Danke für deine sehr hilfreichen Beiträge
Und deiner jetzt ?
Noch weniger
Ich habe wenigsten erklärt wie man in Spanien regulär für 2 Monate versichert ist mit der SIP Karte , sogar umsonst....
Also leg jetzt nicht jeden Satz auf die Goldwaage
Und deiner jetzt ? Noch weniger Ich habe wenigsten erklärt wie man in Spanien regulär für 2 Monate versichert ist mit der SIP Karte , sogar umsonst.... Also leg jetzt nicht jeden Satz auf die Goldwaage
Ernsthaft? :eek: Ich meine es so wie ich es geschrieben habe, DANKE :nixweiss: Boar Sorry , habe das echt in den Falschen Hals bekommen, Mist , entschuldige mich nochmals :? Dann danke dafür Erstmal gilt dass unabhängig vom Wohnsitz oder einer Urlaubsreise seit 2013 die Bürger aller 28 EU- Mitgliedsstaaten die freie Wahl haben, ob sie sich von einem Arzt in ihrem Heimatland oder in einem anderen europäischen Staat behandeln lassen wollen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten bis zu der Höhe, die auch bei der entsprechenden Behandlung im Inland angefallen wären. Das gilt nicht nur für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch für die Schweiz sowie Island, Liechtenstein und Norwegen Außerdem dürfen die EU-Staaten die Kostenübernahme für einen dringenden medizinischen Eingriff, dem sich ein Versicherter im EU-Ausland ohne Vorabgenehmigung der Krankenkasse unterzieht, nicht ausschließen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 23.09.2020 entschieden. Eine solche Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Richtlinie über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. In den meisten Fällen übernehmen die Auslandskrankenversicherungen nur bei einer medizinischen Notwendigkeit die Kosten für Krankenrücktransporte. Dieser Fall tritt ein, wenn der Rücktransport ärztlich angeordnet wird. Also wenn eine ausreichende Versorgung des Erkrankten nicht gesichert ist, weil eine notwendige Behandlung vor Ort nicht möglich ist. Wenn jedoch bei einem Patienten vor Ort eine angemessene ärztliche Behandlung oder eine wichtige lebenserhaltende Operation durchgeführt werden kann, und das ist mit Sicherheit innerhalb der EU der Fall, ist ein Krankentransport medizinisch nicht notwendig. Somit werden auch keine Kosten für den Rücktransport übernommen. Davon abgesehen würde ich mich persönlich lieber in einem französischen bzw polnischen Krankenhaus behandeln lassen bevor ich mich in ein deutsches Krankenhaus mit all den bekannten Nachteilen verlegen lassen würde.
Feststellen möchte ich auch noch, dass Art und Zeitpunkt des medizinisch notwendigen Rücktransport, so heißt es in den AGB`s geprüft werden und zusätzlich ob es eine entsprechende Vorerkrankung gab oder ob die Erkrankung vorhersehbar war usw. Wir kennen keinen Fall wo ein Rücktransport notwendig war bzw. erfolgte, mit Ausnahme das erkrankte Reisefähige sich selbst ein Flug gebucht und bezahlt haben um zu Hause wieder gesund zu werden. Wer zusätzliche Leistung zur gesetzlichen Krankenversicherung haben möchte, soll diese privat Versichern. Ich kann verstehen, dass im Notfall die Weiterbehandlung in einem Deutschen Krankenhaus, in vertrauter Umgebung durchgeführt werden soll. Aber wie hier schon erwähnt, sollte vor Vertragsabschluß das Kleingedruckte gelesen werden.
Ich schreib es jetzt zum dritten Mal. Die Barmer bezahlt so "als ob sie im Reiseland versichert wären". Also nix wie Inland Kosten. Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme :mrgreen: Beste Gruesse Bernd
Deshalb bin ich auch nicht bei der Barmer versichert :mrgreen:
Ganz ehrlich mir ist es lieber meine Krankenkasse zahlt das was im Land berechnet wird, als z.B. nach DRG Sätzen in Deutschland. Beste Gruesse Bernd
Das ist nicht ganz das selbe. Wenn in dem Land z.B. nur kleine Sachen versichert sind, aber die großen gezahlt werden müssen (von den Einheimischen), dann ist man mit der Formulierung als Ausländer genausowenig abgesichert. Und nach welchem System versichert ? Auch in D gibts da unterschiedliche Stufen und Systeme. Von USA ganz zu schweigen (für die sowieso eigene Regeln gelten). Besser wäre: alles was in D versichert ist, wird gezahlt nach den Kosten im Ausland. RK
Anmerken möchte ich, dass Dein Beitrag und Deine Ausführungen den TE verwirren könnten, denn für den Reisenden ist es egal wie die Beteiligten untereinander abrechnen solange der Reisende seine Leistungen erhält und nichts dazuzahlen muss. Dies ist zumindest in Spanien der Fall. |
Anzeige
|