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ACHSLASTERHÖHUNG Ducato 250 Heavy Fahrwerk


yuwee am 01 Okt 2024 07:55:19

Hallo
Ich fahre einen Sun Ti 700Meg Premium Selection. Das Fahrzeug ist von 2019. Es ist eine Zusatzluftfederung der Fa Goldschmitt an der Hinterachse verbaut und in der Zulassungsbescheinigung ist ein zulässiges GGW von 4500kg eingetragen. Die hintere Achslast beträgt 2500kg. Laut Fa Goldschmitt kann ich die Achslast auf 2600kg erhöhen wenn ich eine passende Rad Reifen Kombination montiere. Jetzt habe ich die GSM8 Felgen der Fa. Goldschmitt mit passenden Reifen montiert. So weit so gut. Jetzt sagte man mir ich benötige ein Auflastungsgutachten um die Achslast zu erhöhen. Bei meinen Unterlagen kann ich hierzu nichts finden. Auch im Internet ist nichts zu finden. Hat jemand solch ein Gutachten was er mir, als Kopie, zur Verfügung stellen könnte?
Gruß Uwe

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wolfherm am 01 Okt 2024 08:01:50

Hallo,

das Gutachten wird immer individuell für das betreffende Fahrzeug erstellt. Das Gutachten eines anderen Fahrzeuges hilft da nicht.

Pechvogel am 01 Okt 2024 08:38:58

Wenn Du eine Zusatzluftfeder von Goldschmitt hast dann ist auch Goldschmitt Dein Ansprechpartner für das Auflastgutachten.
Normalerweise liegt das zwar den Zusatzluftfedern bei, aber....
Also Goldschmitt anrufen / anschreiben und nach dem Gutachten fragen.



Grüße
Dirk

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Marsu123 am 01 Okt 2024 08:42:54

yuwee hat geschrieben: Laut Fa Goldschmitt kann ich die Achslast auf 2600kg erhöhen wenn ich eine passende Rad Reifen Kombination montiere....
. Hat jemand solch ein Gutachten ..
Gruß Uwe


Hallo,
du hast deine Antwort doch schon.
Die Fa. Goldschmitt hat solch ein Gutachten...

Grüße Ralf.

huskimarc am 01 Okt 2024 14:14:07

Welche Goldschmied Luftfederung hast du verbaut,8 oder 7 Zoll?

yuwee am 01 Okt 2024 15:29:05

huskimarc hat geschrieben:Welche Goldschmied Luftfederung hast du verbaut,8 oder 7 Zoll?


Ist eine 8 Zoll

huskimarc am 01 Okt 2024 21:24:22

OK, schade für die 7 Zoll hätte ich ein Gutachten

mv4 am 02 Okt 2024 06:02:46

7 Zoll ? oder 6 Zoll

mv4 am 02 Okt 2024 10:37:28

huski danke für deine PN .... :top:

die neuen Zusatzluftfederungen von Goldstück lassen sich nicht mehr so einfach unterscheiden ...deine wäre genaugenommen sogor eine 8,6 Zoll (Wenn man den Außendurchmesser zugrunde legt) deswegen schreibt man auch nicht mehr 8 Zoll oder so dazu ...neu ist das bei allen 3 Größen ein Doppelfaltenbalg zum Einsatz kommt.

hier die Gutachten dazu
--> Link

der TE muss nun einfach nach seiner Kennung auf dem Balg suchen ...es wird die gleiche sein wie bei dir ... DLB 7325 2C 18-195 26C

yuwee am 02 Okt 2024 10:48:26

Hy,

vielen Dank für den Link. Das Teilegutachten habe ich. Was ich benötige ist das Auflastgutachten für den Typ GSM F 250 EB ... Z.
Hast Du dazu eventuell auch einen Link?

Danke
Gruß
UWe

mv4 am 02 Okt 2024 11:00:42

Uwe....Huskimark hat eins für dich...du musst nur schauen ob du die gleiche hast

yuwee am 02 Okt 2024 11:05:25

Sorry. Das ist leider nicht das Auflastgutachten. Es ist das Teilegutachten. Beim Auflastgutachten ist beschrieben welche Gewichtserhöhungen in welcher Kombination von Felgen mit der Zusatzluftfederung möglich sind.

mv4 am 02 Okt 2024 11:16:26

ja ich weiß was der inhalt ist...und die Unterschiede kenne ich auch. ...und leider will Goldstück dafür Geld haben

yuwee am 02 Okt 2024 11:17:38

mv4 hat geschrieben:ja ich weiß was der inhalt ist...und die Unterschiede kenne ich auch. ...und leider will Goldstück dafür Geld haben


Alles klar. Dann werde ich wohl Goldstück bereichern müssen. :cry:

huskimarc am 02 Okt 2024 11:43:39

yuwee hat geschrieben:Sorry. Das ist leider nicht das Auflastgutachten. Es ist das Teilegutachten. Beim Auflastgutachten ist beschrieben welche Gewichtserhöhungen in welcher Kombination von Felgen mit der Zusatzluftfederung möglich sind.

Es stehen doch die neuen Gewichte mit entsprechenden Felgen drin
Steht doch vorne drauf, auflastgutachten von 2500 auf 2600 Bzw auf 4500

yuwee am 02 Okt 2024 11:47:27

Es stehen doch die neuen Gewichte mit entsprechenden Felgen drin


Hallo Marc,
bei Deinem Gutachten ist alles dabei. Leider ist das Gutachten für den Typ GSM F 250 EA und meine Luftfederung ist die GSM F 250 EB.
Der TÜV Prüfer schaut sich das mal an. Ich werde berichten was es gegeben hat.

huskimarc am 02 Okt 2024 11:50:16

Bei der Eintragung war mein Fahrzeug Typ auch nicht genau drin, war evtl zu neu, hat es trotzdem eingetragen nur aufgelastet hatte ich ihn damals nicht,da die passende reifen noch nicht drauf waren.

Pechvogel am 02 Okt 2024 12:28:43

yuwee hat geschrieben:...Leider ist das Gutachten für den Typ GSM F 250 EA und meine Luftfederung ist die GSM F 250 EB...

Die Unterscheidung "A" oder "B" ist, so meine ich mich erinnern zu können, nur die Unterscheidung der Gutachten.
"A" - für Auflastgutachten
und
"B" - für Betrieb bzw Anbau- oder auch Teilegutachten.


ICH finde es übrigens schei.e wenn ein Hersteller, der Zeit und vor allem viel Geld in einen Artikel investiert hat, um seinen gerechten Lohn / Ertrag / Einnahme gebracht wird, indem dieser Artikel "schwarz" im Internet "verkauft" wird!

Zumal der Unterschied ob MIT oder OHNE Auflastgutachten ja nun wirklich nicht so groß ist!



Grüße
Dirk

yuwee am 02 Okt 2024 12:37:47

Hallo Dirk

Da muss ich Dir jetzt vehement widersprechen. Es wurde nichts verkauft oder bezahlt. Ich habe gefragt ob mir jemand das Gutachten freiwillig ohne Gegenleistung zur Verfügung stellen kann.
Wenn jemand so ein Gutachten hat und es mir ohne Bezahlung oder sonstiger Gegenleistung freiwillig zur Verfügung stellt, habe ich dabei keinerlei Gewissensbisse.

Gruß
Uwe

Pechvogel am 02 Okt 2024 13:05:02

Ich weiß dass da kein Geld geflossen ist. Darum hatte ich "verkaufen" ja auch in Anführungszeichen gesetzt.
Wenn aber etwas "weitergegeben" wird was eigentlich Geld kostet dann ist das für mich das Gleiche!

Das ist wie wenn jemand eine Software programmiert und einer der Kunden kopiert diese und "verschenkt" sie weiter.
Jemand der gewerblich eine gute Idee hat und irgendjemand "kupfert" die ab ( soll ja Länder geben die auch Patente eher nicht interessieren ).
Das Fernseh-Abo das man durch spezielle Hardware und kopieren von... einfach vervielfältigt und sich dabei dem Sender gegenüber die Gebühren spart.
.
.
.
Ein Gutachten dass man nicht beim Hersteller für 50€ kauft sondern sich irgendwo "besorgt".
.
.
.

Tatsache ist doch, das dieses Gutachten bei Goldschmitt Geld kostet.
Tatsache dürfte auch sein, dass Goldschmitt da seinerzeit viel in Richtung Prüfung, Validierung, Genehmigungen, Nachweisen,... zusätzlich in die Auflastung investiert hat.

Dann bringen die die ZLF auf den Markt und unterscheiden:
- wer nur mehr Fahrkomfort haben will, kauft nur die Hardware und muss die Zusatzinvestition in das Auflastgutachten nicht mitbezahlen ( eigentlich ein fairer Zug vom Hersteller?!! )
- wer auch Auflasten will zahlt eben auch für die Prüfungen, Freigaben,... und den Mehraufwand den der Hersteller da gehabt hat

Wenn ich jetzt böse WÄRE :D würde ich mal fragen wie der Begriff "Ladendiebstahl" definiert ist.... ?
( Aber soo böse bin ich ja nicht! :D )



Grüße
Dirk

wolfherm am 02 Okt 2024 13:12:51

Große Aufregung…um Nichts???

Ich habe ein Gutachten von Goldschmitt für die Auflastung meines Fahrzeuges gekauft. Mit diesem Gutachten kann kein anderer etwas anfangen. Es sei denn, er fälscht die im Gutachten angegebene Fahrgestellnummer.

Deshalb finde ich es immer putzig, wenn hier nach Kopien gefragt wird und gleich die moralischen Bedenkenträger auftreten.

Aber vielleicht hat der TE ja Glück….

Rockerbox am 02 Okt 2024 13:43:41

wolfherm hat geschrieben:Ich habe ein Gutachten von Goldschmitt für die Auflastung meines Fahrzeuges gekauft. Mit diesem Gutachten kann kein anderer etwas anfangen. Es sei denn, er fälscht die im Gutachten angegebene Fahrgestellnummer.

Deshalb finde ich es immer putzig, wenn hier nach Kopien gefragt wird und gleich die moralischen Bedenkenträger auftreten.


Es gibt allerdings genügend "Allgemeine Gutachten", auch von Goldschmitt, in denen eine Vielzahl von Fahrzeugen bzw. Wohnmobilherstellern gelistet sind, da gibts KEINE spezifische FIN und die sind dann als Kopie durchaus nutzbar. Gibt es sowohl für die Zusatz-LuFe als auch für die Auflastung.

Pechvogel am 02 Okt 2024 14:01:45

Rockerbox hat geschrieben:Es gibt allerdings genügend "Allgemeine Gutachten", auch von Goldschmitt, in denen eine Vielzahl von Fahrzeugen bzw. Wohnmobilherstellern gelistet sind, da gibts KEINE spezifische FIN und die sind dann als Kopie durchaus nutzbar. Gibt es sowohl für die Zusatz-LuFe als auch für die Auflastung.

Und bei der GSMF250 handelt es sich um so ein "allgemeines" Gutachten.
Da geht es "nur" um die EG-Nummern bzw ABE der Homologation.
( also so ähnlich wie im Teilegutachten )



Grüße
Dirk

Konsul am 02 Okt 2024 15:48:35

Wenn das ein allgemeines GA der Fa. Goldschmitt ist, dann sollten dem TÜV die entsprechenden Papiere bereits digital vorliegen. Er kann dann an Hand Deiner verbauten Komponenten nachprüfen was möglich ist. Das ist ganz klar die Aufgabe des TÜV bei der Abnahme. Allerdings machen es sich viele (nicht alle) Prüfer einfach und lassen sich die Papiere vom Kunden bringen damit es schneller geht und sie nicht suchen müssen.
Vielleicht solltest Du mal mit Deinem entspechenden Prüfer, bzw. dem Chef der Prüfstelle reden was sich da machen lässt. Es geht heutzutage vieles wenn man freundlich miteinander redet und auf den anderen eingeht.

huskimarc am 02 Okt 2024 18:00:42

Ich hatte beim Kauf der Federn 30 mehr bezahlt, wegen dem auflastungs Gutachten, hab aber aktuell nur die Federn eintragen lassen ohne auflastung..
Die Zeiten sind ja zum Glück vorbei,wo man ein Gutachten nur einmal benutzen kann,es original sein muss und nach dem eintragen eingezogen wird

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