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Ich wohne in einer Strasse, wo es manchmal auch eng wird durch geparkte Fahrzeuge. Hier ist es üblich, bei grober Behinderung,z.b. Mindestbreite unterschritten, den/ die Fahrzeugführer ausfindig zu machen, um das Fahrzeug sofort umzuparken. Gelingt dies nicht, kommt der Abschlepper. Wenn man einfach nur falsch steht, gibt´s ein Knöllchen. Irgendwie komisch, das sofort umgestellt wird. Ich finde den Beitrag sehr interessant. Um aber einen Eindruck von der Situation zu bekommen, wäre es hier sehr hilfreich, mal ein Foto von der Verkehrssituation zu sehen. Wird ja nicht so viel Umstände machen.
Woher weißt Du dass "sofort" umgestellt wurde? Der TE wohnt wohl selbst NICHT in der Parkstrasse, von daher KÖNNTE da auch erst mal 2 Wochen ein Zettel an der Scheibe gehangen haben. :-)
Man spricht bei uns auch mal mit den Nachbarn. Ablauf ist wie folgt, Behinderung wird gemeldet, OA oder Polizei kommt, Halterabfrage, OA oder Polizei klingelt und bittet um beseitigung des Fahrzeuges. Mit Glück bleibt es bei einer Belehrung. Normale Nachbarn, die dein Auto kennen, klingeln aber direkt bei dir und teilen dir mit, dass du beschi... geparkt hast. Dies ist der normale Fall. Mal wieder ein Beitrag mit nur Spekulationen, das kann nur einer klar stellen, wenn er gewillt ist.
Eine Beurteilung der Sachlage ist nur grundsätzlich nur möglich, wenn man die vorliegenden Fakten kennt (Parksituation Deines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Beanstandung). Alles andere ist und kann nur "Glaskugel" sein. Aus dem von Dir eingestellten Schreiben der Verwaktungsbehörde geht hervor, dass ein verkehrsrechtlicher Verstoss noch anderweitig verfolgt wird. Hier geht es nur um einen Verwaltungsakt der Behörde (Ersatznornahme) mit folgendem Leistungsbescheid. Du bist nun aufgefordert worden/Dir wurde angeboten, dass Du vor Fertigung des Leistungsbescheides eines Stellungnahme abgeben kannst. Ein Widerspruch gegen den Leistungsbescheid ist erst nach Fertigung und Zustellung möglich. Sollte Deinem Widerspruch nicht gefolgt werden, dann müsste letztendlich ein Verwaltungsgericht über die Sachlage entscheiden. Ein Verstoß gegen §12 Abs.4 StVO ist von den gegebenen Ortlichkeiten abhängig und der tatsächlichen Abstellsituation des Fahrzeuges. Eine allgemeinverbindliche Aussage kann es daher nicht geben. Die Aussage in dem Anschreiben ist zu pauchal gehalten und lässt sehr viel Auslegungsspielraum zu. Unter §12 Abs.4 StVO lassen sich viele unterschiedliche und nicht vergleichbare Sachverhalte subsumieren. Da die Daten und Bilder zu Deinem Account öffentlich einsehbar sind erlaube ich mir, hier mal ein Bild Deines Fahrzeuges einzustellen. Auf diesem Bild ist eine Parksituation Deines Fahrzeuges zu erkennen, die eindeutig nicht mit §12 Abs.4 StVO vereinbar ist. Solltest Du so bzw. so ähnlich geparkt haben, dann halte ich die Maßmnahme der Behörde für gerechtfertigt. Aber auch das ist aufgrund der nicht bekannten Umstände zum Zeitpunkt der behördlichen Beanstandung nur spekulativ. Beste Grüße Thomas hier das Bild: Thomas Das Fahrzeug parkt entgegen der Fahrrichtung nicht auf der rechten Straßenseite, das ist nicht zulässig und kostet halt. Dreh die Kiste um und es ist Ruhe ... außer es handelt sich um eine Einbahnstraße ... JM2C. …… und dazu halb auf der Straße und nicht am Rand und Du wunderst Du Dich über die Vorgehensweise? Sorry, aber da würde ich ganz still sein, einfach mal schnell bezahlen und mich ärgern, aber nur über mich selber. Gruß Michael
Hallo Thomas, ich nehme an, dass Du das Fahrzeug erneut dort hin gestellt hast um das Bild für uns im Forum zu machen (danke) und es nun andersherum steht (entgegen Fahrtrichtung). Der Abstand zum Rand der Parkfläche (rötliche Pflasterung) ist in der Tat ziemlich groß - schätze rund 80 cm. Dass Du da irgendwie gerne ein- und ausladen willst, wenn da auch eine Aufbautüre ist kann ich verstehen, hat aber nichts damit zu tun wie Du das Fahrzeug dauerhaft abstellen darfst. Es würde mich sehr wundern, wenn ein Einspruch Erfolg hätte. Da hattest Du einfach Pech, dass ein Ordnungshüter das gesehen und genau genommen hat.
Aus dem Album des TE: War es vielleicht dieser "Abstellplatz" :?: :?: :?: Auf diesem Bild wird aber links geparkt - oder ? Links ist das andere Rechts :mrgreen: Meine bescheidene Meinung: Ich gehe davon aus, dass wir nicht alles (...die Vorgeschichte) erfahren werden. Ich hätte jedenfalls mein Fahrzeug nicht monatelang ohne Kontaktaufnahme zu den unmittelbaren Anrainern einfach vor deren Nase abgestellt. Selbst wenn das Fahrzeug tatsächlich ohne jeden vorherigen Hinweis/Kontakt/Warnung der betroffenen Anrainer nur ungefähr 20 m umgesetzt wurde, würde ich rasch die (geringe) Gebühr bezahlen und mich freuen, dass das Fahrzeug nicht irgendwo gegen weitere Kosten garagiert wurde. Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass verärgerte Anrainer andere Ideen haben, wenn sie sich gestört aber unbeobachtet fühlen :roll: . Helmut
Und wenn´s eine Einbahnstraße ist? Ist aber eben alles nur Spekulation! Ohne genauere Kenntnis der Situation und vor allem WARUM das OA überhaupt zu so einer drastischen Maßnahme gegriffen hat, kann hier eigentlich keiner eine vernünftige Aussage treffen. Grüße Dirk Jetzt wird es hier ja ganz skurril. Was haben denn jetzt Bilder aus dem Album mit der genannten Situation zu tun? Sind das die Bilder der Abstellsituation? Oder phantasiert jetzt hier der eine oder andere? Ohne genau Angaben vom TE bringt das hier gar nichts. Siehe meinen ersten Beitrag…….
Du hast natürlich Recht, der Tröd ist skurill :cry: Helmut Jetzt kommt noch ein Fakt hinzu, den man auch immer wieder antrifft, einige lesen den Beitrag nicht vollständig. Denn wenn jetzt schon Bilder aus einem Album kommentiert werden, als wäre das die Realität zu diesem Beitrag, wird es langsam makaber. Hat der TE die Fotos zum Thema eingestellt? Nein!!!!!!! Liebe Leute Vielen herzlichen Dank für die vielen konstruktiven Antworten. Ich komme mit dem Lesen ja gar nicht mehr nach. Ich werde erst mal Widerspruch einlegen und habe die ADAC Rechtsberatung kontaktiert. Eine Rechtsschutz Vers. habe ich nicht. Grüße Jo p.s. die Bilder in meinem Album sind alt und nicht die Situation, wo ich zuletzt geparkt habe. Ich hänge auch kein Handtuch drüber zum Parken :-) Ich werde heute Abend mal nachmessen, wieviel Platz da noch ist auf der Fahrbahn. Sorry, ich habe nicht kapiert, dass die Bilder nicht von Dir (Beispielbilder) waren. ……ich auch nicht :oops: Gruß Michael Egal wie es ausgeht,besorge Dir einen Abstellplatz,dann gibt es keine Scherereien. Gruß Bernd Hallo liebe Foristen nach genau einem Monat möchte ich noch einen Abschlußbericht geben, der zum Glück Positiv ausfällt. Ich habe gestern vom Ordnungsamt Post bekommen mit der Mitteilung, daß ich nichts zahlen muß. Das Abschleppen erfolgte wegen eines Notfalls der Stadtwerke. Das ist natürlich nach dem Schreck eine gute Nachricht. Ich habe jetzt sogar ein schlechtes Gewissen, hier so viele Leute behelligt zu haben. Aber das ursprüngliche Schreiben lautete auf eine Verkehrswidrigkeit, die ich begangen haben sollte und daß ich eine Strafgebühr und Abschleppkosten aufgebrummt bekommen sollte. Das hat mich doch einige Aufregung und Kopfzerbrechen gekostet. Insofern ist es vielleicht doch interessant für das Forum. Also vielen Dank nochmal an alle. Danke für die Rückmeldung...dafür einen guten! ist ja leider nicht selten das da nix mehr kommt...weder Aufklärung noch Fehlerbehebung bzw. Ursache.
Alles hat auch eine gute Seite! Durch Deinen Beitrag sind vielleicht manche Wohnmobilstraßenrandparker etwas aufgerüttelt worden und achten ein wenig mehr auf Durchfahrtbreite und Parkdisziplin. Auch weil sie jetzt wissen wieviel Restbreite bleiben muss. Von daher, alles prima! Danke für Deine Rückmeldung! LG Carsten
Lass das mal mit dem schlechten Gewissen und vielen Dank für die Rückmeldung! Schön, dass etwas ganz anderes dahinter steckte als man aus dem Schreiben vermuten konnte. Und gleich die nächste Spekulation: Was macht ein nach Abarbeitungsgeschwindigkeit bewerteter Sachbearbeiter, wenn er einen Fall hat zu dem es kein passendes Standardschreiben gibt? Er nimmt einfach ein anderes Standardschreiben... :lol:
Und sie wollte dir die Kosten dafür aufdrücken? Wenn du wirklich falsch geparkt hättest, hätten sie auch keinen Rückzieher gemacht.
Also doch nochmal zum Anwalt und ordentlich auf die K... hauen? Oder wie sollen wir die Bemerkung deuten? Ich würde es so deuten dass sich die Gemeinde auf sehr dünnen Eis bewegt. Was sie gemacht haben grenzt schon an Verfolgung Unschuldiger und Betrug. .... da arbeiten halt auch nur Menschen. Die Stadtwerke sind bei einem Rohrbruch draussen, Baggerfirma schon da, dann steht das WoMo im Weg, also Umsetzung beauftragt. Den Bericht dazu dann 2 Tage später gefertigt und ein Kreuz falsch gesetzt. Oder in der Schnittstelle Stadtwerke zum Ordnungsamt ist was schief gelaufen. Klar, soll nicht sein, kann aber passieren. Kommt halt drauf an wie im Nachgang damit umgegangen wird.
Oder einfach mal die Kirche im Dorf lassen? Wo Menschen arbeiten passieren auch schon mal Fehler.....
Das ist natürlich die einfachste Ausrede
Vielleicht ja auch nur jemand über einem Kanal- oder Schachtdeckel geparkt? Dann wäre das Parken schon illegal und... --> Link Sofern doch sonst nix passiert ist: Kirsche im Dorf lassen und sich freuen dass das OA eingelenkt hat. Grüße Dirk ät joscic Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Ämter auch mal schnell zu einer Notlüge greifen, um nicht zugeben zu müssen, Mist gebaut zu haben. Die Gesichtswahrung ist wichtiger als sich entschuldigen zu müssen. Oder hast du oder jemand anders gesehen, worin konkret dieser "Notfall" bestand?
Wer ohne Fehler.... man kann sich natürlich an solchen Sachen aufhalten. Wer hat da was davon? Ausser verschwendeter Lebenszeit? MIR wäre es das, wäre ich betroffen, nicht wert. Ich wende mich da lieber den schönen Dingen des Lebens zu. Jeder wie er will. Es hat ja auch keiner gesagt dass er etwas unternehmen soll. Eine Frechheit von der Gemeinde war es trotzdem. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Nun ja - aber für fast 250 Mäuse gibt es auch viele "schöne Dinge des Lebens" , dafür kann man schon etwas "Lebenszeit verschwenden". LG Robert
Nun ja - aber für fast 250 Mäuse gibt es auch viele "schöne Dinge des Lebens" , dafür kann man schon etwas "Lebenszeit verschwenden". LG Robert
Ein nicht ganz korrekter Presseartikel ist aber keine belastbare Quelle. Die einzige für mich brauchbare Quelle sieht etwas anders aus:
Also explizit nur auf Gehwegen, die zum Parken freigegeben sind. es ist doch alles gut :!: allesbleibtgut hartmut
Das hab ich ja auch nicht gesagt, aber mit dem Aufklären des Missverständnisses oder wie man das auch immer nennen will, hätte es sich für mich. |
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