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Wohnmobilparkverbot auf Parkplatz 1, 2


rolandderaeltere am 13 Feb 2024 00:50:53

Hallo,

angeregt durch die letzte Wohnmobilparkeninderstadtdiskussion hier eine Parksituation die uns alle angeht:

IMG_20240212_165705.jpg


Hier dürfen nur PKW parken!

Ich vermute, dass diese Tatsache sehr oft nicht bekannt ist, aber der Bussgeldkatalog sagt:

--> Link

Dort heisst es:
Befindet sich auf einem Parkplatz das Zusatz‌zeichen 1010-58, ist dieser ausschließlich Autofahrern vorbehalten. Das Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz zieht ein Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich. Behindern Sie dabei jemanden, steigt es auf 15 Euro. Sollten Sie länger als drei Stunden Ihr Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz abstellen, müssen Sie 20 Euro zahlen, bei einer zusätzlichen Behin‌derung kommen 30 Euro auf Sie zu.

Wenn das bisher doch schon jedem Wohnmobilisten hier bewusst sein sollte, bewege ich mich offensichtlich in einer Gesellschaft bewusster Übertreter!
Ich bin jedes Mal dankbar, wenn ich bei solch einem Zusatzschild unbehelligt parken/übernachten durfte...

und grüße wieder einmal aus Niederbayern

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PittiC am 13 Feb 2024 01:25:25

Ist doch nichts neuesund sollte bekannt sein.
Hab schon vor etlichen Jahren dafür ein Knöllchen erhalten, war mir des Risikos bewusst.

mv4 am 13 Feb 2024 07:48:54

Dachte immer das man das bei der Führerscheinprüfung lernt...

Auch das erkennen und deuten von Verkehrs Schildern und ihren Zusatzschildern

achso rechtzeitiges Blinken und gegenseitige Rücksichtnahme lernte man da auch mal...

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battman am 13 Feb 2024 08:29:12

Hat da jemand Winterdepri ?
Verstehe den Sinn dieses Threads nicht.

Gast am 13 Feb 2024 08:31:04

Also 20,- kostet ab und zu auch mal ein teurer Stellplatz :lol:

Aber wenn dort PKWs parken dürfen, dann kann ich da mein 7,2t-Womo auch parken. Habe es jetzt schriftlich, dass das ein PKW ist. Im Strafzettel, den ich vor 3 Tagen wegen 10km/h zu schnell bekam , steht drin, dass ich das mit dem PKW mit Kennzeichen XYZ begangen hatte :mrgreen: .

Gruß Axel

chrisc4 am 13 Feb 2024 08:41:01

Ich finde das nicht in Ordnung!
Da muss man sich nicht wundern, über den inzwischen schlechten Ruf der Wohnmobilfahrer :|

Wer sich auf einen Parkplatz das Zusatz‌zeichen 1010-5 stellt, der darf sich auch nicht beschweren wenn auf einem Wohnmobilstellplatz PKW's parken!

Gast am 13 Feb 2024 08:51:29

chrisc4 hat geschrieben:Ich finde das nicht in Ordnung! Da muss man sich nicht wundern, über den inzwischen schlechten Ruf der Wohnmobilfahrer :| ...


Wenn Du mich gemeint hast: Natürlich ist das nicht ok, hätte wohl dazu schreiben sollen, dass der Beitrag ironisch gemeint ist. Ich dachte, die Smilies reichen.

Gruß Axel

supcamper am 13 Feb 2024 09:22:52

Trikeflieger hat geschrieben: Im Strafzettel, den ich vor 3 Tagen wegen 10km/h zu schnell bekam , steht drin, dass ich das mit dem PKW mit Kennzeichen XYZ begangen hatte :mrgreen: .

Berichte mal, wie sich die Argumentation mit dem OW-Bescheid bewährt.
Ich gebe Deiner Begründung wenig Chancen.
Auch ein interessanter Text dazu:
--> Link

Gast am 13 Feb 2024 09:44:36

supcamper hat geschrieben:Berichte mal, wie sich die Argumentation mit dem OW-Bescheid bewährt.


Wenn es dazu mal kommen wird, gebe ich gerne die Erfahrung weiter.

Und wie bereits mehrfach schon geschrieben: Ich zeige bei einer Kontrolle gerne meinen Fahrzeugschein vor, in dem unter Punkt 5 genau das drin steht, was bei all meinen Autos auch drin steht: "Fahrzeug zur Personenbeförderung". Wenn das KBA irgendwann mal einen Fehler bei der Einstufung von Wohnmobilen gemacht hat, dann kann das nicht mein Problem sein. Früher waren Wohnmobile "Sonder-KFZ", somit für mich klar ein Fahrzeug mit "Zweckbestimmung", wie es immer so schön heißt. Jetzt ist es aber ein "Fahrzeug zur Personenbeförderung" und somit ein Fahrzeug zum Zweck der Personenbeförderung. Da können dann auch einige Politiker gerne anderer Meinung sein, fest steht, dass mein Wohnmobil zur Personenbeförderung zugelassen wurde und von mir natürlich auch zu diesem Zweck eingesetzt wird :ja:

Gruß Axel

redrider am 13 Feb 2024 09:46:19

Bei uns hier in der Nähe sind mehrere solcher Parkplätze, wo eigentlich nur PKWs parken dürfen.
Dort stehen täglich dutzende LKWs oder auch nur deren Anhänger rum.
Habe noch nie mitbekommen, daß dort Knöllchen verteilt wurden.

Grüße aus Köln
Gernot

spinnerei am 13 Feb 2024 09:58:28

... hmm, dies bedeuted doch auch, dass die vielen Campingbusse (VW-Busse u.ä.) dort auch nicht parken dürfen.

Pechvogel am 13 Feb 2024 10:04:57

Trikeflieger hat geschrieben:...Jetzt ist es aber ein "Fahrzeug zur Personenbeförderung" und somit ein Fahrzeug zum Zweck der Personenbeförderung. Da können dann auch einige Politiker gerne anderer Meinung sein, fest steht, dass mein Wohnmobil zur Personenbeförderung zugelassen wurde und von mir natürlich auch zu diesem Zweck eingesetzt wird :ja:

Aber ein Bus, und ich meine jetzt keinen Camping-Bus sondern Busse zum ( gewerblichen ) Personentransport, bis 8 Sitzplätze und bis 5 Tonnen zählen auch zur Klasse M1. :gruebel:
Dürfen die dann auch da parken?



Grüße
Dirk

hampshire am 13 Feb 2024 10:31:35

Danke für den Hinweis, mir war das bereits bekannt.
Unser Kasten ist als Wohnmobil eingetragen wir dürfen dort nicht parken.
In manchen Gegenden findet man kaum Wanderparkplätze ohne dieses Schild. Dann parke ich in seltenen Fällen trotzdem dort und schreibe auf einen Zettel: "Sind nur zum Hundespaziergang da." Dieser Zettel hat natürlich keinerlei juristische Relevanz und schützt auch nicht vor Strafe. Dem sich für den Falschparker interessierenden Mitbürger gibt es einen Hinweis darauf, dass dort nicht wild gewohnt wird und die Aufregung nicht eskalieren muss.
Die fällige Strafe zahle ich natürlich ohne Widerspruch wenn sie erhoben wird.

palstek am 13 Feb 2024 10:58:32

Das Problem bei diesem Zusatzschild ist, das es zwar "Nur für PKW" bedeutet, in nicht wenigen Fällen aber eigentlich "Nicht für LKW" gemeint ist. Bestes Beispiel sind viele Autobahnparkplätze, auf denen wir strenggenommen nicht parken dürften, weil es dort nur Bereiche gibt, die entweder nur für PKW oder nur für LKW ausgeschildert sind. In den letzten Jahren wird dort nach und nach das Womo-Schild nachgerüstet. Auch in Kommunen wird das Zeichen gerne verwendet, um LKW von Parkplätzen fernzuhalten, die diese vom Platzangebot her eigentlich befahren könnten.

hampshire am 13 Feb 2024 11:22:23

palstek hat geschrieben:Das Problem bei diesem Zusatzschild ist, das es zwar "Nur für PKW" bedeutet, in nicht wenigen Fällen aber eigentlich "Nicht für LKW" gemeint ist.

Es gibt Schilder, die LKW Verbot ausdrücken. Die werden in aller Regel genommen wenn es auch so gemeint ist.
Wer sich die Zeit nimmt hin und wieder in einen Ausschuss für Verkehr an seinem Wohnort teil zu nehmen, der erkennt die Dynamik der Entscheidungsfindung und das Spiel im Dreieck zwischen Gemeindeverwaltung, Gemeinderat und Bürgervertretung in den Ausschüssen.
Es ist übrigens sehr leicht dort Eingaben zu machen um Schilder ändern zu lassen. Es dauert etwas aber eine vernünftige Eingabe von interessierten Bürgern bezüglich eines Straßenschildes wird in aller Regel gut angenommen.

Luppo am 13 Feb 2024 11:28:41

Ich würde bei einem Knöllchen mit dem Ordnungsamt diskutieren.
Folgendes Urteil des AG Bottrop:

hampshire am 13 Feb 2024 11:30:47

Luppo hat geschrieben:Ich würde bei einem Knöllchen mit dem Ordnungsamt diskutieren.
Folgendes Urteil des AG Bottrop:

Nenn mich "dumm" aber wenn ich etwas falsch gemacht habe, stehe ich dafür gerade.

Luppo am 13 Feb 2024 11:42:49

hampshire hat geschrieben:...aber wenn ich etwas falsch gemacht habe, stehe ich dafür gerade.

Mache ich genau so.
Aber was hat das jetzt mit dem Urteil zu tun?

hampshire am 13 Feb 2024 11:54:39

Luppo hat geschrieben:Mache ich genau so.
Aber was hat das jetzt mit dem Urteil zu tun?

Ganz einfach: es gibt hier ein Urteil welches die Wirkung des Schildes Aufhebt und da ein Urteil, welches die Wirkug des Schildes bestätigt - z.b. [url]https://www.adac.de/news/uebernachten-auf-oeffentlichem-parkplatz-wohnmobil/#:~:text=Übernachten%20auf%20öffentlichem%20Parkplatz%20–%20Bußgeld%20für%20Wohnmobilfahrer,-09.07.2020%2C%2000&text=Wer%20in%20seinem%20Wohnmobil%20auf,entschied%20das%20Schleswig%2DHolsteinische%20Oberlandesgericht.[/url]. Ich kann mir natürlich ein Urteil meiner Wahl heraussuchen welches meine Position unterstützt und es darauf ankommen lassen oder ganz einfach mich einmal aufrichtig selbst fragen ob das was ich getan habe OK war oder nicht.

quax1968 am 13 Feb 2024 11:55:46

Luppo hat geschrieben:Ich würde bei einem Knöllchen mit dem Ordnungsamt diskutieren.
Folgendes Urteil des AG Bottrop:


Danke, sehr interessant

Luppo am 13 Feb 2024 13:33:23

hampshire hat geschrieben: Ich kann mir natürlich ein Urteil meiner Wahl heraussuchen welches meine Position unterstützt und es darauf ankommen lassen oder ganz einfach mich einmal aufrichtig selbst fragen ob das was ich getan habe OK war oder nicht.

Hier geht es um völlig unterschiedliche Sachverhalte.
Im ADAC-Beitrag geht es ums Übernachten auf einem Parkplatz im Naturschutzgebiet, im Urteil vom AG Bottrop um die Einordnung eines Wohnmobils beim normalen Parken.
Hinter ersterem Urteil stehe ich voll und ganz, ich übernachte ausschließlich auf SP oder CP und schädige nicht noch den Ruf der Camper weiter mit Freistehen. Beim Parken für ein paar Stunden auf einem normalen Parkplatz mit dem Zusatzschild würde ich selbstverständlich hinter der Entscheidung von Bottrop stehen.
Wir haben Gerichte, um Rechtssicherheit zu schaffen.

palstek am 13 Feb 2024 13:42:05

Luppo hat geschrieben:Hinter ersterem Urteil stehe ich voll und ganz, ich übernachte ausschließlich auf SP oder CP und schädige nicht noch den Ruf der Camper weiter mit Freistehen. Beim Parken für ein paar Stunden auf einem normalen Parkplatz mit dem Zusatzschild würde ich selbstverständlich hinter der Entscheidung von Bottrop stehen.


Das sehe ich ganz genauso, danke für den Link zu dem Urteil. Interessanter Zufall, dass das Gericht ebenfalls das Beispiel mit dem Autobahnparkplatz genannt hat, das ich ein paar Beiträge weiter oben verwendet habe.

supcamper am 13 Feb 2024 14:04:24

hampshire hat geschrieben:Ganz einfach: es gibt hier ein Urteil welches die Wirkung des Schildes Aufhebt und da ein Urteil, welches die Wirkug des Schildes bestätigt - z.b. … Ich kann mir natürlich ein Urteil meiner Wahl heraussuchen welches meine Position unterstützt …


Die beiden in diesen Urteilen behandelten Sachverhalte sind total unterschiedlich.
Das eine behandelt ein Parkverbot für „Nicht-PKW“ und das andere eine nicht erlaubte Sondernutzung (Übernachten).
Hier geht es um den Versuch, Regelklarheit herzustellen und nicht darum deren Nichteinhaltung zu rechtfertigen.

Der Fall vor dem OLG Schleswig, auf den der ADAC sich bezieht ist unstrittig, die erlaubte Ausnahme der Sondernutzung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist klar, wird nur allseits mißachtet.

Die Ausgangsfrage bezüglich des Parkens ist letztlich: erfasst das Zusatzschild 1010-58 (Seitenansicht eines PKWs) Wohmobile (Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung Aufbauart M1/SA) oder nicht.

Daher ist das Urteil des AG Bottrop sehr interessant.

--> Link
Hier wird eine gegenteilige Rechtsmeinung vertreten und auf die StVZO verwiesen.
Die StVO enthält nämlich leider keine Definition, was ein PKW eigentlich ist.

Ein Urteil würde ich jetzt als verbindlicher einschätzen als eine Rechtsmeinung einer Stadtverwaltung.

Vielleicht hat noch jemand weitere rechtlich belastbare Aussagen dazu, ob Wohnmobile Zusatzschild 1010-58 PKW erfasst sind oder nicht.

fschuen am 13 Feb 2024 14:58:39

Ist ganz eindeutig uneindeutig: --> Link

Für Wohnmobile gibt es ein eigenes Zusatzzeichen. Wenn die Verwaltung nicht will, dass Womos dort abgestellt werden, kann sie es damit eindeutig und rechtssicher ausdrücken. Daher parke ich auch auf diesen Plätzen.

Gruss Manfred

WomoToureu am 13 Feb 2024 15:15:37

palstek hat geschrieben:...weil es dort nur Bereiche gibt, die entweder nur für PKW oder nur für LKW ausgeschildert sind.

Ein LKW Verkehrsschild fällt mir gerade nicht ein, hast Du mal die Schildnummer oder Bild ?

WomoToureu am 13 Feb 2024 15:19:32

fschuen hat geschrieben:Wenn die Verwaltung nicht will, dass Womos dort abgestellt werden, kann sie es damit eindeutig und rechtssicher ausdrücken. Daher parke ich auch auf diesen Plätzen.

Wenn das PKW Zeichen nur PKW`s das Parken erlaubt ist das eindeutig.
Ein Wohnmobil ist kein PKW, wie zahlreiche höchstrichterliche Urteile entschieden haben.
Auch die Begründung das ein PKW mehr als 50 % der Nutzfläche für die Personen verwenden muss ist höchstrichterlich festgeschrieben worden.

launig am 13 Feb 2024 15:49:02

Wenn da ein Schild mit einem PKW steht, dann weiss ich dass ich nicht erwünscht bin und halte mich dran.
So einfach kann es sein, ganz ohne Richter und Gericht.

Leider halten sich manche für den Nabel der Welt und versuchen ihr Stück des Kuchens
auf Teufel komm raus zu vergrößern und finden sich dabei cool.
Und meinen stolz wie Hahnrei ihr Handeln sorgt für Rechtssicherheit.

Früher nannte man solch Verhalten einfach asozial oder parasitär.
.

supcamper am 13 Feb 2024 16:01:23

WomoToureu hat geschrieben:Ein Wohnmobil ist kein PKW, wie zahlreiche höchstrichterliche Urteile entschieden haben.
Auch die Begründung das ein PKW mehr als 50 % der Nutzfläche für die Personen verwenden muss ist höchstrichterlich festgeschrieben worden.

Kannst Du bitte die Quellen dafür nennen, das würde viele hier interessieren.
Vielen Dank!

Im Gegensatz zu einigen Diskussionsteilnehmern hier halte ich es nämlich gar nicht für sicher, dass es immer die Intention einer schilderaufstellenden Gemeinde oder Stadt ist mit der Verwendung des Zeichens 1010-58 PKW allen Fahrzeugen der Klasse M1 das Parken zu verbieten, wie es hier im beleidigenden Ton unterstellt wird.

conga am 13 Feb 2024 16:12:28

supcamper hat geschrieben:…., halte ich es nämlich gar nicht für sicher, dass es immer die Intention einer schilderaufstellenden Gemeinde oder Stadt ist mit der Verwendung des Zeichens 1010-58 PKW allen Fahrzeugen der Klasse M1 das Parken zu verbieten,….

Und Du erkundigst Dich bei der Gemeinde, bevor Du einen solchen Parkplatz nutzt?

supcamper am 13 Feb 2024 16:19:58

conga hat geschrieben:Und Du erkundigst Dich bei der Gemeinde, bevor Du einen solchen Parkplatz nutzt?

Nein, ich nutze diesen im Zweifel nicht.

Aber ich halte den Schluß, dass mit der Verwendung des Zusatzzeichens PKW das Parken für Wohnmobile verboten ist für nicht ausreichend begründet.
Die gesetzlichen Regelungen halte ich für unklar, was sich in dieser Diskussion widerspiegelt.
Und ich würde gerne wissen, wie es nun die Gerichtsbarkeit sieht.

Daher mein Interesse an den Quellen von richterlichen Entscheidungen und deren Begründungen.
Man kann dadurch lernen.

Gast am 13 Feb 2024 16:32:49

WomoToureu hat geschrieben:Ein Wohnmobil ist kein PKW, wie zahlreiche höchstrichterliche Urteile entschieden haben.


Wer? Wo? Wann?
Bitte Quellen für diese Behauptung nennen, dann ich habe in der letzten Zeit nur Urteile gelesen, wo man Wohnmobile als PKW eingestuft hat. Weiter oben ist ja auch eines davon.

Also, wo sind die zahlreichen höchstrichterlichen Urteile?

Gruß Axel

quax1968 am 13 Feb 2024 16:41:39

Ein schwieriges Thema. Bisher habe ich nie auf solchen Parkplätzen geparkt. Werde das aber wohl tun, wenn ich keinen nachvollziehbaren Grund sehe, warum ich mit meinem 6m Camper nicht parken darf. Also beispielsweise, wenn ich mehr Parkplätze vereinnahme, wenn ich andere Fahrzeuge beim Parken behindere... Im Zweifel zahle ich dann das Bussgeld.

Tinduck am 13 Feb 2024 16:45:14

Man sollte sich mal vom Begriff PKW lösen - sowohl bei der Definition der Verkehrszeichen als auch im Gesetz.

Zitat Wikipedia zum Thema EU-Fahrzeugklassen:

"Innerhalb der M-Klassen werden folgende Aufbauarten unterschieden.

Klassische Aufbauarten
AA Limousine
AB Schräghecklimousine
AC Kombilimousine
AD Coupé
AE Cabrio-Limousine
AF Mehrzweckfahrzeug
AG Pkw-Pick-up
Zweckbestimmte Aufbauarten
SA Wohnmobil
SB Beschussgeschützt
SC Krankenwagen
SD Leichenwagen
SG Sonstige
SH Rollstuhlgerecht"

Das, was wir als PKW bezeichnen, ist M1 A* und vielleicht noch SB, SG und SH. Aber auch Wohnmobile sind M1 SA und somit eine eigene Unterklasse, aber Bestandteil von M1.

Die Frage ist jetzt nur, ob ein M1 SA Fahrzeug ein PKW ist... Jetzt kann man sich fragen, sind Juristen plemplem? Klasse M1 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen, und Klasse M1 SA ist unzweifelhaft Bestandteil von M1. Würde irgend jemand anzweifeln, dass ein Beschuss-geschütztes Fahrzeug a la Audi A8 Bundeskanzlerversion oder ein Rollstuhl-gerechtes Fahrzeug ein PKW ist? Die haben auch eigene Sonderklassen. Warum ist dann ein Wohnmobil kein PKW? Warum dürfen die überholen und ein Wohnmobil nicht? Warum dürfen die auf den PKW-Parkplatz und ein Wohnmobil nicht?

Sinn macht das alles irgendwie nicht. Und das liegt am deutschen Festhalten am völlig überkommenen und nicht klar definierten PKW-Begriff.

bis denn,

Uwe

Jagstcamp-Widdern am 13 Feb 2024 17:06:41

die sollen die parkplätze halt auf 2,5 t beschränken.... :mrgreen:
ich würde nie auf die idee kommen, meinen maxikasten (legal) auf einen p mit zusatzschild "pkw" zu stellen. :eek:
für die prozeszhansel ist das nat. toll.....

vlt sollte ich mich gar nicht mehr aufregen, wenn bei uns jemand seinen pkw auf einen beschilderten und kostenpflichtigen Womo -sp stellt :!: :ja:

allesbleibtgut
hartmut

Milchschnitte am 13 Feb 2024 17:14:28

Ich fahre einen Kastenwagen als 2.-Fahrzeug. Wenn ich also damit zum Einkaufen fahre und auf einem Supermarktparkplatz parke, auf dem nur PKW erlaubt sind, bin ich asozial und parasitär??

Manchmal muss ich mich doch sehr über die deutsche Mentalität wundern….

Lg Kai

Gast am 13 Feb 2024 17:20:06

Tinduck hat geschrieben:.... Warum ist dann ein Wohnmobil kein PKW? Warum dürfen die überholen und ein Wohnmobil nicht? Warum dürfen die auf den PKW-Parkplatz und ein Wohnmobil nicht?
....


Ich habe mir neben dem Gerichtsurteil auch noch den §4 PBefG ausgedruckt und werde das im Womo mitführen. Im §4 sind die Kraftfahrzeuge eindeutig beschrieben und darauf beruft sich ja auch das Gerichtsurteil. Lastkraftwagen werden dort nämlich als KFZ zur Güterbeförderung bezeichnet. PKW sind dagegen KFZ zur Personenbeförderung, wie es auch im KFZ-Schein vieler Womos drin steht. Und dem folgt das Gericht. Krankenwagen sind dort als einziges Fahrzeug speziell definiert.

Gruß Axel

Kuhtreiber am 13 Feb 2024 17:25:19

Milchschnitte hat geschrieben:Ich fahre einen Kastenwagen als 2.-Fahrzeug. Wenn ich also damit zum Einkaufen fahre und auf einem Supermarktparkplatz parke, auf dem nur PKW erlaubt sind, bin ich asozial und parasitär??

Manchmal muss ich mich doch sehr über die deutsche Mentalität wundern….

Lg Kai


Über die Ausdrucksweise mancher Mitglieder hier wundere ich mich schon lange nicht mehr. Nur ihre Denkweise ist richtig, alle anderen sind falsch, böse oder sogar asozial. Straf sie mit Nichtbeachtung, mehr sind sie nicht wert.

launig am 13 Feb 2024 17:27:40

Liebe Milchschnitte, die Zusammenhänge und Örtlichkeiten sollte einem der
normale Menschenverstand eigentlich erklären.
Und eben da, bei der Kunst zu differenzieren, fehlt es heutzutage leider immer mehr.
Dafür glänzen manche durch eine pfiffige Spitzfindigkeit die einfache Sachverhalte
unnötig vernebeln.
.

launig am 13 Feb 2024 17:33:22

Und lieber Kuh-Treibender,
Ich habe ein Verhalten bewertet, keine Personen.
Soziales Verhalten ist sich den Regeln einer Gemeinschaft einzufügen.
Das Gegenteil lautet wie?

Ich hoffe dass sich über meine Ausdrucksweise nur Menschen angesprochen fühlen
die in dem berühmten gläsernen Haus wohnen.
.

wolfherm am 13 Feb 2024 17:35:12

Jetzt machen wir mal einige Stunden Pause. Dann können sich die Gemüter beruhigen und auch an der Ausdrucksweise kann gearbeitet werden.

palstek am 15 Feb 2024 13:42:15

WomoToureu hat geschrieben:Ein LKW Verkehrsschild fällt mir gerade nicht ein, hast Du mal die Schildnummer oder Bild ?

Sorry, ich weiß ehrlich nicht, was du mit dieser Frage bezweckst, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass du das Schild nicht kennst.

Ich bin in Google Streetview zum ersten Autobahnparkplatz geflogen, der mir eingefallen ist, und habe folgende Situation vorgefunden. Was würden die Kollegen hier mit einem 3,5-t-Womo tun, für die die PKW-Beschilderung angeblich eindeutig, ja sogar höchstrichterlich geklärt ist, die oben beteuert haben, sie würden auf jeden Fall dort nicht parken, und die andere, die Zweifel hegen, nicht gerade freundlich titulieren?

1.jpg

Originalbild: --> Link

Tinduck am 15 Feb 2024 14:01:40

Die dürfen da nicht parken.

Wir sind fein raus - über 3,5 T, also rüber zu den LKW.

Es gibt sogar Autobahnparkplätze, die vor dem PKW-Teil 3-m-Idiotenbalken haben...

bis denn,

Uwe

Jobelix am 15 Feb 2024 14:15:25

gutes Beispielbild- auf dem PKW Parkplatz "parkt" ein Wohnmobil -unerhört! :lol:

rkopka am 15 Feb 2024 14:22:47

Tinduck hat geschrieben:Es gibt sogar Autobahnparkplätze, die vor dem PKW-Teil 3-m-Idiotenbalken haben...

Die hängen anscheinend höher :oops: . Ich bin da mal reingefahren (3,14m) ohne was zu merken. Ich hab einfach nicht erwartet, da einen Balken auf einem Autobahnparkplatz zu finden, der sonst nur einen Bereich für LKW hat. Die mit Schildern für Wohnmobile sind noch verdammt selten. Nicht daß sich dann in der Praxis jemand dran hält. Man sieht fast mehr "falsche" Fahrzeuge in den jeweiligen Bereichen als "richtige".

RK

fschuen am 15 Feb 2024 14:29:33

Ob da ein Womo parkt, weiss man nicht - vielleicht hält es nur für den Fahrerwechsel, und das ist auch im rechten Teil für 40-Tonner erlaubt.

Und eh jemand meint, Womos dürften dort halt nicht parken: Grenzübergänge wie in Basel sind genauso eingeteilt.

Dass mein Womo ein Pkw ist, steht sogar in den Papieren. Man kann gerne Regularien übererfüllen, weil man zu wissen glaubt, wie etwas "gemeint" ist. Das ist dann aber eine persönliche Entscheidung. 3,5-Tonner Womos dürfen dort parken.

Gruss Manfred

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