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Darf mein Mobil vorm Haus parken? 1, 2, 3, 4, 5 ... 7


hast29 am 16 Okt 2007 18:32:27

Hallo,

wir haben keinen ärger mit den Nachbarn, es gibt aber hin und wieder eine blöde Bemerkung.

Situation:
Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung. Eine Reihe = 10 Häuser.
In unsere Straße führt ein Privatweg (Sackgasse) . Wir haben das 7. Haus von Vorne gerechnet.
Vor unserem Haus haben wir die Möglichkeit die Autos zu parken. Ist auch unser Eigentum. D.H. auf der einen Seite steht unser Mobil,welches genau vors Haus paßt. Es steht also auch nicht auf der Straße oder hängt über. Es steht genau auf unserem Grundstück. Daneben steht unser Auto.
Nachteil, unser Mobil ist ein Alkovenmobil und somit 3,20 m hoch!!!

Nun meint die Nachbarin nie sieht sie wenn ein Auto kommt. Stimmt, aber bei uns ist Schritttempo ( Spielstraße) nur keiner hält sich dran. Diese Nachbarin ist aber auch die einzige die des öfteren mal einen zweideutigen Spruch abläßt....eben wieder .....die anderen beiden Häuser stört das in keinster Weise. Deswegen jetzt die Frage.

Kann sie mir eigentlich was??? Es ist unser Eigentum und unser Grundstück wo das Wohnmobil steht.

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Sabine

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Rossi64 am 16 Okt 2007 18:48:48

Da sich hier um Dein Grundstück handelt sehe ich keine Probleme.

Ich muß aber dazu sagen: Es ist bestimmt nicht schön immer auf so eine große " Kiste" zu schauen.

Du solltest Dich irgenwie mit den Nachbarn arangieren

Gast am 16 Okt 2007 18:49:07

Ganz einfach, NEIN. Sie kann Euch nichts!

Rechtlich seid Ihr auf der Sicheren Seite, nur rein Nachbarschaftlich würde ich das Gespräch suchen und evetuell des Friedens Willen einen anderen Platz suchen wenn es nicht anders geht.

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hast29 am 16 Okt 2007 18:57:20

Hi, andere Möglichkeit wäre nur Scheune 30 € im Monat und das was wir nicht mehr wollen. Hatten wir die Jahre mit dem Wohnwagen durch.
Da haben wir Rücksicht auf die Kinder genommen, weil diese noch sehr klein waren und ich (obwohl unsere da schon älter waren) angst hatte das man mal ein Kind übersieht.
Jetzt sind die Nachbarkinder alle alt genug.
Aber wie gesagt, irgendwie fahren hier alle wie die Wilden.

Zum Draufschauen: Sie hat es nur im Blick wenn Sie ausparkt bzw. wenn sie vor die Tür geht. Wir sind in einer Reihe gebaut.


Sabine

Gast am 16 Okt 2007 19:29:25

@ Sabine,

wir waren in einer ähnlichen Situation, nur waren wir das letzte Haus. Trotzdem mussten wir das WOMO von der Straße nehmen, obwohl es niemanden tangierte, weil es der Besitzer der Straße so wollte.
Jetzt haben wir auf unserem Grundstück ein Carport und keiner kann uns mehr was anhaben. Alles mit Brief und Sigel der Stadtgemeinde.
Rechtlich seid ihr auf der sicheren Seite. Es wird immer irgend wen geben dem so ein WOMO nicht passt, meistens sind es die Neider. Uns haben sie auch schon Zigeuner genannt. 8)
Ignoriert die Tante einfach, sie würde wahrscheinlich auch dann was zu meckern finden wenn das WOMO weg wäre. Man kann nicht immer davon laufen.

MichaelW am 16 Okt 2007 20:06:58

uns gehts genauso, wir haben das erste Grundstück in einer Reihe und haben auf dem Privatgrund genug Platz. Bisher hats nur gegenüber einen gestört, der nun nicht mehr ins Küchenfenster "spannen" :D kann........ansonsten herrscht hier seit 6 Jahren Ruhe diesbezgl., unser direkten Nachbarn waren auch lange Zeit Reisemobilisten, und die störts (obwohl auch von der Höhe tangiert) gar nicht..........nur auf einem öffentlichen P neben unserem Haus hats mal Anwohner gestört und nachdem mir von dort indirekt mit Schäden gedroht wurde, stehts halt bei mir auf dem Grundstück.................alles andere würde mir auch die Spontanität rauben (Scheune, Halle etc)...

XX-BA 597 am 16 Okt 2007 20:14:16

Wo das Thema gerade mal aus der Versenkung geholt wurde, gebe ich doch auch gleich mal meinen Senf dazu.
Rechtlich sehe ich da auch kein Problem. Wer beim Ausparken die Straße nicht einsehen kann, muss sich ein- bzw. ausweisen lassen. Das Argument könnte aber leicht mal auf Kosten der guten Nachbarschaft gehen.
Wäre vielleicht ein Spiegel auf der anderen Seite eine Möglichkeit allen gerecht zu werden?

Britta

spleiss53 am 16 Okt 2007 20:19:35

XX-BA 597 hat geschrieben:.......Wäre vielleicht ein Spiegel auf der anderen Seite eine Möglichkeit allen gerecht zu werden?

..muß sagen - super Idee :daumen2:

Igel am 16 Okt 2007 20:31:54

Ich glaube, deine Nachbarin gibt erst Ruhe, wenn das WOMO aus ihrem Blickwinkel verschwunden ist. Problematisch wird es, wenn sie die anderen Nachbarn auf ihre Seite bringt. Dann entwickelt sich ein Kleinkrieg an dessen Ursprung sich in einiger Zeit keiner mehr erinnern kann oder will.

Das wäre dann der Eskalationskurs. Ich weiß nicht, ob du das dauerhaft durchstehen kannst. (Muß ja auch nicht so kommen, aber es kann). Rechtlich denk ich habt ihr recht, aber was bringt das dann??

Im ungünstigsten Fall musst du dich entscheiden: Krieg oder Frieden.

Rolf

vivagabi am 16 Okt 2007 20:36:28

Hallo, :roll:
die Gemeinden/Städte können wohl eigene Gesetzmäßigkeiten beschließen, was das Parken von Fahrzeugen bestimmter Größen in geschlossenen Wohngebieten betrifft. Das umfasst auch das Parken auf dem eigenen Grundstück.
Leider hatten wir da auch schon die erste Bekanntschaft mit Nachbarn in dieser Hinsicht gemacht- wir wohnen auch in einer Reihenhaus/Doppelhaussiedlung und haben ein ziemlich großes Alkovenmobil.
Also mit der Aussage "es steht ja auf dem eigenen Grundstück" ist nicht alles geklärt.

Gabi

Medscher am 16 Okt 2007 20:36:50

Hallo Sabine,


... auf deinem Grundstück kannst du natürlich stehen. Im verkehrsberuhigten Bereich ist natürlich Schrittgeschwindigkeit ( 1. Gang ). Deine Nachbarn müssen natürlich sorgsam in diesen Bereich reinfahren, was vielleicht für den Nachbarn nicht einfach ist. Darum vielleicht die bösen Blicke. Übrigens, wenn jemand auf der Privatstr. parkt, gilt auch nicht mehr die StvO. Eine Absprache mit dem Eigentümer der Strasse ist natürlich erforderlich.

Medscher

Gast am 16 Okt 2007 22:44:27

Meine Herren, was gibt es doch für Leute... Da darf man nicht mal mehr sein Auto auf eigenem Grund und Boden parken.

Manche Leute haben einfach zuviel Zeit.

agu am 17 Okt 2007 07:18:58

Meine Nachbarn gucken aus dem Wohnzimmerfenster auf eine 8,5m lange und 3,4 m hohe weisse Wand. Noch haben sie nicht gemeckert aber verstehen könnte ich es schon.

jeschu1962 am 17 Okt 2007 07:53:24

Guten Morgen,
unser altes Wohnmobil (Pössl 2Win) hatte ich immer auf dem Parkplatz vor unserem Hochhaus geparkt. Eine Zeitlang ging es gut, bis mir in kurzen Abständen beide Vorderreifen zerstört wurden.
Als wir unseren Hymer bekamen, sagte mir unser Hausmeister, das ich gerne auf dem Nachbargrundstück parken könne. Es gehört zur gleichen Hausverwaltung, der Parkplatz dort wird allerdings so gut wie nicht genutzt.
Als ich nur für ein Wochenende wieder bei uns vorm Haus parkte, war prompt wieder ein Reifen zerstört. Ach ja, und zwischendurch bekam ich noch einen "Drohbrief", in welchem mir angekündigt wurde, mein Mobil mit Graffiti zu verschönern. Mit diesem Schreiben war ich bei unserer örtlichen Polizeidienststelle. Man nahm mich dort nicht ernst!!!


Jens

Gast am 17 Okt 2007 08:45:05

Bei mir sieht es so aus, dass ich ausser dem Stellplatz direkt bei meiner Wohnung noch einen weiteren Stellplatz habe (eine Einfahrt weiter).
Ich beschreibs mal anhand der untenstehenden Skizze:

Der Eigentümer des Wohnhauses hat neben dem Haus eine Garage und zwei Stellplätze...sein Grundstück.

Die 3 Garagen und die weiteren Stellplätze liegen nicht auf seinem Grundstück sondern sind Gemeinschaftseigentum von mir und einigen weiteren Wohnungseignern. Wir haben an den Stellplätzen Sondernutzungsrechte gem. Teilungsplan.

Mein SP ist dort, wo mein Womo eingezeichnet ist. Die Zufahrt zu den anderen SPs und den Garagen ist nicht verbaut, rangieren problemlos möglich. Die Miteigentümer stört es in keinster Weise dort.

Der einzige, den mein Womo stört ist der Eigentümer des Wohnhauses links im Bild, aufgrund des Ausblickes aus seinem Küchenfenster.

Der Ausdruck "Das sieht aus wie bei Asis" hat mich letzlich bewogen das Tempo der Suche einer geeigneten Scheune deutlich zu reduzieren.
8)

Leif am 17 Okt 2007 08:51:34

jo... das ganze kommt mir sehr bekannt vor :)

allerdings etwas anders gelagert: unser 7m frankia stand mal für ein wochenende auf unserem garagenhof. mit ausnutzung der überfahrbarkeit des direkt an die parkbuchten angrenzenden beete, stand unser Womo am ende genau so weit zurück in die parkbucht wie jeder andere pkw - also den hecküberhang über's beet.

das nahm allerdings ein nachbar zum anlass mir am folgenden montag lautstark mitzuteilen, dass ich auf dem parkplatz gar nicht stehen darf, weil er aus seiner garage nur mit mehreren rangierversuchen herausfahren konnte...

wahrscheinlich hat ihn einfach die schiere grösse gestört, und er hatte wenig erfahrung im rückwärtsfahren :)

was soll's. hab ich mich schliesslich wieder auf den anderen parkplatz umgeparkt, wo ich unser womo ausserdem noch aus einem fenster beobachten kann - für alle fälle.

was eure sitation angeht: da würd ich auch das gespräch suchen. habt ihr mal versucht, euer mobil rückwärts - oder eben "andersrum" - abzustellen? möglicherweise reicht das bereits aus.


Leif

conga am 17 Okt 2007 08:56:51

Rider hat geschrieben:Ignoriert die Tante einfach, sie würde wahrscheinlich auch dann was zu meckern finden wenn das WOMO weg wäre. Man kann nicht immer davon laufen.

Genauso sehe ich das auch! Sorgen haben die Leute!

Leif hat geschrieben:was eure sitation angeht: da würd ich auch das gespräch suchen. habt ihr mal versucht, euer mobil rückwärts - oder eben "andersrum" - abzustellen? möglicherweise reicht das bereits aus.

Denke auch, dies ist die einzige Lösung für Euch und das einzige was für mich in Frage käme.
Eure Nachbarin soll mal ins Hinterland von Ex-Jugoslawien fahren, dann wird sie froh sein, dass sie noch so ein schönes Haus hat und in Frieden leben darf!

Gast am 17 Okt 2007 09:00:50

@ Medscher

Ich weiß nicht wie es bei euch in D ist. Bei uns im Ösiland gilt auf JEDER Straße mit öffentlichem Verkehr auch die STVO, also auch auf Privatstraßen wenn dort öffentlicher Verkehr ist. Öffentlich heißt, wenn mehr als nur der Besitzer die Straße benützen.

Gast am 17 Okt 2007 09:23:58

Aubacke, ich hab keine Probleme damit, WoMo steht hinter einem Sichtschutz. Mein Bekannter hat sein 8m Mobil auf seiner Auffahrt, wenn sein Nachbar aus dem Haus kommt, dann steht er vor einer blauen Wand.

Der nimmt das aber ganz sportlich. Meckern tut er nur wenn er kein Bier bekommt :D

Wollte nur mal was positives beisteuern.

hast29 am 17 Okt 2007 09:29:07

Hallo,

vielen Dank für eure Meinungen, die ja eigentlich unsere bestätigen.

Eines noch zu der "Tante". Sie hat uns nicht direkt angesprochen sondern durch die Blume einen Wink gegeben. Wenn SIE das Gespräch sucht und sich beschweren will, dann direkt bitte. Aber ich denke (kenne sie ja schon ein paar Jahre) wird nichts sagen. Schon wenn wir früher unseren WOWA stehen hatten kamen SPrüche wie : Ich kann ja die Straße nicht runter gucken.
Mit Neid könntet ihr auch recht haben. Wenn ich darüber nachdenke wie oft wir unterwegs sind!!!

Über Rückwärts einparken haben wir eben auch drüber nachgedacht.
Der Wagen steht an der Grenze zum anderen Nachbarn, der aber nichts gegen die "Tonne" hat. Wenn anders herum müßten wir rumgehen um rein zu kommen. Ist aber eine Lösung, die ich, wenn wir länger nicht fahren auch in Betracht ziehe.

@ XX-BA 597
Hi Britta,
genau über den Spiegel haben wir vorhin nachgedacht.
Denn sie hat sich ja nur darüber mokiert das sie nichts richtig sieht wenn sie rausfährt.
Wir werden uns mal erkundigen!!


Also noch einmal vielen Dank.


Sabine

ingemaus am 17 Okt 2007 11:05:33

Hallo Hast!

Versetze Dich in die Lage Deines Nachbarn! Der Friede sei mit Euch, nicht das Recht!

ingemaus

LowCostDriver am 22 Okt 2007 16:25:40

Hi Sabine.

sich mit der Tante anlegen ist so eine Sache.
Ich wäre natürlich auch für eine friedliche Lösung, aber mal unter uns :D solange du das Teil da stehen hast, wir dide nie Ruhe geben.

Es geht auch anders.
Das mit dem Reifen habe ich auch schon hinter mir.
Einfach kaputt gestochen, ohne Aufforderung, ohne vorherigen Zettel an der Scheibe, kein anoymer Drohbrief, nichts.
--> Link

ich parke seit dem wo anders. Ist einfach zu schade fürs Geld.

Na wenigstens wisst ihr, aus welcher Richtung der Ungemach dann kommt...

Gast am 22 Okt 2007 17:23:21

Wir parken direkt in einer Sackgasse vor unserem Haus, und geht es ähnlich MichaelW... ,
weil unsere Nachbarin, sieht nun nichts mehr aus ihrem Küchenfenster :D

aber des Friedens halber, fragte ich sie einfach neulich nach unserer langen Tour, ob sie was dagegen hätten, wenn hier in unserer Sackgasse mal 3 Kumpels auch mal mit Womo vorbeikämen und sich für ein paar Tage dazustellen.....es stört doch nicht ...??? oder ???

...ihr Mann, der für jede Abwechselung dankbar ist willigte sofort ein und nahm ihr den Wind aus den Segeln, somit könnten bei uns noch mal soeben 3 Womos stehen und Berlin besuchen

und wirklich stehen immer nur wir hier allein da, ach wird sie froh sein :D

es ist ungeheuer wichtig, dass man gut mit seinen Nachbarn auskommt !!!

LG Marry

esskaa am 22 Okt 2007 18:44:47

Hallo zusammen,
das wesentliche Zitat ist doch :
Versetze Dich in die Lage Deines Nachbarn! Der Friede sei mit Euch, nicht das Recht!

ingemaus

Und : Wenn ein Nachbar an der Grundstücksgrenze eine 3m-hohe Wand baut ist das rechtlich unzulässig.

Geben und nehmen. Unseres steht am Ende einer Sackgasse( auch Reihenhausanlage ) . mittendrin ein WoWa, da kommen wir kaum vorbei.

Aber irgendwie geht es doch.

Ein Fehlgedanke ist : Auf meinem Grundstück darf ich alles. Was wäre wenn der Nachbar eine 5m-Mauer baut ????????

Ansonsten : Neid spielt auch mit,. aber soll man das ansprechen ?

Eher kaum.

Arrangieren !!!



Stefan

hast29 am 22 Okt 2007 19:48:53

@marry

Genauso ist das bei uns. Ihr Mann würde, nur murmeln, na ja ich kann die Straße nicht runter gucken, aber is schon o.k.

Desweiteren denke ich. Sie hatte wohl einen schlechten Tag gehabt. Eigentlich kommen wir die ganzen Jahre ganz gut klar. Und wie die Kinder noch alle klein waren haben wir unseren Wohnwagen sogar freiwillig in eine Scheune gebracht, weil wir angst hatten ein Kind läuft mal vor ein Auto.
Aber ich bleibe auch bei meiner Meinung. Wenn sie ein Problem hat, dann soll sie kommen und das sagen. Unser Angebot wäre dann ein Spiegel.

Definitiv ist es jetzt so, das wir das Womo im Winter als 2. Fahrzeug nutzen werden. Dann ist es sowieso ein paar Stunden am Tag nicht da.
Es wird dann auch andersherum drin stehen, müßte passen.


Sabine

Gast am 22 Okt 2007 20:28:54

marry_c hat geschrieben:Wir parken direkt in einer Sackgasse vor unserem Haus, und geht es ähnlich MichaelW... ,
weil unsere Nachbarin, sieht nun nichts mehr aus ihrem Küchenfenster :D

LG Marry


Hallo Marry,

hoffentlich stehst Du in der Sackgasse nicht gerade auf dem Wendehammer? Der ist eigentlich freizuhalten, da können die Nachbarn noch so "lieb" und "friedlich" sein. Wenn der Wendehammer im Unglücksfall von Rettungsfahrzeugen o. ä. benutzt werden muss, könnte das geparkte Fahrzeug evtl. in Mitleidenschaft gezogen werden.


Siggi

guliver am 16 Feb 2011 21:55:59

Hallo zusammen, wir wohnen in Niedersachen und haben heute Post vom Landkreis erhalten. Unser Wohnmobil hat ein Saisonkennzeichnen und unser nachbar hat uns vermutlich beim Bauamt angezeigt. Laut erstem Schreiben soll sich das Wohnmobil um ein Gebäude handeln.
Hat wer rechtliche Hintergrundinfos?
Wir möchten uns ungern vom Wohnmobil trennen.

Oliver

CKgroupie am 16 Feb 2011 22:11:59

Hallo Oliver,
beschreib' doch mal genauer, wie euer Wohnmobil geparkt ist?

guliver am 16 Feb 2011 22:14:50

Hallo, wir haben ein Doppelnhaus welches nicht quer sondern längs gebaut worden ist. Somit gehört eine 3 m breite Auffahrt zu unserer hinteren DHH. Wir stehen somit mit dem Wohnmobil an der hauswand des Nachbarn auf unserer Hälfte. insgesamt sind 4 Stellplätze hintereinander vorhanden und angeordnet. Unsere Breite beträgt nach vorne zur Strasse ca. 3m. Den nachbarn stört das Wohnmobil neben seinem Grundstäuck und somit kommt das Bauamt zum Ortstermin.

guliver am 16 Feb 2011 22:51:47

Aufgrund der zunächst schriftlich mitgeteilten Feststellung soll sich das Wohnmobil welches Mit einem Saisonkennzeichen versehen worden ist um ein Gebäude handeln?
Warum eigentlich? Das Womo wird in der Saison nicht nur zum Jahresurlaub genutzt sondern auch zum Wochenende.
Wer hat hierbei ähnliche Erfahrungen machen müssen.
Für schnelle Argumente sind wir dankbar.

Tipsel am 16 Feb 2011 23:01:20

Ich weiß nicht, ob man da überhaupt Argumente braucht.

Du hast doch Fahrzeugpapiere und kannst beweisen, dass es ein Auto ist :wink:
Und solange der Abstellplatz keine öffentliche Parkfläche sondern Privatgrund ist, darf ein vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug dort stehen.

guliver am 16 Feb 2011 23:07:15

Hallo Tipsel,
das Schreiben flatterte uns heute vom Bauamt ins Haus. Ortsbesicheritung folgt noch. Hier wird klar von einem Gebäude gesprochen. Somit haben wir zunächst ein Problem.
Daher die frage wer schon einmal hierbei erfahrungen sammeln konnte und uns Tipps geben kann.

CKgroupie am 16 Feb 2011 23:09:25

Hallo gulliver,
das hier habe ich zu deinem Thema gefunden: --> Link

CKgroupie am 16 Feb 2011 23:13:26

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Wohnmobil nur dann ein Gebäude, wenn es auch als solches genutzt wird (BSP als Zweitwohnung, Gästehaus, Büro etc).
Wenn es als KFZ abgestellt ist, ist es kein Gebäude!

Tipsel am 16 Feb 2011 23:14:35

Ach du großer Gott, es gibt doch tatsächlich für alles eine Regelung, auch wenn sie mir unsinnig vorkommt.

Aber genehmigungspflichtig sind Gebäude erst mit einer Firsthöhe von 2,40 m :D Oder ist das länderspezifisch geregelt?

guliver am 16 Feb 2011 23:17:00

Danke für die schnelle Info. Den Artikel habe ich schon gelesen.
merkwürdig jedoch hierbei das uns das Bauamt hiermit direkt konfrontiert. Das KfZ hat ein Saisonkennzeichen und man merkt ausserdem an, das der Abstand zum Nachbarn nicht ausreichend sei. Alles andere soll am Besichtigungstag sicherlich geklärt werden.
Wer ähnliche Erfahrunge gemacht hat der möge sich bitte melden. Sind für jeden Tipp dankbar.

Oliver

Gast am 16 Feb 2011 23:33:03

guliver hat geschrieben:Laut erstem Schreiben soll sich das Wohnmobil um ein Gebäude handeln.

Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“

frag ganz naiv die Leute vom Bauamt, wie sie eine bauliche Anlage definieren, und ob Gebäude nach ihrer Definition 4 Räder haben, und höre denen erst mal zu

lies die Musterbauordnung --> Link durch, in der finden sich auch die Landesbauordnungen wieder.

Vorsicht: unter §2 sind auch Stellplätze für Kraftfahrzeuge als bauliche Anlage definiert. ("Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen")

schau Dich in der näheren Umgebung um, wo Du Dein (dann ganzjährlich angemeldetes) Womo überall möglichst störend auf öffentlichen Verkehrsflächen legal parken kannst und versuche die Leute vom Bauamt zu überzeugen daß Dein jetziger Stellplatz das kleinere Übel ist. Falls die das überzeugt dürfte auch ein Rechtsstreit mit Deinem Nachbarn positiv für Dich ausgehen, weil Du in diesem Fall das Bauamt hinter Dir hast.

Wenn nicht, parkst Du das Womo auf der Straße vor dem Haus Deines Nachbarn und wartest ab, bis er ein Parkverbot erwirken will.....

grüße klaus, der kein Anwalt ist

wolfherm am 16 Feb 2011 23:35:59

Oder melde es sofort ganzjährig an. Dann ist es definitiv ein Fahrzeug, dass parkt.

LG Wolfgang

guliver am 16 Feb 2011 23:50:57

Hallo Klaus und Wolfgang,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mein Nachbar ist sicherlich stinkich, das das Womo nun seit November auf der Auffahrt auf einem beim HAusbau genehmigten Stellplatz steht.
Wir haben nach dem heutigen Brief schon an den Verkauf gedacht. Wir wohnen in einer Spielstrasse. Hierbei gibt es nur gekennzeichnete Parkflächen welche von den Anwohnern auch gelegentlich zum Abstellen Ihrer Fahrzeuge genutzt werden. Dies fürht jedoch immer wieder zu Stress da Besucher keinen Parkraum finden. Daher wird das Abstellen auf einer dieser Parkflächen für unser Womo von knapp 7 m länge noch mehr Streß hervorholen.
Dennoch: Ob das Womo nun mit Saisonkennzeichen oder Ganzjährig zugelassen wird dürfte eigentlich doch egal sein.
Der liebe Nachbar hat sicherlich mitgeteilt das das Womo seit November dort steht und geht somit automatisch von einem Gebäude aus. Kaum zu glauben.
Auf der anderen Seite können wir natürlich einsehen das ein weisses Womo mit 7 m Länge und einer Höhe von 3,09 m kein Augenschmaus ist. Ob ich mur nun aber einen pinkfabrigen Cadilac auf die Auffahrt stelle oder einen Trecker dort abstelle ist doch bei dem Eigentum meine Sache.
Wir haben jedoch etwas Bammel vor dem Besuch des Bauamtes und der getroffenen Aussagen.
Viele
Oliver

dieter2 am 17 Feb 2011 00:49:42

Hi Oliver

Bestell Dir doch einen Anwalt zum besagten Termin.
Dann kann Dir wenigstens keiner von den Amtsmännern irgend ein Stuss erzählen.

Dieter

guliver am 17 Feb 2011 00:58:20

Hallo 'Dieter,
den Vorschlag habe ich meiner Frau auch schon gemacht.
Wir überlegen mal morgen.
Eigentlich sollte man ja meinen, das die mitarbeiter vom Bauamt die Vorschriften kennen. Nach den bisherigen Auslegungen in Sachen Gebäude bin ich mir da aber nicht mehr sicht.
Viele
oliver

felix52 am 17 Feb 2011 02:13:42

Solltet Ihr wirklich tun. Aber das Baurecht klärt nicht Alles. Hier scheinen
mir die "Nachbarschaftsgesetze" der einzelnen Bundesländer mit dem Focus auf das Thema "Einfriedung" schon eher anwendbar. Und eine derart hohes Wohnmobil ist halt evtl. als unzulässige "Einfriedung" zu betrachten, wenn es überwiegend, also dauerhaft dort abgestellt wird.
:( :(

garagenspanner am 17 Feb 2011 07:34:38

Tipsel hat geschrieben:Ach du großer Gott, es gibt doch tatsächlich für alles eine Regelung, auch wenn sie mir unsinnig vorkommt.

Aber genehmigungspflichtig sind Gebäude erst mit einer Firsthöhe von 2,40 m :D Oder ist das länderspezifisch geregelt?


Baurecht sagt : genehmigungspflichtig bei überschreiten folgender Parameter :
Traufkantenhöhe max. 2,90 Meter
Max. horizontale Ausdehnung 9x9 Meter

Das wird von Bauämtern natürlich gerne unterschlagen

vom See im Regenland
Jan

macagi am 17 Feb 2011 08:42:34

Moin,

wie ist das Schreiben vom Bauamt denn abgefasst - weiss das Bauamt dass es scih um ein Wohnmobil handelt?

guliver am 17 Feb 2011 08:48:12

Ja dem bauamt ist dies bekannt. Vermutlich liegen auch Fotos vor.
oliver

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