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Hallo, ich habe meinen Fahrradträger so umgebaut, dass ich das E-Bike nicht so weit hoch heben muss - beisher ca. 1 m. Aus einen alten Fahrradträger habe ich eine Verlängerung gebastelt, die sicher und fest am alten Grundträger befestigt ist, dass ich das Bike nur noch ca. 40 cm hoch heben muss. Nummernschild ist dran. Meine Frage ist - muss ich das genehmigen lassen? Verliere ich die Betriebserlaubnis oder ist das strafbar. Ich hab versucht ein Bild hoch zu laden - funkt nicht. Es geht mir auch um die grundsätzliche Frage. Gruss Heinz aus dem verregneten Stuttgart Sorry - Zusatz Ich habe im Forum den Hinweis gefunden, dass nur der Grundträger, der ja von Anfang an verbaut ist, genehmigungspflichtig ist. Der "Umbau" würde als Zuladung gelten Gruss Heinz ich würde nicht drüber nachdenken..... :oops: allesbleibtgut hartmut Mach ich eigentlich auch - aber wenn ich von der Polizei auf Tour überprüft werde und es beanstandet wird, stehe ich mit dem Bike da. die rennleitung beschäftigt sich derzeit mit den neuen feinwaagen, weil man 5g nicht schätzen kann! ;D die haben keine zeit für heckträger... allesbleibtgut hartmut
Sieht das denn soo „verbastelt“ aus? Polizei ist in der Regel nicht unbedingt vom Fach und wenn denen das nicht „fragwürdig“ oder „suspekt“ vorkommt, haben die meist andere Sorgen. Grüße Dirk Ich habe an meinem Heckträger die massive Heckstoßstange abmontiert und einen einfachen und leichteren Leuchtenträger vom alten Fahrradträger montiert. Ich fahre so seit ca. 10 Jahren und auch zum Tüv. Hat noch keinen interssiert. Ob das mit den Bildern geklappt hat ??? Ich finde, dass es nicht verbastelt aussieht. Ist äusserst stabil Gruss Heinz Sieht doch genauso aus, wie´s aussehen soll. :D Du musst nur darauf achten, dass die Rücklichter nicht vom Fahrrad verdeckt werden. Dann bekommst du ein Problem. Hallo,
werden die Rückleuchten von den Rädern auch nicht verdeckt? Die muss man auch noch unter einem bestimmten Winkel (?) von der Seite aus sehen. Viele Grüße Jürgen Danke für die guten Antworten. Die Rücklichter sind nicht verdeckt, nur sie Nummernschildbeleuchtung. Ich fahre abereigentlich nie bei Dunkelheit, und wenn ncit mit dem Bike auf dem Träger. Gruss Heinz Hallo, das wiederholte Kennzeichen braucht auf jeden Fall eine Kennzeichenbeleuchtung, egal ob du nachts fährst oder nicht. Zur freien Sicht auf die hinteren Lichter (Schlußlicht, Bremslicht, Nebelschluß und Rückfahrscheinwerfer) ist ja schon alles geschrieben worden.
Muss ja auch niemanden interessieren. Wir haben mehrfach Radträger auf der Autobahn gesehen, die abgerissen mit Rädern bzw. Roller etc. gelegen haben. In einem Fall auf der A 75 in Frankreich ca. 30 km vor Beziers wurden Ausweichmanöver vor unserem Wohnmobil gemacht und einige Fahrzeuge lagen abseits der Autobahn, durch das Hindernis. Wir selbst waren nicht tangiert, sind weitergefahren und wissen sonst weiter nichts von den Fällen. Von einem Wohnmobil Freund der nahe Beziers ein Haus hat und dort wohnt, wurde später berichtet, dass ein deutsches Wohnmobil den Radträger verlohren hatte, was man durch die Brückenkameras ermittelt hatte. Weiterhin erzählte er, dass in der regionalen Zeitung gestanden hat, dass der Schaden durch unsachgemäßes Ändern entstanden sein soll und die Kfz Versicherung sich weigere den sechsstelligen Schaden zu bezahlen. Da hat es dann doch jemanden interessiert. Ich will nicht Unken, ihr könnte Eure Träger gern umbauen wie Ihr wollt, dies nur zur Info aus eigener Erfahrung, d.h. selbst gesehen. Der Träger hält sicher. Ich werde noch die Nummernschildbeleuchtung nachrüsten. Danke für die ganzen Antworten. Gruss Heinz
Kann, bzw. darf sie aber gar nicht. Sie kann aber eventuell Regress von dem Versicherungsnehmer fordern..
Nicht wirklich, bzw. glaube ich dir nicht. Hallo, grundsätzlich gilt: Wurde ein Fahrradträger technisch verändert, verliert er seine Betriebserlaubnis! Da kann der - zumindest auf den Bildern - wirklich gut gemachte Umbau auch nicht weiterhelfen, sorry. Ist auch immer wieder ein Thema auf Messen, Kundengesprächen usw, wenn der Fahrradträger für Lastentransporte umfunktioniert wird. Solange die Betriebserlaubnis nur den Fahrradtransport beinhaltet, ist der Hersteller bei Zweckentfremdung aus der Haftung schonmal raus. Gruß Andreas Normalerweise ist ein Fahrradträger eine , mit Bordmittel, abnehmbare Ladung. Der Fahrzeugführer ist für die Ladung (Ladungssicherung) verantwortlich. Nur wenn der Träger von einem Gutachter abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, sollte er nicht wesentlich abgeändert werden. Hallo wenn es dir nicht nur darum geht für deine gute Arbeit hier eine Bestätigung zu bekommen, dann fahr doch einfach zu TÜV, DEKRA oder Co und frag dort nach, am besten mit einem Fahrrad und eventuell Abdeckplane drauf damit man die Situation auch richtig Beurteilen kann. Was du hier bekommst sind in der Regel nur Meinungen die aber im Fall der Fälle niemanden interessieren. Gruß Joachim
Ich bezweifle, dass dir jemand beim TÜV einen Persilschein ausstellt. Letzten Endes wird es dann kritisch, wenn was passiert, sprich jemand kommt zu schaden, weil der Fahrradträger runterfällt, abbricht, was auchimmer. Wenn dann jemand feststellt, dass am Fahrradträger manipuliert wurde, geht halt das Gezerre los, ob der Unfall auch ohne diese Änderung passiert wäre. Und vermutlich wird eine Versicherung alles daran setzen, dass die Manipulation schuld ist. Und selbst wenn du eine TÜV abnahme hast, wird es dann extrem stressig. Sehen wir es aber realistisch, jeder (oder fast jeder) von uns hat schon die ein oder andere Bastelei vorgenommen, die ggf. die Sicherheit beeinflussen (Elektrik, Box auf den Fahrradträger, selbstgebaute Box, Wasserablass mit Kamera - kann ja auch davon fliegen usw.) und eher selten passiert was, sonst hätten wir hier doch sicher die ein oder andere Meldung darüber. Deshalb rate ich hier zu dem Motto, das man uns beim Studium immer eingebläut hat: Macht es nicht nur so sicher wie es in der Vorschrift steht, sondern so sicher, dass ihr nachts ruhig schlafen könnt.
... genau, maximal 5000 Euro pro Obliegenheitsverletzung, und das wäre hier nur eine (Sicherstellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht gegeben). Die Unfallopfer werden von der Haftpflichtversicherung entschädigt, wenn der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs haftbar ist - auch wenn der grob fahrlässig gehandelt hat. Zum Thema - vielleicht lieber über nen neuen, absenkbaren Träger oder eine Heckbühne nachdenken, als da mit Risiko was zu basteln? Kostet zwar mehr, lässt aber ruhiger schlafen. bis denn, Uwe
Doch. Es gibt hier Mitglieder die haben schon alles mehrfach erlebt und gesehen. Manchmal Dinge, die ich in über 50 Jahren noch nicht erlebt habe. Sie dagegen schon mehrfach :D |
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