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Hallo Zusammen NEUKAUF VW-Bus, wir haben einen VW-Camper neu gekauft über 14-18 Monate gewartet. Mit einer Anzahlung ca. 10% nach Kauf und einer Restzahlung zahlbar bis einen Tag vor Übergabe. Alle Fahrzeugpapiere haben wir schon erhalten für die Zulassung des KFZ. D.h. wir reisen an mit der kompletten Zahlung zu 100%. Was ist wenn etwas NICHT in Ordnung ist? Stichwort es fehlt was, Beschädigung, Zug um Zug! Ist es üblich einen kleinen Teil von ein paar Tausend € Vorort mit der EC-Karte zu zahlen? Danke für Kommentare. Händler anrufen, nichts überweisen, hinfahren, Fahrzeug ansehen, wenn alles stimmt, vor Ort eine Echtzeitüberweisung machen, dann hat der Händler das Geld genau dann wenn Du es willst. Vorher mit der Bank prüfen ob eine Summe in der geplanten Höhe funktioniert. Anzahlung macht man nicht, geht der Händler pleite ist die Kohle weg. Grüße
Vertrag ist Vertrag! Theoretisch kannst Du den jetzt nicht mehr ändern! Du kannst den Händler fragen ob er vielleicht / evtl. / … Ansonsten gilt ab Übernahme aber natürlich die Sachmängelhaftung des Händlers. D.h. wenn was nicht funktioniert oder nicht vorhanden ist,… Grüße Dirk Moin, wir haben bei Abholung den Restbetrag (10000.-€) per EC-Karte gezahlt. Den Kaufpreis hatten wir - bis auf diesen Restbetrag - überwiesen. ...na üblich ist das sicher nicht. Jetzt ist eh zu spät, da ja ein Vertrag besteht. Wenn was nicht in Ordnung ist, gilt jetzt die Sachmängelhaftung. Wir haben die letzten paar tausend dann auch vor Ort noch bezahlt...so etwas sollte man vor dem Kauf bzw abholen mit dem Händler klären Händler schickt mir die Papiere ich melde das Fahrzeug an, überweise den vollen Betrag fahre zum Händler, der schraubt die Schilder dran fertig grüße klaus das prob ist aber die zeitlücke zwischen überweisung und schilder dranschrauben.... allesbleibtgut hartmut
Ab wann beginnt denn der Eigentumsübergang? Erst wenn der Käufer die Abnahme unterschreibt? ( Der Verkäufer unterschreibt die i.d.R. nicht ). Oder könnte man die Zusendung der Fahrzeugpapiere, die ja die Zulassung zum Zweck hat und womit Käufer und Verkäufer wissen das es sich ab dem Zeitpunkt ( der Zulassung ) um ein Gebrauchtfahrzeug handelt ( = Wertminderung ) und die Überweisung des Rechnungsbetrags als „Zug um Zug“ Geschäft betrachten? Außerdem geht der Händler ja auch ein Risiko ein wenn er die Fahrzeugpapiere vorab rausschickt: ist das Womo zugelassen ist es gebraucht ( bzw bei gebrauchten: ein Vorbesitzer mehr ) und damit weniger Wert falls der Käufer ausfällt. Grüße Dirk Wie schon richtig gesagt wurde, besteht offensichtlich schon ein Vertrag. Darin wurde offenbar eine Zahlungsvereinbarung getroffen: 10% Anzahlung, Rest 1 Tag vor Übergabe. Diese wurde mit Abschluss des Vertrags akzeptiert. In sofern wird es hier nicht unbedingt möglich sein, etwas zurückzubehalten. Ich finde aber den Vorschlag gut, zum Händler zu fahren und sich das Auto anzuschauen, und ggf. erst dann die Restzahlung zu leisten. Ebenfalls richtig ist, dass die Sachmängelhaftung greift. Problematisch wird das bei Dingen, die eine Seite als Mangel sieht, aber vielleicht die andere Seite nicht. Es ist nichts ungewöhnliches, dass die Ansichten da auseinandergehen. Für mich ist das täglicher Bestandteil meiner Arbeit. Die ganzen Tipps wie "macht dann ne Sofortüberweisung bei der Abholung" usw. sind zwar für kleine Händler gut, da mag das funktionieren. Gerade VW hat aber vielfach nur noch die großen AH-Ketten á la Gottfried Schulz, Feser, Tiemeyer & Co., die kleinen Händler wurden zunehmend entweder durch die VW Retail aufgekauft (Beispiel Wichert), oder man hat ihnen gleich die Lizenz für den Neuwagenverkauf entzogen und sie zum reinen Service-Standort degradiert. Mit der Umstellung der Händlerverträge in 2023 hat es da einige dahingerafft. Bei denen hat man für solche Geschichten keine Chance, denn die Buchhaltung mit Kontoeinsicht sitzt ganz wo anders. Da mag am ehesten noch die Nummer mit der Restzahlung mit Karte funktionieren. Ich bezweifle aber, ob die sich tatsächlich auf so etwas einlassen würden. Wer neue VW Camper auf dem Hof stehen hat, hat sie meistens nicht lange.. Denn warum machen Händler sowas? Weil sie ihrem Geld nicht hinterherlaufen wollen. Der Kunde kriegt das Auto erst, wenn es 100% bezahlt ist. Wenn dann irgendwas ist, kann sich der Kunde überlegen ob er zurücktreten will, repariert werden soll oder sonstwas. Aber der Händler hat seine Kohlen im Sack. Kann ich irgendwo verstehen, gut oder gar kundenfreundlich finde ich es aber bei Weitem nicht. Anzahlungen werden heute, gerade bei teuren Autos, öfter verlangt. Solange diese mit einer Anzahlungsbürgschaft abgesichert werden hätte ich da kein Problem mit, aber das machen wohl die wenigsten Häuser, es sei denn man kauft einen neuen Morelo Palace oder so :D
Hallo, auch wenn schon der volle Kaufpreis bezahlt wurde, aber das Wohnmobil noch auf dem Hof des Händler steht, hat der Gerichtsvollzieher noch Zugriff auf das Fahrzeug!
Das würde ich auch so sehen, denn in §929 BGB ist geregelt, dass der Eigentumsübergang bei beweglichen Dingen erst mit der tatsächlichen Übergabe erfolgt. Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits bezahlt, aber noch nicht übergeben, kann der Kunde versuchen es nach §47 InsO als nicht zur Insolvenzmasse gehörig aussondern lassen. Dazu sind natürlich entsprechende Belege notwendig. So meine Sichtweise, aber belehrt mich gern eines Besseren. Übrigens: AGB und vergleichbare Regelwerke können durchaus abweichende Regelungen zum Eigentumsübergang beinhalten, das Stichwort heißt Eigentumsvorbehalt. Wird nur ein halbfertiges Fahrzeug verkauft (wie beispielsweise nur ein Basisfahrzeug) können sich auch interessante Schmackazien wie verlängerter Eigentumsvorbehalt in diesen Regelungen (oder auch in Einzelverträgen) finden, die das Thema nochmal beliebig komplizierter machen. Dieser Bezahlvorgang war bei uns auch so: 10% nach Auftragsbestätigung und der Rest kurz vor Übergabe. War ebenso Vertragsbestandteil und darum ist daran auch nichts mehr änderbar. Und auch unser Wohnmobil hatte bei der Übergabe einige Mängel. Einige wurden sofort behoben, die anderen erst später. Gruß Axel
Angenommen der TE fährt heute zu dem Händler, guckt sich "sein" Womo an, läßt sich von dem Händler eine Einweisung geben, testet alle möglichen Gerätschaften,... fährt nach Hause, überweist den Restbetrag und holt das Womo übermorgen ab. Wann ist der Eigentumsübergang erfolgt? Und was wenn der TE sagt: "ich will aber unbdingt noch eine AHK und eine Dachklima haben. Bau die für 2.000€ noch ein". Muß er dann das Womo erst vom Hof fahren und es anschließend wieder hinstellen um es vor einer eventuellen, theoretisch möglischen, ... Insolvenz des Händlers zu schützen? :gruebel:
Genau. Z.B. der allseits beliebte Satz "die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum". Grüße Dirk
Du hast einen Vertrag unterschrieben und bekommst 1,5 Jahre später Zweifel? Die vertragliche Vorgehensweise ist völlig üblich und nicht risikobehaftet. Die Verbraucherschutzgesetze sind sehr stark auf Deiner Seite. Es lassen sich Risiken konstruieren wie beispielsweise eine Insolvenz innerhalb der 24 Stunden, in denen Du überweist (falls Du die nicht zuvor übersehen hast). Du kannst ja beim nächsten Mal einen anderen Vertrag fordern. Ich habe bisher alle meine Autos auf die gleiche Weise wie in Deinem Vertrag gekauft oder Barzahlung gekauft. Habe diese Woche meinen Dieselkombi an unsere Stammwerkstatt verkauft, der GF zahlte per Sofortüberweisung, das ging auch einwandfrei.
Wobei dann die Frage wäre ob der GF des Autohauses überhaupt die Zahlung noch hätte "anfordern" dürfen wenn er weiß das er eigentlich insolvent ist... Aber das ist dann wohl eine andere Baustelle.
:mrgreen: Da sitzen sich dann Käufer und Verkäufer in einer ganz "dummen" Situation gegenüber. Der eine will unbedingt "sein" Womo haben, der andere das Geld vom Käufer. Und wie kann man diese missliche Situation am einfachsen klären? Mit einer Sofortüberweisung und ggf. einem Telefonat des Verkäufers mit seiner Buchhaltung ( sofern die zu dem Zeitpunkt noch im Haus ist )? :mrgreen: ( Tja manchmal spielt einem das Leben aber auch Streiche :D ) Grüße Dirk Wenn ich hier manches Statement so lese, wundere ich mich, das es überhaupt noch Auto Käufe und Verkäufe gibt. Die gelebte Praxis scheint einfacher zu sein und das Risiko wohl sehr überschaubar. Genießt neues Fahrzeug und macht euch keinen Kopp, das stresst nur.
Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. Aber google mach nach Dirkes oder Flexicamper. Das Risiko ist natürlich minimal, aber wenn es Dich trifft, hast Du ein riesen Problem. Die Händler haben immer noch viele Wohnmobile im Vorlauf, die sie loswerden müssen. Und so lange die da stehen, kosten sie wohl Minimum 5% Zinsen p.a. Womöglich hat der ein oder andere Händler im Mega-Boom noch massiv vergrößert und steht jetzt blöd da. Natürlich begeht ein Händler den Straftatbestand des Betrugs, wenn er Anzahlungen entgegennimmt und weiß, dass er nicht liefern kann. Dann fährt er auch vermutlich ein und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Aber da muss erstmal bewiesen werden. Der Glaube, eine solche Krise irgendwie abwenden zu können, kann vermutlich auch den wenigsten Höndlern abgesprochen werden.
Das große Problem ist, dass wir die vielen außergewöhnlichen und schlechten Nachrichten für ein repräsentatives Abbild der Wirklichkeit halten. Das ist auch ganz normal, denn Menschen sind so angelegt, dass sie auf Gefahrenpotenzial stark reagieren (anderenfalls gäbe es uns nicht). Bezogen auf die jetzige Medienwelt, die auf uns einprasselt ist es hilfreich, sich das immer wieder bewusst zu machen um sich nicht in einem Umfeld, welches objektiv sicherer ist als je zuvor, verunsichern zu lassen. Bei Flexicamper wurde aber gegen den menschlichen Verstand gehandelt, bei 70% Anzahlung. Das ist kein normales Händlerverhalten.
Wer hat denn die Womos bezahlt die bei den Händlern auf dem Hof stehen? :gruebel: Und die Höfe füllen sich ja erst langsam wieder. D.h. was der Händler, gerade zu "Boom-Zeiten", mal bestellt und noch nicht verkauft hat, muss er ja jetzt vermutlich trotzdem abnehmen... :gruebel: Grüße Dirk
Die Bank denn sonst rollt kein Fahrzeug vom Transporter auf den Hof grüße klaus :thema: :thema: :thema: Die bevorstehende Apokalypse beleuchtet doch bitte in einem separaten Thread.
Der Eigentumsübergang ist erfolgt, wenn das Fahrzeug übergeben ist. Das wird schriftlich fixiert. Nicht vorher und nicht nachher. Solange Du mit dem Ding nicht machen kannst was Du willst und der Händler irgendwie die Hand drauf hat, ist es nicht übergeben. Sonderregelungen nach AGB, Einzelvertrag usw. können immer anderes regeln.
Hier muss unterschieden werden zwischen einem (auch nachträglich erteilten) Werkstattauftrag und dem Verkauf des Fahrzeugs. Verkauf siehe oben. Zur Nachrüstung: eigene Fahrzeuge von Werkstattkunden, an denen keine Rechte des Händlers mehr bestehen, sind grundsätzlich kein Bestandteil einer Insolvenzmasse. Ist das Fahrzeug aber noch nicht übergeben, leistet die Werkstatt den Einbau quasi in ein Fahrzeug des eigenen Bestands (ob auf Wunsch des Kunden oder nicht ist dabei erstmal egal). Umgekehrt könnte es ja auch so sein, dass der Kunde das Fahrzeug nicht abnimmt oder abnehmen kann, egal aus welchem Grund (tot, untergetaucht, Finanzierung geplatzt, kein Geld mehr, private Gründe usw, alles schon dagewesen). Dann hat der Händler die Einbauten in das eigene Fahrzeug gemacht und verkauft sie mit dem Fahrzeug an jemand anderen. Es ist ja sein Fahrzeug. Eigentumsvorbehalte seitens Hersteller, Importeur usw. mal aussenvor. Wie gesagt, alles nur meine Ansicht, keine Rechtsberatung.
Wie Willi schon gesagt hat, finanzieren das Banken. Händler haben dafür sogenannte Einkaufs- oder Bestandsfinanzierungen. Ein lustiges Produkt, da meist mit variablem Zins, der sich über Zuschläge zum Euribor oder Leitzins definiert. Große Partner dafür sind zB die BDK Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, sofern man nicht mit der Banktochter seines Vertragsherstellers (Zwangs)verheiratet ist. Der Leitzins ist in zwei Jahren um fast fünf Prozent gestiegen. Was also 2022 in Zeiten negativer Leitzinsen noch vielleicht 1 oder 2% gekostet hat, kostet heute mal eben 6 oder 7%. Bei einem 100T€ Reisemobil sind das also 7T€ pro Jahr und 580€ im Monat, nur damit da EINE KARRE steht. Und wir wissen ja, wieviel im Moment bei den Händlern steht. Denn..
Aber sowas von. Das sind auch die Gründe, warum auf den Messen im Moment wieder mit Rabatten auf sofort verfügbare Neufahrzeuge geworben wird. Zu Zeiten schlechter Verfügbarkeit haben die Händler ja sogar schon Vorlauf Fahrzeuge in die Börsen eingestellt, die sie gerade erst selbst beim Hersteller geordert hatten, ohne jegliches Wissen oder Gewissheit über Liefertermine und Co.
Auch. Spätestens wenn das verlängerte Zahlungsziel vom Werk abgelaufen ist. Da werden, ich kenne es von BMW, schon mal 180 Tage gewährt. In der Zeit muss der Händler schauen, dass er die Kiste vertickert hat. Damals gab es die Möglichkeit einer Echtzeitüberweisung nicht, daher habe ich bar bei Übergabe bezahlt. Bei den großen Beträgen ist mir selbst das minimale Insolvenzrisiko zu hoch. Vorauskasse mache ich aus dem Grund auch im Möbelhaus nur in angemessener Höhe zur Absicherung des Risikos für den Verkäufer. Bisher konnte ich das immer schnell vereinbaren und die Umstände sind für beide Seiten überschaubar. Der Stress, wenn ein vorausgezahlter hoher Betrag auf ungewisse Zeit oder ganz festsitzt, ist allemal höher. Bei Übergabe wird natürlich gezahlt, Vertrag ist Vertrag. Das kann man natürlich anders handhaben, aber ich habe lieber einen Tag lang viel zu viel Bargeld bei mir, als dass ich Pech habe im Rahmen einer Pleite des Händlers. Wenn ihr so große Sorgen habt das der Händler in den paar Stunden zwischen eurer Überweisung und der Abholung des Fahrzeugs Insolvenz anmelden muss oder, wie bei einigen hier zu lesen, auch eine Anzahlung bei Bestellung „viel zu gefährlich“ ist, dann könnte man ja von vornherein mal darüber nachdenken ob man das Fahrzeug nicht erstmal least!?! Das geht mittlerweile ab 3 Monaten und was danach passiert kann man ja vorher mit der Gesellschaft vereinbaren. ( nach den 3 Monaten eine „Summe X“ auf deren Konto überweisen. Aber dann hat man das Fahrzeug ja schon ). Klar kostet das auch Geld, ist aber für den Käufer quasi ohne Risiko. Jede Form von Vorleistung leistet die Leasinggesellschaft und wenn die mal ihr „Ok“ gegeben hat dann müssen sie dem Händler auch das Fahrzeug abnehmen ( für den also auch kaum Risiko ). Grüße Dirk Da halte ich es für einfacher, bei Übergabe zu zahlen. Der Händler hat sein Geld, ich das Fahrzeug und keiner ein Risiko. Unbegründet sind die Sorgen jedenfalls nicht, dafür kommt es oft genug vor. Einfach mal nach "insolvenz anzahlung weg" googeln. Ganz ohne Anzahlung geht es natürlich nicht, denn der Verkäufer geht mit der Bestellung seinerseits in Vorleistung und somit ein Risiko ein. Es ist daher angemessen, dass der Käufer sich an dem Risiko in Form einer Anzahlung beteiligt. Welcher Händler nimmt den heute noch 50-70k€ in Bar?
Vor allem wenn 3-4 Womos an einem Tag ausliefert. Dann rennt er mit 1/4 Millionen in Bar rum. Wenn die Bank dann auch noch früher Feierabend macht wie er dann hat er die Kohle über Nacht da liegen. Nehmen die Banken eigentlich so große Bargeldbeträge noch an? :gruebel: Geldautomaten hören jedenfalls, je nach Bankengruppe, vorher schon auf. Grüße Dirk
Welches Risiko geht der Verkäufer denn ein? Wir haben gerade unser zweites WoMo gekauft und das zweite Mal keine Anzahlung geleistet. Wir sind nicht für die Liquidität des Händler zuständig oder vergeben zinslose Darlehen. Ein Händler der in Frage gekommen wäre wollte 15% Anzahlung, da haben wir dann eben nicht gekauft. Nicht nur der Händler muss die Herkunft des Geldes bei Einzahlung nachweisen, das Geldwäschegesetz verlangt den Herkunftsnachweis beim Kunden bei Beträgen jenseits von 10.000 Euro. Im Zweifelsfalle muss der Händler eine Meldung an das Tranzparenzregister machen. Bargeld ist die ungünstige Form der Zahlung. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Mein Händler erzählte mir beim Kauf seinerzeit, dass er mit den Verkaufserlösen in bar in der Aktentasche in der Bank stand, als jemand diese gerade ausraubte, aber nur das Geld vom Schalter mitnahm. Er musste im Nachhinein darüber schmunzeln, wollte es aber nicht noch einmal erleben
Bin ich dabei…nur ist es dann manchmal die Problematik, dass, wenn man so vorgeht, die Klausel im Vertrag dagegen spricht (so man den unterschrieben hat) oder aber man wartet, bis exakt DER Wagen bei Händler XYZ auf dem Hofe steht und fährt hin Dann entweder Echtzeitüberweisung oder bar (wobei man dich dann entgeistert anschaut) bzw >10k€ du erstmal den Nachweis liefern darfst woher die Kohle kommt. Bei uns ist es aktuell so, 5k Anzahlung, xxk gegen KFZ-Brief, Anmelden, hinfahren und xxk Restbetrag nach erfolgter (zufriedenstellender/mängelfreier) Übernahme in bar (oder Echtzeit) Alternative (das Objekt der Begierde mit exakt der Konfigurationsnummer beim Händler frei verfügbar zu finden) wäre ähnlich gross als beim 6 aus 49 auf DEN Treffer zu wetten. Aber JA, Du hast Recht: WENN der Händler die Biege macht, ist deine Anzahlung für‘n Poppes. Ist fast wie im richtigen Leben: eine Kröte muss man schlucken. Nachtrag: habe das aktuell auf unsere Situation bezogen = bestellt bei La Strada Bei klassischer Serienproduktion ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, einen/den Wagen nach Wunsch bei einem Händler aufm Hof vorzufinden doch deutlich höher. Das stellt auch KEINE Wertung X gegen Y dar, sondern ist lediglich dem Hintergrund geschuldet, dass La Strada nur nach vorliegendem Auftrag abarbeitet und nichts auf Halde fertigt.
Nö, muss er nicht! Als Gewerbetreibender, der auch noch öfters große Bargeldbeträge einzahlt, braucht er das nicht. --> Link Trotzdem möchte, vermutlich nicht nur, ich, nicht andauernd mit solchen Beträgen in der Gegend rumlaufen?!? Grüße Dirk
Schon mal was von Bankbürgschaften, Bankeninkasso oder Treuhandkonten gehört? Grüße Dirk
Ja, natürlich. Geht auch, der Käufer trägt die Kosten hat aber die Sicherheit. Danke für die Ergänzung! Aber war nicht im zitierten Beitrag angezogen
Ein Bankeninkasso ( Kosten bei Banken im Inland bei 70t Euro unter 200Euro ) müsste der Händler bei seiner Bank beantragen und kann dabei angeben wer die Kosten dafür zu tragen hat. Bankbürgschaften ( erheblich preiswerter ) kann nur der Kontoinhaber bei seiner Bank beantragen und die Bank wird die Kosten dafür von dem zu verbürgten Konto einbehalten ( das könnten Käufer und Verkäufer beide sein! ). Kosten für Treuhandkonten richten sich nach zig Kriterien. U.a. der Laufzeit. Und warum soll der Käufer für die Kosten aufkommen? Wenn der Händler eine Anzahlung haben will dann dient diese ja seiner Sicherheit, die ihn nix kostet aber u.U. Zinsen bringt ( vielleicht irgendwann mal wieder?! ). Wenn dann aber der Sicherheitsngeber, also der Käufer, ebenfalls eine Sicherung für seine Zahlung haben will dann muss er diese alleine tragen? ( Und die Zinsen verliert er auch noch?! ) Das ist doch alles Verhandlungssache! Grüße Dirk Hallo, hört sich gut an, ich bestelle und bezahle bei Übernahme. Bei einem PKW wird es so handgehabt, nur bei Womo meistens halt nicht! Klar kann ich sagen, dass ich keine 10% anzahle und schaue nach einem anderen Händler der damit einverstanden ist Dann könnte es sein, dass ich 400> km zu einem Händler fahren muss. Ich habe bis jetzt 3 Wohnmobile im Süden gekauft, immer unterschiedliche Händler und 10% Anzahlung geleistet. Günzburg ein kleiner Händler, Sulzemoos einer der größten und Augsburg eine größere alteingesessene Firma. Hätte auch heute keine Angst bei diesen eine Anzahlung zu leisten. Klar es können im Insolvenzen kommen, Risiko begleitet uns das ganze Leben.
Das ist wohl wahr. Nur genau diese unwahrscheinlichen Fälle eines Schadens, der wirklich zum Problem wird, sicher man für gewöhnlich mit einer Versicherung ab. Nicht jeder hat die zweiten 100k unter dem Kopfkissen oder kann sie nochmal als Voraberbe abholen. In der Vollkasko kann ich mit 1000€ SB gut leben. Bei einer Anzahlung von 10% ist der Insolvenzfall vermutlich auch noch zu verkraften. Der ganze Betrag weg ist natürlich blöd. Ich hatte mir selbst übrigens auch nicht die Gedanken dazu gemacht (Gier frisst Hirn) und am Ende vier Wochen nach vollständiger Bezahlung gewartet. Hatte jetzt keine Schlaflosen Nächte aber schon ein ungutes Gefühl und würde es so nicht nochmal machen. In meinem Fall lagen die Papiere tatsächlich noch bei der Bank. Da würde ich jedem raten: Nur Fahrzeuge vollständig bezahlen, die zumindest vom Händler bei der Bank ausgelöst worden sind. Die Liquidität sollte der Händler schon haben. Am Ende geht es natürlich meist gut aus und wir haben ein mega Mobil zum Super-Preis bekommen.
"Gewerbliche Kunden seien von den neuen Maßnahmen „in der Regel“ nicht betroffen." Wenn der Einzahlung ein entsprechender Kaufvertrag gegenüber steht, wird es wohl kein großes Thema sein. Grundsätzlich gilt das Geldwäschegesetz für jeden. und die EU arbeitet an ein Gesetz, dss Barzahlungen auf 10T€ begrenzt. Jetzt mal konkret : Nachdem ich schon einen Kampf um ein Bestandsmobil kaufen zu dürfen erlebt habe und ca. 3 Monate keine Möglichkeit der Eigentumsübertragung erleben durfte , werde ich immer sensibler . Ich möchte nun ein Bestandsmobil eines Händlers für 160.000.- € kaufen . Der Händler möchte natürlich Vorabbezahlung und ich natürlich Sicherheiten . Also erst Zahlung (relativ schwierig als Sofortüberweisung bei über 100T€) bei/nach Übergabe des Autos incl. Kfz-Brief Zug um Zug . Das scheint aber laut Verkäufer nicht mögich zu sein .Ihr Risiko bestehe darin aus einem Neufahrzeug einen Gebrauchtwagen zu generieren. Mein Risiko ist aber aus einer Vorabzahlung einen Totalverlust zu generieren. Was nun tun in dieser Zeit da regelmäßig von Insolvenzen einiger auch grösserer Wohnmobilhändler berichtet wird ? Wie kann man derzeit überhaupt noch ein Fahrzeug ohne Insolvenzrisiko und zu fairen Konditionen erwerben ? Wie würdet ihr vorgehen ? Geringe Anzahlung in Höhe von 1000 bis 2000 EUR akzeptiere ich. Alles darüber ist mir zu heikel. Bei meinem letzten Kauf wollte der Händler zunächst 20.000 EUR Anzahlung, dann 10.000 EUR, zum Schluss haben wir uns auf 1000 Euro geeinigt. Ansonsten hätte ich das Fahrzeug nicht gekauft und das habe ich ihm wohl glaubhaft versichert Gruß Michael |
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