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Auflastung Ducato Light Fahrwerk 1, 2


rg695 am 13 Mär 2024 17:30:11

Hallo,
habe schon einige Beiträge gelesen die ebenfalls die Hinterachse auf 2200 kg auflastet haben. In verschiedene Posts wurde geschrieben, dass mit dem Gutachten von Goldschmidt dies sogar mit den serienmäßigen Alufelgen geklappt hat. Das würde meinem Fall, ein Ducato Light-Fahrwerk, Felge LK108 entsprechen.
Habe jetzt bei meinem Händler nachgefragt, der das Luftfahrwerk 2021 verbaut hat und auf 3,85t aufgelastet. Alles unter Beibehaltung der Achslasten VA 1960 und HA 2000. Laut Händler muss für das Auflasten der HA ein Bild des Reifens an Goldschmidt geschickt werden um dann das Gutachten für die Hinterachsauflastung beantragen zu können. Da gehe ich mal davon aus das dies bestimmt nicht kostenlos von Goldschmidt erfolgt.
Jetzt die Frage ob das der normale Ablauf ist, oder ob es doch ein Gutachten gibt die einen etwas unkomplizierteren Weg möglich machen. Gutachten - TÜV - Eintrag
Oft liest man auch das der TÜV mit der KBA-Nummer dies vollzieht. Wo steht diese Nummer auf den Teilen?
Außerdem würde mich interessieren welche Traglast die originalen 16“ Stahlfelgen haben, vielleicht liegt jemanden ein Papier vor in dem es steht.
Vielleicht gibt es ja auch neue Erkenntnisse in Sachen Traglast der serienmäßigen 16“ Alu‘s von Fiat.
Ebenso wäre ich über ein Bild von besagtem Gutachten dankbar, nur um den Händler zu zeigen das es so etwas gibt.

Vielen Dank schon mal

Gruß Reinhold

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Grandeur am 13 Mär 2024 20:00:54

Hallo Reinhold,

Felgen brauchst Du neue!

Stand mal in der großen Reisemobilzeitschrift, zu der man nicht verlinken darf. ;D

Wenn jemand beim Ducato höhere Achslasten einträgt mit den originalen Rädern ist er sehr mutig.

Gruß Grandeur

MoritzFelix am 13 Mär 2024 21:59:19

Hallo Reinhold
Mit der Traglast der Felgen stimmt so wie mein Vorredner schon gesagt hat du musst neue Felgen haben.
Ausser du fährst 15 Zoll Felgen (Stahl) die haben eine höhere Traglast die haben soweit ich noch im Kopf habe 1150 Kg
Dein Light Fahrwerk müsste auf der Hinterachse bis 2240 Kg gehen so ist es bei meinem.
Gruss Michael

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Bikerxxl am 13 Mär 2024 22:06:40

Richtig.
In meiner Zulassung steht ( mit Goldschmitt auf 2200kg an der Hinterachse)
" ..mit serienmäßigen Felgen nicht zulässig". Nach Aussage von Fiat hat die Originalfelge eine maximale Traglast von 1000kg.
Gruß Biker

MoritzFelix am 13 Mär 2024 22:12:47

Hallo Reinhold
Hast du die Luftfahrwerk von Goldschmidt dann müsstet du bei den Papieren von Goldschmidt alles dabei haben zwecks Achlasterhöhung.
Gutachten u auch die passende ABE musst nur noch nach Goldschmidt fahren um die Sache von deren Tüv Prüfer abnehmen zu lassen.
Weil der normale Tüv schon mal rum zickt ist mir passiert.Er hat die Luftbälge von Goldschmidt nicht anerkannt.
Bei denen alles kein Problem.Nur du musst die entsprechende Felge und auch den Reifen mit der höheren Traglast drauf haben.
Die orginalen 16 Zoll Stahlfelgen u auch Alu sind hier für nicht geeignet deren Traglast ist zu niedrig.
Meiner ist ein Ducato 250 mit Light Fahrwerk und mit Goldschmidt Luftfahrwerk und ich fahre 15 Zoll Räder.
Gruss Michael

Pechvogel am 13 Mär 2024 22:32:30

MoritzFelix hat geschrieben:…Gutachten u auch die passende ABE musst nur noch nach Goldschmidt fahren um die Sache von deren Tüv Prüfer abnehmen zu lassen.
Weil der normale Tüv schon mal rum zickt ist mir passiert.Er hat die Luftbälge von Goldschmidt nicht anerkannt….

Sorry aber was war das denn für‘n Spezialist?
Im ( Auflast- ) Gutachten steht die ABE des Fahrzeugs und die Nummer der Luftbälge.
Und damit ist das abzunehmen!
Es sei denn irgendeine „Blitzbirne“ hat die Luftbälge so herum eingebaut das die Nummern ( auf den Bälgen ) nicht zu sehen sind. Also quasi um 180 Grad verdreht sind.
Der TÜV, bzw bei mir war es GTÜ und es gibt auch noch Dekra, KÜS,…, kontrolliert ja letztlich auch nur den ordnungsgemäßen Anbau und das alle Positionen des Gutachten eingehalten wurden / werden.
Das die Achse anschließend mehr tragen kann und darf hat vorher schon der TÜV mit dem Auflastgutachten bescheinigt!

In solchen Fällen immer zum nächsten Prüfer / zur nächsten Prüfstelle ( und die Gebühren der ersten Prüfstelle zurück fordern! )



Grüße
Dirk

Pechvogel am 13 Mär 2024 23:07:45

rg695 hat geschrieben:…Vielleicht gibt es ja auch neue Erkenntnisse in Sachen Traglast der serienmäßigen 16“ Alu‘s von Fiat.
Ebenso wäre ich über ein Bild von besagtem Gutachten dankbar, nur um den Händler zu zeigen das es so etwas gibt.

Wenn Du auf ein Gutachten zu den originalen Fiat-Felgen ( egal ob Stahl oder Alu ) abziehst:
die gibt es grundsätzlich NICHT!
Die Felgen werden bei Fiat immer als Teil des Fahrzeugs homologiert und damit sagt Fiat das die Felgen für die Traglast des ausgelieferten Fahrzeugs ausreichend ist. Und die Light Chassis ( 108er Lochkreis bei den Radbolzen ) sind, serienmässig, nur bis 2000kg Achslast zugelassen ( die 15“ Stahlfelge bildet hier eine Ausnahme, die allerdings auch nicht bei Fiat liegt ).

Und falls GoldschmiTT das Auflast-Gutachten nur mit einem Bild des Rades verkauft dann kann das eigentlich nur damit zusammenhängen das sie ein Gutachten zu ihren eigenen Felgen mitliefern wollen?
Ein Bild von einem Reifen ( bzw dessen Traglast ), ohne einen direkten Zusammenhang zum Womo herzustellen zu können ( FIN / Fahrgestellnummer ), macht doch keinen Sinn!?! ( ich kann Dir ja ‘n paar Bilder von meinen Reifen schicken!?! )
Außerdem steht im ( Auflast- ) Gutachten „… nur mit 112 er Reifen…“ ( oder so ähnlich :mrgreen: ).
Und was wenn später wieder 109er montiert würden…

Es soll übrigens Leute geben die die Luftfeder „früher“ auch schon ohne Auflastung eingebaut und eingetragen bekommen haben. :D
In dem Fall wäre eine Erhöhung der Achslast eine Auflastung OHNE technische Änderung ( denn die technische Änderung ist „früher“ mal erfolgt und auch eingetragen worden ).
Dann bräuchte man die Achslasterhöhung auch NICHT in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Allerdings müsste man, sofern man mehr Gewicht bewegen will wie im „Schein“ steht, das TÜV-Abnahmegutachten immer mit sich führen ( also zumindest im Womo mitführen :D ).
Man dürfte also z.B. 109er Reifen ( im Winter? ) fahren, dann aber nur max. 2t Achslast haben.
Oder man wird ( im Sommer? ) mit 2200kg Achslast gezwungen auf eine Waage zu fahren, hat dann aber 112er Reifen drauf ( erlaubt weil höher als eingetragen ) und die TÜV-Abnahme die bescheinigt das man mit den Reifen ( und Felgen ) die 2200kg fahren darf.

Ob man sich damit aber bei einer Kontrolle im Ausland, mit vielleicht noch schlechtem französisch, einen Gefallen tut?? :gruebel: :nixweiss:
Auf der anderen Seite: Gesetz ist Gesetz …


Grüße
Dirk

jokerFG am 14 Mär 2024 11:46:41

Frag bei Carsten Stäbler nach! Zitat aus meinem Angebot - es war keine Messe- Stand auch bei ihm so auf der Seite

"Messeangebot ( 4.0 t Auflastung Blattgefederter Fiat Ducato X 250 (Version 35, 36.5 und 38.5 light) mit bereits
vorhandenen 16" Rädern
In Verbindung mit verstärkter Vorderachs-Schraubenfeder und Hinterachs-Zusatzluftfede"

Auf Nachfrage ob Alu oder Stahl egal, Reifen müssen nur Lastindex von mind. 112 haben.

HalbvetteVenus am 14 Mär 2024 13:19:51

jokerFG hat geschrieben:
Auf Nachfrage ob Alu oder Stahl egal, Reifen müssen nur Lastindex von mind. 112 haben.


Das stimmt so aber nicht. Die 16 Zoll Serienfelgen (egal ob Stahl oder Alu) haben nur 1000 kg Traglast.
Wenn man die 15" Stahlfelgen hat, benötigt man neue Reifen (mit entsprechender Traglast).
Wenn man 16" Stahlfelgen hat, benötigt man an der HA 2 neue Felgen mit höherer Traglast, (gibts z.B. bei Augustin); die Reifen können dann beibehalten werden.

Und wenn man 16 " Serienalus hat, braucht man 4 neue Felgen mit geeigneter Traglast.

Dazu gibt es auch schon einige Threads hier im Forum.

jokerFG am 14 Mär 2024 14:53:51

Und warum wurde bei mir dort alles vom TÜV so eingetragen, sowie später 2x TÜV ohne eine Bemängelung in diesem Zusammenhang bestanden. Das bei der DEKRA, die eh pingelich sind??? Bei meinem Fz gibt es laut COC Papieren gar keine 15" Bereifung, da geht es erst mit 16" los bis 18" ...

Pechvogel am 14 Mär 2024 17:33:25

jokerFG hat geschrieben:... später 2x TÜV ohne eine Bemängelung in diesem Zusammenhang bestanden...

Was einmal eingetragen ist, ist eingetragen. Warum sollte sich da in Zukunft ein Prüfer einen "Kopp" zu machen?
Bei Goldschmitt geht das mit den 16" bzw Alu übrigens NICHT! Das steht auch im Gutachten ausdrücklich drin!
Aber vielleicht hat die Firma Stäbler ja ein eigenes Gutachten... ? :gruebel:



Grüße
Dirk

Olli2305 am 14 Mär 2024 17:36:51

Pechvogel hat geschrieben:Was einmal eingetragen ist, ist eingetragen. Warum sollte sich da in Zukunft ein Prüfer einen "Kopp" zu machen?
Bei Goldschmitt geht das mit den 16" bzw Alu übrigens NICHT! Das steht auch im Gutachten ausdrücklich drin!
Aber vielleicht hat die Firma Stäbler ja ein eigenes Gutachten... ? :gruebel:
Grüße
Dirk

Oder keine eigenen Alufelgen, die sie verkaufen können;-).

Pechvogel am 14 Mär 2024 17:42:07

Olli2305 hat geschrieben:Oder keine eigenen Alufelgen, die sie verkaufen können;-).

Das ist natürlich immer ein Argument!
Genau wie besonders gute Connections zum Prüfer. :D

Es muss aber ein ( Auflast- ) Gutachten geben um auflasten zu können.
Und in dem vom TÜV das die Goldschmitt-Bälge betrifft stehen die 16" / Alu nur mit 1000kg drin.
Was verbaut Stäbler denn für Luftbälge?



Grüße
Dirk

rg695 am 14 Mär 2024 18:12:23

Hallo,
vielen Dank für die Ratschläge und Erklärungen.
Habe den Rat beherzigt und persönlich bei Stäbler nachgefragt. Laut seinen Ausführungen war es bis 2018 möglich die 2200 kg auf der HA mit den Serienfelgen eintragen zu lassen. Ab 2019 hat der TÜV dies nicht mehr eingetragen da die Traglast der Felgen nicht ausreichend ist?!?!?
Ab 2023 ist dies bei den Fahrzeugen mit Automatik wieder möglich, da diese werkseitig mit dem größeren LK 130 ausgestattet sind, auch beim Light Chassis.
Aus diesem Grund führt kein Weg daran vorbei, wenn auflasten, dann müssen neue Felgen her.

Vielen Dank und allzeit gute Fahrt.

Reinhold Götz

jokerFG am 14 Mär 2024 22:28:09

Upp's und nun... wurde bei uns 2020 gemacht... und eine Automatik hab ich nicht.

Pechvogel am 14 Mär 2024 22:51:04

jokerFG hat geschrieben:…Bei meinem Fz gibt es laut COC Papieren gar keine 15" Bereifung, da geht es erst mit 16" los bis 18" ...

18“ mit Serienfelgen?



Grüße
Dirk

Konsul am 15 Mär 2024 09:36:24

Es ist doch ganz einfach:
Die 15er sind nicht für die erhöhte Traglast freigegeben. Fertig - Ende - Aus. Die sind auch auf keinem anderen Fahrzeug montiert als auf den 3,5 Tonnern.
Die 16er mit 130er LK sind bis 1400 KG freigegeben. Warum? Ganz einfach:
Unsere Fahrzeuge beruhen auf einem Fahrgestell für eine Pritsche. Die Pritschenwagen gibt es als "Baustellenfahrzeuge" mit einer Hinterachslast von 2,8 Tonnen mit Stahlfelgen. Oder habt ihr schon mal eine Baustellenpritsche mit Alufelgen gesehen? ;-)
Die Originalteilenummern dieser 16er Stahlfelgen sind identisch mit den Teilenummern der 16er Felgen die auf unseren WoMos verbaut sind. Und somit ist der Festigkeitsnachweis erbracht.
Genau auf diese "Tour" habe ich meine Auflastung beim TÜV SÜD ohne Probleme eingetragen bekommen mit den vorhanden Stahlfelgen. Es war etwas aufwendig das nachzuweisen, aber ich habe mir die Papiere dazu bei Fiat Pro. besorgt.
Das Ganze geht wie geschrieben allerdings nur bei den 16ern mit 130er LK.
Wenn das jemand auch so vorhat, dann besorgt euch die Fahrgestellnummer einer Pritsche über 3,5 Tonnen und geht damit zu Fiat Pro. Jetzt fragt ihr nach einer Ersatzfelge für dieses Fahrzeug und lasst euch dann das Datenblatt zu genau dieser Felge ausdrucken. Auf dem Datenblatt steht dann auch die Fahrgestellnummer sowie Teilenummer der Felge. Mit diesem Papier zum TÜV und erledigt ist die Sache. Geld gespart für teure Alus.
Bei den einschlägigen Verbauern wie Stäbler, Ramto, Goldschmitt etc. wollte man mir das, auf explizite Nachfrage, mit Stahlfelgen nicht eintragen und jeweils teure Alus mitverkaufen.

Pechvogel am 15 Mär 2024 10:46:16

Konsul hat geschrieben:Es ist doch ganz einfach:
Die 15er sind nicht für die erhöhte Traglast freigegeben. Fertig - Ende - Aus...

Nö, ganz vollkommen falsch! :eek:
Gerade die 15er original Stahlfelgen sind für eine Traglast von bis zu 1150kg freigegeben!
Und die 116er mit 130LK wirst Du bei einem Light Fahrgestell, um das es ja hier geht
rg695 hat geschrieben:...meinem Fall, ein Ducato Light-Fahrwerk, Felge LK108...
, nur in Verbindung mit dem neuen Automatik-Getriebe finden. Im Fall des TE also garantiert nicht.

Und die originalen 16" Felgen mit 108er LK sind grundsätzlich nur bis 1000kg freigegeben.
Das geht nicht nur aus den Angaben von Fiat-Prof. hervor sondern auch aus den Gutachten von z.B. Goldschmitt.

Irgendwie doch nicht soo einfach...?!? :gruebel:



Grüße
Dirk

Buddelflink02 am 15 Mär 2024 15:04:10

Hier mal meine Erfahrungen zum Thema Auflastung.
Wir fahren einen Carado T 338 mit Ligth Fahrwerk und 16 Zoll Originalfelgen Lochkreis 118 Bj 21 Reifenkennung 116.
Habe mir ein Zweikreis-Luftfedersystem von Linnepe einbauen lassen. Abnahme durch den TÜV wurde in der Werkstatt erledigt.
Ergebnis: zulässiges Gesamtgewicht 4090 kg Hinterachse 2240 kg und Vorderachse unverändert 1850 kg.
Steht jetzt auch alles in der neuen Zulassung.

ED63 am 05 Apr 2024 13:49:22

Auch bei mir, Auflastung auf 4090 KG mit orginalen Fiat alus LK118 trotz automatik keine LK130.
Lt Tüv-Prüfer müssten Felgen die für 1000kg freigegeben sind das 3fache gewicht aushalten. Wo das steht? keine Ahnung
gruß aus der Westpfalz

Schwimmbutz am 05 Apr 2024 14:31:21

Ich habe das Gewicht nur auf 4.000kg eintragen lassen, obwohl ich bis 4.090kg gehen könnte. Mit allem Zipp und Zapp, vollen Tanks, Fahrrädern auf der AHK etc, komme ich auf knapp 3.800kg.

Der beschränkende Faktor für die Zuladung ist dann trotz Zusatzluftfeder eher die Hinterachse.
Ab 4to Fahrzeuggewicht ist ein Unterlegkeil vorgeschrieben. Ich habe keine Lust diesen irgendwo verstauen zu müssen. Daher habe ich mir die "restlichen" 90kg bei Fahrzeuggewicht gespart.
"Technisch Möglich" sind die 4.090kg aber eingetragen.

rg695 am 07 Mai 2024 19:00:34

Habe jetzt dank der Gutachtennummer für die Auflastung auf 3,85t (Goldschmitt) mir Besagtes beim TÜV-Süd besorgt und die Achslasten entsprechend eintragen lassen. HA 2240 und VA 2000.
Im Kfz-Schein steht mit Originalfelge 16 Zoll, LK 118
D.h. jetzt könnte ich sogar auf 4t hochgehen bräuchte dazu allerdings ein entsprechendes Gutachten.
Sollte jemand ein Derartiges von Goldschmitt haben würde schon die Nummer genügen. Da der TÜV auf alle Gutachten Zugriff hat.

Gruß aus dem Frankenland

Pechvogel am 07 Mai 2024 19:25:54

Soweit ich weiß brauchst Du für ü4t ein zweites Gutachten über die Federbeine von Goldschmitt an der Vorderachse.

Wie alt ist Dein Ducato?



Grüße
Dirk

Grandeur am 07 Mai 2024 21:09:55

. Ab 4to Fahrzeuggewicht ist ein Unterlegkeil vorgeschrieben.


Dafür gibts für ein paar € Faltkeile, die wirklich keinen Platz benötigen und wenig wiegen. Ehrlich bin ich noch nie danach gefragt worden.

Gruß Grandeur

rg695 am 07 Mai 2024 22:40:53

Stimmt, dafür müssen an der VA verstärkte Federn verbaut sein.
Das haben wir schon. Was mich überraschte, bei der Eintragung hat der Prüfer nicht danach gefragt und trotzdem die 2t für die VA eingetragen.
Pechvogel hat geschrieben:Soweit ich weiß brauchst Du für ü4t ein zweites Gutachten über die Federbeine von Goldschmitt an der Vorderachse.

Wie alt ist Dein Ducato?

Grüße
Dirk


Unser Eura Mobil ist Bj. 2020, mit Automatik auf Light Fahrwerk.

Gruß

Pechvogel am 07 Mai 2024 23:51:50

Wenn Du doch an der VA schon die verstärkten Federn hast dann hast Du doch auch das Gutachten dazu!?!

Es gibt von Goldschmitt EIN Auflastgutachten.
In diesem Auflastgutachten wird Bezug genommen auf die zusatz Luftfederung an der Hinterachse, mit ihrem speziellen Gutachten.
Damit kann man dann die HA und ggf. auch das zGG ( auf 3,85t ) auflasten.

Außerdem nimmt dieses EINE Auflastgutachten Bezug auf evtl. zusätzlich verbaute, verstärkte Vorderachsfedern und deren Gutachten. Dann ist auch ein zGG von 4t möglich.

Das gemeine dabei: in dem EINEN Auflastgutachten stehen die Nummern der einzelnen Gutachten für die zLF der HA und die Nummern der Gutachten für die Federn der VA.
Und nur bestimmte Kombinationen der verbauten Teile / Gutachten erlauben die Auflastung des zGG auf 4t.

Wenn Du also schon eine zLF und die verstärkten Federn vorne von Goldschmitt hast, dann brauchst Du sonst nix weiter.
Wenn Du allerdings z.B. Federn eines anderen Herstellers haben solltest, dann wird es sehr schwierig!



Grüße
Dirk

purplenew am 08 Mai 2024 10:06:30

Pechvogel hat geschrieben:Wenn Du allerdings z.B. Federn eines anderen Herstellers haben solltest, dann wird es sehr schwierig!


Oder man hat eine ZLF eines anderen Herstellers. Meine ZLF ist von VB-Airsuspension, wobei es letztendlich wohl kaum/sehr geringe Unterschiede gibt. Ich fahre einen Ducato 7 Bj. 2020 mit Light-Fahrwerk. Mit dieser ZLF habe ich auf 4,05t aufgelastet (2240Kg Hinterachslast und 1850 Kg Vorderachslast).
An den Ferdern der Vorderachse brauchte ich nichts machen, das waren und sind die Originalfedern. Auch betrug die Vorderachslast vor der Auflastung auch bereits 1850Kg. Die Erhöhung des zGG nach Einbau der ZLF erfolgte ohne weitere technische Veränderungen (steht so auch im Gutachten), sogar mit den serienmäßigen Alufelgen von Fiat LK 5X118. Dass ich die Felgen dann doch noch ausgetauscht habe, hat eher etwas mit der Fahrzeugversicherung zu tun.

Thomas

rg695 am 08 Mai 2024 10:28:46

Bei den verstärkten Federn war nur ein Teilegutachten dabei. Damals habe ich keinen Bedarf gesehen. Jetzt da die Achslasten angepasst wurden wäre es eine Möglichkeit, aber dazu benötigt man das Auflastungsgutachten. Dieses Gutachten kostet wieder Geld bei Goldschmitt.
Bisher komme ich mit dem zGG (3,85t) zurecht, jedoch wäre es eine Möglichkeit kostengünstig anzupassen.

Gruß

Pechvogel am 08 Mai 2024 10:38:48

rg695 hat geschrieben:...dazu benötigt man das Auflastungsgutachten. Dieses Gutachten kostet wieder Geld bei Goldschmitt...

Aber Du hast doch das Auflastgutachten der zLF mit der Du die HA und das zGG aufgelastet hast?
Außerdem muß in dem Auflastgutachten auch die ABE Deines Womos vermerkt sein.



Grüße
Dirk

rg695 am 08 Mai 2024 18:04:15

Ja, ich habe ein Auflastungsgutachten für die Erhöhung der Achslasten. Dieses hat jedoch nur ein zGG von 3,85t eingetragen.
Jetzt dachte ich mir, bei den eingetragenen Achslasten, HA 2240 u. VA 2000 sollten doch 4t möglich sein. Hierfür wird ein anderes Gutachten benötigt. Aussage des Prüfers.
Somit bin ich jetzt auf der Suche nach der Nummer dieses Gutachten. Damit der Prüfer dieses in der Datenbank findet.

Gruß

Pechvogel am 08 Mai 2024 19:02:05

rg695 hat geschrieben:…Jetzt dachte ich mir, bei den eingetragenen Achslasten, HA 2240 u. VA 2000 sollten doch 4t möglich sein...

Du weißt das die Achslasten NICHTS mit dem zGG zu tun haben?!!? Das zGG ist nicht die Summe der Achslasten. Da gehören auch noch andere Sachen dazu. Das z.B. die Achsen durch stärkere Feder bzw zusätzliche Luftfedern mehr tragen können ist klar. Aber warum sollten z.B. die Bremsen auch ein höheres Gewicht zum stehen bekommen?

Guck‘ Dir „Dein“ Auflastgutachten doch nochmal an:
auf der 2. Seite müsste eigentlich der Verweis auf die stärkeren Federn der VA incl. deren Gutachten stehen und dann auch evtl. der Hinweis auf 4t.

Du kannst nicht mit „irgendwelchen“ Federn und irgendeiner zLF auf 4t auflasten sondern nur in Kombination von jeweils bestimmten Typen.
Und darum müsste in dem Auflastgutachten der zLF auch ( zwei? ) Typen von VA-Federn stehen mit denen man auf 4t auflasten kann. Mit anderen geht das, bei DER zLF nicht.

Und es geht um das Auflastgutachten. Nicht um das Teilegutachten.



Grüße
Dirk

Berchumer am 09 Mai 2024 10:58:18

Habe die ZLF von Linnepe dazu Felgen von Borbet CWD 16“ LK 118 (light Fahrgestell ) mit 4,09t eingetragen auf der VA sogar 1950kg und HA 2240 kg

Gast am 09 Mai 2024 12:24:18

Berchumer hat geschrieben:Habe die ZLF von Linnepe dazu Felgen von Borbet CWD 16“ LK 118 (light Fahrgestell ) mit 4,09t eingetragen auf der VA sogar 1950kg und HA 2240 kg


Ich habe mit einer ZLF von CS und verstärkten FEdern VA und den Originalfelgen, auf 4to. aufgelastet.
VA 2,0to. HA 2,24To.

Berchumer am 09 Mai 2024 15:34:46

Ja die Feder hab ich mir vorn gespart sonst 4,15t aber vorn komm ich gut hin .

fraenky68 am 10 Mai 2024 20:57:37

Ich habe auch einen Ducato Light 3,65 (250G) und konnte diesen jetzt mit einem NEUEN Gutachten auf 4,2t auflasten (VA 2,1t / HA 2,25t). Eingebaut sind vorne andere Schraubenfedern (hellblau) und hinten eine Zusatzluftfederung (beides von VB AirSuspension / WDT Services). Mit diesen hatten hatten wir bisher 4,0t. WDT hat jetzt ein neues Gutachten erstellen lassen, mit dem man auf 4,2 t auflasten kann. Das neue Gutachten kann man z.B. bei VB Ersatzteilservice käuflich erwerben. Das habe ich jetzt gemacht.

Unter Auflagen steht unter 10. in dem Gutachten: "Das Zusatzluftfedersystem darf nur in Verbindung mit originalen Rädern und Reifen des Fahrzeugherstellers gemäß Genehmigung verwendet werden. Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonderrädern oder -bereifungen..." (eingetragen sind 225/75R16 116).

Gruß Frank

rg695 am 11 Mai 2024 17:45:27

Das weiß ich und deshalb sind bei uns die verstärkten Federn verbaut.
Also sind die Vorraussetzungen für 4t geschaffen.

Pechvogel hat geschrieben:Du weißt das die Achslasten NICHTS mit dem zGG zu tun haben?!!? Das zGG ist nicht die Summe der Achslasten. Da gehören auch noch andere Sachen dazu. Das z.B. die Achsen durch stärkere Feder bzw zusätzliche Luftfedern mehr tragen können ist klar.

Grüße
Dirk


Fehlt nur noch das Gutachten das es ermöglicht.
Mir würde ja die Nummer genügen, da der TÜV auf alle Gutachten zugreifen kann.

Ansonsten fahren wir mit 3,85t weiter, hat bisher immer genügt. Bei 4t wären halt ein paar Kilo mehr Reserve vorhanden.

Gruß aus Franken

Sabidan am 08 Aug 2025 20:01:06

Buddelflink02 hat geschrieben:Hier mal meine Erfahrungen zum Thema Auflastung.
Wir fahren einen Carado T 338 mit Ligth Fahrwerk und 16 Zoll Originalfelgen Lochkreis 118 Bj 21 Reifenkennung 116.
Habe mir ein Zweikreis-Luftfedersystem von Linnepe einbauen lassen. Abnahme durch den TÜV wurde in der Werkstatt erledigt.


Kurios.

Wir haben einen Rollerteam, Ducato, Light Chassis, großer Motor plus Automatik.

Jetzt ZLF plus Federn bei Linnepe einbauen lassen. Vorher die von Linnepe favorisierte Borbet CWD in 6X16, LK 130 (mit der Originalbereifung) montiert.

Ergebnis: ZLF ist eingebaut, aber der TÜV bei Linnepe im Haus hat die Eintragung verweigert weil Abstand Bremssattel zur Felge <2 mm.
Nun heiß es, Original FIAT Felge hätte drauf bleiben können, da wir aufgrund des Motors Heavy Achsen haben…

Haben die Originalen Fiat Felgen jetzt die nötige Tragkraft, oder nicht? Bevor ich die Pellen jetzt wieder auf umziehen lasse, frage ich mal lieber.

leverkusen3 am 08 Aug 2025 21:04:51

Hallo

Warum sollen die Fiat Felgen nicht die nötige Traglast Haben?

Die werden doch bei Achslasten bis zu 2400 Kg von Fiat so ausgeliefert.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

vilsx am 08 Aug 2025 21:38:33

Ansonsten fahren wir mit 3,85t weiter, hat bisher immer genügt. Bei 4t wären halt ein paar Kilo mehr Reserve vorhanden.


.... aber nur auf der VA , hinten ist bei 2240 schluss

Sabidan am 08 Aug 2025 21:55:02

Hallo Thomas,

bis dato hat uns halt niemand aufgeklärt, dass wir trotz „Light Chassis“ eine „Maxi Achse“ haben.
Unser Händler war leider ein Griff ins Klo, der hat selber keine Ahnung von dem was er verkauft.

Aber wenn die Originale Felge die Tragkraft hat, umso besser.
Dann werde ich die hübschen Borbet Felgen halt wieder verkaufen.
(Warum das mit dem Bremssattel nicht passt, bleibt allerdings ein Rätsel)

Danke dir.

Pechvogel am 08 Aug 2025 22:48:36

Sabidan hat geschrieben:…Warum das mit dem Bremssattel nicht passt, bleibt allerdings ein Rätsel…

Vielleicht weil da doch nicht die kompl. Achse des Maxi / Heavy verbaut wurde sondern „irgendwas zusammengebastelt wurde“. ( ist jetzt nicht böse oder abfällig gemeint ).

Und was die Felgen anbelangt: frag‘ lieber vorher beim „TÜV“, und zwar am besten denjenigen der das auch abnehmen soll!
Da gibt es nämlich so Nummern in den Felgen ….



Grüße
Dirk

Sabidan am 09 Aug 2025 07:11:11

„Vielleicht weil da doch nicht die kompl. Achse des Maxi / Heavy verbaut wurde sondern „irgendwas zusammengebastelt wurde“

Oha, bei einem Fahrzeug, dass als Bestellfahrzeug im April 25 als Neuwagen zugelassen wurde?

Das hoffe ich doch mal ausschließen zu können.

Konsul am 09 Aug 2025 07:34:04

Wenn Du einen 2,2l mit Fegen-LK 118 hast, hast Du keine Heavy-Achse sondern nur die grösseren Bremsen drauf. Daher auch der grössere LK.
Von FIAT bekommst Du keine Daten, z.B. Traglast, zu den Felgen. Die Felgen sind zusammen mit dem Fahrzeug homologenisiert.
Besorge Dir eine Fahrgestellnummer von einer Ducato Baustellenpritsche. Die können in der Regel über 4t und sind nur abgelastet damit sie jeder Arbeiter fahren kann. Und Baustellenpritschen haben in der Regel keine Alufelgen sondern Stahlfelgen. Mit dieser VIN gehst Du zu Fiat Professionel und lässt Dir im Ersatzteilkatalog eine Ersatzfelge raussuchen. Aber aufpassen da gibt es mehrere Listen dazu und teilweise wird eine Nummer duch eine andere ersetzt. Wenn diese ET-Nummer mit der Nummer in Deiner Felge übereinstimmt, lässt Du Dir das Ganze Blatt ausdrucken. Auf dem Blatt steht dann auch das ZGG des Fahrzeugs und die einzelnen Tragfähigkeiten der Achsen. Somit hast Du den Nachweis erbracht dass Deine Felge übereinstimmt mit einer Felge die auf einem Fahrzeug mit höherer Achslast serienmässig verbaut ist.
So ging das bei mir mit der Eintragung der ZLF und Hinterachslasterhöhung. Aber sprich das bitte zuvor mit Deinem Prüfer ab der es eintragen soll.

Sabidan am 09 Aug 2025 08:13:55

Hallo Konsul,

danke für die ausführliche Antwort. Der Lochkreis der Felge ist 130, ich habe mal ein Bild der Original Felge, und der Zubehör Felge drangehangen. Eventuell hat die ja jemand im Zuge der Auflastung ebenfalls verbaut.

Pechvogel am 09 Aug 2025 09:17:04

Konsul hat geschrieben:Wenn Du einen 2,2l mit Fegen-LK 118 hast, hast Du keine Heavy-Achse sondern nur die grösseren Bremsen drauf. Daher auch der grössere LK...

DAS meinte ich mit „zusammengebastelt“.

Evtl. reicht es dem Prüfer auch wenn Du eine Felge mit der Nummer findest die in Deinen jetzigen Felgen ist, die von z.B. Augustin verkauft wird und mit einer Traglast von „XX kg“ beworben / ausgewiesen ist.

Aber eben: Prüfer fragen! Und zwar BEVOR Du irgendwas machst!



Grüße
Dirk

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