xcamping
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Fahrradträger umgebaut - brauche ich Zulassung


maranot575 am 01 Apr 2024 10:20:20

Hallo, ich habe meinen Fahrradträger so umgebaut, dass ich das E-Bike nicht so weit hoch heben muss - beisher ca. 1 m. Aus einen alten Fahrradträger habe ich eine Verlängerung gebastelt, die sicher und fest am alten Grundträger befestigt ist, dass ich das Bike nur noch ca. 40 cm hoch heben muss. Nummernschild ist dran.
Meine Frage ist - muss ich das genehmigen lassen? Verliere ich die Betriebserlaubnis oder ist das strafbar.
Ich hab versucht ein Bild hoch zu laden - funkt nicht.
Es geht mir auch um die grundsätzliche Frage.
Gruss Heinz aus dem verregneten Stuttgart

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

maranot575 am 01 Apr 2024 10:25:49

Sorry - Zusatz
Ich habe im Forum den Hinweis gefunden, dass nur der Grundträger, der ja von Anfang an verbaut ist, genehmigungspflichtig ist. Der "Umbau" würde als Zuladung gelten
Gruss Heinz

Jagstcamp-Widdern am 01 Apr 2024 10:26:13

ich würde nicht drüber nachdenken..... :oops:

allesbleibtgut
hartmut

Anzeige vom Forum


maranot575 am 01 Apr 2024 10:29:02

Mach ich eigentlich auch - aber wenn ich von der Polizei auf Tour überprüft werde und es beanstandet wird, stehe ich mit dem Bike da.

Jagstcamp-Widdern am 01 Apr 2024 10:33:32

die rennleitung beschäftigt sich derzeit mit den neuen feinwaagen, weil man 5g nicht schätzen kann! ;D
die haben keine zeit für heckträger...

allesbleibtgut
hartmut

Pechvogel am 01 Apr 2024 10:34:58

maranot575 hat geschrieben:… aber wenn ich von der Polizei auf Tour überprüft werde und es beanstandet wird...

Sieht das denn soo „verbastelt“ aus?
Polizei ist in der Regel nicht unbedingt vom Fach und wenn denen das nicht „fragwürdig“ oder „suspekt“ vorkommt, haben die meist andere Sorgen.



Grüße
Dirk

mowgli am 01 Apr 2024 10:56:42

Ich habe an meinem Heckträger die massive Heckstoßstange abmontiert und einen einfachen und leichteren Leuchtenträger vom alten Fahrradträger montiert. Ich fahre so seit ca. 10 Jahren und auch zum Tüv. Hat noch keinen interssiert.

maranot575 am 01 Apr 2024 12:54:09

1IMAG0319.jpg
2IMAG0318.jpg

Ob das mit den Bildern geklappt hat ???
Ich finde, dass es nicht verbastelt aussieht. Ist äusserst stabil
Gruss Heinz

nasso am 01 Apr 2024 14:11:23

Sieht doch genauso aus, wie´s aussehen soll. :D

Kuhtreiber am 01 Apr 2024 14:27:41

Du musst nur darauf achten, dass die Rücklichter nicht vom Fahrrad verdeckt werden. Dann bekommst du ein Problem.

JuergenBerkemeier am 01 Apr 2024 14:31:46

Hallo,

maranot575 hat geschrieben:... Bildern ...


werden die Rückleuchten von den Rädern auch nicht verdeckt? Die muss man auch noch unter einem bestimmten Winkel (?) von der Seite aus sehen.

Viele Grüße
Jürgen

maranot575 am 01 Apr 2024 16:26:04

Danke für die guten Antworten. Die Rücklichter sind nicht verdeckt, nur sie Nummernschildbeleuchtung. Ich fahre abereigentlich nie bei Dunkelheit, und wenn ncit mit dem Bike auf dem Träger.
Gruss Heinz

Franky70 am 01 Apr 2024 19:54:02

Hallo,
das wiederholte Kennzeichen braucht auf jeden Fall eine Kennzeichenbeleuchtung, egal ob du nachts fährst oder nicht. Zur freien Sicht auf die hinteren Lichter (Schlußlicht, Bremslicht, Nebelschluß und Rückfahrscheinwerfer) ist ja schon alles geschrieben worden.

WomoToureu am 01 Apr 2024 20:09:14

mowgli hat geschrieben:Hat noch keinen interssiert.

Muss ja auch niemanden interessieren.
Wir haben mehrfach Radträger auf der Autobahn gesehen, die abgerissen mit Rädern bzw. Roller etc. gelegen haben. In einem Fall auf der A 75 in Frankreich ca. 30 km vor Beziers wurden Ausweichmanöver vor unserem Wohnmobil gemacht und einige Fahrzeuge lagen abseits der Autobahn, durch das Hindernis. Wir selbst waren nicht tangiert, sind weitergefahren und wissen sonst weiter nichts von den Fällen.
Von einem Wohnmobil Freund der nahe Beziers ein Haus hat und dort wohnt, wurde später berichtet, dass ein deutsches Wohnmobil den Radträger verlohren hatte, was man durch die Brückenkameras ermittelt hatte. Weiterhin erzählte er, dass in der regionalen Zeitung gestanden hat, dass der Schaden durch unsachgemäßes Ändern entstanden sein soll und die Kfz Versicherung sich weigere den sechsstelligen Schaden zu bezahlen.
Da hat es dann doch jemanden interessiert. Ich will nicht Unken, ihr könnte Eure Träger gern umbauen wie Ihr wollt, dies nur zur Info aus eigener Erfahrung, d.h. selbst gesehen.

maranot575 am 02 Apr 2024 13:05:47

Der Träger hält sicher. Ich werde noch die Nummernschildbeleuchtung nachrüsten.
Danke für die ganzen Antworten.
Gruss Heinz

Camper510 am 02 Apr 2024 13:21:48

WomoToureu hat geschrieben:..und die Kfz-Versicherung sich weigere den sechsstelligen Schaden zu bezahlen..

Kann, bzw. darf sie aber gar nicht. Sie kann aber eventuell Regress von dem Versicherungsnehmer fordern..

Camper510 am 02 Apr 2024 13:23:52

WomoToureu hat geschrieben:Wir haben mehrfach Radträger auf der Autobahn gesehen, die abgerissen mit Rädern bzw. Roller etc. gelegen haben..

Nicht wirklich, bzw. glaube ich dir nicht.

Andiklos am 03 Apr 2024 12:56:53

Hallo,

grundsätzlich gilt: Wurde ein Fahrradträger technisch verändert, verliert er seine Betriebserlaubnis!
Da kann der - zumindest auf den Bildern - wirklich gut gemachte Umbau auch nicht weiterhelfen, sorry.
Ist auch immer wieder ein Thema auf Messen, Kundengesprächen usw, wenn der Fahrradträger für Lastentransporte umfunktioniert wird. Solange die Betriebserlaubnis nur den Fahrradtransport beinhaltet, ist der Hersteller bei Zweckentfremdung aus der Haftung schonmal raus.

Gruß
Andreas

mowgli am 03 Apr 2024 13:11:28

Normalerweise ist ein Fahrradträger eine , mit Bordmittel, abnehmbare Ladung. Der Fahrzeugführer ist für die Ladung (Ladungssicherung) verantwortlich.
Nur wenn der Träger von einem Gutachter abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist, sollte er nicht wesentlich abgeändert werden.

Joachim260 am 03 Apr 2024 13:12:49

Hallo

wenn es dir nicht nur darum geht für deine gute Arbeit hier eine Bestätigung zu bekommen, dann fahr doch einfach zu TÜV, DEKRA oder Co und frag dort nach, am besten mit einem Fahrrad und eventuell Abdeckplane drauf damit man die Situation auch richtig Beurteilen kann.

Was du hier bekommst sind in der Regel nur Meinungen die aber im Fall der Fälle niemanden interessieren.

Gruß
Joachim

mithrandir am 03 Apr 2024 13:27:32

Joachim260 hat geschrieben:wenn es dir nicht nur darum geht für deine gute Arbeit hier eine Bestätigung zu bekommen, dann fahr doch einfach zu TÜV, DEKRA oder Co und ...
Was du hier bekommst sind in der Regel nur Meinungen die aber im Fall der Fälle niemanden interessieren.


Ich bezweifle, dass dir jemand beim TÜV einen Persilschein ausstellt. Letzten Endes wird es dann kritisch, wenn was passiert, sprich jemand kommt zu schaden, weil der Fahrradträger runterfällt, abbricht, was auchimmer.
Wenn dann jemand feststellt, dass am Fahrradträger manipuliert wurde, geht halt das Gezerre los, ob der Unfall auch ohne diese Änderung passiert wäre. Und vermutlich wird eine Versicherung alles daran setzen, dass die Manipulation schuld ist.
Und selbst wenn du eine TÜV abnahme hast, wird es dann extrem stressig.
Sehen wir es aber realistisch, jeder (oder fast jeder) von uns hat schon die ein oder andere Bastelei vorgenommen, die ggf. die Sicherheit beeinflussen (Elektrik, Box auf den Fahrradträger, selbstgebaute Box, Wasserablass mit Kamera - kann ja auch davon fliegen usw.) und eher selten passiert was, sonst hätten wir hier doch sicher die ein oder andere Meldung darüber.

Deshalb rate ich hier zu dem Motto, das man uns beim Studium immer eingebläut hat: Macht es nicht nur so sicher wie es in der Vorschrift steht, sondern so sicher, dass ihr nachts ruhig schlafen könnt.

Tinduck am 03 Apr 2024 14:47:46

Camper510 hat geschrieben:Kann, bzw. darf sie aber gar nicht. Sie kann aber eventuell Regress von dem Versicherungsnehmer fordern..


... genau, maximal 5000 Euro pro Obliegenheitsverletzung, und das wäre hier nur eine (Sicherstellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht gegeben).

Die Unfallopfer werden von der Haftpflichtversicherung entschädigt, wenn der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs haftbar ist - auch wenn der grob fahrlässig gehandelt hat.

Zum Thema - vielleicht lieber über nen neuen, absenkbaren Träger oder eine Heckbühne nachdenken, als da mit Risiko was zu basteln? Kostet zwar mehr, lässt aber ruhiger schlafen.

bis denn,

Uwe

Kuhtreiber am 03 Apr 2024 14:50:02

Camper510 hat geschrieben:Nicht wirklich, bzw. glaube ich dir nicht.


Doch. Es gibt hier Mitglieder die haben schon alles mehrfach erlebt und gesehen. Manchmal Dinge, die ich in über 50 Jahren noch nicht erlebt habe. Sie dagegen schon mehrfach :D

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Adria sonic supreme Frontscheiben-Rolladen geht nicht
Ducato Sitzpolster Autosattler Hamburg Nord
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt