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Gewichtskontrolle Autobahn ab 2,8 t Knaus Sky Wave


HundH am 18 Feb 2024 09:37:08

Hallo,
auf der Autobahn in Deutschland und Österreich gibt es immer mehr Stationen,bei denen Fahrzeuge ab (z.B.) 2,8 t zur Gewichtskontrolle ausgeleitet werden. Meine Frage ist , ob dies nur für LKW gilt oder auch für Wohnmobile ?? Danke !
Gruß H und H

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Rotti am 18 Feb 2024 09:44:06

HundH hat geschrieben:Hallo,
auf der Autobahn in Deutschland und Österreich gibt es immer mehr Stationen,bei denen Fahrzeuge ab (z.B.) 2,8 t zur Gewichtskontrolle ausgeleitet werden. Meine Frage ist , ob dies nur für LKW gilt oder auch für Wohnmobile ?? Danke !
Gruß H und H


Für Österreich gilt folgendes:
Anzeige 2,8to - alle Fahrzeuge ab diesem Gewicht müssen abfahren in die Kontrollstelle
Anzeig 2,8to mit LKW Zeichen - nur LLkw müssen abfahren in die Kontrollstelle

babenhausen am 18 Feb 2024 09:48:46

HundH hat geschrieben:Hallo,
auf der Autobahn in Deutschland und Österreich gibt es immer mehr Stationen,bei denen Fahrzeuge ab (z.B.) 2,8 t zur Gewichtskontrolle ausgeleitet werden. Meine Frage ist , ob dies nur für LKW gilt oder auch für Wohnmobile ?? Danke !
Gruß H und H


Auch Wohnmobile sind Fahrzeuge über 2,8 To

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Pechvogel am 18 Feb 2024 10:21:19

Kommt auch immer drauf an was schwerpunktmäßig kontrolliert werden soll:
gerade zur Ferienzeit werden manchmal auch NUR Womos und WoWa-Gespanne rausgezogen und kontrolliert.



Grüße
Dirk

teaage am 18 Feb 2024 10:33:11

Moin,

wenn in Deutschland mit den runden rot umrandeten LKW ausgeleitet wird, musst du mit über 3,5 t als WoMo mit raus. Wird mit dem Schild Tonage ausgeleitet, musst du raus, wenn du oberhalb der angegebenen Tonnen (bzw. kg) bist. Von einer explizierten Ausleitung 2,8 t. habe ich aber noch nie gehört?????????????

wenn in anderen Staaten mit den runden rot umrandeten LKW ausgeleitet wird, musst du mit über 3,5 t als WoMo NICHT mit raus.
Der Rest ist wie in D.

(TH)omas

pwglobe am 18 Feb 2024 10:58:39

In Deutschland sind die Kontrollen zu 99% durch das BAG oder jetzt neu BALM ( Bundesamt für Logistik und Mobilität) hier wird nur der Güterverkehr kontrolliert.
Gewichtskontrollen durch die Polizei finden nur sporadisch meist in der Reisezeit statt, ausser es besteht ein begründeter Verdacht dann wird man allerdings heraus gewunken.
Meine Erfahrung bei einer Kontrolle durch die Polizei in der Nähe von Offenburg ist, dass es da hauptsächlich um die Klasse bis 3,5t geht, da bei diesen Fahrzeugen die Wahrscheinlichkeit einer Überladung sehr groß ist.
Hier nochmal ein Link wie das BALM kontrolliert, die Polizei kann das BALM um Unterstützung bei der Wiegekontrolle einbeziehen, Stichwort Weight in Motion.

--> Link

Ahorne7500 am 18 Feb 2024 11:04:17

HundH hat geschrieben:bei denen Fahrzeuge ab (z.B.) 2,8 t

Hallo,

Ich denke, du hast Deine Frage schon selbst beantwortet...
(Fahrzeuge, nicht Flugzeuge)
.

shoe1 am 18 Feb 2024 11:57:51

Rotti hat geschrieben:
Für Österreich gilt folgendes:
Anzeige 2,8to - alle Fahrzeuge ab diesem Gewicht müssen abfahren in die Kontrollstelle
Anzeige 2,8to mit LKW Zeichen - nur LLkw müssen abfahren in die Kontrollstelle


Einfach und völlig richtig von Rotti erklärt: Ich wohne ebenfalls an der A10 Tauernautobahn in Kuchl, an der sich auch eine Kontrollstelle befindet. Wenn ein LKW-Zeichen mit einer 2,8 to Beschränkung angezeigt wird, braucht man als Wohnmobil in Österreich nicht in die Kontrollstelle ausfahren und kann auf der Autobahn ohne Sorgen weiterfahren ...

LG Rupert

basste315 am 18 Feb 2024 14:21:48

shoe1 hat geschrieben:Für Österreich gilt folgendes:
Wenn ein LKW-Zeichen mit einer 2,8 to Beschränkung angezeigt wird, braucht man als Wohnmobil in Österreich nicht in die Kontrollstelle ausfahren und kann auf der Autobahn ohne Sorgen weiterfahren ...LG Rupert

So ist es - ich wurde mit dem Wohnmobil vom Polizisten verärgert weitergewunken: "Was wollen Sie, Sie sitzen doch nicht in einem LKW".

LKW 2 t.jpg

Hier allerdings Fahrverbot für LKW über 2t

Helmut

dietmardd am 18 Feb 2024 18:18:51

Nach unseren bescheidenen Erfahrungen wurden in der Vergangenheit Womos vor allem in Österreich und der Schweiz gewogen. Für Übergewicht gab es drakonische Strafen, z.B. 10 EURO pro kg und man durfte erst weiter fahren, wenn man alles Übergewicht in den Müll entsorgt hat. Diese Strafen waren allerdings vor Corona und können inzwischen erhöht worden sein.
Nach Gerüchten, keine eigenen Erfahrungen, sollen in F an den Mautstellen zunehmend automatische Waagen eingebaut werden.

Die von manchen als Wegelagerei empfundenen Wägungen sind ein lukratives Geschäft und es ist zu erwarten, dass in Zukunft weitere Länder diese Einnahmemöglichkeiten erschließen.

babenhausen am 18 Feb 2024 18:23:27

dietmardd hat geschrieben:Die von manchen als Wegelagerei empfundenen Wägungen sind ein lukratives Geschäft und es ist zu erwarten, dass in Zukunft weitere Länder diese Einnahmemöglichkeiten erschließen.


Polemischer geht es kaum.
Überladung ist kein Kavaliersdelikt sondern kann zu schweren Unfällen mit schwersten Personenschäden führen.

uli644 am 18 Feb 2024 18:27:17

dietmardd hat geschrieben:Die von manchen als Wegelagerei empfundenen Wägungen sind ein lukratives Geschäft und es ist zu erwarten, dass in Zukunft weitere Länder diese Einnahmemöglichkeiten erschließen.


Da ist, mit Verlaub, nix Wegelagerei.

Vorschriften machen nur Sinn, wenn sie kontrolliert werden. Gilt für Gewicht genauso wie für Geschwindigkeit etc.
Von daher nicht nörgeln wenn mehr kontrolliert wird, einfach an die Vorschriften halten. Dann ist da auch nix lukrativ.

Franky70 am 19 Feb 2024 00:01:53

Zu den letzten 2 Beträgen kann ich nur sagen "Daumen hoch"!!!

rolandderaeltere am 19 Feb 2024 00:08:54

babenhausen hat geschrieben:Auch Wohnmobile sind Fahrzeuge über 2,8 To


Hallo babenhausen, hallo alle,

nicht immer. Die universelleren Reisemobile können es auch gut unter 2,8 zgG :oops: !
Ein normales VW T3 Wohnmobil hat ca. 2340 kg zulässiges Gesamtgewicht!
Mein Syncro, mit Wohnmobilzulassung, ist aufgelastet und darf maximal 2800 Kg wiegen.

Überladung ist überall möglich :) meint,
wieder einmal aus Niederbayern grüßend

WomoToureu am 19 Feb 2024 01:35:40

dietmardd hat geschrieben:Nach Gerüchten, keine eigenen Erfahrungen, sollen in F an den Mautstellen zunehmend automatische Waagen eingebaut werden..

Kann ich mir absolut nicht vorstellen.

Mein letzter Wissenstand ist, dass alle Mautstellen weg sollen, Maut wird in Zukunft ausschließlich elektronisch erhoben.
Beispiel wie es jetzt auf der A 79 ist --> Link
Mautstellen gibt es da absolut keine, alle Kennzeichen werden erfasst und die Maut elektronisch abgerechnet.

Logischerweise wenn es keine Mautstellen gibt, gibt es dort auch keien Waagen. Wir haben allerdings in Frankreich mobile Wiegestellen gesehen.

Stocki333 am 19 Feb 2024 09:25:41

Hallo zusammen.
Wiegestellen die in die Fahrbahn eingelassen sind sind normalweise Achswagen. Die sind zumindest in Österreich bei jeder Kontrollstelle verbaut. In der Anfahrtspur. Sind allerdings ungenau. Und sind nicht Bezahlfähig. Wenn du darüber fährst und wirst in die Prüfbox das Ungefähre Gewicht angezeigt. Meistens sitzt dort ein Beamter, der dann die Ampel schaltet.
Entweder darst du ohne Kontrolle weiterfahren, oder du mußt auf die Kontrollspur fahren. Und dort erst stehst du auf einer Waage die geicht ist. Wenn auch meistens als Komplettgewicht. Ausser es ist eine geteilte Waage. Dann kann er auch die Achsen, bei einem Solofzg, getrennt wiegen. Und nur diese Waage ist geeicht und damit eine gültige Wiegung.
Die Achswaage in der Zufahrtsstrasse dient nur zur Vorselektion der Fzg.welche man kontrollieren will. So haben sie mal schon die erste sichere Einnahmequelle gefunden.
Franz

rkopka am 19 Feb 2024 10:47:07

dietmardd hat geschrieben:Für Übergewicht gab es drakonische Strafen, z.B. 10 EURO pro kg und man durfte erst weiter fahren, wenn man alles Übergewicht in den Müll entsorgt hat.

Die Aussage kam schon mal wo und ist durch nichts zu belegen (für A). Es gibt keine Strafe pro kg. Die absoluten Werte sind auch lang nicht so hoch, wie nach der "Formel". Sie sind aber deutlich höher als in D, wo das ganze eher als Gebühr angesehen wird, weil es so billig ist. Außerdem gibt es nur eine Toleranz im Rahmen der Waagengenauigkeit. Soweit ich es in Erinnerung habe: Strafe ab 0% drüber (abzgl. Toleranz), keine Weiterfahrt ab 2%. In Skandinavien allerdings gibt es teils proportionale Strafen. N: €35/100kg

Übergewicht muß raus aus dem Womo. Wo du es hin tust, ist dir überlassen. Wenn man keine andere Lösung hat oder will, dann kann das auch der Müll sein, was aber u.U. auch nicht erlaubt ist :-). Die Mülleimer auf den Plätzen sind nur für normalen "Reisemüll" erlaubt.

RK

fomo am 19 Feb 2024 11:02:52

teaage hat geschrieben:wenn in anderen Staaten mit den runden rot umrandeten LKW ausgeleitet wird, musst du mit über 3,5 t als WoMo NICHT mit raus.

Wie soll das mit dem Schild (Zeichen 253, 262) gehen?
Wenn am Straßenrand dieses rot umrandete Schild stehen würde, wäre doch gerade diese Ausleitung für diese Fahrzeuge gesperrt. Also ein Verbot an dieser Stelle abzufahren.

basste315 am 19 Feb 2024 12:07:57

fomo hat geschrieben:Wie soll das mit dem Schild (Zeichen 253, 262) gehen?
Wenn am Straßenrand dieses rot umrandete Schild stehen würde, wäre doch gerade diese Ausleitung für diese Fahrzeuge gesperrt. Also ein Verbot an dieser Stelle abzufahren.

So machen es die schlauen Ösis :idea:

Überkopfanzeige.jpg

Helmut ;D

Stocki333 am 19 Feb 2024 12:55:13

rkopka hat geschrieben:Die Aussage kam schon mal wo und ist durch nichts zu belegen (für A). Es gibt keine Strafe pro kg.

Das ist so nicht richtig in A.
Wenn sie dich, die selbe BH, innerhalb eines Jahres 2 mal erwischen. werden die Euro pro Kilo um das doppelte erhöht.
Wenn du eine Anzeige bekommst. Sonst ist es ja nur eine Anonymverfügung. Und als Ausländer, wenn du eine Anzeige bekommen solltest. Ist es immer eine Kaution auf das zu erwartende Busgeld. Und in D ist es das selbe. Und die schauen in der schönen Stadt Flensburg nach ob du nicht schon einen Punkt hast wegen Übergewicht. Den auch Ausländer werden dort gespeichert. In Frankreich ist es ähnlich. mit der Kaution. Allerdings versuchen alle diese Länder bei Womos, das du leichter wirst und weiterfahren kannst.Mit geringen finanziellen Verlust.
Beim 3ten x wieder um das Doppelte der vorherigen Strafe. Und der Preis ist immer von der BH abhängig. Und es gibt in Österreich viele BHs.
Franz

basste315 am 19 Feb 2024 13:19:43

dietmardd hat geschrieben:Nach unseren bescheidenen Erfahrungen

Die sind hinsichtlich vieler deiner Beiträge leider offensichtlich - z.B. zu diesem Thema

Leider lieber Dietmar, denn ich habe auch schon wertvolle Beiträge von dir gesehen :nixweiss:

Helmut

fomo am 19 Feb 2024 13:27:59

basste315 hat geschrieben:So machen es die schlauen Ösis :idea:

Helmut ;D

Kann es sein, dass der Bildinhalt nur für Insider sichtbar ist?

basste315 am 19 Feb 2024 13:33:24

fomo hat geschrieben:Kann es sein, dass der Bildinhalt nur für Insider sichtbar ist?

Lt. Anzeige bisher (19.2.2024/12:30) 50x betrachtet - müssen 50 Insider gewesen sein :wink:

Helmut

supcamper am 19 Feb 2024 13:49:14

Auflösung so schlecht, dass man nichts erkennen kann.
Vergrößerung auch nicht möglich.
Irgendwie falsch eingefügt.

JuergenBerkemeier am 19 Feb 2024 13:55:52

supcamper hat geschrieben:Auflösung so schlecht, dass man nichts erkennen kann.
Vergrößerung auch nicht möglich.
Irgendwie falsch eingefügt.


bei meinem IPhone auch.

rkopka am 19 Feb 2024 13:57:10

rkopka hat geschrieben:Die Aussage kam schon mal wo und ist durch nichts zu belegen (für A). Es gibt keine Strafe pro kg.
Stocki333 hat geschrieben:Das ist so nicht richtig in A.
Wenn sie dich, die selbe BH, innerhalb eines Jahres 2 mal erwischen. werden die Euro pro Kilo um das doppelte erhöht.
...
Und der Preis ist immer von der BH abhängig. Und es gibt in Österreich viele BHs.

Stimmt, es gibt keine einheitlichen Strafenkatalog. Es gibt nur min. oder max. Strafen und die können ansteigen bei Wiederholung.
Das Gesetz sagt nichts über einen Wert / kg oder sonst einen fixen Wert. In Urteilen geht es eher um die Prozente und die Gefahrenlage. Das Maximum sind €5000.
Z.B. konnte ein LKW Fahrer bei 2,8% Überladung die Strafe von €70 auf €50 herabsetzen lassen durch Einspruch. Auf ein 3,5t Womo umgerechnet wären das 100kg. Kann natürlich sein, daß es anderswo strenger gesehen wird. Allerdings ist das weit unter dem sonderbaren Wert von €10/kg. Mit diesem (nicht juristisch belegten) Zahlenbeispiel wären es €0,50/kg, die aber nicht so gerechnet werden.

RK

basste315 am 19 Feb 2024 15:15:54

fomo hat geschrieben:Kann es sein, dass der Bildinhalt nur für Insider sichtbar ist?
supcamper hat geschrieben:Auflösung so schlecht, dass man nichts erkennen kann.
JuergenBerkemeier hat geschrieben:bei meinem IPhone auch.

2. Versuch, Euch eine Überkopfanzeige auf der österreichischen Autobahn zu zeigen. :mrgreen:

Achtung - wer genau schaut - hier auf dem Bild ist eine 60 kmh Geschwindigkeitsbegrenzung und der Warnhinweis "Unfall" eingeblendet.

Ich hoffe, ihr habt soviel Fantasie, Euch alternativ die entsprechende Tafel "Fahrverbot für LKW über 2,8 t" vorzustellen.
Hier habe ich eine Tafel "Fahrverbot für LKW über 2 t" abgebildet. --> Link

Andere Bilder aus dem Internet habe ich leider nicht auftreiben können.
Überkopfanzeige.png

Das ist ein Service der österreichischen Fremdenverkehrswerbung :lol:

Helmut

supcamper am 19 Feb 2024 15:47:27

basste315 hat geschrieben:Ich hoffe, ihr habt soviel Fantasie, Euch alternativ die entsprechende Tafel "Fahrverbot für LKW über 2,8 t" vorzustellen.[/u]
Hier habe ich eine Tafel "Fahrverbot für LKW über 2 t" abgebildet. --> Link

Das Schild bedeutet dann „Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 2t einschl. ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse“ und schließt Wohnmobile über 2t mit ein.
Würde es bedeuten „LKW…“ würde es Wohnmobile nicht mit einschließen.

basste315 am 19 Feb 2024 16:10:40

supcamper hat geschrieben:https://www.wohnmobilforum.de/viewtopic,p,3250772.html#M

Das Schild bedeutet dann „Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 2t einschl. ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse“ und schließt Wohnmobile über 2t mit ein.
Würde es bedeuten „LKW…“ würde es Wohnmobile nicht mit einschließen.

Das Schild ist offenbar so in Deutschland nicht bekannt.

Das Schild --> Link hat einen LKW abgebildet und gilt in Österreich für

LKW mit einer zul. Gesamtmasse über 2t "

Darum wurde ich mit meinem 3,5 T Wohnmobil mit dem Hinweis "Sie sitzen doch gar nicht in einem LKW" durchgewunken".
Glaub mirs!

Helmut

supcamper am 19 Feb 2024 18:40:31

Meine Aussage bezog sich auf die deutsche StVO Art.38. Würde daher bei uns in DE eine andere Bedeutung haben, als von Dir für Ö genannt.
Aber interessant, hätte nicht gedacht, dass das so auseinanderfällt.

basste315 am 19 Feb 2024 19:04:30

So ist es in der EU, die Krümmung der Gurken wird geregelt
Helmut

kunibertk am 19 Feb 2024 21:13:52

supcamper hat geschrieben:Meine Aussage bezog sich auf die deutsche StVO Art.38. Würde daher bei uns in DE eine andere Bedeutung haben, als von Dir für Ö genannt.
Aber interessant, hätte nicht gedacht, dass das so auseinanderfällt.


Hm ein Zeichen mit einem LKW-Symbol *und* einer Gewichtsangabe gibt es in Deutschland aber nicht im Verkehrszeichenkatalog. Und die möglichen Zusatzzeichen sind m.W. abschließend aufgelistet - 2,8t, 7,5t und 12t. Und das Zeichen roter Kringel mit Gewichtsangabe bezieht sich auf das tatsächliche Gewicht.

Auf Sizilien haben wir so ein Schild auch mal gesehen, am Anfang einer steilen, engen Bergstraße. In Italien fahren allerdings auch tatsächlich LKW mit < 2t zulässigem Gesamtgewicht herum.

DieselMitch am 19 Feb 2024 21:29:14

basste315 hat geschrieben:So ist es in der EU, die Krümmung der Gurken wird geregelt
Helmut

NEIN!!! => --> Link
Macht zwar bei Populisten was her, ist aber wie die meisten populistischen Postings FALSCH! :roll: :(

basste315 am 20 Feb 2024 02:01:55

DieselMitch hat geschrieben:NEIN!!! => --> Link

Zitat: Wegen der Bekanntheit der Verordnung wurde ihre Abschaffung als wichtiges Symbol für den Bürokratieabbau angesehen.

Man kann ja auch dazulernen, ohne in die Nähe von Pop ... gerückt zu werden :wink:

Helmut

Olli2305 am 20 Feb 2024 07:54:59

basste315 hat geschrieben:Zitat: Wegen der Bekanntheit der Verordnung wurde ihre Abschaffung als wichtiges Symbol für den Bürokratieabbau angesehen.

Man kann ja auch dazulernen, ohne in die Nähe von Pop ... gerückt zu werden :wink:

Helmut

Man kann auch Aussagen prüfen, bevor man sie postet!

basste315 am 20 Feb 2024 09:06:24

Olli2305 hat geschrieben:Man kann auch Aussagen prüfen, bevor man sie postet!

Was meinst du?
Die Erwähnung die Gurkenkrümmung oder das Fahrverbot für LKW über 2,8 bzw. 2 t ?

Helmut

teaage am 20 Feb 2024 11:04:58

fomo hat geschrieben:Wie soll das mit dem Schild (Zeichen 253, 262) gehen?
Wenn am Straßenrand dieses rot umrandete Schild stehen würde, wäre doch gerade diese Ausleitung für diese Fahrzeuge gesperrt. Also ein Verbot an dieser Stelle abzufahren.


Die nicht zur Ausleitung führenden Spuren werden dicht gemacht. Siehe z.B. ehemalige Baustelle A1 Leverkusener Brücke (Ableitung vor der Brücke) oder auch gleiche Autobahn in Wuppertal, wo aber dann wieder aufgeleitet wird (auch Brückenschäden). Habe es auch schon anderswo gesehen, dass wegen der Gewichtskontrolle alle LKW inkl. WoMo größer 3,5 t mit Beschilderungsbrücke über einen Parkplatz geleitet wurden und stichprobenartig kontrolliert wurden.

andwein am 20 Feb 2024 11:27:47

DieselMitch hat geschrieben:"basste315"So ist es in der EU, die Krümmung der Gurken wird geregelt Helmut
NEIN!!! => --> Link
Macht zwar bei Populisten was her, ist aber wie die meisten populistischen Postings FALSCH! :roll: :(

Wenn man also Wikipedia fdolgt waren es die Östreicher die 1967 zuerst die Gurkenkrümmung festlegten. Ach, ich bin erleichtert! Die Korrektheit schreibt man doch immer den Deutschen zu. Achtung: Diese Antwort ist meinem satirischen Charakter zuzuschreiben.
Gruß Andreas

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