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Hallo in die Runde, Wir wollen uns ein Womo zulegen, Privatanbieter. Der hat das Womo erst kürzlich erworben.....steht nicht im KKz Brief als Eigentümer! Wie kann ich sicher gehen das es ihm gehört? Besten Dank für aufschlussreiche Antworten
Hallo, da würde ich die Finger weglassen.... entweder ist das ein verkappter Händler, der sich die Gewährleistung sparen möchte, oder aber ist vermutlich etwas faul... Warum sollte man sonst ein erst kürzlich erworbenes Womo verkaufen? Gruß Dieter
Vielleicht mal nachfragen, warum das jetzt verkauft wird. Vertrag zeigen lassen, mit dem ursprünglichen Verkäufer reden….all das kann Zweifel bestätigen oder aber auch ausräumen.
Aber irgendwer muss ja im „KFZ-Brief“ stehen!?! Ruf den doch einfach mal an?! REIN THEORETISCH könnte es ja sein das da jemand das Womo von / für seinen Opa oder Vater / Mutter verkauft? Es gibt auch Menschen die selber nicht in der Lage sind ein Fahrzeug zu verkaufen ( Doch, die gibt es! ). . . . Aber wenn dem so ist dann kann der Verkäufer das ja auch offiziell kommunizieren!?? :gruebel: Grüße Dirk
...na ja, grundsätzlich ist es ja so, dass, wenn man den Brief hat, auch Eigentümer ist. Gut, es gibt Betrügereien, wo das anders ist. Die Fahrgestellnummer notieren und bei der nächsten Polizeidienststelle um Überprüfung bitten, ist da eine Möglichkeit. Dann sollte man sich die Gründe für den raschen Verkauf genau anhören. Ist vielleicht gerade der Partner oder die Partnerin unerwartet verstorben, oder gibt es sonstige plausible Gründe für den Verkauf. Natürlich gebietet eine solche Verkaufssituation verschärfte Obacht. Da sollte man dann auch einen Sachverständigen hinzuziehen, der sich das Mobil genau anschaut. Aber sofort ablehnen, wenn es ein gutes (nicht zu gutes ) Angebot ist, halte ich zunächst für überzogen. Jeder Fall ist sicherlich anders, deshalb Obacht ja, aber nicht von vorne herein immer das Schlimmste vermuten. Moin, ich würde auf keinen Fall bar bezahlen. Außerdem würde ich überprüfen ob er in der angegebenen Adresse ( Personalausweis) auch wirklich wohnt. Wenn jetzt noch Zweifel bestehen könnte man ja verlangen, dass er bei der Anmeldung/Ummeldung des Fahrzeugs anwesend ist. Das hört sich zwar grotesk an, ist aber immer noch besser, als wenn das Fahrzeug bei der Anmeldung konfisziert wird. Gruß Bruno Normalerweise gilt: Wer im Kaufvertrag steht, ist Eigentümer. Gibt es keinen Kaufvertrag, wird die Sache rein rechtlich etwas schwieriger. Denn die weitverbreitete Annahme, Eigentümer sei, wer den Fahrzeugbrief besitzt, ist so nicht richtig. Im Alltag macht das zwar keinen großen Unterschied, denn zulassen und fahren kann man das Auto trotzdem. Legal weiterverkaufen darf man das Fahrzeug allerdings nur, wenn man per Vertrag den Eigentumsnachweis erbringen kann. Also lass dir den Kaufvertrag zeigen und setze dich mit dem Vorbesitzer in Verbindung. Wichtig ist auch die Abmeldebestätigung Es gibt keinen Brief mehr. Das heißt jetzt Zulassungsbescheinigung 1 und 2. Da steht explizit drauf, dass damit keine Eigentumsverhältnisse begründet werden.
Und der letzte „TÜV“-Bericht! Ohne Bericht keine Zulassung! Grüße Dirk
Der Kfz-Brief wurde 2005 in der ganzen EU vereinheitlicht; so kann er länderübergreifend besser gelesen und schlechter gefälscht werden. Er wird jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2 genannt. Oft spricht man auch vom alten Fahrzeugbrief (bis 2005) und dem neuen Fahrzeugbrief (ab 2005). Der alte Fahrzeugbrief ist weiterhin gültig. Es gibt keine Pflicht, ihn zu tauschen. Bei einer Ummeldung oder Neuanmeldung deines Fahrzeugs wird bei den Behörden normalerweise das alte Dokument durch das neue ersetzt. Wenn das Wohnmobil passt, du den Brief und alle erforderlichen Unterlagen bekommst, was spricht dagegen? Ich habe auch schon Fahrzeuge verkauft die nicht mir waren… Es muss nicht zwangsläufig etwas faul sein. Aber die Fahrgestellnummer über Polizei oder Zulassungsstelle prüfen zu lassen ist schon vernünftig. Nur um erstmal auszuschließen das es sich um Diebesgut oder etwa ein unterschlagenes Mietfahrzeug mit gefälschten Brief handelt. Fahrgestellnummer direkt am Fahrzeug ablesen und anrufen... Gruß
Ich würde mir den Kaufvertrag zeigen lassen Wer den Brief hat ist Eigentümer, egal ob mit oder ohne Vertrag. Einem Bekannter wurde mal ein Auto unterschlagen, der gab leichtsinniger Weise den Brief ab, das Auto war weg, auch ohne Kaufvertrag. Der Bösewicht hat es dann ganz einfach an einen Händler weiter verkauft, ohne jegliche Konsequenzen. Aussage Polizei und Gericht: wer den Brief hat ist Eigentümer. Also, wenn der Brief und die Unterlagen dabei sind ist der Verkäufer der Eigentümer, egal wie er zu dem Fahrzeug gekommen ist. Wäre ja sonst einfach, verkaufe mein Wohnmobil und melde es dann als gestohlen mit der Bitte um Rückgabe? Ein Vertrag ist ja nicht zwingend schriftlich erforderlich.
"Wem gehört rechtlich ein Auto? Der Fahrzeugeigentümer ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Sie ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) eingetragen – genauso wie alle anderen Eigentümer, denen das Auto bisher gehört hat. Nur der Eigentümer darf den Wagen verkaufen." Demnach ist nicht der Besitzer der Zulassungsbescheinigung 2 per sé der Eigentümer. Sondern erst, wenn er darin eingetragen ist, oder er einen Kaufvertrag nachweisen kann. (Den ich dann aber Verifizieren würde!) LG Carsten Es gibt ( leider ) viele Eltern die das Auto das sie gekauft haben ( = Kaufvertrag ) dann auf den Namen ihres minderjährigen, behinderten ( = Steuerersparnis ) Kindes anmelden. Auch kann ICH ein Auto kaufen ( = Kaufvertrag ) und es auf den Namen meiner Frau ( evtl. Versicherungsvorteile ) anmelden. Es ist derjenige Eigentümer eines PKW / einer Sache der den rechtmäßigen Erwerb nachweisen kann. Wenn Opa seiner Enkelin sein altes Auto schenkt, es aber auf den Namen des Opas angemeldet bleibt ( Schadenfreiheitsklassen können nur in gewissen Grenzen übernommen werden ) dann gilt trotzdem „geschenkt ist geschenkt“. Und wer ein Auto least der unterschreibt den Kaufvertrag, steht als Halter in den Zulassungsbescheinigungen, ist für „Knöllchen“ aller Art verantwortlich aber der „Brief“ liegt bei der Leasinggesellschaft im Tresor. Grüße Dirk
Aber nur wenn ich das Fahrzeug auch anmelde. Was ist wenn ein Auto als Wertanlage oder zur Sammlung kaufe aber nicht anmelde? Da steht nix von mir im Brief.... Ich hab mal Tante Google nach der Erklärung von Seiten eines Rechtsanwalts gefragt, denn der Unterschied zwischen "Eigentum" und "Besitz" scheint einigen hier nicht so deutlich. Hier (erstbestes was ich gefunden habe) gibt es ein schönes Beispiel, gut erklärt: --> Link Auszug: "... Ein Beispiel: Der Vater einer Familie kauft einen Gebrauchtwagen. Er unterschreibt den Kaufvertrag und bezahlt den Kaufpreis an den Verkäufer. Der Vater wird Eigentümer. Aus irgendwelchen Gründen wird das Fahrzeug auf die Mutter der Familie zugelassen, diese steht von da an in den Papieren. Sie erhält z.B. dann auch den Kfz-Steuerbescheid. Die Versicherung für das Auto hat der Großvater abgeschlossen, er ist also Versicherungsnehmer. Das Auto selbst wird aber von der Tochter und dem Sohn der Familie genutzt. Damit sind der Sohn und die Tochter die Besitzer, je nachdem, wer das Auto gerade aktuell in seiner Gewalt hat. ..." Alle Klarheiten beseitigt? :mrgreen:
Klar! :mrgreen: Der Eigentümer hat Eigentum an dem, in diesem Fall, Auto gewonnen. Ihm gehört das Fahrzeug! In diesem speziellen Fall steht er aber eben NICHT in den Zulassungsbescheinigungen und ist auch nicht im Besitz des „Briefes“. Der Besitzer hat die „Verfügungsgewalt“ über das Auto. Es befindet sich gerade in seinem Besitz. Er fährt das Auto gerade, bestimmt wie schnell und wohin gefahren wird oder wo das Auto abgestellt wurde. Er hat die Schlüssel. Besitz und Eigentum sind zwei vollkommen verschiedene Bereiche! Wenn ich mir von meinem Nachbarn dessen Rasenmäher ausleihe dann bin ich ( vorübergehend ? :mrgreen: ) im Besitz des Rasenmähers. Er zählt aber nicht zu meinem Eigentum / gehört mir nicht. Und natürlich dürfte ich den Rasenmäher auch nicht verkaufen. Grüße Dirk :thema: Vielleicht jetzt noch den einen oder anderen Ratschlag an den TE nach der Exkursion in die rechtlichen Feinheiten des Eigentumrechts……
Deshalb auch der nächste Satz in meinem Beitrag: Demnach ist nicht der Besitzer der Zulassungsbescheinigung 2 per sé der Eigentümer. Sondern erst, wenn er darin eingetragen ist, oder er einen Kaufvertrag nachweisen kann. (Den ich dann aber Verifizieren würde!) Und da komme ich auf den Eingangsbeitrag zurück. Ich würde mir den Kaufvertrag zeigen lassen und auch den Vorbesitzer, der auch als letztes im Brief steht, anrufen oder besser anschreiben und mir schriftlich bestätigen lassen, dass der Vertrag seine Richtigkeit hat. LG Carsten (Da würde ja schon eine Email reichen.)
Hallo, Was mich interessieren würde (rechtlich), kann der jetzigen Eigentümer Unfallfreiheit bestätigen? Mehr, kann ich ihn in Regress nehmen, wenn er Unfallfreiheit bestätigt, dies aber nicht so ist. Das Gleiche gilt für mögliche nach Gutachten abgerechnete Schäden. Dieser Verkäufer kann sich immer auf seinen Namen 'Hase' berufen. Interessant wäre auch, ob es sich um ein hochwertiges neuwertiges Fz handelt, oder ob es (übertrieben) 30 Jahre alt ist, und der Verkäufer der 15. Eigentümer. Je nach dem solltest du da auch auf deinen Bauch hören! .
Da fällt mir spontan diese Doku vom SWR ein die jetzt gesehen habe: Belogen, betrogen, im Stich gelassen – Das miese Geschäft mit geklauten Gebrauchten --> Link Da sich der TE in keinster Weise dazu äussert, ist wohl sein Interesse an seiner Frage Makulatur. Könnt euch wahrscheinlich weitere Erläuterungen sparen…
Dir ist aber schon klar dass der Beitrag gerade mal einen halben Tag alt ist? Nur weil jemand sich nicht umgehend äußert sondern am Wochenende zwei Wochen vor Weihnachten vielleicht auch was anderes zu tun hat als in diesem Forum F5-drückend auf eine Antwort zu warten? Es gibt Leute, für die es auch noch ein Leben in der echten Welt, abseits des Internets gibt. Btw: "keiner" ist nicht steigerbar ;) Guten Morgen Au ja, der war gut! :top: Gruß Jürgen
Klar, wenn das Auto nicht angemeldet ist und kein Nummernschild besitzt ....
Aber wer kann die Unterlagen auf Echtheit prüfen ? Das gleiche bei Ausweisen. Bei guten Fälschungen tun sich selbst die Experten schwer ohne Recherchen. Ein Contraargument wäre z.B., wenn alles sehr schnell gehen soll und es Druck gibt (weitere Käufer...). Wenn aber eine Prüfung (wo und wie auch immer) der Daten akzeptiert wird und sie sich bestätigen, warum nicht. Wobei einfach eine Telefonnummer des Vorbesitzers, der dann etwas bestätigt, auch nichts wert ist, falls es ein Betrüger ist. RK Bisher habe ich noch keine Papiere geprüft, irgendwie werden hier Horrorszenarien aufgetan. Ich hoffe das meine KFZ Briefe alle echt sind….
Bei der Anmeldung wäre das vermutlich aufgefallen. RK
Ja, gerade dann. Man hat zum einen das letzte Kennzeichen und zum anderen die VIN. Mit beidem wird man beim Zentralruf etwas anfangen können.
Wenn der Verkäufer mit einem Kaufvertrag vom bisherigen Eigentümer, der in der Fahrzeugzulassung Teil II vorweisen kann, hast Du eine gewisse Sicherheit. Ein Eigentümer muss ja das Fahrzeug nicht anmelden. Generell: Kommt mir ein Verkäufer oder seine Geschichte zum Verkauf komisch vor, kaufe ich nicht.
Sicher? Beim heutigem Datenschutz?
Genau das ist es. Spätestens bei der KBA Abfrage bei der Anmeldung fällt auf dass Fahrzeug und Papiere nicht zusammen passen. Im besten Fall wird nur die Zulassung verweigert, im schlimmsten Fall werden die Dokumente eingezogen und Anzeige erstattet. Es ist gar nicht so selten, dass in Zulassungsstellen eingebrochen und Original Formulare geklaut werden. Mit diesen wird dann einem arglosen Käufer gegenüber vorgespielt dass alles original und friedlich wäre. Das Böse Erwachen kommt auf der Zulassungsstelle wenn die Sachbearbeiter feststellen dass das vorliegende Dokument aus einem eben solchen Blankodiebstahl stammt und man das Fahrzeug gar nicht legal erworben hat. Dann ist zum Einen in den meisten Fällen das Geld weg, und man muss damit rechnen dass der ursprüngliche Eigentümer sein Auto zurück haben will. Ob das Erfolg hat, hängt stark vom Einzelfall ab, u. A. Ob es sich um eine Veruntreuung oder einen Diebstahl handelt.
Die Frage ist ja, was man zu hören erwartet. Der Zentralruf ist dazu da, den Versicherer des Fahrzeugs zu nennen, nicht mehr und nicht weniger. Sollte der Versicherer also zufällig gerade einen Diebstahlschaden für das betreffende Fahrzeug abgerechnet haben, könnte ich mir sehr gut vorstellen dass er an Informationen zum Verbleib des Autos durchaus interessiert ist. Aber ja, auch so eine Anfrage kann ins Leere laufen. Als einen Versuch würde ich es trotzdem wert sehen. Am besten ich kaufe kein Fahrzeug mehr ohne: Sachverständigem, Notar, Kriminalkommissar,Bodyguard, Versicherungsvertreter und Mitarbeiter der Zulassungsstelle. Mal ganz ehrlich, wer prüft das bitte vor dem Kauf?
Wer vorsichtig ist oder das erwähnte Video gesehen hat. Wenn mich wer bei einem €100 Kauf übers Ohr haut, ist das ärgerlich, aber ich kann es verschmerzen. Bei €50.000 sieht das anders aus. Mein erster Kauf war eine Rostmühle. Da war nicht viel zu erwarten. Mein zweiter von einem Händler wurde sogar vom ÖAMTC geprüft und hatte dann doch einige Macken oder Details, die nicht der Beschreibung entsprachen, was ich erst später gemerkt habe, da ich nicht wirklich Ahnung hatte. Praktisch alle Käufe der letzten Jahrzehnte waren bei Händlern und Neuwagen oder Fast-Neu, von den oben angesprochenen abgesehen. Ich hab einfach zu viel Angst, beim Privatkauf reinzufallen. Und da meine ich noch nicht einmal die "richtigen" Betrüger. RK Vielen Dank für die vielen Antworten, Wir werden unser Womo wohl bei einem Händler kaufen.....
Der steht aber auch nicht im Fahrzeugbrief :D Lasst euch doch von sowas nicht abbringen.... Zahlt was kleines an , nehmt den Brief mit , meldet ihn an und dann könnt ihr ihn beruhigt abholen und voll bezahlen. Hab schon so oft Fahrzeug gekauft und verkauft wo aktueller Besitzer nicht eingetragen war.... Das ist gar nicht mal so selten .
Bist du des Wahnsinns? Lese den Thread nochmal…. (-: Was stand in meinem ersten Beitrag, Ich würde auch kaufen wenn alles passt. Nach dem Anmelden voll bezahlen geht ja auch, wäre aber evtl. zu einfach. Kauf nur bei Vertrauen. Da hier das Vertrauen fehlt -> kein Kauf! Daran kann auch der beste Preis, die beste Ausstattung, die tolle Garantie, Gewährleistung, Sachmangelhaftung oder sonstwas nichts ändern.
Man könnte sogar 200€ vorhzahlen und er (Verkäufer) meldet ihn auf sich an und danach wird gekauft .... (Wäre halt ein Halter mehr) Gibt viele Wege, man muss sich nur mal etwas Mühe geben , Als wir unsere Frauen rum bekommen wollten , konnten wir uns doch auch anstrengen :D
Lass Dich nicht verunsichern. Wenn ein Privatverkäufer alles parat hat und einen guten Eindruck macht ist alles unproblematisch. Nicht jeder hat eine eigenartige Geschichte zum Fahrzeug zu erzählen. Kauf von privat ist nicht per se ein Nachteil.
Danke für den Link, ich hab‘s mir angeschaut! :? |
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