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Vorschriften ad absurdum 1, 2


andwein am 22 Feb 2024 12:50:25

Das war doch bis hierher ganz gute Unterhaltung, aber jetzt muss ich was trinken.
Macht mal weiter!
Gruß Andreas

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basste315 am 22 Feb 2024 13:37:15

Koblenzo hat geschrieben:Ach bitte, lass mich noch einen Gedanken an meine zweite genannte Vorschrift äußern: Die "tote-Winkel-Warnung"

Koblenzo hat geschrieben:Tja, und nun gehe ich eine Wette ein: in kurzer Zeit wird es Schadensersatzprozesse geben, in denen die Versich.-
Gesellschaft argumentieren wird "der Geschädigte/Tote wurde per Warnung (!) auf sein Risiko hingewiesen" Damit
werden sich die Versicherer aus der Teilhaftung ziehen. Warten wirs ab.

Wenn das so ist, dann hat die "tote-Winkel-Warnung" aber doch einen Sinn,
und zwar für die Versicherungen , die sich vielleicht aus der Haftung stehlen könnten und passt daher nicht in den "Ad absurdum" Tröd :lol:

Uiiiiiiii, jetzt bin ich aber neugierig was kommt - weiterhin viel Spaß!

Helmut erheitert

brauwe am 22 Feb 2024 14:38:26

andwein hat geschrieben:Das war doch bis hierher ganz gute Unterhaltung, aber jetzt muss ich was trinken.
Macht mal weiter!
Gruß Andreas


Moin Andreas,

nimm aber gleich etwas Hochprozentiges, manche Threads hier lassen sich wirklich nur leicht bis mittelstark angetüddelt lesen :lol:

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Tinduck am 22 Feb 2024 14:44:16

brauwe hat geschrieben:
Moin Andreas,

nimm aber gleich etwas Hochprozentiges, manche Threads hier lassen sich wirklich nur leicht bis mittelstark angetüddelt lesen :lol:



...was wiederum daran liegen könnte, dass einige leicht bis mittelstark angetüddelt schreiben? :D Nur ne Vermutung...

bis denn,

Uwe

kunibertk am 22 Feb 2024 17:35:07

Pechvogel hat geschrieben:Da es für Fahrradfahrende:n ( :mrgreen: ) ja eigentlich immer eine gefährdende Situation darstellt wenn er / sie von z.B. einem LKW überholt wird, warum dann nicht diesen Passus in der StVO, nach dem Radfahrende an einem haltenden Fahrzeug rechts vorbeifahren dürfen, einfach streichen?


An der Frage erkennt man Dein geringes Alter ... in meiner Jugend war das verboten. Ist irgendwann in den 90ern geändert worden. Teil eines Maßnahmenkatalogs um das Radfahren attraktiver zu machen. Gerade auf Kurzstrecken führt es dazu, dass man mit dem Rad im Berufsverkehr schneller zum Ziel kommt als mit dem Auto.

kunibertk am 22 Feb 2024 17:45:13

Malibu640 hat geschrieben:Mache ich auch immer ähnlich, wenn ich ein Auto mit D- Nummer hinter mir habe fahre ich in der Strassenmitte, damit sie nicht überholen können. Nicht um zu ärgern, sondern zum Schutz ...


Bei uns gibt es sogar Schilder, die Radfahrer dazu auffordern, genau dieses zu tun, da die Straße eh nicht breit genug sei um überholt zu werden.

ollimk am 27 Feb 2024 15:33:44

kunibertk hat geschrieben:
Bei uns gibt es sogar Schilder, die Radfahrer dazu auffordern, genau dieses zu tun, da die Straße eh nicht breit genug sei um überholt zu werden.


....was die nächste unsinnige Regelung ist. Ich fände es besser, wenn diejenigen, die ein fahrerlaubnis- und zulassungsfreies Fahrzeug führen, mit weniger solchen sonderlichen Vorrechten ausgestattet würden. Irgendwie wedelt da der Schwanz mit dem Hund. Sprich: Radfahrer (eine ganz besondere Klientel) dürfen sich zunehmend alles erlauben, auch Fahren ohne Beleuchtung / Reflektoren / vernünftige Bremsen usw. wird zunehmend toleriert und als normal angesehen; Zebrastreifen nimmt man gern und natürlich ohne Handzeichen als Querungshilfe in Anspruch, obwohl diese für Fußgänger sind usw. usw. - da braucht es nicht noch mehr Sonderrechte zur Gängelung derjenigen, die mit Steuern und Beiträgen und Abgaben einen brauchbaren Straßenverkehr überhaupt erst ermöglichen.

Ich bin übrigens auch gern mit dem Rad unterwegs, egal ob in der Stadt, auf dem Radweg, auf der Bundesstraße oder im Wald. Mir käme es aber nie in den Sinn, die Verantwortung für meine Sicherheit auf irgendjemanden außer mir selbst zu verlagern. Dumm, wirklich dumm, sind zweifellos u.a. diejeningen, die gerade in der jetzigen Jahreszeit allmorgendlich mit klapperigen Rädern komplett ohne Beleuchtung kreuz und quer und völlig wild über die Straßen eiern. Ein Phänomen, das hier in Schweden mindestens so ausgeprägt ist wie in Deutschland.

Tinduck am 27 Feb 2024 15:50:24

....was die nächste unsinnige Regelung ist.


Nö, das ist nur konsequent zu Ende gedacht.

Für das Überholen von Radfahrern gelten 1,50 m Mindest(!)abstand innerorts. Wenn die Straße schmaler als ca. 4,5 m ist, kann ein normaler PKW schlicht nicht legal überholen und deshalb kann der Radfahrer auch in der Mitte fahren. Radfahrer müssen übrigens auch Abstand zum rechten Fahrbahnrand halten (mindestens 0,5 Meter ab Lenkerende), wenn dort geparkt wird, sonst bekommen sie Teilschuld beim Dooring, dazu gibts Urteile - also ist äußerst rechts fahren in Wohngebieten sowieso nicht mehr angesagt.

Seit mich eine Ar...geige mit dem Auto in einer Verkehrsberuhigungs-Engstelle (!) überholt hat mit ca. 10 cm Abstand zum meinem Lenker, fahre ich unter solchen Verhältnissen auch nicht mehr rechts.

Manches hört sich in der Presse oder im Gespräch schön eindeutig an, aber wenn man sich dann mal mit den Paragraphen (und dem Verhalten mancher Verkehrsteilnehmer) beschäftigt, fällt einem auf einmal auf, dass man zu kurz springt.

bis denn,

Uwe

ollimk am 27 Feb 2024 15:52:38

Das ist genau der springende Punkt: du setzt auf diese Weise deine vermeintliche Schwäche, deinen vermeintlichen Nachteil als Waffe gegen Kraftfahrer ein und drangsalierst sie. Wenn du nicht so Rad fahren kannst, dass dich jemand überholen kann, dann lass es bleiben und geh zu Fuß.

Tinduck am 27 Feb 2024 16:02:47

ollimk hat geschrieben:Das ist genau der springende Punkt: du setzt auf diese Weise deine vermeintliche Schwäche, deinen vermeintlichen Nachteil als Waffe gegen Kraftfahrer ein und drangsalierst sie. Wenn du nicht so Rad fahren kannst, dass dich jemand überholen kann, dann lass es bleiben und geh zu Fuß.


Wenn die Straße zu schmal ist, DARF MAN NICHT ÜBERHOLEN. Punkt. Gesetz. Keine Diskussion möglich oder nötig.

Das in-der-Mitte-fahren ist nicht mehr als das Sicherstellen, dass kein illegaler Überholvorgang stattfindet.

Die allermeisten Autofahrer kommen damit klar und - Überraschung - überholen selbst dann nicht, wenn man rechts fährt, weil eben der Abstand nicht reicht.

Leider gibt es andere, die um jeden Preis vorbei müssen, egal ob sie den Radfahrer gefährden oder nicht. Gegen die hilft eben nur in der Mitte fahren.

Dein Vokabular lässt stark vermuten, dass du zur zweiten Gruppe gehörst. Wer sich durch einen voraus fahrenden Fahrradfahrer 'drangsaliert' fühlt und anderen unterstellt, irgendwas als 'Waffe' einzusetzen, sollte seine Einstellung zum Straßenverkehr mal checken.

bis denn,

Uwe

kunibertk am 27 Feb 2024 16:20:35

ollimk hat geschrieben:Zebrastreifen nimmt man gern und natürlich ohne Handzeichen als Querungshilfe in Anspruch, obwohl diese für Fußgänger sind usw. usw.


Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Selbstverständlich kann man als Radfahrer Zebrastreifen benutzen, wenn man sie denn erreicht, ohne verbotenerweise auf dem Fußweg zu fahren oder Fußgänger zu gefährden. Man hat nur, im Gegensatz zu Fußgängern, keine Vorrechte.

kunibertk am 27 Feb 2024 16:26:58

ollimk hat geschrieben:du setzt auf diese Weise deine vermeintliche Schwäche, deinen vermeintlichen Nachteil als Waffe gegen Kraftfahrer ein und drangsalierst sie.


Würdest Du es auch so sehen, dass ein Wohnmobil > 3,5to oder ein LKW, der auf der Landstraße nur 80 oder gar 60 fahren darf, damit die hinter ihn fahrenden PKW-Fahrer drangsaliert? Wenn nein, wo ist der Unterschied?

rkopka am 27 Feb 2024 16:58:57

kunibertk hat geschrieben:Würdest Du es auch so sehen, dass ein Wohnmobil > 3,5to oder ein LKW, der auf der Landstraße nur 80 oder gar 60 fahren darf, damit die hinter ihn fahrenden PKW-Fahrer drangsaliert? Wenn nein, wo ist der Unterschied?

Für viele ist es wohl keiner. Nur daß die besser schützt sind und rein physisch viel schwerer zu überholen sind, wenn es nicht geht. Ein Fahrrad dagegen läßt teils genug Platz frei, daß das Auto mit leichtem Kontakt noch vorbeikommen kann und in den wenigsten Fällen etwas (legales) zu befürchten hat.

RK

Enola am 27 Feb 2024 21:24:25

Tinduck hat geschrieben:Das in-der-Mitte-fahren ist nicht mehr als das Sicherstellen, dass kein illegaler Überholvorgang stattfindet.

es haben sich schon viele für immer verabschiedet, weil sie auf ihrem Recht beharrt haben.

Es ist aber nun nicht so, dass ich dies nicht tagtäglich auch so handhabe.

Nur steht bei mir schlicht der Wille zum Überleben im Vordergrund.
Man kann schlichtweg mit einem Fahrrad nicht millimetergenau geradeausfahren wie mit einem Auto, geht nicht. Es ist immer Bewegung nach links und rechts, abhängig wie stark ich trete, wie schnell ich fahre, Ausweichen von Schadstellen der Fahrbahn, Rillen, Buckel und Senklochdeckel, geparkte Autos, Mücken in den Augen etc. etc.
Wenn dann ein Auto mit cm Abstand überholt, bin ich schlichtweg in unmittelbarer Lebensgefahr.
Und dies mag ich nicht mehr.
1.5 m Abstand zum Überholen, haltet euch bitte daran.
Danke.

DonCarlos1962 am 27 Feb 2024 21:38:45

Enola hat geschrieben:Man kann schlichtweg mit einem Fahrrad nicht millimetergenau geradeausfahren wie mit einem Auto, geht nicht. Es ist immer Bewegung nach links und rechts, abhängig wie stark ich trete, wie schnell ich fahre, Ausweichen von Schadstellen der Fahrbahn, Rillen, Buckel und Senklochdeckel, geparkte Autos, Mücken in den Augen etc. etc.

Und darum bitte ich auch um Rücksicht beim rechts vorbei fahren.

Der Verkehrsraum wird immer enger. Darum geht es nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme.

LG Carsten

rollermanne am 27 Feb 2024 21:40:48

Für den Fall das dieser Paragraph beim ein oder anderen in Vergessenheit geraten ist:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn sich jeder daran halten würde wären viele ander Vorschriften überflüssig.
Nur meine bescheidene Meinung.

DonCarlos1962 am 27 Feb 2024 23:01:59

Eine neue EU-Verordnung schreibt künftig bestimmte Fahrerassistenzsystemen für Neuwagen vor.

DIESE ASSISTENZSYSTEME WERDEN 2024 PFLICHT IM AUTO:

- AKTIVER SPURHALTEASSISTENT
- BLACKBOX (UNFALLDATENSPEICHER)
- GESCHWINDIGKEITSASSISTENT
- KOPFAUFPRALLSCHUTZ
- MÜDIGKEITS- UND AUFMERKSAMKEITSWARNER
- NOTBREMSASSISTENT
- NOTFALL-SPURHALTEASSISTENT
- NOTBREMSLICHT
- RÜCKFAHRASSISTENT
- VORRICHTUNG ZUM EINBAU EINER ALKOHOLEMPFINDLICHEN WEGFAHRSPERRE

RDKS, ABS, ESP, Airbags und viele andere Dinge bleiben hier einmal ungenannt, weil die ja schon vorher vorgeschrieben waren.

Weil das aber alles sehr teuer ist und es auch teilweise am Bedarf vorbei geht, kommt nun seit einiger Zeit die Fahrzeugklasse L7e auf den Markt.

L7e (schweres vierrädriges Kraftfahrzeug) bezeichnet die EU-Kategorie für vierrädrige, schnelle Kleinstfahrzeuge, die auf allen Straßen fahren dürfen.
Das Leergewicht darf 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung) nicht übersteigen. Bei Elektromodellen wird hierbei die Batterie nicht mit gemessen.

Die sehen nicht immer wie "echte" Autos aus, sind aber auch bis zu 90Km schnell. --> Link

Teilweise dürfen diese "Geräte" auf 45Km/h gedrosselt in der Klasse L6E sogar schon von 15 Jährigen mit Führerscheinklasse AM, also dem Rollerführerschein, gefahren werden.

--> Link
--> Link
--> Link.

Und zack, braucht es keinerlei Assistenzsysteme mehr! Nicht einmal etwas "echtes Blech" drum herum.

Das einzige was bei allen eingebaut wird, ist der Sicherheitsgurt, das war´s!

Jetzt frage ich mich, was ist denn nun richtig?

Braucht es wirklich zwingend alle Assistenzsysteme für jeden, wie sie jetzt für Neuwagen vorgeschrieben werden?
Oder kann man auch vollkommen ohne diese auskommen, wenn man sich in einen Kleinstwagen setzt und allen Mut zusammen nimmt?



LG Carsten

babenhausen am 27 Feb 2024 23:37:10

Oder kann man auch vollkommen ohne diese auskommen, wenn man sich in einen Kleinstwagen setzt und allen Mut zusammen nimmt?


Der Mut der Zweiradfahrer ist hinreichend bekannt... die Nase ist der Airbag

Pechvogel am 27 Feb 2024 23:46:48

babenhausen hat geschrieben:Der Mut der Zweiradfahrer ist hinreichend bekannt... die Nase ist der Airbag

Es gibt heutzutage genügend Airbagsysteme auch für Motorradfahrer.



Grüße
Dirk

rkopka am 27 Feb 2024 23:52:45

DonCarlos1962 hat geschrieben:- GESCHWINDIGKEITSASSISTENT

- NOTFALL-SPURHALTEASSISTENT

Das meiste davon ist ja grundsätzlich sinnvoll und wenig problematisch.
Zum Geschwindigkeitsassistenten, der irgendwelche Zeichen liest und dann sonderbar reagiert (ist das der ?) gab es schon einiges in anderen Threads. Wie gut die Erkennung ist, habe ich auch schon öfter gesehen, wenn er z.B. ein Ende einer Zone nicht erkennt.
Der Notfall-Spurhalteassistent (hat mein Fahrzeug anscheinend) ist bei mit bisher nur negativ aufgefallen. Wann immer der aufleuchtet und probiert am Lenkrad zu drehen, war es ein Fehlalarm. Teils war da gar nichts zum Ausweichen, teils war es in irgendwelchen Kurven oder bei engeren Spurwechseln (von mir oder anderen), wo er panisch wurde und mich weglenken wollte. An einer Stelle reagiert er immer wieder mal und da halte ich das Lenkrad schon etwas fester, falls es wieder auftritt (so ca. 1x im Monat).

RK

Pechvogel am 27 Feb 2024 23:56:56

DonCarlos1962 hat geschrieben:Braucht es wirklich zwingend alle Assistenzsysteme für jeden, wie sie jetzt für Neuwagen vorgeschrieben werden?
Oder kann man auch vollkommen ohne diese auskommen, wenn man sich in einen Kleinstwagen setzt und allen Mut zusammen nimmt?

Je ausgeklügelter die Autos werden, je mehr Technik für die Sicherheit und den Komfort vorhanden ist, je mehr PS, ….
umso größer wird auch immer der Markt derer die das nicht haben / mitmachen wollen.
Und dieser Markt, wenn groß genug, wird bedient.



Grüße
Dirk

DonCarlos1962 am 28 Feb 2024 00:11:54

Pechvogel hat geschrieben:umso größer wird auch immer der Markt derer die das nicht haben / mitmachen wollen.
Und dieser Markt, wenn groß genug, wird bedient.


Genau Dirk, aber es geht hier ja darum, dass die Vorschriften absurd sind.

In einem "echten" Auto braucht es alle möglichen Assistenz- und Sicherheitssysteme, aber bei einem Kleinfahrzeug, welches aber auch auf die Autobahn darf, geht es vollkommen ohne diese.

Ist das nicht absurd?

LG Carsten

Pechvogel am 28 Feb 2024 00:26:58

DonCarlos1962 hat geschrieben:Ist das nicht absurd?

Nö! Das ist Marktwirtschaft! :D



Grüße
Dirk

Tinduck am 28 Feb 2024 09:43:01

Das schlimme daran sind die Preise dieser Kleinfahrzeuge. Dafür hat man vor 5 Jahren noch einen vollwertigen Kleinwagen in der Polo-Klasse bekommen.

Auch die 45er Versionen sind viel zu teuer, für das Geld bekommt man einen wenige Jahre alten vollwertigen Kleinwagen. Aber man kann damit halt die 15jährigen Kids reicher Eltern ködern.

Mehr zahlen für weniger... danke nein.

bis denn,

Uwe

Koblenzo am 28 Feb 2024 10:36:33

DonCarlos1962 hat geschrieben:DIESE ASSISTENZSYSTEME WERDEN 2024 PFLICHT IM AUTO:

- AKTIVER SPURHALTEASSISTENT
- BLACKBOX (UNFALLDATENSPEICHER)
- GESCHWINDIGKEITSASSISTENT
- KOPFAUFPRALLSCHUTZ
- MÜDIGKEITS- UND AUFMERKSAMKEITSWARNER
- NOTBREMSASSISTENT
- NOTFALL-SPURHALTEASSISTENT
- NOTBREMSLICHT
- RÜCKFAHRASSISTENT
- VORRICHTUNG ZUM EINBAU EINER ALKOHOLEMPFINDLICHEN WEGFAHRSPERRE

Ich durfte noch auf dem Schoß meines Vaters während der Fahrt am Steuer sitzen
und lenken. Da war der linke Außenspiegel noch ein teures Zubehörteil, das man
sich leisten konnte oder auch nicht.

VW_Export,_Bj._1951.jpg

Der dann folgende D 170 (W136) hatte zwar auch noch keine Außenspiegel,
dafür aber einen ausklappenden (nach oben) Blinker im der B-Säule.
Außenspiegel wozu ? Von hinten kam nichts Schnelleres.

Pechvogel am 28 Feb 2024 15:27:52

Koblenzo hat geschrieben:Ich durfte noch auf dem Schoß meines Vaters während der Fahrt am Steuer sitzen
und lenken. Da war der linke Außenspiegel noch ein teures Zubehörteil, das man
sich leisten konnte oder auch nicht...

DAS Auto hatte aber immerhin eine pneumatisch angetriebene Scheibenwaschanlage! :eek: :D



Grüße
Dirk

fomo am 28 Feb 2024 15:32:44

Koblenzo hat geschrieben:Ich durfte noch auf dem Schoß meines Vaters während der Fahrt am Steuer sitzen
und lenken. Da war der linke Außenspiegel noch ein teures Zubehörteil, das man
sich leisten konnte oder auch nicht...

Pechvogel hat geschrieben:DAS Auto hatte aber immerhin eine pneumatisch angetriebene Scheibenwaschanlage!

Wenn überhaupt, dann war diese aber nachgerüstet.
Auch beim Käfer Baujahr 1956, erkennbar an der ungeteilten, ovalen Heckscheibe, gab es noch noch keine Scheibenwaschanlage.
Die originale Bedienungsanlage der Volkswagen GmbH dazu liegt mir vor.

rkopka am 28 Feb 2024 17:25:24

Pechvogel hat geschrieben:DAS Auto hatte aber immerhin eine pneumatisch angetriebene Scheibenwaschanlage! :eek: :D

Das hatte noch der Polo meiner Mutter ca. 1980. Man mußt nur vorsichtig auf den Balg treten, damit der Schlauch nicht rausrutschte und alles naß wurde. Aber das war eigentlich schon hydraulisch !?

RK

fomo am 29 Feb 2024 08:46:56

fomo hat geschrieben:Auch beim Käfer Baujahr 1956, erkennbar an der ungeteilten, ovalen Heckscheibe, gab es noch noch keine Scheibenwaschanlage.

Die pneumatisch unterstütze Scheibenwaschanlage wurde 1960 in der Serie eingeführt. Als Energiespeicher diente das Reserverad, welches mit etwas höherem Druck beaufschlagt war. Durch ein Druckregelventil wurde dafür gesorgt, dass der Druck im Rad einen Mindestwert zum Fahrbetrieb nicht unterschreiten konnte. Vorher wurde die Scheibenwaschanlage drucklos. Erst später wurden die Scheibenwaschanlagen auf per Hand oder Fuß betätigte Gummibälge umgestellt. Dabei handelte es sich dann um hydraulische Betätigung. Ein großer Vorteil dieser Ausführung war die Möglichkeit, den Strahl durch entsprechenden Druck genau zu positionieren.

Jagstcamp-Widdern am 29 Feb 2024 09:54:31

:thema:

allesbleibtgut
hartmut

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