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Wie lange warten bei Nachbesserung ?


dieter2 am 20 Sep 2024 12:46:50

Moin
Wir haben uns wieder ein neues Womo gekauft, einen Kastenwagen, ein Sunlight Cliff 640 mit 140 PS und 9Gang Automatik.
Ist jetzt das zweite Womo mit diesen Getriebe, schaltet seidig, fast unbemerkt.
Leider hört man das es einige Getriebeausfälle gibt, gut, kann passieren.
Was mich aber unruhig macht ist das ein Womo mal über 6 Monate in der Werkstatt steht weil es kein Ersatz gibt.

Wie lange muß man warten auf eine Nachbesserung ?

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Pechvogel am 20 Sep 2024 12:52:10

dieter2 hat geschrieben:...Wie lange muß man warten auf eine Nachbesserung ?

Die Frage ist ja was hast Du für Alternativen?
Wenn ein Ersatzteil nicht lieferbar ist dann kann sich der Händler auf den Kopf stellen und Männekes machen, es ist nicht lieferbar.

Klar kannst Du eine Frist setzen und nach deren Ablauf den Kaufvertrag u.U. rückabwickeln.
Aber willst Du das?
Wie lange hast Du auf DEIN Womo, so wie Du es haben wolltest, gewartet?

:gruebel:



Grüße
Dirk

wolfherm am 20 Sep 2024 13:33:30

Hallo,

habe gerade gelesen, dass es mittlerweile nicht mehr so lange mit den Lieferungen von Getrieben dauert. Anscheinend liegt die Lieferzeit jetzt bei 1 bis 2 Wochen.

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BOWO am 20 Sep 2024 19:06:06

Die Position der Käufer hat sich in den letzten Wochen drastisch verbessert. Man muss auf neue Wohnmobile nicht mehr warten, insbesondere astenwagen stehen in allen Ausführungen überall auf den Händlerhöfen. Also wie bei jeder Kauf und technischen Defekt: Nachbesserungsfrist setzen und wenn nichts passiert Rückabwickelung des Vertrages und halt ein neues Wohnmobil kaufen. Das Ersatzteilproblem liegt auschließlich beim Händler, nicht dein Problem. Die Rechtslage ist da eindeutig.

Joachim260 am 20 Sep 2024 20:03:18

Hallo Dieter

wenn ich das richtig interpretiere hast du doch gar kein Problem, also über was machst du dir einen Kopf? Mann kann sich auch Gedanken machen, daß morgen die Welt untergeht oder man von einem Auto überfahren wird, hilft das? Nein, man macht sich nur verrückt. Also genieß dein Womo, sich Gedanken zu machen reicht immer noch wenn man ein Problem hat.

Gruß
Joachim

Schwimmbutz am 20 Sep 2024 21:25:59

Die 140PS sind wohl auch unauffällig.

DigiMik am 21 Sep 2024 00:18:20

Joachim260 hat geschrieben:wenn ich das richtig interpretiere hast du doch gar kein Problem, also über was machst du dir einen Kopf?


Nun ja, das ist der Rechtsteil des Womoforums und ich denke, dass man hier auch durchaus Problematiken diskutieren kann, auch wenn kein akutes Problem vorliegt.
Das diskutierte Problem ist ja durchaus praxisnah und ist nicht gerade selten.


Zur Frage:
Innerhalb der Gewährleistung sind 3 Wochen durchaus zumutbar. Anschließend mit Fristsetzung (noch mal drei Wochen?) und Androhung der Durchsetzung seiner Rechte wegen Nichterfüllbarkeit der Nachbesserung, die da wären Rückabwicklung des Kaufvertrages, Schadensersatz oder Minderung.
Welche Zeiten zumutbar sind, da müsste man mal googln oder einen befreundeten Anwalt befragen.

Einen Kaufvertrag abzuwickeln kann teuer werden, weil dem Verkäufer Schadensersatz für die bisherige Nutzung zusteht und die kann ganz schön ins Geld gehen. Das sind einige Prozent des Kaufpreises/Monat.

Schadensersatz in Form eines anderen Fahrzeugs scheidet in der Regel aus, da ein solches kaum in kurzer Zeit zu bekommen ist.

Bleibt eigentlich nur eine Minderung des Kaufpreises. Was hier anzusetzen ist, habe ich keine Vorstellung und müsste da selber recherchieren, bzw. würde bestimmt auf einen Handel mit dem Verkäufer hinaus laufen.

LG vom Mikesch

dieter2 am 21 Sep 2024 09:50:53

Joachim260 hat geschrieben:Hallo Dieter

wenn ich das richtig interpretiere hast du doch gar kein Problem,
Gruß
Joachim

Hallo Joachim

Nein, hab kein Problem.
War auch nur eine hypothekische Frage weil im Netz dieses Thema vermeht hochkommt.

Ich brauch mir mindestens 5 Jahre keine Gedanken machen, gesetzliche Sachmängelhaftung plus 3 Jahre Garantieverlängerung.
Aber es interessiert mich halt.

Mein erstes neues Wohnmobil 2012 auf Ducato bekam nach 1 Jahr und 10 000 km auch ein neues Schaltgetriebe, dauerte ca. 8 Wochen.

Pechvogel am 21 Sep 2024 11:12:50

dieter2 hat geschrieben:…Ich brauch mir mindestens 5 Jahre keine Gedanken machen, gesetzliche Sachmängelhaftung plus 3 Jahre Garantieverlängerung...

Und was haben Sachmängelhaftung bzw Garantie mit dem Zeitraum der Mängelbeseitigung zu tun??
Die Garantie besorgt Dir das Getriebe auch nicht schneller!



Grüße
Dirk

dieter2 am 21 Sep 2024 11:41:21

dieter2 hat geschrieben:…Ich brauch mir mindestens 5 Jahre keine Gedanken machen, gesetzliche Sachmängelhaftung plus 3 Jahre Garantieverlängerung...

Pechvogel hat geschrieben:Und was haben Sachmängelhaftung bzw Garantie mit dem Zeitraum der Mängelbeseitigung zu tun??
Die Garantie besorgt Dir das Getriebe auch nicht schneller!



Grüße
Dirk

Das bezog sich auf Joachim seine Aussage ob ich ein Problem habe.

Und das die Garantie ein Getriebe nicht schneller besorgt ist nichts Neues.
Die Frage war ob man ewig warten mus bis sie ein Getriebe besorgt haben.

herrhausk am 24 Sep 2024 09:38:39

Die Möglichkeit einen Schadenersatz gelten zu machen ist bei Freizeitfahrzeugen schwierig.

Grundsätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass ein Freizeitfahrzeug zum persönlichen Vergnügen / Spaß genutz wird und Spaß halt nicht entschädigt werden kann. Somit fällt die vom PKW bekannte Nutzungsausfallentschädigung weg.

Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug atypisch genutz wird. Dies ist der Fall wenn außer dem Mobil kein weiteres Fahrzeug (auch ein Motorroller ist in diesem Sinne ein Fahrzeug) zur Verfügung steht oder das weitere Fahrzeug vom Partner genutz wird.

In jedem Fall muss mit einem langwierigen Rechsstreit gerechnet werden. In meinem Fall haben wir uns nach fünf Jahren Rechsstreit auf einen Vergleich inkl. Entschädigung für den Nutzungsausfall geeinigt.

VG HerrHausK

P.S. dies ist keine Rechtsberatung - ich gebe nur meine persönliche Erfahrung wieder

Luppo am 24 Sep 2024 10:17:43

Ich würde mir ein Faltgetriebe sicherheitshalber hinten rein legen..
Spaß beiseite, die Sorge um einen hypothetischen Eintritt eines Falles ist schon bemerkenswert.
Was ist, wenn er nach der Gewährleistung auftritt?
Was ist, wenn er gar nicht auftritt?
Was ist, wenn es zwischenzeitlich ein Dieselfahrverbot gibt?
Was ist, wen zum Zeitpunkt des Auftretens der Hersteller den Markt mit Getrieben flutet und sie wie sauber Bier angeboten werden?
Bin ich froh, dass ich 60 Jahre ohne Gedanken gut durchs Leben gekommen bin.

dieter2 am 25 Sep 2024 16:28:12

Luppo hat geschrieben:Spaß beiseite, die Sorge um einen hypothetischen Eintritt eines Falles ist schon bemerkenswert.


Du brauchst Dir um meinen Selenleben keine Sorgen machen :wink:
Es war reine Neugierte wie sowas aussehen könnte.
Unser neues Womo hat 2 Jahre Herstellergarantie und bekommt 3 Jahre Verlängerung.
Nach 5 Jahren werden wir das Womo nicht mehr haben, entweder kaufen wir dann ein Neues oder wir hören auf mit Womofahren.
Eine ADAC Plus haben wir auch um mit den Leihwagen wieder nach Hause fahren zu können
wenn es uns unterwegs trifft :razz:
Das Womo wird auch wieder Zuhause ankommen.
Aber ich rechne sowieso damit das das Getriebe nicht kaputtgeht :flehan:

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