Malibu640 am 20 Feb 2024 14:32:01 Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war. Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein Thema passend einzuordnen. Bezugnehmend auf eine Meinung zu komischen italienischen Vorschriften möchte ich gerne weitere Beispiele hören. Aus meiner Sicht in Deutschland die Warnwestenpflicht. Die Weste kann rot, gelb oder orangefarben sein und muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 (Ausgabe März 2008) bzw. der EN ISO 20 471:2013 entsprechen. Aber: es besteht keine Tragepflicht. Was ist wichtiger? Eine Norm oder die Sicherheit der Menschen? Kennt ihr weitere solcher Vorschriften? Elmar
Trouw am 20 Feb 2024 16:25:26 Malibu640 hat geschrieben: Die Weste kann rot, gelb oder orangefarben sein und muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 (Ausgabe März 2008) bzw. der EN ISO 20 471:2013 entsprechen.
Aber: es besteht keine Tragepflicht. Was ist wichtiger? Eine Norm oder die Sicherheit der Menschen?
Ob keine Tragepflicht besteht, kann ich nicht bestätigen. Wenn dem so ist, ist es doch gut. Wir haben so viele Vorschriften und Verbote, täglich kommen neue dazu, wo bleibt da die Eigenverantwortung der Menschen. Es besteht die Pflicht, Warnwesten mitzuführen. Damit hat der Gesetzgeber seinen Teil zur Sicherheit beigetragen. Jetzt liegt es doch in der Eigenverantwortung desjenigen, der im Notfall über die Straße rennt, ob er die Weste trägt oder nicht. Die ganzen Vorschriften und Verbote kommen doch schon einer Entmündigung der Menschen gleich. Aufklärung tut Not, aufklären statt verbieten!
landmesser am 20 Feb 2024 16:40:42 Malibu640 hat geschrieben:Aus meiner Sicht in Deutschland die Warnwestenpflicht.
Aus meiner Sicht nicht. Als Radfahrer kenne ich keine Warnwestenpflicht. Aber: Es ist sinnvoll, für Laien zu definieren, was eine vernünftige Warnweste ist. Wann diese vernünftige Warnweste anzuziehen ist, hängt so sehr von der jeweiligen Situation ab, das es von der jeweiligen Person entschieden werden muss. Oder traust du dich, allgemeingültige Regeln für das Tragen von Warnwesten aufzustellen? Mit der Gefahr, verklagt zu werden, weil du eine Situation vergessen hast? Dann leg mal los :D Viele freundliche Grüße landmesser
Pechvogel am 20 Feb 2024 16:47:00 landmesser hat geschrieben:Aus meiner Sicht nicht. Als Radfahrer kenne ich keine Warnwestenpflicht....
Stimmt! Als reiner Fußgänger brauchst Du auch keine mitführen. In der STVZO heißt es ausdrücklich bei "Kraftfahrzeugen". Ok, ich kenne Deine Waden nicht aber Fahrräder zählen i.d.R. nicht zu den Kraftfahrzeugen. ( und die sind auch selten auf Autobahnen unterwegs. Zumindest legal nicht :mrgreen: ) Grüße Dirk
gordan am 20 Feb 2024 17:12:36 Trouw hat geschrieben:…..wo bleibt da die Eigenverantwortung der Menschen…..Damit hat der Gesetzgeber seinen Teil zur Sicherheit beigetragen……
Eins von beiden ist überflüssig!? Wenn Vorschrift, dann auch Pflicht dazu, oder nur Eigenverantwortung dann für beide. Aber, Gesetzbuch ist noch nicht voll, wer weiß…!? :D Gruß Gordan
Stefan-Claudia am 20 Feb 2024 17:26:51 Moin! ich kann als alter Berufskraftfahrer nur bitten und betteln das sich Fahrradfahrer, Kinder ( vor allem in den frühen Morgenstunden auf dem Weg zur Schule ) aber auch " Normale " Fußgänger sich entweder eine Weste oder zumindest gut reflektierende Bänder anziehen. Vor allem auf dem Land sind sehr früh die Kinder auf der Straße und leider oft sehr modisch schwarz gekleidet. Und auf die DIN EN 471:2003+A1:2007 oder der EN ISO 20 471:2013 sollte man achten, da es erschreckenderweise viele Westen gibt, die gar nicht reflektieren ! Es sind schlichtweg Fälschungen, um schnell Kohle zu machen. Hier mal ein Beitrag vom ADAC vom 15.02.2024 :arrow: --> Linkoder hier beim großen Test von Dashcamdriver :arrow: --> Linkanschauen lohn sich !
Trouw am 20 Feb 2024 17:33:35 gordan hat geschrieben:Eins von beiden ist überflüssig!? Wenn Vorschrift, dann auch Pflicht dazu, oder nur Eigenverantwortung dann für beide. Aber, Gesetzbuch ist noch nicht voll, wer weiß…!? :D
Gruß Gordan
...dann hast du mich nicht verstanden. Der Gesetzgeber ist ja dafür da, die Bürger zu schützen. Mit dem Erlass des Gesetzes, dass Warnwesten mitzuführen sind, hat er Genüge getan und geht davon aus, dass alle Kfz-Führer Warnwesten mitführen. Jetzt entscheidet der Bürger im entsprechenden Fall, ob er das Angebot annimmt. Natürlich könnte der Gesetzgeber mich verpflichten, z.B. gegen Strafandrohung, das Ding auch zu tragen - aber wann zu tragen? Okay, klassischer Fall, Autopanne. Aber es gibt so viele Situationen, wo es vernünftig ist, eine Warnweste zu tragen. Die Verantwortung trägt jetzt der Bürger. Das ist was ich meine und unter Eigenverantwortung verstehe.
Koblenzo am 20 Feb 2024 17:51:59 Malibu640 hat geschrieben:Kennt ihr weitere solcher Vorschriften?
Einer völlig unsinnigen Vorschrift zufolge sind (am häufigsten in Frankreich zu sehen) auf dem LKW-Heck die Schilder mit Höchstgeschindigkeiten. Eines neben dem anderen 50 - 60 - 70 - 80 - 90 Was soll das? Was gilt wo und wann und wem hilft das? Soll sich der Fahrer dahinter eines aussuchen das ihm gefällt? Die nächste (neue) Vorschrift sind die "toter-Winkel-Warnung"-Aufkleber. Meint irgend jemand, daß ein Straßenüberquerer oder ein Radfahrer erst nachschaut, ob ein LKW/Womo so ein Schild pappt, bevor er in den Tod rennt?
wolfherm am 20 Feb 2024 18:14:56 Ganz absurd ist es, wenn man sich über Regelungen aufregt, die man nicht verstanden hat. So wie der Herr Koblenzo mal wieder……..
DonCarlos1962 am 20 Feb 2024 18:19:55 Den Fahrradfahrer darf man nur mit 1,5m respektive 2m Abstand überholen. (Was eine gute Regel ist!)
Wenn dann die Fahrzeugschlange, vor allem auch der LKW-Zug vor der roten Ampel steht, darf sich der Radfahrer, unabhängig vor irgend einer Abstands- und Geschwindigkeitsregel rechts an den wartenden Fahrzeugen durchzwängen. (U.u. mit den 25Km/h des e-Bikes, oder noch schneller)
Da ich ja auch Fahrradfahrer bin, verzichte ich gerne freiwillig auf diesen Vorteil, weil er mir zu gefährlich ist. Egal ob bei der Vorbeifahrt, oder vorne an der Kreuzung, wenn der Autofahrer von mir, als rechts überholender Fahrradfahrer, überrascht wird.
(Nicht jeder Autofahrer ist perfekt, 20 Jahre alt, mit dreißig Jahren Fahrpraxis, Adleraugen, ausgestattet mit den Reflexen eines Profiboxers und dem eingebauten 7ten Sinn)
LG Carsten
Koblenzo am 20 Feb 2024 18:24:54 wolfherm hat geschrieben:Ganz absurd ist es, wenn man sich über Regelungen aufregt, die man nicht verstanden hat.
Ach bitte, klär mich auf - ich wills auch verstehen.
wolfherm am 20 Feb 2024 18:30:54 wolfherm hat geschrieben:Ganz absurd ist es, wenn man sich über Regelungen aufregt, die man nicht verstanden hat.
Koblenzo hat geschrieben: Ach bitte, klär mich auf - ich wills auch verstehen.
Schau mal hier: --> LinkMan kann bei Google viele Erklärungen für Dinge finden, die man nicht weiß. Man muß nur mal suchen, bevor man meckert….
Koblenzo am 20 Feb 2024 18:42:45 wolfherm hat geschrieben:Schau mal hier: --> LinkMan muß nur mal suchen, bevor man meckert….
Zitat: So kann die Polizei bei einer Kontrolle gleich sehen, wie schnell der Lastkraftwagen fahren darf
Du meinst wirklich, die Polizei wüsste nicht wie schnell der LKW auf welchen Straßen fahren darf, sondern muß hinten auf dem LKW-Heck nachschauen? Echt?
wolfherm am 20 Feb 2024 19:00:25 Ich meine gar nichts…….
Du hast es aber immer noch nicht verstanden. So kann die Polizei aber schon beim Anfahren ablesen, wie hoch die Geschwindigkeit sein darf.
Milchschnitte am 20 Feb 2024 19:10:49 Koblenzo hat geschrieben:Du meinst wirklich, die Polizei wüsste nicht wie schnell der LKW auf welchen Straßen fahren darf, sondern muß hinten auf dem LKW-Heck nachschauen? Echt?
:lol: :D
Koblenzo am 20 Feb 2024 19:29:56 wolfherm hat geschrieben:So kann die Polizei aber schon beim Anfahren ablesen, wie hoch die Geschwindigkeit sein darf.
Jetzt hab ich doch glatt meinen Freund Otto gefragt, der als Oberkommissar bis zu seiner Pensionierung vornehmlich im Verkehrsbereich tätig war, der meinte: "diese Geschwindigkeitsaufkleber hinten (LKW) sind ein völliger Unsinn".
pwglobe am 20 Feb 2024 19:37:40 Koblenzo will es nicht verstehen. In Frankreich wird meist von hinten geblitzt und schon machen die Aufkleber Sinn, da die Auswertung einfacher geht. Wenn die Angles Morts Aufkleber nur ein Menschenleben retten haben sie schon ihren Sinn erfüllt. Auch in D sterben jedes Jahr viele Radfahrer und Fußgänger durch LKW beim Rechtsabbiegen. Aus diesem Grund gibt es auch die neue Vorschrift für LKW Kabinen mit Direct View. Jeder der schonmal einen LKW im Stadtverkehr bewegt hat kann nachvollziehen wie schlecht die Sicht neben dem Fahrzeug ist.
Der Eine beschwert sich über zuviele Vorschriften und wenn dann der Staat auf Freiwilligkeit setzt beschwert sich der Andere, dass man zwar eine Norm für die Warnweste hat aber keine Tragepflicht.
wolfherm am 20 Feb 2024 19:43:09 Otto: Deutscher Polizist, Kennzeichnung am LKW: französische Regel. Klar hat er damit Probleme…..
Koblenzo am 20 Feb 2024 19:47:33 pwglobe hat geschrieben:Koblenzo will es nicht verstehen. In Frankreich wird meist von hinten geblitzt und schon machen die Aufkleber Sinn
Dazu schreibt der SWR: Wichtig aber: Die Angaben (Aufkleber) gelten immer nur für das Land, in dem der LKW zugelassen ist. Antwort von Johannes Boos vom ADAC --> Link
Das heißt: die Franzosen können blitzen was sie wollen, denn für die vielen international fahrenden LKWs die zwischen Lettland und Portugal unterwegs sind, gelten diese Aufkleber sowieso nicht. Das ist für mich (Beitragsfaden-Thema) eine unsinnige Vorschrift, denn es gelten immer die Geschwindigkeits- Vorschriften des Landes in dem geblitzt wird.
wolfherm am 20 Feb 2024 19:51:02 Ja, du hast Recht und wir unsere Ruhe…..
Koblenzo am 20 Feb 2024 20:56:52 wolfherm hat geschrieben:Ja, du hast Recht und wir unsere Ruhe…..
Ach bitte, lass mich noch einen Gedanken an meine zweite genannte Vorschrift äußern: Die "tote-Winkel-Warnung" Es stellt sich die Frage, wer steht eigentlich hinter solchen Vorschriften. Ja natürlich, der Obrigkeitsgedanke zur "Sicherheit". Wer könnte noch dieses Interesse haben? Viele hier kennen die beiden Haftungsvarianten beim Betrieb eines KFZs: 1. die "Verschuldungs"haftung, 2. die "Gefährdungs"haftung. Sprich: auch wenn der LKW-Fahrer "nicht schuldig" ist, zahlt die Versicherungsgesellschaft einen Anteil des "Schadens" (siehe 2.) (er möge nie passieren!) - so war das bisher. Was treibt den Schadensregulierer einer Versicherungsgesellschaft? Möglichst viel an Schadensersatz auszuzahlen oder möglichst wenig? Die Antwort kennen wir, wenn nicht nichts, dann fast nichts! Wie findet also der sogenannte Schadensregulierer eine Lösung, um möglichst wenig bis nichts zu zahlen? Plötzlich stehen Aufkleber (to-Wi) an allen Seiten des LKW/Womo: "Achtung, Fahrer kann Sie nicht sehen" Tja, und nun gehe ich eine Wette ein: in kurzer Zeit wird es Schadensersatzprozesse geben, in denen die Versich.- Gesellschaft argumentieren wird "der Geschädigte/Tote wurde per Warnung (!) auf sein Risiko hingewiesen" Damit werden sich die Versicherer aus der Teilhaftung ziehen. Warten wirs ab. Könnte es also sein, daß der Anstoß für solche Vorschriften hauptsächlich von den Autoversicherern kam??? ----------- Der von der RAF ermordete DB-Chef Alfred Herrhausen sagt mal: "die meisten Fehler werden dadurch verursacht, daß Menschen die Dinge nicht "zu Ende denken"?
Pechvogel am 20 Feb 2024 23:19:20 Sind diese verschiedenen Geschwindigkeits- und Tote-Winkel- Aufkleber den in Deutschland verpflichtend oder im Ausland? Und geht es dann um deutsche Gesetze, Vorschriften und Regeln zur Schadenregulierung oder um die der jeweiligen Länder?
Logischerweise können damit Vorschriften für Fahrzeuge in anderen Ländern in Deutschland vollkommen überflüssig und blödsinnig sein.
Es soll übrigens in den grenznahen Gebieten unserer Nachbarländer einige Autos geben die so total bescheuerte, runde, grüne Plaketten, rechts unten, an ihrer Windschutzscheibe kleben haben die in deren Heimatland niemand braucht.
Aber es ist auch hierbei wie meistens im Leben: wenn man die Hintergründe für irgendwelche Regelungen nicht kennt dann sind das eben „total bescheuerte Regelungen“.
Grüße Dirk
Malibu640 am 20 Feb 2024 23:38:59 Trouw hat geschrieben:
wo bleibt da die Eigenverantwortung der Menschen.
Sorry. Deutschland und Eigenverantwortung? Für alles ist doch der Staat zuständig/ verantwortlich.
landmesser am 21 Feb 2024 00:26:35 Malibu640 hat geschrieben:Sorry. Deutschland und Eigenverantwortung? Für alles ist doch der Staat zuständig/ verantwortlich.
Um es deutlich zu sagen: Das ist die typische Aussage von entweder - notorischen Nörglern oder - Leuten, die sich nicht trauen, selbst Verantwortung zu tragen, oder - beides zusammen. In Deutschland ist noch immer alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. ps: Die Alternative zur Wahrheit behauptet sowieso alles, genau wie das Gegenteil. pps: Ich war gerade zwei Wochen in Deutschland mit dem WoMo unterwegs, ohne auf einem CP oder SP übernachtet zu haben. SP nur zum Entsorgen, Übernachtung immer auf öffentlichem Grund. Verboten? Oder erlaubt? Oder gar nicht geregelt?
Pechvogel am 21 Feb 2024 07:34:59 landmesser hat geschrieben:…Ich war gerade zwei Wochen in Deutschland mit dem WoMo unterwegs, ohne auf einem CP oder SP übernachtet zu haben. SP nur zum Entsorgen, Übernachtung immer auf öffentlichem Grund. Verboten? Oder erlaubt? Oder gar nicht geregelt?
Kommt drauf an wo Du warst. :eek: In Niedersachsen z.B. verboten! Grüße Dirk
fomo am 21 Feb 2024 08:26:28 DonCarlos1962 hat geschrieben:Wenn dann die Fahrzeugschlange, vor allem auch der LKW-Zug vor der roten Ampel steht, darf sich der Radfahrer, unabhängig vor irgend einer Abstands- und Geschwindigkeitsregel rechts an den wartenden Fahrzeugen durchzwängen. (U.u. mit den 25Km/h des e-Bikes, oder noch schneller)
Ganz so ist es nun doch nicht. StVO § 5 Überholen ... (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Da werden also ausdrücklich zwei Dinge vorausgesetzt: 1. Es muss ausreichend Raum vorhanden sein. Deshalb achte ich als Autofahrer darauf, dass dieser möglichst nicht vorhanden ist. 2. Es dürfen nur Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, rechts überholt werden. Das allseits beliebte rechts Überholen von zum links Abbiegen eingeordneten Fahrzeugen durch Radfahrer, um dann selbst auch links abzubiegen, ist nicht eindeutig geregelt. StVO § 5 Überholen(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
StVO § 5 Überholen (4) Satz 3 Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
StVO § 5 Überholen (4) Satz 4 An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
Wer sich so waghalsig vorbei drängt, darf nicht erwarten, dass die soeben überholten Fahrzeuge umgehend den sicheren Seitenabstand herstellen müssen.
rkopka am 21 Feb 2024 10:33:00 Malibu640 hat geschrieben:Aus meiner Sicht in Deutschland die Warnwestenpflicht. ... Aber: es besteht keine Tragepflicht. Was ist wichtiger? Eine Norm oder die Sicherheit der Menschen?
Ist das etwa in D anders als in A ? "Darüber hinaus gibt es auch noch die Tragepflicht. Diese schreibt vor, dass die Warnweste im Bedarfsfall, also wenn man nach einem Unfall oder einer Panne das Fahrzeug verlässt, auch getragen werden muss: Wenn man auf einer Freilandstraße ein Pannendreieck aufstellt Wenn man sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeugs aufhält" --> LinkDiese Tragepflicht gilt auch in anderen europäischen Ländern, laut Artikel aber nicht immer mit einer Mitführpflicht gekoppelt. D.h. solange man sie nicht braucht, macht man auch nichts falsch, ähnlich wie bei Winterreifen :-). RK
Pechvogel am 21 Feb 2024 11:42:41 rkopka hat geschrieben:..."Darüber hinaus gibt es auch noch die Tragepflicht... wenn man nach einem Unfall oder einer Panne das Fahrzeug verlässt, auch getragen werden muss: Wenn man auf einer Freilandstraße ein Pannendreieck aufstellt Wenn man sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeugs aufhält"...
Ja, das ist in Deutschland anders. Wobei man sich bei einer Panne oder Unfall in Österreich ja schon überlegen muss WO man die Warnweste verstaut hat: - liegt sie im Kofferraum und man müsste erst aussteigen, was man ja ohne Warnweste nicht darf, ... :gruebel: Also eine total absurde Vorschrift in Österreich: man muss zwar eine Weste mitführen und ggf. auch tragen aber das man sie im Fahrgastraum befördern muss ist nicht geregelt! :eek: :mrgreen: :mrgreen: Man kann aber auch alles "zu Tode regeln"! Übrigens muss ich auch einen Verbandskasten im Auto haben. Wenn meine Beifahrerin oder ich uns in den Finger schneiden dürfen wir aber trotzdem ein Pflaster aus der Hausapotheke nehmen oder ein Taschentuch um den Finger knoten. :eek: Es gibt nämlich auch hier keine Pflicht den KFZ-Verbandskasten zu benützen. :D Grüße Dirk
DonCarlos1962 am 21 Feb 2024 11:53:19 fomo hat geschrieben:StVO § 5 Überholen ... (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Zunächst einmal Danke für den sachlichen und guten Beitrag! Leider ist der hier erwähnte ausreichende Raum nicht definiert. Gerade bei einem Zweirad, welches mit geringer Geschwindigkeit kaum genau auf Kurs gehalten werden kann, ist die Einhaltung eines Mindestabstandes schwierig. (Wäre aber prima, wenn auch hier der Mindestabstand zum PKW vorgegeben würde. - Ebenfalls 1,5m? Wäre doch ein guter Wert. ) Auch der Begriff "mäßige Geschwindigkeit" lässt sich kaum greifen. Für einen Rennradfahrer sind vielleicht schon die 25Km/h mäßig, erreicht er doch Geschwindigkeiten von über 40Km/h. Mäßige Geschwindigkeit (nach der deutschen StVO) ist eine, gegenüber der Ausgangsgeschwindigkeit, deutlich herabgesetzte Geschwindigkeit. Also wieder schwammige Aussagen. Warum nennt der Gesetzgeber hier nicht die Schrittgeschwindigkeit, welche ja auch für abbiegende LKW vorgeschrieben ist und mit (7 bis 11 km/h) erwähnt wird? Hat jemand schon einmal versucht diese 7 bis 11 km/h tatsächlich zu schreiten? :tanz: Macht einen schlanken Fuß und wäre in diesem Fall vielleicht immer noch zu schnell. Darum fahre ich ebenfalls gerne vor der roten Ampel weit nach rechts. Nicht um die Fahrradfahrenden (Fahrradfahrer schreibt man ja nicht mehr) zu ärgern! Nein, sondern zum Schutz für sie selbst. Ich möchte Radfahrende mit Respekt behandeln und vor allem genügend Abstand halten. Wäre nur schön, wenn das auf Gegenseitigkeit beruhen könnte und die Vorschriften eindeutig wären. So sind die für´n  LG Carsten
Pechvogel am 21 Feb 2024 12:04:29 Da es für Fahrradfahrende:n ( :mrgreen: ) ja eigentlich immer eine gefährdende Situation darstellt wenn er / sie von z.B. einem LKW überholt wird, warum dann nicht diesen Passus in der StVO, nach dem Radfahrende an einem haltenden Fahrzeug rechts vorbeifahren dürfen, einfach streichen? Jedes mal wenn das Fahrrad den LKW ( Bus, PKW mit Hänger, ohne Anhänger,... ) an z.B. einer Ampel passiert wird er doch bei der folgenden Weiterfahrt wieder von dem LKW überholt. Also zusätzliche Gefahr? :gruebel:
Grüße Dirk
rkopka am 21 Feb 2024 13:16:50 Pechvogel hat geschrieben:Wobei man sich bei einer Panne oder Unfall in Österreich ja schon überlegen muss WO man die Warnweste verstaut hat: - liegt sie im Kofferraum und man müsste erst aussteigen, was man ja ohne Warnweste nicht darf, ... :gruebel:
Deshalb hat man immer eine Weste griffbereit vorne beim Fahrer. Das ergibt sich aber aus der Logik und wird auch überall so empfohlen. Ich hab immer eine im Türfach. Also eine total absurde Vorschrift in Österreich: man muss zwar eine Weste mitführen und ggf. auch tragen aber das man sie im Fahrgastraum befördern muss ist nicht geregelt! :eek: :mrgreen: :mrgreen: Man kann aber auch alles "zu Tode regeln"!
Sie ist nicht absurd, sondern NICHT "zu Tode geregelt". Das ergibt sich aus der Tragepflicht. Andere Länder haben nur eine Tragepflicht. Wie und ob du sie lagerst, ist dir überlassen. Nur muß sie halt im Fall des Falles da sein. Da ist eher die deutsche Regelung sinnlos. Man muß sie haben, aber nicht tragen. Wer sie tragen will, hat sie sowieso dabei. Es steht vermutlich auch nicht in den Gesetzen, daß der Verbandskasten nicht abgeschlossen sein darf. Trotzdem wird es wohl keiner machen und den Schlüssel zuhause lagern. RK
Koblenzo am 21 Feb 2024 13:21:52 Mein TÜV hat übrigens (vor einer Woche) zwar darauf hingewiesen, daß der Verbandskasten nur 5 Jahre alt sein darf (meiner war 4 1/2 Jahre alt), aber nach Masken hat er nicht geschaut. Vielleicht konnte sich der Lauterbach ja doch nicht durchsetzen - oder der Söder will es nicht übertreiben.
cbra am 21 Feb 2024 23:13:33 ] DonCarlos1962 hat geschrieben:..... ... (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
fomo hat geschrieben:Da werden also ausdrücklich zwei Dinge vorausgesetzt: 1. Es muss ausreichend Raum vorhanden sein. Deshalb achte ich als Autofahrer darauf, dass dieser möglichst nicht vorhanden ist. ......
du bist ja ein ganz netter traurig auf solch ein verhalten auch noch stolz zu sein und das rauszuposaunen
Ruefue am 22 Feb 2024 08:05:52 Koblenzo hat geschrieben:Mein TÜV hat übrigens (vor einer Woche) zwar darauf hingewiesen, daß der Verbandskasten nur 5 Jahre alt sein darf (meiner war 4 1/2 Jahre alt), aber nach Masken hat er nicht geschaut. Vielleicht konnte sich der Lauterbach ja doch nicht durchsetzen - oder der Söder will es nicht übertreiben.
Hallo, nach der DIN sind in neuen Verbandskästen 2 Masken drin. Die alten Verbandskästen können aber weiter genutzt und müssen nicht nachgerüstet werden. Laut ADAC war die STVZO im Januar 2024 auch noch nicht entsprechend angepasst. HIer der Link: --> LinkGruß Dirk
Malibu640 am 22 Feb 2024 08:14:53 DonCarlos1962 hat geschrieben: Darum fahre ich ebenfalls gerne vor der roten Ampel weit nach rechts. Nicht um die Fahrradfahrenden (Fahrradfahrer schreibt man ja nicht mehr) zu ärgern! Nein, sondern zum Schutz für sie selbst.
LG Carsten
Mache ich auch immer ähnlich, wenn ich ein Auto mit D- Nummer hinter mir habe fahre ich in der Strassenmitte, damit sie nicht überholen können. Nicht um zu ärgern, sondern zum Schutz ... Gruss der Antioberlehrer
Olli2305 am 22 Feb 2024 08:20:37 Zum Rad fahren,die meisten Unfälle beim Abbiegen passieren an parallel geführten Radwegen, da mogelt sich keiner vorbei, der Radfahrer hat schlicht Vorfahrt. Ich habe meinen Kindern immer erklärt, das sie den abbiegenden Verkehr im Auge behalten sollen, am besten Blickkontakt mit dem Fahrer, wenn möglich, aber ist ja fast nicht mehr möglich, da der Schulterblick ja ausgestorben zu sein scheint. Ich bin oft mit dem Rad in der Stadt unterwegs, das sich ein Radfahrer freiwillig neben einen wartenden LKW mit betätigten Blinker stellt, ist sehr selten, aber leider gibt's diese Leute. Für die Rechtsfahrer an Kreuzungen, immer mehr gibt es Radschutzstreifen auf der Fahrbahn, oft vor Kreuzungen, auf diesen darf nicht gehalten werden! Wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen würden, wäre es einfacher im Leben.
Koblenzo am 22 Feb 2024 09:15:43 Malibu640 hat geschrieben:- wenn ich ein Auto mit D- Nummer hinter mir habe fahre ich in der Strassenmitte, damit sie nicht überholen können. Nicht um zu ärgern, sondern zum Schutz ...
- wenn ich in D ein Auto mit CH-Nummer hinter mir habe fahre ich ganz rechts, damit sie schnell überholen können. Nicht um zu ärgern, sondern zu meinem Schutz ... die kommen nämlich nur zum Rasen zu uns, daheim ists verboten.
fomo am 22 Feb 2024 09:17:05 rkopka hat geschrieben:Deshalb hat man immer eine Weste griffbereit vorne beim Fahrer. Das ergibt sich aber aus der Logik und wird auch überall so empfohlen. Ich hab immer eine im Türfach.
Da könnte man folgende neue Regel einführen: "Es darf nur ein Kraftfahrzeug führen, wer in der Lage ist diese Warnweste bei angelegtem Sicherheitsgurt im Fahrzeug sitzend anzuziehen." Und in jedem Fahrzeug muss ein großer Hinweis, möglichst mit Bildern ... (nee, das lassen wir besser weg, der Text reicht), sein: "Das vorzeitige Ablegen des Sicherheitsgurtes und Verlassen des Fahrzeugs ohne korrekt angelegte Warnweste kann zu schwersten Verletzungen oder zum Tod führen."
fomo am 22 Feb 2024 09:22:26 Ruefue hat geschrieben:Hallo, nach der DIN sind in neuen Verbandskästen 2 Masken drin. Die alten Verbandskästen können aber weiter genutzt und müssen nicht nachgerüstet werden.
Die Norm ist nicht wirklich vorgeschrieben, da folgendes gilt: StVZO § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Wir sehen, dass im Bereich der in Frage zu stellenden Vorschriften (oder sind es nur Empfehlungen?) noch viel Luft für Erweiterungen vorhanden ist.
Tinduck am 22 Feb 2024 09:43:17 Dämlich finde ich z. B. Vorschriften über die Mitführung von Reserve-Leuchtmitteln (in Spanien verpflichtend, meine ich).
Die Welt geht nun wirklich nicht unter, wenn eine Rückleuchte oder selbst ein Frontscheinwerfer auf dem Weg nach Hause mal nicht funktioniert - zumal die meisten Leute (bei älteren Fahrzeugen) das eh nicht selbst bemerken und Monate-lang damit rumfahren. Und wenn mans doch merkt (oder von seinem modernen Fahrzeug darauf hingewiesen wird), gibts an der nächsten Tankstelle oder im nächsten Supermarkt Ersatz. Der dann aber womöglich nicht zum Einsatz kommt, weil die Birnen u. U. gar nicht ohne Werkzeug zu wechseln sind, oder ohne das halbe Auto zu zerlegen (gern bei Scheinwerfer-Birnen).
Ähnlich: Kuchenblech in Italien und Spanien für hinten überstehende Lasten. Ist nicht gerade so, dass im Rest von Europa täglich hunderte Menschen von hinten überstehenden Lasten aufgespiesst werden, die nur mit einem roten Lappen o. Ä. gekennzeichnet sind.
Dito: Auftriebswesten-Pflicht für Wassersportler in Italien. Insbesondere für Wind- und Kitesurfer extrem lästig, zumal die normalerweise gut schwimmen können und meist auch einen Neoprenanzug anhaben, der eh genug Auftrieb bietet. Wohlgemerkt, es geht da nicht um Ohnmacht-sichere Schwimmwesten, sondern um reine Auftriebswesten.
Im Internet gesehen: bei der Ausreise aus China ist fast nichts deklarationspflichtig - ausser Lebensmitteln, die man ausführt. Erstaunlich. Die meisten Länder machen sich mehr Sorgen darüber, was für Lebensmittel importiert werden... vielleicht kontrollieren die ja wegen der Fledermäuse :D
bis denn,
Uwe
Koblenzo am 22 Feb 2024 10:04:23 Sind Wohnwagenfahrer hier? Nicht vergessen eure Zugfahrzeuge/SUFFs zu bekleben!!! TW.jpg Gibts beim --> Link Berger
Tinduck am 22 Feb 2024 10:12:19 Zuviel kleben muss man allerdings auch nicht... das sagt der ADAC dazu.
"Kennzeichnung bei Gespannen
Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind dort nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt."
Dein abgebildetes Gespann braucht überhaupt keine Aufkleber. Zumindest nicht, wenn der WoWa unter 3,5 Tonnen wiegt, wovon ich beim abgebildeten Exemplar mal ausgehen würde - das dürfte das Zugfahrzeug dann nämlich nicht mehr ziehen.
bis denn,
Uwe
Enola am 22 Feb 2024 10:14:31 fomo hat geschrieben:Es muss ausreichend Raum vorhanden sein. Deshalb achte ich als Autofahrer darauf, dass dieser möglichst nicht vorhanden ist
nimm dir ein Beispiel bei Koblenzo, der macht es vorbildlich Koblenzo hat geschrieben:- wenn ich in D ein Auto mit CH-Nummer hinter mir habe fahre ich ganz rechts, damit sie schnell überholen können
vorbildlich, besten Dank, solltet ihr gleich ein Gesetz draus machen, aber dann bitte gleich mit Warnlmeldung im Cockpit, Achtung, Schweizer im Anflug, unverzüglich rechts ranfahren koblenzo hat geschrieben:Da könnte man folgende neue Regel einführen: "Es darf nur ein Kraftfahrzeug führen, wer in der Lage ist diese Warnweste bei angelegtem Sicherheitsgurt im Fahrzeug sitzend anzuziehen.
die Idee ist nicht ganz zu Ende gedacht, da schwierig umzusetzen. Besser wäre es mit eurem Vorschriftenwahn und fehlender Eigenverantwortung Malibu640 hat geschrieben:Sorry. Deutschland und Eigenverantwortung? Für alles ist doch der Staat zuständig/ verantwortlich.
bereits beim Einsteigen in die Karre die Warnweste anzuziehen. Wobei: Stefan-Claudia hat geschrieben:Moin! ich kann als alter Berufskraftfahrer nur bitten und betteln das sich Fahrradfahrer, Kinder ( vor allem in den frühen Morgenstunden auf dem Weg zur Schule ) aber auch " Normale " Fußgänger sich entweder eine Weste oder zumindest gut reflektierende Bänder anziehen.
eigentlich sollte die Warnweste 24/7 getragen werden. Und die Katze auch.
Koblenzo am 22 Feb 2024 10:24:11 Enola hat geschrieben:eigentlich sollte die Warnweste 24/7 getragen werden.
Vergiss den Helm nicht, und auch die Sicherheitsschuhe. Nicht wenige fallen aus dem Bett.
DonCarlos1962 am 22 Feb 2024 12:36:53 cbra hat geschrieben: du bist ja ein ganz netter
traurig auf solch ein verhalten auch noch stolz zu sein und das rauszuposaunen
Ja, ich bin wirklich ein ganz Netter! Wie ich schon schrieb, habe ich viel Respekt vor den Radfahrenden und beachte sehr genau die notwendigen Abstände und bleibe auch gerne einmal hinter dem Zweirad, wenn überholen keine gute Idee ist. Schließlich bin ich auch Radfahrer! Niemals würde ich einen Radfahrer gefährden. Aber in der Stadt, wo es sehr eng an der Kreuzung wird und sich die Radfahrer eben ohne den "ausreichenden Raum" rechts vorbei drücken müssen, finde ich es nicht verwerflich, wenn ich weiter rechts stehe. Spätestens wenn Deine rechte Autoseite verkratzt und der Radfahrer über alle Berge ist, kannst Du es verstehen. Eine Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht für E-Bikes ist nicht mehr so fern, weil immer mehr Unfälle passieren. Viel schlimmer noch, wenn der Radfahrer verletzt wird!! Der Klassiker: Auto will rechts abbiegen, Fahrer schaut in die Spiegel, kein Radfahrer in Sicht. Dann der Blick nach links um eine Lücke im Verkehr zu finden. Wenn die dann kommt, noch einmal der Blick in den Spiegel, alles frei. Blick nach links zum Einfahren. Aber der Fahrradfahrer ist trotzdem schon da! Der steht wie aus dem Nichts kommend auf Höhe des rechten Autovorderrad fast unsichtbar hinter der A-Säule des Fahrzeuges, weil er gerade rechts vorbei gefahren ist und wird umgefahren! Natürlich ist jetzt der Autofahrer Schuld. Er hätte den Radfahrer sehen müssen! - Hat er aber nicht! Hilf dem verletzten Radfahrer in diesem Moment aber auch nichts mehr. Stände der PKW jetzt an der Kreuzung weiter rechts und der Radfahrer dahinter, würde nichts passieren! Ich glaube, dass der Gesetzgeber mit der Regel, dass Radfahrer rechts vorbei fahren dürfen nicht unbedingt einen Vorteil für dieses Klientel geschaffen hat. Auf breiten Straßen kann das funktionieren, aber gerade in den engen Innenstädten wird es schnell gefährlich. Fragen wir 100 Radfahrende was sie unter "ausreichendem Abstand" und "mäßiger Geschwindigkeit" verstehen, bekommen wir sicher auch eben so viele Einschätzungen, gepaart mit Überschätzungen des eigenen fahrerischen Können. Wenn die Radfahrer diese Regelung überhaupt in gänze kennen, denn einen Führerschein ist ja nicht vorgeschrieben. Die wissen nur: Ich darf rechts vorbei, bis ganz nach vorne, fahren! Und weil die Vorschrift so schlecht ist, kann sich auch jeder Aussuchen, was er darunter verstehen möchte. LG Carsten
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