Joachim260 hat geschrieben:wenn ich das richtig interpretiere hast du doch gar kein Problem, also über was machst du dir einen Kopf?
Nun ja, das ist der Rechtsteil des Womoforums und ich denke, dass man hier auch durchaus Problematiken diskutieren kann, auch wenn kein akutes Problem vorliegt.
Das diskutierte Problem ist ja durchaus praxisnah und ist nicht gerade selten.
Zur Frage:
Innerhalb der Gewährleistung sind 3 Wochen durchaus zumutbar. Anschließend mit Fristsetzung (noch mal drei Wochen?) und Androhung der Durchsetzung seiner Rechte wegen Nichterfüllbarkeit der Nachbesserung, die da wären Rückabwicklung des Kaufvertrages, Schadensersatz oder Minderung.
Welche Zeiten zumutbar sind, da müsste man mal googln oder einen befreundeten Anwalt befragen.
Einen Kaufvertrag abzuwickeln kann teuer werden, weil dem Verkäufer Schadensersatz für die bisherige Nutzung zusteht und die kann ganz schön ins Geld gehen. Das sind einige Prozent des Kaufpreises/Monat.
Schadensersatz in Form eines anderen Fahrzeugs scheidet in der Regel aus, da ein solches kaum in kurzer Zeit zu bekommen ist.
Bleibt eigentlich nur eine Minderung des Kaufpreises. Was hier anzusetzen ist, habe ich keine Vorstellung und müsste da selber recherchieren, bzw. würde bestimmt auf einen Handel mit dem Verkäufer hinaus laufen.
LG vom Mikesch