Hallo,
Ich bin ja jetzt schon einige Zeit im Forum hier unterwegs und habe such schon einige Beiträge in verschiedenen Themenbereiche gestellt. Nun muss ich aber leider mal in der rechtlichen Sparte etwas frage und hoffe hier nicht gesteinigt zu werden oder eine endlose Diskussion los zu lösen.
Also folgendes:
Hatte auf der letzten Heimreise einen Reifenplatzer bei 100 km/h auf der Hinterachse. Habe das nun alles repariert und die Karre läuft wieder soweit so gut. Jetzt wollte ich mir, da wo es passiert ist eine neue Alufelge kaufen. Problem: der Hersteller hat diese nicht mehr im Programm. Diese Felgen sind mit der KBA Nummer in den Papieren eingetragen. Ebenfalls die Reifengröße welche ich montiert habe. Der Felgen Hersteller verkaufte mir dann die nachfolgende Felgen, da diese bis auf die Optik und die andere KBA Nummer komplett identisch sind. Also Größe, ET, Gewicht, also alles und das ich diese mit den montierten Reifen auch fahren darf. Der Hersteller hat mir dies auch schriftlich bestätigt, das alles bis auf die Optik und die andere KBA Nummer komplett identisch ist. Da es für mich absolut unsinnig erscheint, unter diesen Umständen eine Berichtigung der Papiere kostenpflichtig durchführen zu müssen. wandte ich mich an den TÜV. Der schickte mich zur Zulassungsstelle. Von dort bekam ich nachweislich eine komplett falsche Antwort, was mit der eigentlichen Frage überhaupt nichts zu tun hat. Dann an das Kraftfahrtbundesamt gewandt. Dort konnte mir das auch niemand sagen. Dann an die Polizei. Auch dort konnte mir das niemand beantworten ob ich die Papiereunter diesen Umständen berichtigen lassen muss. Ich glaube langsam das das bestimmt schon oft vorkam und halt jeder bislang zähneknirschend bezahlt hat. Ich sehe da aber überhaupt keinen Sinn. Zumal ich alle Bescheinigungen habe und letzten Endes nur der deutsche Amtsschimmel bemüht ist und eben eine andere KBA Nummer vermerkt ist. Nun die große Frage: hat hierzu jemand schon eine Antwort gefunden?
Wäre echt schön zu wissen, das man in diesem Fall von der nachträglichen von der Berichtigung befreit ist.
Grüße Claus

