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FahrradträgerSawiko Sytem, macht das Sinn ?


Daniela55 am 24 Jun 2024 21:44:22

Ich wollte mal wissen, was die Vor- und Nachteile zwischen Kupplungsträger und Chassisträger ( zb Sawiko oder Lineppe) sind, manche haben ja auch Boxen auf der Kupplung oder so.
Alles in allen sieht man es selten, außer Hobby empfiehlt das kein Hersteller so recht, die meisten kommen doch mit Heckwandträgern einher.
Was meint ihr denn?

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Marsu123 am 25 Jun 2024 09:07:26

Hallo.

bei einem Träger der auf die Anhängerkupplung montiert wird, darf die Stützlast der AHK nicht überschritten werden.
Willst du nun 4 schwere Fahrräder oder gar einen Motorroller befördern, kommst du um einen Chassisträger kaum herum.

Grüße Ralf.

huskimarc am 25 Jun 2024 09:09:46

Ich habe auch ein Träger für den Rahmen, Motorrad Träger für Fahrräder und Surfbretter Etc umgebaut, wenn ich ihn nicht brauche kann ich ihn nach oben klappen

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teaage am 25 Jun 2024 09:31:27

Moin,

wir sind jahrelang mit einem Kupplungsträger mit den Fahrrädern unterwegs gewesen. Die Beschaffung eines Motorrollers machte es erforderlich, uns mit Rahmenträgern auseinander zu setzten. Wir haben uns letzlich für einen 80 cm Träger von Fiedler entschieden. Aus unserer Sicht eine gute Wahl, denn zusätzlich zu der Rollerhalterung haben wir Halterungen für zwei Räder montiert. Je nach dem ob wir mit Roller oder Fahrrädern unterwegs sind wird die entsprechende Halterung angebracht. (Beides geht natürlich wegen der Breite nicht).
In beiden Fällen lässt sich die Hecktüre bei ausgezogenen Träger so öffnen, dass man an alles dran kommt. Vorher mussten wir immer die Fahrräder runter wuchten, um an Grill, Gasflasche oder Solarmodul zu kommen. Nochmals würden wir uns sofort einen Rahmenträger anschaffen.

Grüße

(TH)omas

Camper510 am 25 Jun 2024 09:36:06

Marsu123 hat geschrieben:bei einem Träger, der auf die Anhängerkupplung montiert wird, darf die Stützlast der AHK nicht überschritten werden..

Selbstverständlich darf sie das, da der Träger als Ladung gilt und da gibt es kein gesetzliches Limit.

Camper510 am 25 Jun 2024 09:44:23

teaage hat geschrieben:Wir haben uns letztlich für einen 80 cm Träger entschieden.. ..zu der Rollerhalterung haben wir Halterungen für zwei Räder montiert. Je nachdem ob wir mit Roller oder Fahrrädern unterwegs sind, wird die entsprechende Halterung angebracht. (Beides geht natürlich wegen der Breite nicht).

Und warum habt ihr dann nicht den 100 cm Träger genommen, den Fiedler doch auch anbietet?
Dann hätte mindestens noch ein Fahrrad dazu gepasst.

Pechvogel am 25 Jun 2024 09:49:57

Camper510 hat geschrieben:Selbstverständlich darf sie das, da der Träger als Ladung gilt und da gibt es kein gesetzliches Limit.

Wenn der Hersteller der Anhängerkupplung oder der Hersteller der Rahmenverlängerung ( für die AHK ) ein Limit für die Stützlast vorgibt dann gilt dieses Limit selbstverständlich auch für einen Fahrradträger o.ä.
Es gibt z.B. für den 250er Ducato AHKs die 3t ziehen dürften ( die AHKs!! ) und eine Stützlast von 150kg haben. Für das gleiche Fahrzeug gibt es aber auch AHKs die zwar 3t ziehen dürfen aber nur 140kg oder sogar nur 120kg Stützlast haben.

Und worin besteht für das "Auto" ein Unterschied ob die Stützlast von einem Anhänger oder einem Fahrradträger verursacht wird?



Grüße
Dirk

Pechvogel am 25 Jun 2024 09:52:36

Daniela55 hat geschrieben:...Alles in allen sieht man es selten, außer Hobby empfiehlt das kein Hersteller so recht, die meisten kommen doch mit Heckwandträgern einher.
Was meint ihr denn?

Ein weiterer Vorteil ist das
1. die Heckwand nicht mit dem Gewicht belastet wird
2. der Rücken nicht mit dem Gewicht belastet wird :D

Heb´ mal zwei 20kg schwere E-Bikes 1m hoch auf einen Fahrradträger an der Rückwand.



Grüße
Dirk

Camper510 am 25 Jun 2024 12:34:51

Pechvogel hat geschrieben:Und worin besteht für das "Auto" ein Unterschied, ob die Stützlast von einem Anhänger oder einem Fahrradträger verursacht wird?

Da gibt es keinen, aber Gesetze sind halt nicht immer logisch oder fachlich durchdacht.
Ist wie mit der ABE, welche die meisten AHK-Träger völlig unnötig haben. Der Gesetzgeber verlangt das nämlich überhaupt nicht, weil werkzeuglos montierbare AHK-Träger, laut Gesetz als Ladung gelten und dann ist nur der Fahrzeugführer für eine ausreichende Stabilität zuständig.
So eine vom Hersteller freiwillig erwirkte ABE ist nur ein Verkaufsargument und eine besser Absicherung wegen der Produkthaftung.
Ich habe mal AHK-Träger für Fahrräder und leichte Trial-Motorräder gebaut. Alle ohne eine ABE.
Drei Anzeigen von der Polizei bekommen, aber alle Verfahren wurden noch vor jeder Gerichtsverhandlung eingestellt. Und warum? Weil ich recht hatte.

Tinduck am 25 Jun 2024 12:49:30

Dass viele Hersteller lieber nen Fahrradträger an die Heckwand pappen anstatt eine Heckbühne oder eine AHK mit Kupplungsträger zu empfehlen, liegt daran, dass das die leichtere Lösung ist.

Nicht die dauerhaft haltbare.

Ein oft voll beladener 4-fach Träger an der Heckwand ist die Garantie dafür, dass die Wand irgendwann undicht wird.

Eine Heckbühne funktioniert einfach. Simples grobmechanisches System, kann nix dran kaputtgehen. Und der Verankerungspunkt (meist Rahmenverlängerung mit/wie bei AHK) ist solides Metall und nicht Alu- oder GFK-Sandwich mit Fichtenholzeinlage, welches auch noch wasserdicht bleiben muss.

Ich würde empfehlen: spätestens, wenn mehr als 2 normale Fahrräder transportiert werden sollen (also mehr als ca. 30 Kg), würde ich keinen Heckwandträger nutzen.

bis denn,

Uwe

hampshire am 25 Jun 2024 13:08:17

Für meine Fahrradträgerwahl war entscheidend, dass das Gewicht von Träger + 2 Pedelecs von der Karosserie gehalten wird. Da wir einen Kastenwagen haben war noch wichtig, dass wir ohne dass Räder im Weg sind an die Heckgarage kommen. Daher fiel die Wahl auf den Sawiko Futuro Träger.
Dass die Fahrräder hochgefahren werden können gefällt mir wegen eines (vermutlich nur gefühlt) besseren Diebstahlschutzes und der (möglicherweise ebenso nur laienhaft aerodynamisch hergeleiteten) geringeren Verschmutzung der Räder bei miesem Wetter.
Bei einem Fahrzeug mit GFK Aufbau würde ich die Rückwand meiden und ebenfalls eine Befestigung an der Karosserie bevorzugen. Die AHK Lösungen machen sehr viele Menschen zufrieden und sind bei korrekter Montage auch sicher. Sie zerren ebenfalls nicht an der Rückwand. Das wäre meine 2. Wahl.

Träger mit 2 Rädern kommen schnell auf 50 oder mehr Kg Gewicht. Die Last ist zudem nicht statisch, sondern dynamisch. Mag sein, dass das bei vielen hält - das Prinzip halte ich für unterlegen und eine unnötige Belastung.

Marsu123 am 25 Jun 2024 13:20:52

Marsu123 hat geschrieben:bei einem Träger, der auf die Anhängerkupplung montiert wird, darf die Stützlast der AHK nicht überschritten werden..


Camper510 hat geschrieben:Selbstverständlich darf sie das, da der Träger als Ladung gilt und da gibt es kein gesetzliches Limit.


denk noch mal drüber nach.
Es geht doch nicht um den Fahrradträger, es geht um die AHK, die ist für eine gewissen Stützlast geprüft, und diese Stützlast (steht übrigens in den Papieren vom Fahrzeug),
darf nicht überschritten werden.

Desweitern, wen ich Lese : für Ladung gibt es kein Gesetzliches Limit
Zweifele ich schon ein wenig am Verstand des Verfassers dieser Zeilen......

Grüße Ralf.

Pechvogel am 25 Jun 2024 13:34:46

Marsu123 hat geschrieben:...Es geht doch nicht um den Fahrradträger, es geht um die AHK, die ist für eine gewissen Stützlast geprüft, und diese Stützlast (steht übrigens in den Papieren vom Fahrzeug),
darf nicht überschritten werden...

Nee, sorry aber das ist SO auch nicht richtig!
Die Stützlast des Fahrzeugs, als jenes Gewicht das in den Fahrzeugpapieren steht, darf niemals überschritten werden. Genauso wenig wie das Zuggewicht.
Die Stützlast der AHK kann aber, nicht nur theoretisch, unter der in den Fahrzeugpapieren liegen. Dann darf natürlich diese nicht überschritten werden. Genauso wie beim Zuggewicht!
Es gilt immer die niedrigere Angabe!
Leider schreibt der Gesetzgeber NICHT vor das die Gewichtskräfte der Anhängerkupplungen größer oder gleich den Angaben in den Fahrzeugpapieren sein muss.
Daher kann es durchaus sein dass die AHK weniger kann als das Fahrzeug! Dann gelten aber auch die Werte der AHK!



Grüße
Dirk

Pechvogel am 25 Jun 2024 13:37:42

Marsu123 hat geschrieben:...Desweitern, wen ich Lese : für Ladung gibt es kein Gesetzliches Limit...

:top:
Das ist dann wie mit z.B. der Hinterachslast eines Womos: was ich ins Womo reinpacke ist alles Ladung!
Ich kann Dir da nur uneingeschränkt zustimmen. :mrgreen:


Grüße
Dirk

Camper510 am 25 Jun 2024 14:00:29

Marsu123 hat geschrieben:bei einem Träger, der auf die Anhängerkupplung montiert wird, darf die Stützlast der AHK nicht überschritten werden..

Camper510 hat geschrieben:Selbstverständlich darf sie das, da der Träger als Ladung gilt und da gibt es kein gesetzliches Limit.

Marsu123 hat geschrieben:Es geht doch nicht um den Fahrradträger, es geht um die AHK, die ist für eine gewisse Stützlast geprüft..

Das betrifft aber überhaupt nicht die Stabilität der AHK, sondern nur, dass die Hinterachslast nicht überschritten wird, weil sonst die Vorderachse zu sehr entlastet werden und das Fahrverhalten dadurch instabil werden könnte.
Marsu123 hat geschrieben:Des Weiteren, wenn ich lese: für Ladung gibt es kein gesetzliches Limit.
Zweifele ich schon ein wenig am Verstand des Verfassers dieser Zeilen...

Bevor du mich hier beleidigst, dann zeige mir doch mal, wo das, mit diesem Limit steht.
Es geht hier nicht um gewerblichen Transport von Ladung, wo natürlich die vorgeschriebene Ladungssicherung gilt. Und auch die Gewichte beachtet werden müssen.
Das gilt aber nicht für den privaten Transport.
Außerdem hatte ich aber auch erwähnt, dass Gesetze nicht immer logisch und/oder fachlich korrekt sind.
Das hast aber scheinbar überlesen oder ignoriert.
Und auch, dass ich deswegen schon dreimal von der Polizei eine Anzeige bekam, welche aber nie bis vors Gericht kamen, weil sie schon vorher eingestellt wurden, denn ich hatte recht.

Camper510 am 25 Jun 2024 14:06:13

Pechvogel hat geschrieben:Das ist dann wie mit z.B. der Hinterachslast eines Womos: was ich ins Womo reinpacke ist alles Ladung!
Ich kann Dir da nur uneingeschränkt zustimmen. :mrgreen:

Es ging doch darum, dass es für Ladung im privaten Bereich kein generelles Limit gibt, aber man natürlich trotzdem nicht die jeweiligen Achslasten überschreiten darf, was aber nicht ausschließt, dass ich legal eine 50 kg AHK mit 70 kg beladen darf.

Pechvogel am 25 Jun 2024 15:42:16

Camper510 hat geschrieben:Es ging doch darum, dass es für Ladung im privaten Bereich kein generelles Limit gibt, aber man natürlich trotzdem nicht die jeweiligen Achslasten überschreiten darf, was aber nicht ausschließt, dass ich legal eine 50 kg AHK mit 70 kg beladen darf.

1. die Anhängerkupplung als solche hat / muss haben eine ABE. Und wenn in dieser ABE eine Stützlast von 50kg angegeben ist und real 70kg vorhanden sind, dann ist das außerhalb der Regelungen der ABE und damit strafbar.
2. natürlich müssen alle Gewichte in den Fahrzeugpapieren eingehalten werden! Wenn da "Stützlast 50kg" steht und man wird mit 76kg "erwischt" dann erkauft man sich mit 60€ ein Pünktchen in Flensburg!

--> Link
--> Link



Grüße
Dirk

Tinduck am 25 Jun 2024 15:45:20

Stützlast ist aber nur auf einen Anhänger bezogen und nicht auf einen Kupplungsträger, der hat nur ein Gewicht :)

Insofern könnte da die formelle Begriffsdefinition den Vergleich verhindern.

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 25 Jun 2024 16:39:41

Die Definition von Stützlast:
"Stützlast ist die zulässige vertikale Belastung des Mittelpunktes der Anhängerkupplung. Es handelt sich um das Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung drückt."

Oder auch:
--> Link
--> Link
--> Link

Wir könnten aber so langsam mal wieder
:thema: :thema:



Grüße
Dirk

Camper510 am 25 Jun 2024 16:56:09

Pechvogel hat geschrieben:..die Anhängerkupplung als solche hat eine ABE. Und wenn in dieser ABE eine Stützlast von 50 kg angegeben ist und real 70 kg vorhanden sind, dann ist das außerhalb der Regelungen der ABE und damit strafbar.

Aber nur, wenn ich die AHK auch als AHK nutze. Mache ich aber nicht. Ich nutze sie als Halterung für meine Ladung und das Gewicht meiner Ladung ist nicht limitiert, solange ich nicht die Hinterachslast überschreite.
Deine Links beziehen sich aber alle auf Anhängerbetrieb. Sind also nicht zutreffend.
Und dass Westfalia als Hersteller natürlich keine Erhöhung seiner AHK zustimmt, ist natürlich wegen der Produkthaftung klar.
Meine gewerblich selbstgebauten Träger für die AHK überschritten die Stützlast sogar um 25 bis 30 kg.
Und alles legal, denn drei Anzeigen durch die Polizei wurden alle eingestellt. Weil ich recht habe.

Camper510 am 25 Jun 2024 17:14:39

Pechvogel hat geschrieben:Wenn da "Stützlast 50 kg" steht und man wird mit 76 kg "erwischt" dann erkauft man sich mit 60 € ein Pünktchen in Flensburg!

1. Es wird ein Fahrzeug geführt, bei dem die erlaubte Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt wird. 5 €
2. Bei einem Fahrzeug mit einachsigem Anhänger wird die Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten. 25 €
4. um mehr als 50 Prozent überschritten. 60 € und 1 Punkt

Das ist der kleine, aber feine Unterschied. Bei Nutzung eines Fahrradträgers habe ich aber keinen Anhänger hinten dran und somit gilt dieser § nicht bei Nutzung eines AHK-Trägers, denn dann wird die AHK nicht als AHK genutzt, sondern nur als Halterung meiner Ladung. Das war auch meine, vom Richter, bzw. einer seiner Angestellten mitgetragene, Erklärung vor Gericht. Verfahren eingestellt. Fertig!

Pechvogel am 25 Jun 2024 17:30:55

Camper510 hat geschrieben:...Deine Links beziehen sich aber alle auf Anhängerbetrieb. Sind also nicht zutreffend...

Darum heißt es in dem Link vom ADAC auch z.B. ausdrücklich und "fett geschrieben":
"Beim Fahren mit Anhänger oder Fahrradträger muss man auch die zulässige Stützlast beachten"
Hier nochmal der Link von oben:
--> Link
( 2. Zeile unter dem Bild! )

Hast Du denn wenigstens ein gerichtliches Aktenzeichen auf das man sich berufen könnte??



Grüße
Dirk

Camper510 am 25 Jun 2024 18:14:59

Pechvogel hat geschrieben:Darum heißt es in dem Link vom ADAC auch z.B. ausdrücklich und "fett geschrieben":
"Beim Fahren mit Anhänger oder Fahrradträger muss man auch die zulässige Stützlast beachten"

Soso, der ADAC. Das wäre nicht der erste und auch nicht der einzige Mist, den er erzählt.
Das ist nur wieder so ein ungeprüftes Statement von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit.

Camper510 am 25 Jun 2024 18:18:24

Pechvogel hat geschrieben:Hast Du denn wenigstens ein gerichtliches Aktenzeichen, auf das man sich berufen könnte?

Zu spät. Als ich mich entschloss, meine Wohnung aufzugeben und in meinem Freizeitgefährt zu wohnen, habe ich alles unnötige weggeworfen, unter andern auch alle Akten.

Pechvogel am 25 Jun 2024 18:22:46

Wobei Du hier also auch keine Fakten lieferst!
Aber sei‘s drum: jeder kann ja mal den Polizeibeamten seines geringsten Misstrauen zu dem Thema interviewen.
Interessant wird das Gespräch bestimmt auch wenn man das mit einem Beamten in Österreich, der Schweiz,… führen darf!
Aber wir sind ja ein Europa… :mrgreen:



Grüße
Dirk

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