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Kaufvertrag, Wasserschaden, Dichtigkeitsprüfung 1, 2


Pechvogel am 18 Feb 2024 12:52:40

weser13 hat geschrieben:…unabhängig von der Beurteilung des geschilderten Sachverhaltes:
Die Beweislastumkehr gem. § 477 BGB beträgt 12 Monate…

Beweislastumkehr bei einem Kauf von Privat und einem Kaufvertrag den der ADAC als Vordruck zur Verfügung stellt / verkauft?! :gruebel: :gruebel:



Grüße
Dirk

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Pechvogel am 18 Feb 2024 13:01:04

uli644 hat geschrieben:…Wenn das gemacht wurde, was ich unter einer Dichtigkeitsprüfung nach Herstellerangaben verstehe, hat er eine Garantie auf Dichtigkeit...

Bis jetzt hat der TE nur von „Dichtigkeitsprüfung“ geschrieben und davon das der Hersteller nix davon weiß.
Ob der Verkäufer Rechnungen beibringen kann, wissen wir nicht ( aber vermutlich nicht sonst würde es da ja tun / oder hat schon getan ).
Ob die Prüfungen aber bei einem Vertragshändler durchgeführt wurden oder bei einem freien, wissen wir auch nicht.
Und von „Herstellervorgaben“ hat der TE bisher auch nichts geschrieben.
:gruebel: :gruebel: :gruebel:
Alles viel Kaffeesatz und Glaskugelleserei hier?!



Grüße
Dirk

Russel am 18 Feb 2024 13:13:11

Pechvogel hat geschrieben:Ja, die Werkstatt guckt sich den WoWa 15 Minuten an und findet einen „riesigen“ Wasserschaden.
Der TE hat aber bestimmt während seines / seiner Urlaubs / Urlaube darin gewohnt, hat ihn ein und ausgeräumt, vielleicht mal gründlich gereinigt(?),… und hat nie was verdächtiges gefunden?
Dirk



„Aber bestimmt“ da fehlen die Infos.
Bilder und näheres zum Schaden wären sehr hilfreich.

Wie kann man einen 5000€ Schaden als nicht verdächtig übersehen, das will ich wissen…

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uli644 am 18 Feb 2024 14:14:11

uli644 hat geschrieben:…Wenn das gemacht wurde, was ich unter einer Dichtigkeitsprüfung nach Herstellerangaben verstehe, hat er eine Garantie auf Dichtigkeit...

Pechvogel hat geschrieben: Bis jetzt hat der TE nur von „Dichtigkeitsprüfung“ geschrieben und davon das der Hersteller nix davon weiß.

Alles viel Kaffeesatz und Glaskugelleserei hier?!


Naja, er hat schon geschrieben

Moppi123 hat geschrieben:Fakt ist im Kaufvertrag steht angekreuzt "Dichtigkeitsprüfungen nach Herstellerangaben durchgeführt "


Find ich jetzt ziemlich eindeutig.

chrisc4 am 18 Feb 2024 14:50:09

Im Bürgerlichen Gesetzbuche gilt der Grundsatz von Treu und Glauben.
Zitat:
Der Grundsatz von "Treu und Glauben", verankert in § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Er legt fest, dass alle vertraglichen Pflichten in einer Art und Weise zu erfüllen sind, die sich an den Maßstäben von Ehrlichkeit, Vertrauen und Fairness orientiert.
Zitat Ende.

Im Nachhinein behaupten, das ist anders gemeint oder so wird dehalb nicht funktionieren.
Im konkreten Fall würde ich sogar sagen, da wurde der Käufer vorsätzlich getäuscht!

palstek am 18 Feb 2024 19:03:10

Es ist in diesem Fall völlig egal, ob der Schaden eine Woche oder ein Jahr alt ist.

Es ist auch egal, ob der Käufer den Schaden bereits vor dem Kauf hätte erkennen können.

Ebenso ist es unerheblich, wie sorgfältig die vorgeschriebenen Dichtigkeitsprüfungen üblicherweise erfolgen. Diese Prüfungen sind Voraussetzung für die Bewahrung der Dichtigkeitsgarantie des Hersteller, und wenn die Prüfung gemacht wurde - egal ob sorgfältig oder schlampig - gilt die Garantie weiter.

Hier geht es einzig darum, dass der Verkäufer die Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen im Vertrag zugesichert hat (und damit implizit auch die Gültigkeit der Dichtigkeitsgarantie), obwohl offensichtlich keine Prüfungen durchgeführt wurden. Hier kann m.M.n. ein Anwalt mit guten Erfolgsaussichten ansetzen, denn offensichtlich trifft die vertraglich zugesicherte Eigenschaft nicht zu.

Moppi123 am 20 Feb 2024 13:54:27

Liebe Forenleser.

Natürlich wird ein RAE beauftragt.
Habe mittlerweile ein BGH Urteil gefunden.
Demnach ist klar, zugesicherte Eigenschaft lt. Kaufvertrag
Nicht gegeben= Rückgaberecht, bzw. Schadensersatz.
Ich sehe gute Chancen, habe auch einen Fachanwalt
für Ww.
Auf geht's....

Russel am 20 Feb 2024 14:30:23

Dann halte uns mal auf dem laufenden...

Viel Erfolg, und vor allem gute Nerven und Ausdauer.

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