keinem logischen Zusammenhang mit der Aktenlage, kann aber dazu dienen das eigene Entgegenkommen größer darzustellen und damit auch ein größeres Entgegenkommen dem Gegenüber zu entlocken. Hm AGBs können auch je nach Rechtslage ungültig sein, Ich würde die paar Euro (100?) wenn es um so viel Geld geht in eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt investieren. Dann weißt du was du erwarten kannst, bzw. was der Händler muss oder auch nicht muss. Das schließt ja nicht aus, dass man nicht vernünftig und freundlich miteinander redet und eine gut Einigung findet mit der alle leben können. Aus meiner Erfahrung sind die Abweichungen wirklich „Pillepalle“! Ärgerlich für Dich, aber bei den Händlern Tagesgeschäft oder der Händler spricht vom „Einzelfall“. :lol: Normal waren Dinge in den letzten Jahren: Schaltgetriebe anstelle Automatik oder umgekehrt Fahrerhaus Fiat dunklerer Farbton wie Aufbau und umgekehrt (würde ich beim Händler stehen lassen, zwar eine persönliche Note, aber ästhetisch furchtbar) Light anstatt bestelltem Heavy-Chassis Lieferverzögerungen bis zwei Jahren mit entsprechenden Preiserhöhungen und geänderten Ausstattungen (140 oder 180 PS anstelle 160 PS,…) Fahrzeug wegen zu hohem Grundgewicht nicht zulassungsfähig entgegen Konfigurator. Drehsitzgestelle in Fahrzeugen mit Volldinette (Sitz kollidiert mit Schränken oder Doppelboden im Aufbau) …. Die Wohnmobilhersteller arbeiten wie die Automobilindustrie vor 30-40 Jahren ohne Prozess- und Qualitätsmanagement. Da werden halt mal Chassis getauscht, welches dann anders konfiguriert ist oder gleich falsch bestellt mangels Produktkenntnissen der Mitarbeiter. Nach dem Boom hat die Branche Zeit um sich um diese Themen zu kümmern oder der Markt regelt die Mißstände. Mehr Professionalität bekommst Du vom Automobilhersteller. Bei Marco-Polo, California, Grand California und Weiteren wird Fahrzeug nach anderen Maßstäben gebaut und alles kommt aus einer Hand. Da ist die Fehlerquote einer Falschlieferung deutlich geringer. Gruß Grandeur Gruß Grandeur
Die von Dir genannten Modelle kommen NICHT von einem Automobilhersteller, sondern von Westfalia-Mobil --> Link, gehört inzwischen zur Rapido-Gruppe. Früher baute Westfalia (ohne Zusatz!) Bullis und Transen etc. um, nach der Fastpleite wurde es in Westfalia Mobil und Westfalia Automotiv geteilt, beide sind am selben alten Stadort am Sandberg in Rheda-Wiedenbrück beheimatet. Das nur zur Widerlegung der Aussagen bzgl. Marco-Polo etc., no offence.
Verstehe was Du meinst! Ist möglicherweise eine Variante; jedoch bevor ich mich gedanklich dahingehend rüste, möchte ich erst einmal in Erfahrung bringen wo man denn überhaupt miteinander hinkommt. Es heisst zwar: gehe nicht mit nem Messer bewaffnet zu einer Schiesserei, aber als gebürtiger Rheinländer sehe ich vorrangig mal den §3 des (Kölschen) Grundgesetzes „Et hätt noch immer joht jejange“ :) --> Link Dann lacht man entweder zusammen (ideal ist wenn beide Seiten zufrieden sind) oder schaut ggf nach anderweitigen Ansätzen. Wenn da jetzt rauskommen sollte, dass es zwar „so ist wie es ist“ und ich nichts „kaufen bzw BEZAHLEN muss was ich nicht will“, dann stopfe ich dem Händler und seinen Jungs den 100er viel lieber in die Kaffeekasse fürs Weihnachtsfest. Gedanklich hat der Schritt zum Anwalt für mich mit „Stress“ zu tun - und damit möchte ich den Wagen nicht in Verbindung bringen / damit starten. Ist vllt dumm, altmodisch oder sonstwas - aber die alten Redewendungen „wie Du kommst gegangen, so wirst Du empfangen“ haben immer noch ihre Berechtigung. Daher offen und zuversichtlich ins Rennen gehen und dann weiterschauen - ideal wäre: Kaffeekasse
Es handelt es sich nicht um ein Wohnmobil im klassischen Sinne, sondern einen KaWa aus dem Hause la strada. Da mache ich mir übers „Chassis vertauschen“ keine und bzgl Professionalität / Qualität egtl nich weniger „Sorgen“. Also bei mir würde der Händler gar nicht erst erfahren, dass ich mich von einem Anwalt hab beraten lassen! ;) Mir ginge es dabei einfach nur darum das ich eine gewisse Rechtssicherheit hätte, zu wissen, was ich verlangen kann und was nicht. Der Händler käme nie in Kontakt mit dem Anwalt und würde das auch nie erfahren. Ich bin halt der Typ, dass ich einfach wissen wollte was ich als Kunde hinnehmen muss in so einer Situation und was nicht. Stress muss man deswegen echt keinen haben. Geht doch nur darum die nackten Fakten zu kennen.
Dumm ist das nur aus der Sicht von Menschen, die alles in Geld bemessen. Wünsche Dir ein gutes Gesprächsergebnis!
Hallo Michael, das stimmt. Aber es ist ein großer Unterschied, ob ein Wohnmobilhersteller oder Ausbauer Chassis, Fahrgestelle oder Kastenwagen kauft und die über seine Vertriebschiene verkauft oder ob ein Automobilhersteller mit strengem Qualitätsmanagement eine Lohnfertigung beauftragt und über seinen eigene Vertriebsschiene verkauft. Schlechte Zulieferqualität hat gleich heftige Konsequenzen! Gruß Grandeur Den Cali baut VW Nutzfahrzeuge seit dem T5 selber. Deshalb ist er auch so teuer :-) bis denn, Uwe Kurze Wasserstandsmeldung… SEHR entspanntes und freundliches Telefonat gehabt. Also so wie es ist, wenn 2 Rheinländer miteinander sprechen ;) …to cut a long story short: Wir sind klar bzgl der Sache denke ich. Brauchs nicht kann man meinetwegen rausbauen oder drinlassen, nur dann ist das nicht meine Sache. Nun klärt er mit dem Ausbauer / der ggf mit Fiat „was geht“ und ich kriege dann die Rückmeldung danach. Verrechnen mit evtl Anbauten (wurde angerissen) mag ich nicht, sondern eine klare Trennung. Mein Fokus ist der, einen verlässlichen Händler zu haben der als guter Ansprechpartner bei allen Dingen gerne ein offenes Ohr hat. Schliesslich wird dieser auch nicht von seinem Schinken abschneiden wollen, wenn irgendwo anders Fehler gemacht wurden … sowas wäre „geliehen“ und das kriege ich irgendwann „zurück“. Generiert dann nur Stress, noch mehr Tinnitus und „Puls“ - kann man mögen…..muss man aber nicht…. Alles andere ist (wie schon mehrfach hier von einigen angemerkt) eine Klärung von Besteller und Fertiger des Kastens. Weder den Händler noch mich sehe ich da exponiert hervortreten. Wurde so verstanden und (glaubhaft) angenommen. ….der 100er wandert tendenziell also Richtung Kaffeekasse im Moment :)
:top: Genau so sollte es immer sein. Ich hatte damals das Pech, "auf Granit zu beissen" bei der Gegenseite, die sich weigerte, das Bestellte zu liefern... so kam es zu Option b)
Das klingt prima. Menschen, die mit hohem Puls und Auseinandersetzung im Kopf in solche Gespräche geben werden das so etwas erleben und bestätigen damit ihren Argwohn. Menschen mit "rheinischem Gemüt" wird es häufiger passieren, dass Dinge in die Richtige Richtung laufen. Auch die bestätigen damit ihre Zuversicht. Man kann sich letztlich aussuchen zu welchen man gehören will. Die Möglichkeit auf die Nase zu fallen gibt es natürlich immer aber "such is life" - wie der Franzose sagt :lol: Ich hab das Thema „eröffnet“ und sollte dann auch den Zwischenstand / Ergebnis mitteilen. Allen Danke für den regen und themenbezogenen „Support“. Am Morgen erreichte uns dann die Rückmeldung (via Tel) des Händlers mit der erfreulichen Meldung „was bestellt wurde und nicht drin ist, wird rausgerechnet“ und darüber hinaus „was drin ist und nicht bestellt wurde….ist drin und fertig…..die geänderte AB folgt via Email“ Also ein perfekter, kundenorientierter Service seitens Händler, Ausbauer und Fiat. ….aaaand the winner is: die Kaffeekasse….. :gut: |
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