Hallo Wohnmobilisten,
mir ist heute ein Kaufvertrag von einem gewerblichen Verkäufer zugekommen. Darin wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. In der Vorlage des ADAC für gebrauchte heißt es, daß solche Klauseln ungültig sind.
Kennt ihr das, ist das normal, daß gewerbliche Verkäufer solche Dinge, also Gewährleistungsausschlüsse im Vertrag reinschreiben, und wie geht ihr damit um?
Zeigt ihr Verkäufern eure eigene Vorlagen (die Kaufvertragsinhalte aus der Vorlage des ADACs sind ausführlicher (z.B. Thema Feuchtigkeit). Schickt ihr eure Vorlage schon vor der Besichtigung oder legt ihr sie ihm erst vor, nachdem ihr besichtigt habt?
Zitat:
Bezeichnung Fahrzeug [...], EZ, KM, diverse Nummern ...
gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nciht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korossionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtabre Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen.
Zahlungsbedingung: per Banküberweisung
Besondere Vereinbarungen: 12 Monate Gewährleistung auf Motor und Getriebe
Besondere Zusicherungen:
1. An diesen Kaufvertrag ist der Käufer 4 Wochen gebunden.
2. Der Kaufvertrag gilt als angenommen, wenn er seitens des Verkäufers innerhalb dieser Frist nicht abgelehnt wurde.
3. Durch meine Unterschrift bestätige ich ferner, daß mir seitens des Verkäufers keine Zusicherungen irgendwelcher Art gegeben wurden, die in diesem Kaufvertrag nicht schriftlich aufgeführt sind.
Der Verkäufer sagt jedoch mündlich, daß alles am Fahrzeug ok ist, alles trocken ist.
Was ist, wenn noch nicht besichtigt wurde: ist es nicht unüblich, daß der Verkäufer verlangt, daß der Kaufvertrag bereits vor der Besichtigung unterschrieben zurückgeschickt wird? Theoretisch tritt durch die unterschriebene Rückübermittlung des Kaufvertrags lediglich eine "Reservierung" in Kraft bzw. es gibt ein Rücktrittsrecht.
Inhalte der Vorlage vom ADAC:
Der Verkäufer erklärt:
2.1. dass das Wohnmobil auch in der übrigen Zeit – soweit ihm bekannt – keinen Unfallschaden keinen Wasser-/Feuchtigkeitsschaden keine sonstigen Beschädigungen (z.B. Hagelschaden) lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte:
2.2. dass das Wohnmobil – soweit ihm bekannt – mit dem Originalmotor / mit einem anderen Motor (Austausch-, gebr. Ersatzmotor) ausgerüstet ist.
2.3. dass das Wohnmobil – soweit ihm bekannt – nicht gewerblich genutzt wurde
gewerblich genutzt wurde (z. B. Mietwohnmobil, Bürofahrzeug)
2.4. dass das Wohnmobil – soweit ihm bekannt – eine Gesamtfahrleistung
von ________________ km aufweist
2.5. dass das Wohnmobil – soweit ihm bekannt – ________________ (Anzahl) Vorbesitzer (Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer) hatte.
2.6. dass es sich um ein Importfahrzeug (sog. EU- oder Parallelimport) handelt.

