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Seitenwand beschädigt Sunlight T 69L verkaufen ,reparieren?


tipo72 am 28 Sep 2024 21:11:00

Hallo zusammen,

Wir hatten mit unserem Sunlight einen Reifenschaden.Er hat uns leider den Kotflügel und die Seitenwand beschädigt.
Lohnt sich sowas zu reparieren oder hat jemand Erfahrungen mit dem Verkauf von beschädigten Wohnmobilen,z.B an Ankäufe.
Fahrzeug ist von 2.2019 mit 85000 Km Laufleistung.

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chrisc4 am 28 Sep 2024 21:24:11

Hast du eine Vollkasko Versicherung?
Die schicken einen Gutachter und der kann auch feststellen was die Reparatur kostet, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert ermitteln. Dann kannst du entscheiden, entweder Reparatur oder an Aufkäufer der das höchste Angebot macht verkaufen. Die errechneten Reparaturkosten bekommst du dazu.
Der Gutachter in meinem Fall hatte 3 Angebote von verschiedenen Aufkäufern vorliegen.

Tinduck am 29 Sep 2024 14:19:22

Wenn die Seitenwand ausserhalb der Blende um den Radkasten unbeschädigt ist, sollte sollte sich das ohne sichtbare Reparaturen instandsetzen lassen. Die Seitenwand muss unter der Kotflügelblende ja nicht perfekt sein, nur dicht.

Wenn der Gutachter einen Tausch der Seitenwand vorschlägt, würde ich fiktiv abrechnen, das in einer vernünftigen Womo-Werkstatt instandsetzen lassen und vom Rest der Kohle die nächsten Jahre in Urlaub fahren…

Problem könnte allerdings sein, dass das ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, wenn die Wand getauscht werden muss. Leider sind die Zeitwerte für diese Berechnungen nicht sehr realistisch und man kann da böse Überraschungen erleben.

bis denn,

Uwe

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Ruedi1952 am 29 Sep 2024 16:50:36

Ich würde das Geld nehmen und selber reparieren.
Wenn man das nicht kann zu einem Karosseriebauer gehen und machen lassen.

purplenew am 29 Sep 2024 17:07:35

chrisc4 hat geschrieben:Hast du eine Vollkasko Versicherung?


Die hilft leider auch nicht immer. Ist der Reifenplatzer im Rahmen der allgemeinen Betriebsgefahr passiert, dann muss die Volkasko den Schaden nicht übernehmen.

Aber:

Was gilt bei Schäden wegen eingefahrener Fremdkörper?

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 17.12.2020, Az. 9 U 124/18 klargestellt, dass – in den Vollkasko-Versicherungsbedingungen üblichen – Erläuterungen des “Unfalls” nichts daran ändern, dass ein Schaden, der dadurch entsteht, dass ein auf der Fahrbahn liegender Fremdkörper (Schraube, Nagel, spitzer Stein...) in den Reifen eindringt, als Unfall im Sinne der Vollkasko-Versicherungsbedingungen anzusehen ist. Es begründet dies damit, dass wenn man dem Begriff des “Betriebsvorgangs” hingegen eine selbstständige – den Unfallbegriff einschränkende – Bedeutung beimessen würde, eine solche Einschränkung wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam wäre.

Wörtlich heißt es daher in dem Urteil: “Wenn ein Reifen während der Fahrt durch einen eingedrungenen Fremdkörper platzt, handelt es sich um ein von außen mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. (Vgl. entsprechend zu einem Schaden, der durch einen im Motor befindlichen Fremdkörper verursacht wird, BGH, Urt. v. 06.02.1954, Az. II ZR 65/53) Dabei kann dahinstehen, ob der Fremdkörper (ein spitzer Stein oder beispielsweise ein Nagel) auf der Fahrbahn liegt und vom Fahrzeug überfahren wird, oder ob sich schon vorher ein Fremdkörper im Reifen befindet, der während der Fahrt tiefer in den Reifen eindringt, so dass erst dadurch ein plötzlicher Druckverlust – oder ein Reifenplatzen – erfolgt. In jedem Fall handelt es sich um eine Einwirkung von außen, die unmittelbar und plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkt (BGH, a. a. O.; LG Karlsruhe, Urt. v. 20.08.2013, Az. 9 O 95/12).”
Wenn der Reifens während der Fahrt indes allein aus “inneren” Gründen platzt (bereits zuvor bestehender Reifenschaden, fehlerhafte Montage, fehlerhafter Luftdruck) liegt kein Unfall vor, für den Vollkasko-Versicherungsschutz besteht. Die Beweislast für die Voraussetzungen eines Unfalls obliegt dem Versicherungsnehmer.

Da Versicherer – auch in der Kaskoversicherung – gerne nach Gründen suchen, um ihre Leistung zu verweigern oder gering zu halten, sollte ggfls. ein Anwalt eingeschaltet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um größere/kostenintensive Schäden handelt.

Also, bei der Meldung des Schadenfalles an die Versicherung immer an den "Unfall" denken und die Beweislast des Versicherungsnehmers.

Thomas

huskimarc am 29 Sep 2024 20:03:18

Es müssen BBB, also Brems Betriebs und Bruchschäden versichert sein, dann zahlt auch die Vollkasko ohne Unfall, was viele aber nicht glauben wollen

purplenew am 29 Sep 2024 21:01:11

huskimarc hat geschrieben:Es müssen BBB, also Brems Betriebs und Bruchschäden versichert sein, dann zahlt auch die Vollkasko ohne Unfall

:top:

Thomas

drivetheglobe am 10 Dez 2024 00:33:20

Also für mich siehts auch so aus das ist nur unter der Verkleidung hinüber -oder?
Und BJ 2019 - ist ja Womo-Mäßig ein Neuwagen, da muss es sich auszahlen - auch wenn was daneben ist,denn sieht ja nach Blechaus, das kann ein Spengler so reparieren und lackeren dass alles wie neu ist. Schaden innen ansehen und dichten sollte man wohl auch.

Nur so wegen dem Bild: Wo ist denn die Felge ? Die fliegt ja üblicherweise nicht weg beim Reifenschaden und wenn man tauscht stellt man sich nicht auf die Scheibenbremse...

WoMoNK19 am 10 Dez 2024 10:40:49

Hallo,

ich würde versuchen ein paar Zahlen zu ermitteln:

a) was kostet die Reparatur des Schadens?

b) was hat das Fahrzeug für einen Restwert im reparierten Zustand?

c) was hat das Fahrzeug für einen Restwert im jetzigen unreparierte Zustand?

Sollte die Fachwerkstatt für die Ermittlung der Zahlen Geld verlangen, dann würde
ich den Betrag als sinnvolle Ausgabe zur Entscheidungsfindung ansehen.

Auf dieser Basis würde ich meine weiteren Überlegungen aufbauen.

WoMo NK19

Pechvogel am 10 Dez 2024 11:10:28

Ob der TE nicht nach fast drei Monaten schon eine Entscheidung getroffen hat?!? :gruebel:



Grüße
Dirk

fomo am 10 Dez 2024 12:41:15

Pechvogel hat geschrieben:Ob der TE nicht nach fast drei Monaten schon eine Entscheidung getroffen hat?!? :gruebel:
Grüße
Dirk

Woher soll man das wissen, wenn keinerlei Rückmeldung mehr kommt?

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