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Man könnte meinen bei den ganzen Beiträgen, dass es nur noch Verbrecher und Gauner gibt. Einfach den gesunden Menschenverstand einschalten, dann kann man auch von Privat kaufen. Das Thema wird natürlich auch von Händlern geschürt, da sie von Privatverkäufen nichts haben und lieber gerne selbst Wohnmobile mit 10% Marge vermitteln (ohne Risiko) oder sich selbst das Risiko mit 15-30% Marge ankaufen. Der Käufer sollte einfach die Historie des Kaufobjekts hinterfragen. Wie lange besessen? Warum Verkauf? Durchgeführte Wartungsarbeiten und Reparaturen? Bekannte Mängel? Vor- und Nachteile des Mobils? Im Gespräch verplappert sich meist irgendwie der Verkäufer, dann ist nur die Gefahr, dass man das Objekt haben will und die Alarmsignale ausblendet. Je älter und je mehr Vorbesitzer, desto größer ist das Risiko mit verschwiegenen Mängeln, gedrehter Kilometern, Unfällen, Wasserschäden, Feuchtigkeit/Nässe. Wenn ein paar Dinge lieblos repariert wurden, dann gehe ich davon aus, dass ein paar vielleicht nicht genannte Dinge genauso repariert und gewartet wurden. Gruß Grandeur
Hier gehe ich voll mit, unser Sohn hat auch von Privat gekauft. Obwohl es ein älteres Fahrzeug war haben alle Angaben gepasst. Mit etwas Menschenkenntnis kann man auch die Besitzer beurteilen, wenn nicht nur das Wohnmobil tipptopp gepflegt ist sondern auch Haus bzw. Wohnung und Garten sagt dies viel über die Leute aus. Die Verkäufer waren außerdem sehr sympathisch und offen, auf Grund unserer weiten Anreise gab es belegte Brötchen und Kaffee. Moin! Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir hat jahrelang Autos von " Omma, Tanten, Onkel, Oppa " verkauft, die waren alle nicht auf seinen Namen eingetragen Ein befreundeter Besitzer eines Autohauses überlies ihm die Karren, für die er keine Gewährleistung übernehmen wollte oder konnte, diese wurden also von privat ohne Garantie verhökert und der Ertrag wurde irgenwie geteilt. Auch eine Möglichkeit 8)
Guter Beitrag. Gut zu wissen, welche Methoden es so konkret gibt. Im Umgang mit dieser Information bitte nicht den Fehler machen das für repräsentativ zu halten. Hier --> Link (PDF Datei der Kfz-Innung Berlin zum Download) findet man alles Wissenswertes über den gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten mit Verhaltensmaßen und höchstrichterlichen Entscheidungen deutscher Gerichte Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Bei über 40tsd. gestohlenen Fahrzeugen pro Jahr in Deutschland kann man da fast schon von repräsentativ reden. Ob man alles richtig gemacht hat, zeigt der Gang zur Zulassungsstelle. Danach ist dann jeder schlauer. In dem Bericht wurde gesagt dass der Käufer des Tiguan keinen Beleg für die Barzahlung hatte. Ich denke dass da schon sehr blauäugig gehandelt wurde. Beim seriösen Händler zu kaufen kostet mit Sicherheit einen gewissen Aufpreis, jedoch habe ich da eine Gebrauchtwagengarantie und einen Anlaufpunkt wenn doch irgendwas nicht stimmt. Allerdings ist es schon traurig dass die Behörden in D es sich so einfach machen und der oder die Geschädigten im Regen stehen bleiben. Im Bericht wird ja auch gesagt dass es fast nirgendwo so einfach ist, Fahrzeuge zu entwenden wie in Deutschland. Wird ja nicht einmal richtig verfolgt selbst wenn man aufzeigen kann wo das gestohlene Fahrzeug gerade verkauft wird. Zuständigkeitsbereichsgerangel…. auch so ein kompliziertes Wort…
Für den vorliegenden Fall ist folgender Passus relevant: "...Ist der Verkäufer im Besitz des Fahrzeugs und einer (gefälschten) ZB II, die eine andere Person oder Gesellschaft als Halter ausweist, muss der Käufer – wie oben ausgeführt – sowohl weitergehende Nachforschungen hinsichtlich der Verfügungsberechtigung des Verkäufers anstellen als auch auf Verdachts- momente reagieren...." Konkret: Wenn der Verkäufer nicht als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht, dann muss mich mich als Käufer davon überzeugen, dass er das Fahrzeug auch verkaufen darf ("verfügungsberechtigt ist"). Da kann ich nur auf meine Empfehlung zurückkommen: Hier einfach den Kaufvertrag zeigen lassen, dann ist man als Käufer auch nach höchstrichterlicher Ansicht seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen. Natürlich kann man auch an der Gute im Menschen glauben, wie hier schon mehrfach empfohlen wurde. Das geht auch in 99% der Fälle gut. Dann sollte man es aber auch mit Fassung tragen, wenn die 40k€ für das neue Wohnmobil weg sind und das Fahrzeug von der Staatsanwaltschaft einkassiert wurde, sollte sich das Teil später als unterschlagen / gestohlen etc. herausstellen. Ich würde mir da lieber den Eigentumsnachweis zeigen lassen, was ist daran so schwer?
Und wenn der Händler im Auftrag gehandelt hat? Also nicht pauschal „vom Händler kann einem nix passieren“. Zumal „Gebrauchtwagengarantie“… :eek: :gruebel: :twisted: Grüße Dirk
Dann steht das auch so im Kaufvertrag. Spätestens dann sollte man es merken daß man nicht von dem Händler kauft sondern der nur "im Auftrag" handelt und somit auch keine Garantie etc gibt. Wenn man hier so liest verkaufen nur noch Kriminelle Privat Wohnmobile. Wir haben alle unsere Wohnmobile (5) Privat verkauft und alle Käufer und auch wir waren zufrieden. Gekauft haben wir, bzw. ich die ersten beiden, 3mal Privat und 3mal beim Händler, auch diese Käufe liefen gut und es gab von uns nichts zu beanstanden. Vielleicht war ich bei den ersten noch zu blauäugig, aber wenn man ein gutes Bauchgefühl hat und das Umfeld betrachtet sehe ich auch bei privaten Käufen kein größeres Risiko als beim Händler. Beispiele für schwarze Schafe unter den Händlern gibt es hier im Forum genügend. Wir waren auch bereit ein Wohnmobil >150.000€ von Privat zu kaufen, letztendlich ist es zwar anders gekommen aber nur weil der PhoeniX das bessere Angebot war. Kriterien, wie Meldeadresse des Verkäufers, das Geschäft wird in der Wohnung abgewickelt, Serviceheft und Rechnungen liegen vor, die Prüfberichte der letzten Jahre vom TÜV, usw., verringern das Risiko deutlich. Der Meinung von pwglobe kann ich nur zustimmen! Nicht jeder private Verkäufer ist ein Betrüger, manchmal aber doch ein heimlicher (zumindest um Steuer und Garantie betrügender) Händler… Wenn man sich dessen bewusst ist, das in Kauf nehmen will, dann muss das nicht schlechter sein. Man muss es aber eben akzeptieren. Einen Nachweis bei Fragen aller Art muss ein Verkäufer immer bringen und das auch glaubhaft/nachprüfbar. Sonst geht nix! Aber gilt das nicht immer bei gebrauchten Artikeln? Und ein Händler „mit Schild am Büro und Stempel“ ist auch nicht immer ein Engel! Auch hier im Forum gibt es genug Beispiele dafür. Daher wird es kaum eine ideale immer gültige Antwort geben. Außer… Aufmerksam sein, nachfragen und genau hinschauen. Und im Zweifel, gerade wenn der Preis zu gut ist, besser verzichten… Manni Ich bin ein bisschen überrascht, dass hier in diesem Forum immer noch viele unterwegs sind, die glauben, dass die Fahrzeugpapiere oder der darin genannte Halter etwas mit dem Eigentum am Fahrzeug zu tun haben. Das war Nie der Fall und seit 2005 steht es auch zur Sicherheit in den Papieren, dass der Halter nicht als Eigentümer ausgewiesen wird. Insofern ist es auch gängige Praxis, dass Leasing-Fahrzeuge nicht auf die Leasing-Bank zugelassen werden, sondern auf den Leasingnehmer, der dann Halter wird. Im Fall des TE kann es ganz viele völlig normale Gründe dafür geben, dass der das Auto nie auf sich als Halter zugelassen hat. Vielleicht geerbt, vielleicht hofft er auf einen schnellen Gewinn, vielleicht Kaufreue und schnell wieder weg damit, vielleicht auch einen Mangel oder eine Eigenart am Auto entdeckt, welches zu Unbehagen führt. Wenn man vom Händler kauft, steht der ja auch nicht als Halter in den Papieren. Insofern muss da nix faul sein. Gesunde Vorsicht wird man ja wohl eh immer walten lassen. Eigentümer wird man durch Übergabe der Sache. Nicht durch die Zahlung eines Kaufpreises und nicht durch einen schriftlichen Kaufvertrag (der ist eh kein Muss, wohl aber ratssam). Was nicht geht und was nach einschlägigen Urteilen Anlass zu Misstrauen ist: der gutgläubige Erwerb eines Kraftfahrzeugs ohne dass dabei auch die Zulassungsbescheinigungen überreicht werden - da herrscht die Lehrmeinung, dass dann etwas nicht stimmen kann und der potenzielle Käufer sich anderweitig davon zu überzeugen hat, dass der Verkäufer befugt ist, das Fahrzeug zu verkaufen. Oder kurz und pragmatisch: kauf nix ohne Papiere. Nachtrag: Ganz anders die Situation in Schweden, wo IMMER der Eigentumsübergang in den Zulassungsbescheinigungen dokumentiert wird. Der Fahrzeugbrief / ZB 2 ist ein Eigentumsnachweis. Selbst wenn das Auto nur an einen Händler verkauft wird und da nur im Schaufenster steht, werden neue Papiere auf den Händler ausgestellt und dann nochmal neue auf den Erwerber.
Hallo Manni, das Problem bei manchen Mitmenschen ist, der Geiz schaltet den Verstand aus und das vermeintliche Schnäppchen lässt sie alle Vorsicht vergessen und dann sind immer die Anderen schuld.
Der Leasingnehmer wird sogar Besitzer und u.U. auch Eigentümer! :eek: --> Link
Nö, durch die Übergabe einer Sache wird man grundsätzlich nur Besitzer ( bei Deinem Beispiel: das Autohaus übergibt das Auto an den Leasingnehmer oder, noch besser, an einen Mitarbeiter des Leasingnehmers :D ) Eigentümer ist, wer nachweisen kann das die Sache in sein Eigentum übergegangen ist. Das geht aber mit Kauf- oder Schenkungsverträgen am einfachsten. Is´ aber alles nicht soo einfach! Grüße Dirk Nehmt es mir bitte nicht übel, aber der Thread hier hat mich echt zum Lachen gebracht. Ist ein bisschen wie in Stenkelfeld --> Link Da ist jemand besorgt, weil er ein Wohnmobil kaufen will bei dem der Verkäufer nicht im Brief steht und dann schaukelt sich das langsam hoch über mehr oder wenige juristische Diskussionen ob es nun Kfz Brief, Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 heißt und ab wann man denn nun Besitzer ist und wie man das am Ende beweisen kann, bis man kurz davor ist sich in den Keller einzuschließen um sich vor den marodierenden Autohändlern zu verschanzen (Achtung Ironie!) Loriot at its best. Sorry, will hier niemand auf den Schlips treten, aber danke für das Amusement. Ich hab natürlich auch einen Tip: Frag den Verkäufer, warum er nicht im Brief steht. Und wenn er nicht weiß was du meinst, entschuldigst du dich und fragst warum er nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht. Und wenn seine Antwort plausibel ist und du auch ansonsten ein gutes Gefühl hast, und das Mobil dich total anmacht, schlaf noch eine Nacht drüber und dann kauf es oder lass es, wenn du Zweifel hast. Wenn du dann am Ende wider hier stehst und erzählst dass es super gelaufen ist/du übers Ohr gehauen wurdest Ist mit Sicherheit mindedtens einer da, der dich tröstet mit den Worten: Hab ich doch gleich gesagt In diesem Sinne euch allen eine schöne Vorweihnachtszeit. --> Link Lieber mithrandir! You made my day!!! Hallo, nicht ausbremsen Da ich gerade in Selbstisolation bin ist mir jede Abwechslung willkommen. Hallo Peter Gute Besserung!! Gruß Arno Danke Arno
Den Artikel von Haufe hast du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. ich tippe auf Letzteres. Der Übergang des Eigentums erfolgt durch Übergabe. Den NACHWEIS über das Eigerntum kann man u.a. mit einem Kaufvertrag erbringen. Wenn du dich ernsthaft mit der Sache beschäftigst, kommst du alsbald auch zu dieser Erkenntnis. ist aber nicht so einfach, das hast du ja schon selbst erkannt. Besitz an einer Sache ist etwas ANDERES, und darum ging es hier auch nicht.
Jemand der schon mal ein Fahrzeug geleast hat der weiß das er mit einem unterschriebenen Kaufvertrag das Autohaus verlassen hat. Er hat also den Kaufvertrag. Trotzdem wird die Leasinggesellschaft Eigentümerin an dem Fahrzeug und das obwohl das Fahrzeug nicht an sie rausgegeben wird. :gruebel:
Kann es sein dass Du die Übergabe des Eigentums an einer Sache mit der Übergabe der Sache selbst verwechselst? Grüße Dirk Moderation:Bitte laßt doch diese Haarspalterei sein. Das hilft doch dem TE nicht weiter. Nein, ich verwechsel da nichts, und die Gepflogenheiten beim Leasing und die buchhalterischen Fragen, die sich dabei ergeben, sind mir bestens bekannt. Übergabe muss ja nicht zwingend das "In-die-Hand-geben" sein, das geht nun mal manchmal physisch nicht. Gibt aber auch genügend Literatur dazu, die es auch dir als Laien begreiflich macht. Diskussion um des Kaisers Bart... Unterm Strich: - Vorhandene Fahrzeugpapiere sind kein Eigentumsnachweis, egal welcher Name drinsteht; das Fahrzeug kann ja auch schlicht auf jemand anderen als den Eigentümer zugelassen sein. - Ein Kaufvertrag mit korrekten Daten ist ein Eigentumsnachweis ... also lässt man sich beim Gebrauchtkauf von Privat den letzten Kaufvertrag (im Original!) zeigen und gleicht den Käufer-Namen mit dem Personalausweis des jetzigen Verkäufers ab. Wenn gleich, alles OK. Wenn nicht, muss er eine Vollmacht zum Verkauf haben, weil er selber nicht Eigentümer ist. Und natürlich müssen die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (bei KFZ) vorhanden sein und mit übergeben werden. Manchem Verkäufer dürfte das unangenehm sein, weil man dann ja auch den ursprünglichen Kaufpreis sieht :D aber damit muss er dann halt leben, wenn er mir was verkaufen will. bis denn, Uwe Moin, jetzt wissen wir, wie es geht ... Grüße aus NI |
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