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Kaufvertrag und Gewährleistungsausschluss gewerbl priv


speedo am 16 Nov 2023 19:06:09

Hallo Wohnmobilisten,

mir ist heute ein Kaufvertrag von einem gewerblichen Verkäufer zugekommen. Darin wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. In der Vorlage des ADAC für gebrauchte heißt es, daß solche Klauseln ungültig sind.

Kennt ihr das, ist das normal, daß gewerbliche Verkäufer solche Dinge, also Gewährleistungsausschlüsse im Vertrag reinschreiben, und wie geht ihr damit um?

Zeigt ihr Verkäufern eure eigene Vorlagen (die Kaufvertragsinhalte aus der Vorlage des ADACs sind ausführlicher (z.B. Thema Feuchtigkeit). Schickt ihr eure Vorlage schon vor der Besichtigung oder legt ihr sie ihm erst vor, nachdem ihr besichtigt habt?

Zitat:
Bezeichnung Fahrzeug [...], EZ, KM, diverse Nummern ...
gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nciht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korossionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtabre Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen.

Zahlungsbedingung: per Banküberweisung

Besondere Vereinbarungen: 12 Monate Gewährleistung auf Motor und Getriebe

Besondere Zusicherungen:
1. An diesen Kaufvertrag ist der Käufer 4 Wochen gebunden.
2. Der Kaufvertrag gilt als angenommen, wenn er seitens des Verkäufers innerhalb dieser Frist nicht abgelehnt wurde.
3. Durch meine Unterschrift bestätige ich ferner, daß mir seitens des Verkäufers keine Zusicherungen irgendwelcher Art gegeben wurden, die in diesem Kaufvertrag nicht schriftlich aufgeführt sind.

Der Verkäufer sagt jedoch mündlich, daß alles am Fahrzeug ok ist, alles trocken ist.

Was ist, wenn noch nicht besichtigt wurde: ist es nicht unüblich, daß der Verkäufer verlangt, daß der Kaufvertrag bereits vor der Besichtigung unterschrieben zurückgeschickt wird? Theoretisch tritt durch die unterschriebene Rückübermittlung des Kaufvertrags lediglich eine "Reservierung" in Kraft bzw. es gibt ein Rücktrittsrecht.


Inhalte der Vorlage vom ADAC:
Der Verkäufer erklärt:
2.1. dass das Wohnmobil auch in der übrigen Zeit – soweit ihm bekannt – keinen Unfallschaden keinen Wasser-/Feuchtigkeitsschaden keine sonstigen Beschädigungen (z.B. Hagelschaden) lediglich folgende Unfallschäden od. sonstige Beschädigungen hatte:

2.2. dass das Wohnmobil – soweit ihm bekannt – mit dem Originalmotor / mit einem anderen Motor (Austausch-, gebr. Ersatzmotor) ausgerüstet ist.
2.3. dass das Wohnmobil – soweit ihm bekannt – nicht gewerblich genutzt wurde
gewerblich genutzt wurde (z. B. Mietwohnmobil, Bürofahrzeug)
2.4. dass das Wohnmobil – soweit ihm bekannt – eine Gesamtfahrleistung
von ________________ km aufweist
2.5. dass das Wohnmobil – soweit ihm bekannt – ________________ (Anzahl) Vorbesitzer (Fahrzeughalter einschließlich Verkäufer) hatte.
2.6. dass es sich um ein Importfahrzeug (sog. EU- oder Parallelimport) handelt.

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WomoToureu am 16 Nov 2023 19:27:08

speedo hat geschrieben:Kennt ihr das, ist das normal, daß gewerbliche Verkäufer solche Dinge, also Gewährleistungsausschlüsse im Vertrag reinschreiben, und wie geht ihr damit um?

Nein das ist nicht normal, ich würde keinesfalls diesen Vertrag unterschreiben.

speedo am 16 Nov 2023 19:31:28

speedo hat geschrieben:In der Vorlage des ADAC für gebrauchte heißt es, daß solche Klauseln ungültig sind.


p.s.: bezieht sich auf gewerbliche Verkäufer

Anzeige vom Forum


Ruedi1952 am 16 Nov 2023 19:31:39

Das ist ein Kaufvertrag für gewerbliche Käufer da kann alles ausgeschlossen werden.
Für Privatkäufer gilt die EU Gewährleistung da ist der Vertrag 0 und nichtig.

speedo am 16 Nov 2023 19:33:34

Ruedi1952 hat geschrieben:Das ist ein Kaufvertrag für gewerbliche Käufer da kann alles ausgeschlossen werden.
Für Privatkäufer gilt die EU Gewährleistung da ist der Vertrag 0 und nichtig.


Ach ja? Interessant, daß der ADAC etwas anderes sagt. Ich bin gespannt, was ein Anwalt dazu sagt.

heinz28 am 16 Nov 2023 19:40:05

Auch wenn die Klauseln eindeutig so nicht im Vertrag eines Privatverkaufs stehen dürfen, sollte man das nicht unterschreiben.
Führt mindestens zu Ärger.

Und wenn der Preis nicht extrem niedrig ist, kann man das als Privatperson auf keinen Fall unterschreiben.

Stiwwel am 16 Nov 2023 20:21:05

Auf keinen Fall unterschreiben. Das ist ein Freischein Dir ein,gegebenenfalls, marodes Wohnmobil straffrei unter zu jubeln

speedo am 16 Nov 2023 20:37:30

Stiwwel hat geschrieben:Auf keinen Fall unterschreiben. Das ist ein Freischein Dir ein,gegebenenfalls, marodes Wohnmobil straffrei unter zu jubeln


hmmm...
hatte ihm heute noch eine andere Frage gestellt, von der ich weiß, daß er mir eine Falschauskunft gegeben hatte.
um 12 schickte er den Vertrag berreits vorausgefüllt zu. (ich hatte nur um die Vorlage gebeten) mit der Bitte, daß ich ihn unterschrieben zurücksende (noch nicht besichtigt)

um 16 Uhr frage ich per Mail, ob der Vertrag noch eine Seite 2 mit weiteren AGBs hat. 2 Min. später schreibt er, daß es bereits verkauft sei. Davor war nichts wegen anderer Interessenten gesagt worden. Ich hatte ihm gesagt, daß ich am Samstag zum besichtigen und probefahren komme.

Er hat fast nur gute Bewertungen, ist schon einige Jahre auf dem Markt. Die Bewertungen könnten gefälscht sein, aber bei einem Schrottverkäufer würde man viele negative Bewertungen sehen.

Oder er wäscht schwarzes zu weißem und hat evtl. kalte Füße bekommen?
Laufen die Geschäfte bei den Verkäufern vielleicht schlecht?

Ich möchte niemandem etwas schlechtes unterstellen. Aber es ist halt komisch.

Pechvogel am 16 Nov 2023 21:02:43

Stiwwel hat geschrieben:Auf keinen Fall unterschreiben. Das ist ein Freischein Dir ein,gegebenenfalls, marodes Wohnmobil straffrei unter zu jubeln

NÖ!
Ruhig unterschreiben ( aber vielleicht VORHER besichtigen! :D ).
Solche Klauseln, die jede Art von Gewährleistung von Gewerblichen gegenüber Privaten ausschließen, sind schlicht und ergreifend nicht erlaubt und damit nichtig!
Wenn da wirklich ein Mangel an dem Fahrzeug wäre und der Verkäufer „mauern“ würde, würde vor Gericht der Ausschluss der Haftung grundsätzlich für nichtig erklärt.
Und damit haftet der Verkäufer. Und zwar voll!
Sein Begehren jegliche Haftung abzulehnen dreht sich damit also um 180 Grad und er hätte gar nichts ausgeschlossen!

Erlaubt sind solche Verträge unter Gewerbetreibenden. Aber auch in dem Fall müsste sich der Verkäufer davon überzeugen dass der Käufer wirklich als Gewerbetreibender kaufen will.
Der Hinweis „nur an Gewerbe ( treibende )“ reicht nicht wenn ein Privater den Vertrag unterschreibt.


Grüße
Dirk

WomoToureu am 16 Nov 2023 21:40:37

Pechvogel hat geschrieben:Erlaubt sind solche Verträge unter Gewerbetreibenden. Aber auch in dem Fall müsste sich der Verkäufer davon überzeugen dass der Käufer wirklich als Gewerbetreibender kaufen will.
Der Hinweis „nur an Gewerbe ( treibende )“ reicht nicht wenn ein Privater den Vertrag unterschreibt.


Das sehe ich so nicht - sorry !
Ein deutlicher Hinweis reicht, siehe auch --> Link

Koblenzo am 16 Nov 2023 21:51:59

speedo hat geschrieben:Da das Fahrzeug vom Verkäufer nciht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist

Könnte es sein, dass Du vergessen hast hier zu schreiben, dass der Verkäufer "im Auftrag" verkauft?
Aber die Geschichte ist ja eh gegessen.

speedo am 16 Nov 2023 21:59:36

Koblenzo hat geschrieben:Könnte es sein, dass Du vergessen hast hier zu schreiben, dass der Verkäufer "im Auftrag" verkauft?
Aber die Geschichte ist ja eh gegessen.


nein, das hat er nirgendwo angegeben.
So etwas wiederholt sich vermutlich in ähnlicherweise im Markt, vermute ich.

fomo am 17 Nov 2023 08:54:37

Und wohin führt das letztendlich?
Kein Händler wird ein älteres Fahrzeug, bei dem immer ein Defekt auftreten kann, ankaufen.
Ich persönlich halte diese Vorgabe, dass jedweder Haftungsausschluss verboten ist, letztendlich für nicht verbraucherfreundlich.
Natürlich sollte man sich als Käufer überlegen, was dieser Haftungsausschluss konkret bedeuten kann.

Noch ein Beispiel aus dem Leben?
Eine Firma gibt alte, nicht mehr benötigte MAE zu einem symbolischen Preis an die Mitarbeiter.
Alles geht gut, bis ein superschlauer Mitarbeiter sich auf diesen verbraucherfreundlichen nicht zugelassenen Haftungsausschluss beruft.
Die Firma muss jetzt das verkaufte (fast verschenkte) Gerät teuer reparieren lassen.
Was ist die Konsequenz?
Alle alten Geräte werden ab sofort verschrottet. Die weniger superschlauen Kollegen sagen "danke".

Ruedi1952 am 17 Nov 2023 09:29:13

Tja so ist es leider ich kaufe nix an wo Gefahr besteht ich muss in Gewährleistung treten.
Nur noch Vermittlung der Ware.
Bekomme nach dem Verkauf meine Vermittlungsgebühr.

pwglobe am 17 Nov 2023 10:21:15

Hallo, wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug privat kaufe erwarte ich natürlich keine Gewährleistung, aber wenn ich das Fachzeug bei einem Fachhändler für Wohnmobile kaufe erwarte ich, dass diese Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft wurde , die Mängel beseitigt sind und der Verkäufer die Gewährleistung auf diese Fahrzeug übernimmt. Andernfalls würde ich bei diesem Händler nicht kaufen.
Bei Geiz ist geil Mentalität, kann man natürlich auch ein uralt Mobil beim windigen Händler als Exportfahrzeug unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung kaufen und das Risiko eingehen. Es wird dann hier im Forum gejammert wie es sein kann, dass eine 25 Jahr alte Pappschachtel nicht dicht ist oder der Kühlschrank seinen Geist aufgibt.

franneck am 17 Nov 2023 10:32:19

Gerade bei älteren Fahrzeugen greift aber auch der Umstand, dass viele Defekte gar nicht mehr als Mängel i.S.d. BGB, sondern als normaler, altersüblicher Verschleiß zu werten sind. Das wird oft von beiden Seiten vergessen.
Kann aber natürlich verstehen, wenn vor allem kleinere Händler trotzdem einfach keine Lust auf ewiges Herumdiskutieren und Anwaltsschreiben haben, weil einige Käufer meinen eine Rundumsorglos-Garantie mitgekauft zu haben.

hampshire am 17 Nov 2023 11:07:36

Es muss ja kein Händler sein, der das Fahrzeug verkauft.
Als branchenfremder Gewerbetreibender, hat man als Verkäufer ein Interesse die Haftung gering zu halten, da man das Risiko und das Ärgerpotenzial nicht sehr gut einschätzen kann.

Ich mache mich gerade schlau, da ich meinen Firmenwagen als Einzelselbständiger verkaufen werde.
Ich muss als MwSt.-pflichtiger Gewerbetreibender die MwSt. ausweisen und kann eine Haftung gegenüber einem Privatkäufer nicht vollständig ausschließen.
Ich bin zu einer Gewährleistung verpflichtet, die ich auf ein Jahr beschränken kann.
Diese Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden haben.
Die Beweislast in diesem Falle habe ich noch nicht eruiert.
Das Fahrzeug ist im Dezember 6 Jahre alt und hat, wenn ich es im Februar verkaufe rund 240Tkm gelaufen.
Identisch motorisierte Fahrzeuge des Typs vergleichbaren Alters und Kilometerleistung werden in den einschlägigen Portalen mit 25000-30000€ angeboten, sind aber in der Regel schlechter ausgestattet. In einem Ankaufsportal kann ich rund 21000€ erzielen und bin von einer Haftung freigestellt.
Ich bin noch unsicher ob der Mehrerlös von geschätzt 5000€, den ich im Privatverkauf erzielen kann den potenziellen Ärger und das Risiko wert sind.
Am Ende kann auch ich das Pech haben und als sachunkundiger Verkäufer eine Verantwortung gegenüber einem sachkundigen privaten Käufer übernehmen zu müssen.
Ich beklage die Situation übrigens nicht nur weil ich dieses Mal auf der Seite derer stehe, die nicht alles gleichzeitig für sich selbst optimieren können. Ich muss ja nicht an privat verkaufen und die Hafungsentlastung kostet eben Geld.

Jagstcamp-Widdern am 17 Nov 2023 11:17:13

verkauf an die profis, keinesfalls privat!

allesbleibtgut
hartmut

pwglobe am 17 Nov 2023 11:47:33

Hallo Max, als Gewerbetreibender immer nur an andere Gewerbe verkaufen, halte ich auch so.
Egal ob Traktor oder Kettensäge.
Da weder mein Bruder noch ich Fachmänner sind können wir nicht beurteilen ob an den Fahrzeugen oder Geräten alles ok ist, daher ist es besser an Gewerbe oder Handel zu verkaufen.
Der letzte Traktor ging übrigens zu einem sehr guten Preis nach Belgien.

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