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Hallo an alle, ich hätte da mal eine Frage: Darf ich mein Wohnmobil vor meinem Haus, ohne jegliche Parkeinschränkungen, Vorne auf die Keile stellen? Hintergrund, ist dass das Regenwasser vom Dach abläuft und keine Pfütze auf dem Dach bildet. Das Ordnungsamt ist der Meinung, das es eine unsachgemäße Nutzung der Strasse wäre. Kann man das so gelten lassen? Über eine Antwort würde ich mich freuen! Danke Gunter Bestimmt werden sich hier Leute melden die über dem Ordnungsamt stehen und dich vom Gegenteil überzeugen. :mrgreen: Ob du einen Streit mit dem Ordnungsamt gewinnen wirst bleibt bestimmt spannend. Letztens habe ich beim Ordnunsgamt angefragt ob ich in der 30er Zone etwas schneller fahren darf, damit der Regen besser von der versiegelten Frontscheibe abperlen kann.....warte aber noch auf die Antwort. :roll: :razz: Grüße Ich würde die Keile weglassen um diesem Streit aus dem Weg zu gehen. Ist nunmal Deutschland. Ich befürchte die Nutzung von Keilen wird bereits als Campingverhalten ausgelegt, so ist es jedenfalls an verschiedenen Stellen im Netz beschrieben. Deshalb unterlasse ich es auch, meine Achsen durch die Hubstützen zu entlasten. Hallo, wir übernachten manchmal bei Freunden, unser Wohnmobil steht dann ordnungsgemäß abgesichert auf der Straße, nachdem eine freundliche Mitarbeiterin des örtlichen Ordnungsamtes uns eine Mitteilung (ohne Kosten) an die Windschutzscheibe gehängt hat, dass es, wenn das Wohnmobil auf den Hubstützen steht, unzulässig ist, bleiben die Hubstützen drin. Allerdings nur wenn wir nicht drin schlafen, denn nach 22:00 Uhr und vor 09:00 Uhr finden keine Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch das Ordnungsamt statt, dies hat uns die freundliche Mitarbeiterin, mit einem Augenzwinkern, auch erzählt. Vielleicht ist das Ordnungsamt bei euch etwas übereifrig, oder es gibt zu viele abgestellte Wohnmobile im Stadtgebiet. Hab ich vergessen, ist in Langen, also in deiner Nachbarschaft, im Kreis Offenbach gibt es wahrscheinlich wichtigeres als Wohnmobile zu überwachen. Moin,
Das Ordnungsamt hat recht. Du darfst höchstens Keile an / vor die Reifen stellen, um ein Abrollen des Fahrzeugs zu verhindern. Einen Anhänger (Wohnwagen) darf du auch nur zeitlich begrenzt abstellen. Gruß Bruno Hallo Gunter, das Abstellen eines Wohnmobils auf Keilen ist definitiv eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes und Bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Ich habe bewusst nicht "Parken" geschrieben, denn beim Parken eines Kraftfahrzeuges handelt es sich um einen zulässigen Gemeingebrauch. Thomas Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Danke, aber auf solche Antworten kann ich komplett verzichten. Gunter
Das tut mir natürlich leid! Ich hatte gehofft du könntest über meine Antwort genauso schmunzeln, wie ich über deine Frage. :ja: Nichts für ungut. Grüße Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Naja so unrecht hat er ja nicht, wer solche Fragen stellt und noch nicht einmal richtig zitieren kann ... Nix für ungut Alwin Ich bin immer wieder überrascht wie schnell Meinungen und Ansichten als Tatsachen verkauft werden. Gut, stramm behauptet ist halb bewiesen, aber wo steht das denn nun geschrieben, das ein Wohnmobil auf Stützen "Campiert" und das dann nicht Parken sein soll. Ich lasse mich gerne von Gesetzen und Verordnungen leiten. Quellen wären nett, denn das hilft nun wirklich, danke. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.
Wer im Glashaus sitzt…. :D Ja, leider erwischt :-o Alwin
Wenn ich mein Wohnmobil auf öffentlichem Grund abstelle mache ich immer die hinteren Hubstützen runter. Dies dient nich nur dem besseren Wasserablauf sondern auch der Diebstahlsicherung. Sollte ich eine Mitteilung mit Kosten vorfinden würde ich dagegen Einspruch einlegen. Bei Keilen entfällt natürlich dieses Argument. In der StvO steht tatsächlich nichts über die Nutzung von Keilen oder Stützen. Ob eine örtliche Einschränkung existiert müsste erfragt werden. Ich würd es trotzdem nicht machen, aber gut Ich bin hier raus LG Alwin Das ist, juristisch gesehen, eben der Unterschied zwischen „geparkt“ und „abgestellt“! Geparkt ist ein Fahrzeug in das man einsteigen und losfahren kann. Abgestellte Fahrzeuge können nicht so ohne weiteres losfahren sondern der Fahrzeugführer ( oder Beifahrer,… ) muss vorher noch irgendwas am Fahrzeug machen bevor man losfahren kann. Parken ist erlaubt, Abstellen ist Sondernutzung. Steige ich in mein Womo, dreh‘ den Schlüssel rum und kann wegfahren, ist alles ok. Muss ich erst die Hubstützen einfahren, von den Keilen wieder runter fahren,… Selbst ein Fahrzeug mit einem platten Reifen parkt nicht mehr sondern ist abgestellt. Gerade mit Hubstützen ist ein Womo, sofern die Stützen den ausgefahren sind, nicht mehr betriebsbereit. Die Betriebsbereitschaft muss vor der Abfahrt erst wieder hergestellt werden. Letztlich nix anderes als wenn ein Fahrzeug keine Räder oder einen Motorschaden hätte. Grüße Dirk
Hm, nur mal so gefragt, warum sollte man ein Womo auf Hubstützen nicht klauen können? Ist denke ich über die Definition von ‚Abstellen’ abgedeckt. Parken ist es nur, wenn das Fahrzeug jederzeit Fahrbereit ist (und das ist es auf Keilen oder Hubstützen nicht), sonst ist es Abstellen und damit eine unerlaubte Sondernutzung. „Abstellen bezeichnet im straßenverkehrsrechtlichen Sinne das Parken eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum. Dabei handelt es sich nicht, wie im Falle des reinen „Parkens“, um einen zulässigen Gemeingebrauch, sondern um eine unerlaubte Sondernutzung. Dies trifft konkret für Fahrzeuge zu, die sich aufgrund einer fehlenden Straßenzulassung oder Fahrbereitschaft außerhalb des Geltungsbereichs des Straßenverkehrsrechts befinden.“ (Quelle: Wikipedia, fett von mir). bis denn, Uwe P.S.: Dirk war schneller… Was ist mit einem "abgestellten" Anhänger oder einem Fahrzeug mit Parkkralle? Da sagt auch keiner was. Ich bin schneller von den Keilen wie andere ihre Parkkralle abgenommen oder ihren Anhänger angehängt haben. Nur mal so, dass das alles Auslegungssache und nicht ganz eindeutig ist. Andererseits würde ich bei so etwas auch nicht versuchen gegen die "Meinung" des Ordnungsamtes vorzugehen. Hubert Anhänger dürfen auch dann nur zwei Wochen parken wenn sie fahrbereit sind. Und Fahrzeuge mit Radkrallen sind, meiner Meinung nach, auch abgestellt und nicht mehr geparkt. Grüße Dirk Eindeutig ist es nicht erlaubt, im Ausland übrigens ebenfalls nicht. Hallo: Wo liegt das Problem? das Wasser auf dem Dach? Das kann man mit 2 Lappen ganz einfach lösen: einfach die Lappen re + li ins Wasser legen und über den Womorand hängen lassen!! Es gibt dann halt schwarze Streifen wo das Wasser runterläuft...... So long :!: :!: Leg doch einen flachen Stein, Gehwegplatte ect. Drunter. Ich bin unterwegs auch häufig zu bequem, die Keile rauszuholen und leg einen Stein drunter. Unauffällig und das Fett in der Pfanne läuft nicht auf eine Seite. Wow, erst mal vielen Dank für die vielen Antworten! Ich hab jetzt mal eine Mail ans zuständige Ordnungsamt geschrieben mit der bitte um Erklärung der Sachlage. Dann sehen wir mal weiter. Gunter
Nicht Dein Ernst! Oder? :eek: Willst Du das Verbot schriftlich haben? Und dem OA damit auch noch einen Grund liefern mal ‘n bisschen genauer hinzusehen? Grüße Dirk Wasser auf dem Dach. Tolle Sache.
Wenn du Meines starten kannst, was ja Bedingung zum Klauen ist, gehen die Hubstützen hoch. Wenn die Dame vom Ordnungsamt das auch weiß, zählt die Ausrede nicht... :D
YMMD! :lach:
Wer viel fragt, bekommt auch viel Antwort. Grüße
Bei meiner Hubstützenanlage kann man es so einstellen, das du eine PIN brauchst, haben um die Hubstützen einzuziehen. daa gips "kein rücken" beim räder klauen! :ja: allesbleibtgut hartmut
Das bedeutet, du kannst bei ausgefahrenen Hubstützen starten? Oder ist der Starter dann blockiert?
Kein Ahnung, ich habe die Funktion bei mir nicht aktiviert. Ich möchte das Ganze auch mal aus Sicht eines Freistehers betrachten. In etlichen EU-Ländern ist nur ein Campieren auf Camping-oder Stellplätzen erlaubt, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum. In manchen Ländern ist sogar ein Übernachten auf privatem Grundstück trotz Erlaubnis des Grundeigentümers verboten. Es bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Behörden, was für spontane Freisteher unmöglich ist. Recht hat in der Regel das Gesetz bzw. die Polizei/Behörde und nicht Besserwisserei oder ein diffuses Rechtsgefühl. Es gibt aber in etlichen Ländern eine kleine Ausnahme: Eine (einzige) Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Schließlich gibt es auch zulässige Lenkzeiten für LKW und Busse. Wodurch unterscheidet sich eine zulässige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit vom illegalen Campen im öffentlichen Verkehrsraum? Es ist klar, dass das Ausfahren der Jalousie oder das Herausstellen von Stühlen klar den Tatbestand des Campens erfüllt. Aber manche Behörden sehen des Tatbestand des Campens schon erfüllt, wenn die Trittstufe ausgefahren ist. Keile und Hubstützen sind eindeutig illegales Campen. Bei Keilen gibt es eine kleine Ausnahme. Keile sind erlaubt und sogar vom Fahrzeughersteller gefordert, wenn die Straße eine größere Neigung hat, um ein unbeabsichtigtes Losfahren des Womos zu vermeiden. Gemeint sind da nicht die Auffahrkeile zum Nivellieren des Womos, sondern die "runden" Keile zur Sicherung des Fahrzeuges. In meiner Bedienungsanleitung wird das expliziert gefordert. Wenn man als Freisteher nicht ständig mit den Behörden anecken will, sollte man zur Wahrung des Urlaubsfriedens bestimmte Regeln beachten, egal, ob diese gefallen oder nicht. Und wenn es mal zu Meinungsverschiedenheiten mit Behörden kommt, dann nicht mit den Behörden streiten und sich stattdessen einsichtig zeigen, freundlich sein und sich für die Aufklärung der Rechtslage bedanken. Dann fallen Strafen geringer aus oder entfallen ganz. Wer streitet, bekommt eher die Maximalstrafe für dieses "Delikt". Irgendwie fällt mir dazu spontan: "Thema verfehlt-setzen 6" ein. Grüße
Warum fällt Dir dazu das selbe ein wie mir? :gruebel: :gruebel: Grüße Dirk
Starten kannst du, du brauchst aber eine Pin zum Bedienen der Hubstützen, also kannst nicht einfahren, so zumindest bei mir und meiner Goldschmitt. Die Lösung Deines Problems hat einen Namen: Goldschmitt! In Zukunft bestimmst Du mit Hilfe einer Goldschmitt-Luftferderung wie hoch Heck oder Front Deines Wohnmobil stehen sollen. Luftfedern können additional zur serienmäßigen Stahlfederung verbaut werden oder diese komplett ersetzen. Mit einer Zusatzluftfederung bringst Du das Fahrzeug wieder auf Niveau und profitierst von einem besseren Fahrverhalten Deines Wohnmobils. ....ich schwenke mal ein wenig vom Thema ab, aber weil es dazu irgendwie passt. In Deutschland (vielleicht auch in anderen Ländern) gibt es so Sachen wo man nur ungläubig davor steht. Ich habe neulich gelesen, dass auch das Abstekllen eines Wohnmobils auf dem privaten Grundstück in Deutschland gundsätzlcih untersagt ist. Auch hier darf nur geparkt werden. ...wohlgemerkt, privates, eigenes abgeschlossenes Grundstück. Hintergründe gibt es zwei, das ein Wohnmobil zum wohnen/ Übernachten vorgesehen ist. Bei längerer Standzeit (z.B.Überwintern) sehen die Steuergesetze das als feste, Erweiterung der Wohnfläche an. Dies wirkt sich dann auf zu entrichtende Steuern und Abgaben aus. Ist dann also Steuerhinterziehung und kann zur Ordnungswiedrigkeit führen. Wenn einem Ordnungshüter also wieder einer quer sitzt kann auch aus der richtung was kommen. Der andere Hintergund ist, das bei langen Standzeiten unbemerkt Betriebsstoffe und Ölein den Boden gelanngen könnten. :box: :vogel: Gruß Toddy
Du darfst ja auch nicht einfach irgendein Gartenhaus auf Dein Grundstück stellen! Je nach Bundesland brauchst Du ab 5m2 ( bei 2m Höhe ) eine Genehmigung. ( z.B. Saarland, Meck-Pom.,... ) Kann doch nicht jeder machen was er will! :mrgreen: Wir sind in Deutschland! ;D Aber bitte zurück zum Thema! :thema: Grüße Dirk
Ach, und die treten nur aus Wohnmobilen aus? Dann müsste das längerfristige Abstellen von PKW auf Privatgrundstücken auch untersagt werden. Das mit der 'Wohnproblematik' ist von der Kommune abhängig. Kann durchaus unterschiedlich geregelt sein. Im Normalfall gibts aber nur Ärger, wenn ein Nachbar sich aufregt. Das Problem mit dem Wasser und alle Nachbarschafts- und Ordnungsamtsprobleme kann man übrigens umgehen, wenn man sich einen Hallen- oder Scheunenplatz besorgt. bis denn, Uwe
Die Qualitätsmerkmale der Pro-Serie im Überblick. Perfekter Stand mit vier hydraulischen Hubstützen Erhältlich für Fahrzeuge von 3,5 bis 24 Tonnen Verschiedene Ausführungen und Längen erhältlich Bis 4,5 Tonnen Tragkraft pro Hubstütze Sonderausführungen bis 10 Tonnen Tragkraft möglich Nachrüstung bei nahezu allen Reisemobilen möglich Einfache Montage dank vorgefertigter Adapter Optimiertes Gewicht durch hohlgebohrte Kolbenstangen Zentrale, geschützt verbaute Pumpeneinheit Leistungsstarker Elektromotor: 12/24 V, 600W Hydraulikaggregat mit bis zu 6 Litern Tankvolumen Innovative Bedienmöglichkeiten: Basic, Comfort Vollautomatische Nivellierung auf Knopfdruck Verwindungsfreie, aufbauschonende Nivellierung Manuelle Steuerung der Hubstützen möglich Vorprogrammierte Positionen (Comfort-Bedienteil) Integrierte Schlauchbruchsicherung am Zylinderkopf Systemsicherheit durch Thermoschalter und Drucksensor Bei Motorstart fahren die Hubstützen automatisch ein Abrisssichere Leitungsführung Doppelt gedichtete Kolbenführung 2/2-Wegesitzventil, doppelsperrend Ventiltechnik mit höchster Schutzart: IP69K Diagnosefähig durch CAN-Bus-Technologie Notbetätigung mittels serienmäßiger Handpumpe Bewegliche Standfußplatten (je nach Ausführung) Zum Reifenwechsel geeignet und zugelassen System kann als Wegfahrsperre benutzt werden EMV-geprüft (Elektromagnetische Verträglichkeit) Kombinierbar mit Goldschmitt-Vollluftfedersystemen Keine TÜV-Abnahme erforderlich Made in Germany
Aha, dann darf ich auch keine Sonnenschutzfolie auf die Windschutzscheibe legen, keinen Natoknochen verwenden der noch eingesteckt werden muß, keine Lenkradkralle installieren, kein Lenkrad abnehmen sofern dies möglich ist, kein Bear-Lock verbaut haben etc. - muss ja vorher noch irgendwas am Fahrzeug machen. Ich sehe das als juristisch nicht haltbar.
Fehlende Straßenzulassung oder Fahrbereitschaft, hierum geht es. Das Fahrzeug ist zugelassen und in welcher Zeit ich eine Fahrbereitschaft herstellen muß ist nicht definiert. Steige ich in einen VI ein muß ich von der Seitentür, diese ist häufig die einzige Einstiegsmöglichkeit, erst nach vorn gehen, Platz nehmen und dann starten. Der Gesetzgeber wird sich sicherlich nicht anmaßen mir hierfür eine Mindestzeit vorzuschreiben. So bleibt mir noch genügend Zeit auf den Knopf zu drücken und die Hubstützen fahren ein. Selbst bei einem kleingeistigen Richter gehen die Argumente aus wenn ich ihm dann noch die Möglichkeit aufzeige, meine Stützen per Handy App schon vor dem Aufschließen des Fahrzeuges einzufahren. Ich denke mit Abstellen ist das unzulässige Parken von nicht zugelassenen oder irgendwelchen defekten Fahrzeugen gemeint. Noch ein Beispiel aus der Praxis was mir dazu einfällt: Ich parke mein Fahrzeug im öffentlichen Raum. Es ist Winter und morgens stelle ich fest das meine Batterie nicht nur leer sondern tot ist. Muß das Fahrzeug, welches ja nicht mehr fahrbereit ist, jetzt in einen nichtöffentlichen Raum verbracht werden und erst dann darf ich mich um Ersatz bemühen? Schon sehr weltfremd oder? Hallo Bernd, damit sind wir wieder bei meiner Ausgangsfrage:
Wie funktioniert die Wegfahrsperre? Wird der Starter blockiert? (Bitte nicht wieder meterweise Copy und Paste-Einträge mit überflüssigen Informationen.) |
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