uli644 hat geschrieben:…Wenn das gemacht wurde, was ich unter einer Dichtigkeitsprüfung nach Herstellerangaben verstehe, hat er eine Garantie auf Dichtigkeit...
Bis jetzt hat der TE nur von „Dichtigkeitsprüfung“ geschrieben und davon das der Hersteller nix davon weiß.
Ob der Verkäufer Rechnungen beibringen kann, wissen wir nicht ( aber vermutlich nicht sonst würde es da ja tun / oder hat schon getan ).
Ob die Prüfungen aber bei einem Vertragshändler durchgeführt wurden oder bei einem freien, wissen wir auch nicht.
Und von „Herstellervorgaben“ hat der TE bisher auch nichts geschrieben.
:gruebel: :gruebel: :gruebel:
Alles viel Kaffeesatz und Glaskugelleserei hier?!
Grüße
Dirk