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Hauptuntersuchung und Gasanlage Gasprüfung 1, 2


Hanibal95 am 14 Feb 2024 01:08:16

Hallo liebe Forengemeinde.

Ich bräuchte mal von euch ein paar Info, welche Erfahrungen ihr die letzten 2-3 Jahre mit den Instituten für die Hauptuntersuchung gemacht habt.

Hintergrund

Unser Womo (5 J, 2M.) hat die HU Plakette wegen angeblichen erheblichen Mangel an der Heizung (Trumaheizung im Aufbau) nicht bekommen.
- Mangelbegründung Funktion nicht gegeben, nicht Prüfbar...
(Der einzige Mangel übrigens)

Vor zwei Jahren hatten wir unseren Dicken in der Werkstatt wegen Inspektion, Winterreifen und HU. Der Prüfer fummelte da schon an der Heizung bei der Untersuchung rum, was zur Folge hatte, das die Flasche beim Abholen von der Werkstatt leer genuckelt war. Heizung stand auf Timerfunktion, was niemals von uns ist. Jetzt hatten wir deshalb das Womo ohne Flaschen hingebracht, damit war ja logischerweise die Heizung ohne Funktion.

Ich hab im Netz eine PDF (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) mit der Auflistung ellenlangen Liste von Mängelcodes gefunden.
Der Mangel D106.2a beschreibt da die Heizung.
Es ist nicht explizit erwähnt um was für eine Heizung es da geht.

Die PDF lässt sich vom Handy aus schlecht verlinken.
Ich hoffe es klappt
--> Link

Meines Erachtens ist die Truma keine Heizung im Sinne der HU sondern Bestandteil der Prüfung nach G607, welche wenn nicht gemacht, nicht mehr als Mangel in der HU bewertet wird. Somit dürfte diese Heizung gar nicht Bestandteil der HU Prüfung sein.

Morgen (Donnerstag) werde ich mit den Prüfer mal persönlich sprechen und meine bisherigen Recherchen ihm unter die Nase halten.

Wäre super wenn ich dazu noch ein paar Erfahrungswerte von euch bekommen könnte, z.b. ob ihr euer Mobil mit Gasflasche vorstellig hattet oder nicht.

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Franky70 am 14 Feb 2024 02:17:45

Hallo,
richtig, die G607 ist explizit nicht Bestandteil der HU, aber dafür die Vorschriftsmäßigkeit und Funktion der Heizung und der Gasanlage. Und somit gehört die gesamte Gasańlage wieder zum Prüfumfang des §29 StVZO (HU).

Hanibal95 am 14 Feb 2024 02:45:20

Franky70 hat geschrieben:Und somit gehört die gesamte Gasańlage wieder zum Prüfumfang des §29 StVZO (HU).


Mit der in Anlage VIII zum §29 StVZO wird Gasanlage für Antriebssysteme geschrieben.
Das ist doch was anderes.

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Franky70 am 14 Feb 2024 03:38:31

Hanibal95 hat geschrieben:Mit der in Anlage VIII zum §29 StVZO wird Gasanlage für Antriebssysteme geschrieben.
Das ist doch was anderes.


Dann lies mal unter 6.6 :
"Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)"

Hanibal95 am 14 Feb 2024 07:11:55

Franky70 hat geschrieben:Dann lies mal unter 6.6 :
"Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)"


Damit ist wie im normalen PKW die Heizung vorn gemeint. Die ist ja wie beim normalen PKW für den sicheren Straßenverkehr erforderlich, damit während der Fahrt die Scheiben nicht beschlagen.
Meiner Meinung müsste dann dabei stehen
... Und jede Zusatzheizung.
Auf dem Prüfbericht schreibt er Zusatzheizung unter dem Mängelcode, obwohl in der Liste vom Bundesministerium der Begriff Zusatzheizung nicht steht. Da steht Heizung und das wäre die vorn, die zum Auto ansich gehört, nämlich die im Triebkopf..

Die Gasheizung darf ja bei uns auch während der Fahrt nicht betrieben werden, da wir keinen Crashsensor haben (noch nicht). Und wegen Dichtigkeit muss der mir nicht kommen, dann müsste er ja auch beim Herd und Kühli gucken und das wiederum ist Bestandteil der Prüfung nach G607.

Ruefue am 14 Feb 2024 07:14:31

Hallo, bei unserer Dekra hat der Prüfer bei der HU immer nur kurz auf das gelbe Heft und auf die Gasprüfplakette geschaut. Danach hat er sich nur um das Fahrzeug gekümmert. Die Gasanlage wurde noch nie gesondert geprüft. Gruß Dirk

Hanibal95 am 14 Feb 2024 08:39:58

Danke Dirk,

Genau solche Erfahrungen brauche ich.

Demzufolge hättest du da auch dein Womo ohne Gasflasche vorstellen können. Sie kann ja gerade zu dem Zeitpunkt auch mal leer sein.

HalbvetteVenus am 14 Feb 2024 09:05:19

Ich hatte genau diese Frage "meinem" TÜV-Prüfer bei der letzten HU gestellt. Seine Aussage: der TÜV muss die Heizung auf Funktion prüfen. Dies ist wohl Bestandteil der HU bzw. eine defekte Heizung gilt als erheblicher Mangel.. Allerdings ist das Ganze so komplex (welcher Prüfer weiß schon, wie z.B. eine Alde-Heizung gestartet wird? ), dass sich die Prüfer gerne auf die Gasprüfung verlassen. Wenn diese einigermaßen aktuell ist, geht der TÜV sozusagen davon aus, dass die Heizung funktioniert. Das spart den TÜV Zeit und Nerven.

Dies ist nur das, was ich erfahren habe.
Übrigens würde ich NIE ohne Gasflasche zur Gasprüfung fahren. Genauso wie es für mich selbstverständlich ist, dass ich mit einem einigermaßen sauberen Auto zum TÜV fahre. Ich gehe ja auch nicht stinkend zum Arzt.
Vielleicht bin ich da ja etwas altmodisch. :wink:

Pechvogel am 14 Feb 2024 09:52:41

Ruefue hat geschrieben:Hallo, bei unserer Dekra hat der Prüfer bei der HU immer nur kurz auf das gelbe Heft und auf die Gasprüfplakette geschaut. Danach hat er sich nur um das Fahrzeug gekümmert. Die Gasanlage wurde noch nie gesondert geprüft. Gruß Dirk

Die Gasanlage muss ja auch nicht geprüft werden wenn, zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung, noch eine gültige Gas-Prüfung vorliegt.
Und bei einer Gasprüfung, an meinem Womo, wurde bisher immer die Dichtigkeit überprüft, die Abschalteinrichtungen des Herdes überprüft und die Heizung auf Funktion geprüft.
Ist mir immer schon aufgefallen das die die Heizung ein- und ausgeschaltet haben. Auf meine Nachfrage hat mir ein Prüfer mal erklärt die Funktionstüchtigkeit der Heizung, sofern eingebaut, gehört mit zur HU.



Grüße
Dirk

spinnerei am 14 Feb 2024 10:39:21

Ich habe vor 2 Wochen die HU in Thüringen bei der DEKRA machen lassen, ohne gültige Gasprüfung.

Allerdings häte auch gerne die Gasprüfung mitmachen lassen, was wegen einer Undichtheit am Anschlussschlauch nicht funktioniert hat (beim neuen Schlauch ist etwas Schmutz auf den Konus gekommen).

War für die HU kein Problem, trotzdem mängelfrei wieder 2 Jahre bekommen.

topolino666 am 14 Feb 2024 10:47:51

Meine ERAHRUNG HU aus 01/24 (Bayern): WoMo in der Werkstatt abgegeben, NUR den Fahrzeugschlüssel (nicht den Aufbau, und damit auch keinen Zugang zum Gaskasten) in den schriftlichen Auftrag (KuDi, Bremsen und Auspuff schweissen) vermerken lassen "keine Gasprüfung". HU ohne Probleme erhalten. Ich habe keine Gasplakette am Fahrzeug. Gelbes Heft nicht zugänglich. Die Gasprüfung ist immer noch ausgesetzt, also brauchen sie da auch nix prüfen ;-)

Franky70 am 14 Feb 2024 10:53:12

Es gibt halt solche und solche Prüfer. Man sollte aber auch fair gegenüber eines Prüfers sein, der eben vorschriftsmäßig prüft.

andwein am 14 Feb 2024 12:04:37

Vielleicht hilft ja folgende Zusammenfassung zum besseren Verständnis der Regelungen ab Prüfjahr 2023:
Vergleiche mit vorherigen Prüfungen sind witzlos.

Die Gasprüfung nach G607 A 08/2022 mit Durchführung durch den TÜV oder andere Prüforganisationen als Voraussetzung zur HU erfolgt nicht mehr und ist damit nicht mehr Bestandteil der HU.
Der TÜV oder andere anerkannte Gasanlagenprüfer können/sollen aber weiterhin eine Gasprüfung durchführen, eine nichtbestandene Gasprüfung kann aber nicht zur Verweigerung der HU Plakette führen. Dennoch: Unzulässige, beschädigte (rissige Gasschläuche, überschrittene 10 Jahres Benutzungsfrist) oder mangelhaft befestigte Teile der Gasanlage führen weiterhin zum Nichtbestehen der Untersuchung denn das ist ein "erheblicher Mangel".
Die neu novellierte StVZO verweist jetzt auf die Pflicht zur Gasprüfung nach DWGW Arbeitsblatt G607A 08/2022. Nach dieser Änderung ist der Halter zu einer regelmäßigen Prüfung alle 2 Jahre verpflichtet. Die gesetzliche Grundlage dafür schafft der §29, Anlage VIII der StVZO. Neu ist auch der §5 StVZO Flüssigkeitsanlagen in Fahrzeugen. Zitat: „Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, alle zwei Jahre auf ihre Kosten nach Maßgabe des DVGW-Arbeitsblatt G607A 08/2022 in regelmäßigen Zeitabständen alle zwei Jahre untersuchen zu lassen“.
Gruß Andreas

mv4 am 14 Feb 2024 12:23:37

Hier wird wieder mal vieles zusammen vermischt ...was 2 völlig unterschiedliche Sachen sind. Es kommt einzig darauf an mit welchen Brennstoff die Heizung betrieben wird...

Mit Gas ...das wird im Rahmen der Gasprüfung gemacht...(macht in der Regel der TÜV nicht mehr ...wegen der fehlenden eichfähigen Geräte) Wenn doch ...dann hat er welche. Die Gasprüfung ist nicht Bestandteil der HU !!

Mit Diesel...(oder Benzin) ...diese sind Bestandteil der der Prüfung im Rahmen der HU ...das war im Übrigen schon immer so ...Die Brennkammer musste früher (weiß nicht ob das jetzt immer noch so ist?) spätestens aller 10 Jahre getauscht werden.

HalbvetteVenus am 14 Feb 2024 12:40:27

mv4 hat geschrieben:Hier wird wieder mal vieles zusammen vermischt ...was 2 völlig unterschiedliche Sachen sind. Es kommt einzig darauf an mit welchen Brennstoff die Heizung betrieben wird...


Mir hat der TÜV ausdrücklich bestätigt, dass im Rahmen der HU auch Gas-Heizungen auf Funktion geprüft werden müssen (siehe mein Beitrag oben).

ManfredK am 14 Feb 2024 12:45:27

andwein hat geschrieben:Die neu novellierte StVZO verweist jetzt .....


Hallo Andreas,

ich kenne bisher nur einen Referentenentwurf zu einer Novellierung der StVZO... wann wurde diese denn im Bundesrat verabschiedet, oder ist das ganze noch im Entwurfsstadium?

Pechvogel am 14 Feb 2024 12:48:14

HalbvetteVenus hat geschrieben:Mir hat der TÜV ausdrücklich bestätigt, dass im Rahmen der HU auch Gas-Heizungen auf Funktion geprüft werden müssen (siehe mein Beitrag oben).

Mir auch! Und das hatte ausdrücklich nichts mit der Gasprüfung als solche zu tun.


Grüße
Dirk

ManfredK am 14 Feb 2024 12:51:27

HalbvetteVenus hat geschrieben:
...dass im Rahmen der HU auch Gas-Heizungen auf Funktion geprüft werden müssen .


Das ist auch korrekt so - sollte aber nicht mit den typischen G607 Prüfungen verwechselt werden. Es ist tatsächlich nur eine Funktionsprüfung der (Gas)Heizung

WomoTechnikService am 14 Feb 2024 14:05:36

Ich hatte gerade Kontakt mit einem Dekra-Prüfer und ihn mal drauf angesprochen... aktuell ist es immer noch so, dass für das Bestehen der HU keine aktuelle Gasprüfung notwendig ist. Trotzdem empfiehlt er sie und seine Kollegen, die die G607 haben, nehmen sie auf Kundenwunsch auch ab. Bei der Heizung macht er den Unterschied zwischen Diesel und Gas, Gas überläßt er dem Gasprüfer, eine Dieselheizung prüft er, schon weil sie am Fahrzeugtank angeschlossenen ist und der Gasprüfer sie ja nicht prüft. Auch geprüft werden muss bei der HU die fahrzeugeigene Heizung, die ja auch für das beschlagfreihalten der Fahrzeugscheiben wichtig ist.

LG Peter

mv4 am 14 Feb 2024 15:44:46

HalbvetteVenus hat geschrieben:Mir hat der TÜV ausdrücklich bestätigt, dass im Rahmen der HU auch Gas-Heizungen auf Funktion geprüft werden müssen (siehe mein Beitrag oben).


da hat er dir was falsches gesagt...das gilt nur für Diesel oder Benzin betriebene Heizungen. Auch ein TÜV prüfer ist nur ein Mensch...und liegt manchmal falsch.[/quote]
testen kann es sie ja...aber wenn gerade das Gas alle ist ?...wie will er das Prüfen ...und was will er prüfen?? Abgaswerte...Temperatur...Ob sie ein und ausschaltet ?. Die Gas Heizung wurde noch nicht mal im Rahmen der Gasprüfung geprüft...

ManfredK am 14 Feb 2024 16:26:18

mv4 hat geschrieben:...das gilt nur für Diesel oder Benzin betriebene Heizungen.


Die HU-Richtline unterscheidet nicht nach dem Betriebsstoff sondern nur, das im fraglichen Prüfpunkt das Heizsystem nicht mit dem Motorkühlsystem verbunden ist.

ManfredK am 14 Feb 2024 16:31:59

Nachtrag: Nach den Rückmeldungen aus verschiedenen Foren, macht es z.B. beim TÜV einen Unterschied ob geprüft wird oder nicht: TÜV Nord - Aufbauheizung wird wohl eher nicht geprüft, TÜV Süd Aufbauheizung wird wohl eher geprüft. Für beide gilt... Eine gültige Gasprüfung und das gelbe Heft wird wohl von beiden als ausreichender Funktionsnachweis gewertet.

Hanibal95 am 14 Feb 2024 16:52:32

Ich danke euch allen für eure Erfahrungsberichte.
Ich werde berichten, was morgen beim persönlichen Gespräch rausgekommen ist.

Vorhin war ich kurz in einem Autohaus, wo ich viele Jahre meinen Dienstwagen hingebracht habe, wenn Inspektionen etc fällig waren. Daher kenne ich den dortigen Werkstattmeister ganz gut. Der hat auch etwas ungläubig mit dem Kopf geschüttelt. Die haben bei sich auch ein paar Wohnmobile da gehabt, da war die Aufbauheizung kein Thema. Außer es sollte gleichzeitig die G607 Prüfung gemacht werden.

Im Konsens erkenne ich, das es doch sehr unterschiedlich interpretiert und in der Praxis gehandhabt wird. Da blickt von denen (Prüfern) offenbar auch keiner mehr so richtig durch, da es soh unterschiedlich gehandhabt wird.

Hanibal95 am 14 Feb 2024 16:58:34

HalbvetteVenus hat geschrieben:Mir hat der TÜV ausdrücklich bestätigt, dass im Rahmen der HU auch Gas-Heizungen auf Funktion geprüft werden müssen (siehe mein Beitrag oben).


Welchen Sinn soll das aber ergeben, wenn wie in meinem Fall (so von meinem Werkstattmeister mündlich übermittelt) der nur anhand einer Hörprobe die Prüfung vornehmen will.

Also der Prüfer will so die Aussage, die Gasflasche aufdrehen, lauschen ob es zischt. Wenn nicht ist gut, wenn doch nicht gut.

Dann macht er das Zischen an der Heizung fest, weil Kühli und Herd gehen den ja nix an. Da Greif ich mir an den Kopf, was da Sinnhaft dran ist.

Auf jeden Fall Versuche ich morgen dabei zu sein und dessen Finger fassen das Bedienpanel nicht an. Er kann es sich gern von mir vorführen lassen. Aber selbst dran rumtatschen ist nicht.

mv4 am 14 Feb 2024 17:08:38

ManfredK hat geschrieben:
Die HU-Richtline unterscheidet nicht nach dem Betriebsstoff sondern nur, das im fraglichen Prüfpunkt das Heizsystem nicht mit dem Motorkühlsystem verbunden ist.


Auch das ist falsch...es geht um die Brennkammer bei Diesel Zusatzheizungen ...eine Diesel-Luftheizung wurde auch immer bei der HU mit begutachtet...nicht die >Funktion ...nur das Baujahr der Brennkammer.

mv4 am 14 Feb 2024 17:11:23

bei den neuen Anlagen mit EU Kennzeichen entfällt die Überprüfung durch den TÜV

"Eine TÜV-Prüfung ist nicht mehr erforderlich, da jetzt in jedem Lieferumfang ein Faltblatt „EG-Typgenehmigung“ enthalten ist. Nach fachgerechtem Einbau und der Anbringung des Typgenehmigungszeichens auf dem Typschild ist dieses Blatt abzustempeln und zu unterzeichnen. Die ausgefüllte EG-Typgenehmigung ist dem Kunden auszuhändigen und im Fahrzeug mitzuführen. Diese Vorgehensweise ist nicht gültig bei Standheizungen ohne EG-Typkennzeichen."

mv4 am 14 Feb 2024 17:12:47

sollte natürlich EG Kennzeichen heißen....für die ganz schlauen hier ;D

ManfredK am 14 Feb 2024 17:23:31

Auszug einer älteren HU Richtline (aus 2017 - vor Wegfall G607)

Prüfpunkt 6.6 Anlage 8a StVZO --> --> Link

Abgeleitet daraus

Unbenannt.JPG

andwein am 14 Feb 2024 18:17:40

Hanibal95 hat geschrieben:....Also der Prüfer will so die Aussage, die Gasflasche aufdrehen, lauschen ob es zischt. Wenn nicht ist gut, wenn doch nicht gut..Dann macht er das Zischen an der Heizung fest, weil Kühli und Herd gehen den ja nix an. Da Greif ich mir an den Kopf, was da Sinnhaft dran ist.

Nein, nicht das Zischen der Heizung/Herd sondern das "klicken" und "nicht mehr Zischen" danach ist ein Zeichen dass die Flammsicherung funktioniert und abschaltet. Und das ist dann OK!
Gruß Andreas

andwein am 14 Feb 2024 18:21:32

ManfredK hat geschrieben:........."andwein"Die neu novellierte StVZO verweist jetzt ....
Hallo Andreas,
ich kenne bisher nur einen Referentenentwurf zu einer Novellierung der StVZO... wann wurde diese denn im Bundesrat verabschiedet, oder ist das ganze noch im Entwurfsstadium?

So gefragt hast du recht!!
Mein Zitat mit "neu novellierte StVZO" beinhaltet nur die zur Abstimmung vorgelegte Version. Diese könnte noch verändert werden oder gar nicht verabschiedet werden. Gesetzlich ist das erst wenn das verabschiedet und veröffentlicht ist.
Gruß Andreas

Hanibal95 am 14 Feb 2024 18:25:50

Weil wir noch unser Familienalltags Auto aus der Werkstatt holen müssten habe ich jetzt selbst mit dem Werkstattmeister gesprochen.
Da kam noch zur Aussage, dass wenn wir eine aktuelle G607 Plakette gehabt hätten, hatte er über die fehlende Gasflasche hinweg gesehen.
Das klingt nach abhängig machen von der G607 Prüfung.

34596

Hab Mal einen Screenshot der Mangelliste vom Hu Protokoll beigefügt.

Pechvogel am 14 Feb 2024 18:39:30

Hanibal95 hat geschrieben:...Da kam noch zur Aussage, dass wenn wir eine aktuelle G607 Plakette gehabt hätten, hatte er über die fehlende Gasflasche hinweg gesehen.
Das klingt nach abhängig machen von der G607 Prüfung...

NEIN, warum?
Wenn eine gültige Gasprüfung nach G607 vorgelegen hätte dann wäre die Heizung dabei ja geprüft und für i.O. befunden worden.
Wenn Du eine "frische" AU mitgebracht hättest dann hätte man auch darauf verzichten können die beim "TÜV" nochmal zu machen.
Ist ja alles nicht nur doppelte Arbeit sondern verursacht ja auch doppelte Kosten.



Grüße
Dirk

Hanibal95 am 14 Feb 2024 20:21:54

Die Vorlage einer gültigen G607 Bescheinigung ist aber kein Mangel, die ein Nichtbestehen der HU zur Folge hat. Aber genau darauf hat sich der Prüfer offenbar festgebissen.
Ich weiß nicht, welche doppelte Arbeit du meinst. In einigen der hier beschriebenen Posts geht auch hervor, das sich der Prüfer überhaupt nicht mit der Aufbauheizung befasst hat zur HU Prüfung. Somit ist es für mich ein willkurliches Verhalten, so nach dem Motto ich mach das schon immer so, das es ein bisschen falsch sein könnte ist mir egal.

Franky70 am 14 Feb 2024 20:39:11

Hanibal95 hat geschrieben: Somit ist es für mich ein willkurliches Verhalten, so nach dem Motto ich mach das schon immer so, das es ein bisschen falsch sein könnte ist mir egal.

Hallo,
du hast es scheinbar immer noch nicht begriffen, daß die G607 und der Untersuchungsumfang nach §29 Anl. VIII (HU) zwei unterschiedliche Dinge sind.
Das wäre so, als wenn du mit der Bescheinigung einer Werkstatt, dass die Bremsen in Ordnung sind, zur HU fährst und erwartest, daß der Prüfer die Bremsen (Wirkung, Zustand) nicht mehr prüft.

Pechvogel am 14 Feb 2024 21:07:56

Hanibal95 hat geschrieben:Die Vorlage einer gültigen G607 Bescheinigung ist aber kein Mangel, die ein Nichtbestehen der HU zur Folge hat. Aber genau darauf hat sich der Prüfer offenbar festgebissen…

NEIN, eben nicht!
Der Prüfer hat bei der HU festzustellen ob die Heizung „im geschlossenen Fahrgastraum“ funktioniert oder nicht.
Wenn Du vorher bei einer Gasprüfung gewesen wärst hätte ein anderer Prüfer festgestellt das die Heizung ordnungsgemäß funktioniert. Da hätte sich der HU-Prüfer drauf verlassen können.

Übrigens: wenn ich mit meinem Womo zur HU incl. Gasprüfung fahre dann müsste der Prüfer theoretisch die Heizung einmal im zuge der HU prüfen und einmal im Zuge der Gasprüfung. Das spart er sich auch: er prüft die einmal und geht davon aus dass sie 10 Minuten später immer noch funktioniert.

Und „JA“, nicht alle „TÜV“-Prüfer prüfen alles!
Ich habe schon „TÜV“-Berichte gesehen da stand als leichter Mangel „Scheibenwischer ziehen Schlieren“.
Oder ich kenne einen Prüfer der Dekra der guckt sich jeden Sicherheitsgurt an, zieht ihn kompl. aus und kontrolliert bei jedem Gurt den Fangmechanismus.
Die Prüfer beim TÜV-Nord in Witten lassen sich den Verbandskasten zeigen und achten u.a. auf das Ablaufdatum.


Dafür wurde an meinem Womo seit 5 Jahren die Einstellung der Scheinwerfer nicht kontrolliert. :nixweiss:

Merke: auch „TÜV“-Prüfer sind nur Menschen und auch die haben jeder sein Pläsierchen.



Grüße
Dirk

Hanibal95 am 14 Feb 2024 21:40:14

topolino666 hat geschrieben:...HU aus 01/24 (Bayern): ... NUR den Fahrzeugschlüssel (nicht den Aufbau, und damit auch keinen Zugang zum Gaskasten) ....
HU ohne Probleme erhalten. Ich habe keine Gasplakette am Fahrzeug. Gelbes Heft nicht zugänglich. Die Gasprüfung ist immer noch ausgesetzt, also brauchen sie da auch nix prüfen ;-)


Vergleichbar mit dem nicht Vorhandensein der Flasche.

Dein Ergebnis Bestanden, obwohl Heizung im Aufbau nicht getestet werden konnte

Mein Ergebnis, nicht bestanden, weil Heizung im Aufbau auch nicht getestet werden konnte.

Klarer kann die unterschiedliche Bewertung bzw. Sichtweise nicht sein.

Hanibal95 am 15 Feb 2024 16:04:22

Kurzes Update, neue Plakette für die HU ist jetzt dran.

Ein klärendes, evtl. Informativ wertvolles Gespräch mit dem Prüfer war nicht möglich.

HalbvetteVenus am 15 Feb 2024 16:14:36

Vielen Dank für die abschließende Info! :top:

Pechvogel am 15 Feb 2024 18:21:24

Hanibal95 hat geschrieben:Kurzes Update, neue Plakette für die HU ist jetzt dran.

Ein klärendes, evtl. Informativ wertvolles Gespräch mit dem Prüfer war nicht möglich.

Wie hast Du denn dann die Plakette bekommen? :gruebel:



Grüße
Dirk

Hanibal95 am 15 Feb 2024 19:50:31

Indem der Prüfer seinen Wunsch nach einer Gasflasche erfüllt bekommen hat.

Aber wie gesagt, seine Angabe gegenüber dem Werkstattmeister war die, wäre unsere Gasprüfung aktuell gewesen (die ich ja auf jeden Fall machen lasse, aber leider konnte mein Verwandter nicht, der ist Truma Techniker im Außendienst), wäre es auch ohne Flasche gegangen, dann hätte er die Funktionsfähigkeit anhand der Gasprüfung akzeptiert. So wollte er selber spielen.

Nur glaube ich dessen Aussage nicht, da er vor zwei Jahren die Flasche leerlaufen ließ, weil er die Heizung nicht ausgemacht hatte und damals war die Gasprüfung aktuell gültig.
Wir hatten in der Werkstatt auf Winterräder rüsten lassen und die Sensoren für die Reifendruckkontrolle waren noch nicht da. Dadurch stand der Dicke noch ein paar Tage länger in der Werkstatt. Der von der Werkstatt muss ja nicht davon ausgehen, dass der Prüfer die Heizung anlässt bzw den Timer einschaltet.
Daher bin ich eben über diese spezielle Person von Prüfer so verärgert.

Franky70 am 15 Feb 2024 19:56:12

Hanibal95 hat geschrieben:Daher bin ich eben über diese spezielle Person von Prüfer so verärgert.

Wer noch nie einen Fehler begangen hat, werfe den ersten Stein (oder so ähnlich).

Pechvogel am 15 Feb 2024 20:51:16

Franky70 hat geschrieben:Wer noch nie einen Fehler begangen hat, werfe den ersten Stein (oder so ähnlich).

:gruebel: Ich verstehe immer noch nicht welchen Fehler der Prüfer gemacht haben soll. :gruebel:
Das er sich an seine Vorschrift gehalten hat die Heizung prüfen zu müssen?
Das er beim letzten Mal eine Ausnahme gemacht hatte weil ein „Kollege“ die Heizung schon geprüft hat?


Grüße
Dirk

mowgli am 15 Feb 2024 21:11:39

Wie kann die Flasche leerlaufen, wenn die Geräte funktionieren und dann zumachen?

Franky70 am 15 Feb 2024 22:57:57

Pechvogel hat geschrieben: :gruebel: Ich verstehe immer noch nicht welchen Fehler der Prüfer gemacht haben soll. :gruebel:
Das er sich an seine Vorschrift gehalten hat die Heizung prüfen zu müssen?
Das er beim letzten Mal eine Ausnahme gemacht hatte weil ein „Kollege“ die Heizung schon geprüft hat?


Grüße
Dirk

Laut "Hanibal95" soll er die Heizung nicht wieder aus gemacht haben (siehe seinen letzten Beitrag).

Pechvogel am 15 Feb 2024 23:25:57

Franky70 hat geschrieben:Laut "Hanibal95" soll er die Heizung nicht wieder aus gemacht haben...

Ah, ok, ja das hätte eigentlich nicht passieren dürfen.

Hanibal95 hat geschrieben:…Der von der Werkstatt muss ja nicht davon ausgehen, dass der Prüfer die Heizung anlässt bzw den Timer einschaltet...

Allerdings sollten Werkstätten, die auch „TÜV“-Vorführungen machen, wissen das dafür auch die Heizung eingeschaltet werden muss.
Bzw wenn man ein Kundenfahrzeug auf dem Hof abstellt dann prüft man den ein oder anderen Punkt ( Licht aus? alle Türen abgeschlossen,… ).
So gaaanz ohne Schuld sehe ich die Werkstatt da auch nicht… :gruebel:

Aber wat sacht der Engländer: „Shit happens!“



Grüße
Dirk

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