WomoToureu hat geschrieben:Denken viele ist aber "Angles Morts" Kennzeichnung ist nur außerhalb der Autobahn notwendig.
Gemäß Artikel R.313-32-1, wo keine Radfahrer oder Fussgänger sein können, sind sie auch nicht notwendig.
Achtung! Das ist schlicht falsch. Zitat:
Wohnmobile über 3.5 t werden wie Lkw oder Busse behandelt, und nachdem man in einer Pressemitteilung noch eine Einschränkung auf den "Stadtbereich" (Milieu Urbain) fand, steht im endgültigen Wortlaut nur noch eine Ausnahmeregelung für Spezialfahrzeuge, die normalerweise nicht in Innenstädten zu finden sind. Daraus folgt, dass man die Aufkleber wohl auch dann benötigt, wenn man sich in Frankreich nur auf Autobahnen bewegt, was auf dem Weg von Deutschland nach Spanien ohne Weiteres möglich wäre.
Nachzulesen in der Verordnung:
--> LinkAuf gut Deutsch: Es gibt keine Ausnahme für Autobahnen.