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Reine Dokumenten-Ablastung und stille Reserven


my4seasons am 12 Jul 2024 10:39:07

Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war.
Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein
Thema passend einzuordnen.





Der 4x4 Sprinter ist ausgebaut anscheinend so schwer, dass die mögliche und erlaubte Nutzlast sehr knapp wird.
Außerdem ist es grundsätzlich bedenklich ein Fahrzeug ständig bis zu seiner Belastungsgrenze vollzupacken. -
Lösungsvorschlag:
Könnte man einen 4,1t-Sprinter kaufen, der in den Fahrzeugdokumenten nur 3,5t stehen hat?
So dass man in Europa zwar "nur" bis 3,5t vollpacken darf, aber das auch bis auf Anschlag kann, ohne auch nur annähernd an die faktisch-technischen Grenzen des Fahrzeugs zu kommen?
Innerhalb Europas würde man mit begrenzt Wasservorräten, Lebensmitteln etc. reisen - außerhalb Europas würde es sowieso niemanden interessieren, ob das Fahrzeug 3,5t oder 3,7t auf die Waage bringt. Und das Fahrzeug selbst würde in diesem Fall nicht leiden.

Geht das? Oder habe ich einen Denkfehler?

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Birdman am 12 Jul 2024 10:51:12

Beachten sollte man dabei allerdings auch die einzelnen Achslasten. Es bringt Dir wenig, wenn Du nur mit minimalem Wassertank und halbvollem Kraftstofftank unterwegs bist, wenn dadurch z. B. nur die Vorderachse entlastet wird, die vollgepackte Heckgarage aber die Hinterachse über das Gewichtslimit belastet.

Pechvogel am 12 Jul 2024 10:55:38

Die Frage ist als WAS Du den Sprinter zulassen willst.
Wenn Du eine Womo-Zulassung haben willst, was auch bei den Versicherungen günstiger sein dürfte, dann musst Du für die Anzahl der Reisenden, der Länge des Fahrzeugs,... eine gewisse Mindestzuladung haben.
D.h. wenn das Fahrzeug, fertig ausgebaut, leer auf der Waage ein Gewicht von 3,3t oder 3,4t hat dann wird man Dir das nicht als 3,5t-Wohnmobil zulassen.

Wie das bei reinen Lieferwagen aussieht, weiß ich im Moment nicht.
Es gäbe aber mit ziemlicher Sicherheit die Möglichkeit das Fahrzeug als Sonder-KFZ zuzulassen das nicht expliziet zur Personenbeförderung dient.
Dann ist es aber wieder ein LKW ( auch einen Ford Fiesta kann man als LKW zulassen ) mit dessen entsprechenden Einschränkungen.


Ist nicht so ganz trivial das Thema.



Grüße
Dirk

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ChristianF am 12 Jul 2024 11:11:09

Aus eigener, leidvoller Erfahrung: eine reine Dokumenten-Ablastung ist nicht möglich. Für eine Ablastung ist das Fahrzeug bei einem Sachverständigen wie Dekra, TÜV, KÜS usw. vorzuführen, wird mit dem aktuellen Gewicht verwogen und wenn es passt, bekommst Du dann vom Prüfer den Zettel, mit dem Du ablasten kannst. Der Weg zum Amt reicht nicht (mehr).

Möchtest Du gleichzeitig eine WoMo Zulassung, wird es noch deutlich schwerer, da Du dann die Abzüge für jeden Sitzplatz, für Gas usw. gemacht bekommst. Bei einer LKW Zulassung dürfte das Ganze deutlich einfacher sein, wenn die Technik passt.
Gefühlt (ohne Erfahrung) dürfte es einfacher werden, nur einen 3,5t Sprinter auf WoMo umzuschreiben, als einen 4,1t Sprinter auf Womo mit 3,5t umzuschreiben.

Ruedi1952 am 12 Jul 2024 11:11:42

Du kannst den bis an seine Grenzen belasten.
Jedes Fahrzeug hat Sicherheiten, da bricht nichts sofort wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Klar ist bei starker Überladung nimmt der Verschleiß zu.
Federn, Radlager als erste.

Tinduck am 12 Jul 2024 12:33:45

Ruedi1952 hat geschrieben:Du kannst den bis an seine Grenzen belasten.
Jedes Fahrzeug hat Sicherheiten, da bricht nichts sofort wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Klar ist bei starker Überladung nimmt der Verschleiß zu.
Federn, Radlager als erste.


Auf der (guten) Straße - OK.

Auf schlechter Wegstrecke, schlechte Idee. Da sollte man Fahrzeuge nicht voll belasten, wenn einem das Fahrwerk lieb ist. Ein Straßenfahrzeug (auch mit Allrad) ist nicht dafür gebaut, voll beladen über Holperpisten getrieben zu werden.

Für Pisten und Gelände sollte das Fahrzeug nicht stärker als 80% ausgelastet werden. Wenn man sowas öfter macht, zumindest.

bis denn,

Uwe

UweHD am 12 Jul 2024 13:24:17

my4seasons hat geschrieben:Könnte man einen 4,1t-Sprinter kaufen, der in den Fahrzeugdokumenten nur 3,5t stehen hat?

Einfache Antwort: Ja.
Dazu muss zum Zeitpunkt der Ablastung das Fahrzeug vorgeführt werden, und das Leergewicht darf zusammen mit einem anteiligen Gewicht für Passagiere und Gepäck die 3,5t rechnerisch nicht überschreiten.

Du solltest also erst einmal das Leergewicht des 4,1t Sprinters in Erfahrung bringen und dann überlegen, welche Art von Zulassung du anstrebst (LKW, SoKfz, Wohnmobil, ...). Dann kannst du errechnen, was machbar ist.

BTW: Unser Adria Wohnmobil ist auf einem Ducato Heavy-Chassis aufgebaut, dass für 4t bzw. 4,5t zGG ausgelegt ist. Der Wagen wurde dann herstellerseitig auf 3,5t abgelastet und so verkauft. Es geht also auf jeden Fall, wenn das tatsächliche Leergewicht nicht zu hoch ist.

...und P.S.: Könnten wir hier ausnahmsweise mal die allfällige pro/contra 3,5t Diskussion weglassen? Das ermüdet den Leser mittlerweile ebenso wie eine Überladung die Blattfeder :D

pepe27 am 12 Jul 2024 15:05:21

my4seasons hat geschrieben:....Könnte man einen 4,1t-Sprinter kaufen, der in den Fahrzeugdokumenten nur 3,5t stehen hat.....


Haben wir auch, alle Vorteile des 3,5 to und die techn. Sicherheit des 4,1 Tonners.

Funktioniert aber nicht bei 4x4, egal ob Kasten, TI oder VI.

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