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Moin User, Komme soeben von der Herbstfahrt gen Home und sehe einen Schrieb aus Frankreich wegen 55km/h also 5 km/h zu viel also soll ich zahlen. Ende Mai war der Vorfall Raum Blanzy / Rennes. Eine Art Einschreiben welches meine Tochter vor einigen Tagen bei der Post abgeholt hat zeigt am Umschlag den Termin vom 3.10.24. Vermutlich Versand. Der ganze mehrseitige Schrieb ist in französisch verfasst, nur mit viel Wohlwollen ist irgendetwas zu verstehen. 300€ sind aber angegeben-Unverschämt. Ich werde Einspruch erheben - in Deutsch versteht sich und den beigefügten Bogen entsprechend ausfüllen und absenden. Vor allem lehne ich das ganze Schreiben in französich ab, verlange deutsche Texte. RS bei HUK ist beantragt! Frage: Hat jemand solch Vorfall schon erlebt und vor allem erfolgreich Einspruch erhoben? Vielleicht kann ein Fachmann/frau hierzu was sagen. Gruss Paul Lass einfach einen Übersetzer drüber scannen. Das ersetzt den Dolmetscher. Erst die Vollstreckung muss in der Sprache des Adressaten verfasst sein, der Bescheid ist in französisch gültig. Dein Einspruch muss ebenfalls in der Sprache des Adressaten verfasst sein. Rechtsschutz für ein laufendes Verfahren gibt es üblicherweise nicht. Nicht überall sind die Strafen so lächerlich klein wie in D. Wenn du zu der Zeit dort warst wird das Ticket wohl berechtigt sein, also zahl es und gut ist es. Das nächste Mal einfach besser aufpassen, Tempomat hilft da übrigens. Gruß Joachim Naja Besserwisser gibts ja immer. Dort werden die Nationalstraßen in großem Umfang ausgebaut, erneuert usw. Riesige Umfahrungen die sich täglich ändern im Raum Montceau les MInes. Hinter einem ein Franz LKW der 5 m Abstand hält macht Freude. Etwas Gas und schon passiert es. wenn bei uns ein chinese falsch parkt, musz dann das ordnungsamt die knolle in chinesisch versenden :?: allesbleibtgut hartmut
:ton: Oder warst du in einer 30er Zone? Bei >20km/h scheinen die Strafen variabel zu sein.
Darauf hast in diesem Stadium des Verfahrens keinen Anspruch. Erst wenn die französiche Behörde die deutsche Behörde um Zwangsvollstreckung ersucht (das erfolgt, wenn man den Bescheid aus Frankreich nicht bezahlt) müssen die Bescheide in deutscher Sprache verfasst werden. Sehr hilfreich bei der Frage von Geschwindigkeitsverstößen in Frankreich finde ich diese Seite:https://www.cec-zev.eu/de/themen/auto/autofahren-in-frankreich/strafzettel-in-frankreich/ 5km/h zu schnell in Frankreich kosten eigentlich -68€ außerhalb geschlossener Ortschaften (ab 1km/h bis 20km/h) -135€ innerhalb geschlossener Ortschaften (ab 1km/h bis 20km/h). Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 45 Tage. Zahlt man innerhalb einer von 15 Tagen Frist reduziert sich dieser Betrag auf 45€ bzw. 90€, überschreitet man die Frist von 45 Tagen, dann sind allerdings 180€ bzw. 375€ fällig. Thomas UND: Es geht hier um die lächerlich kleine Differenz von 5km/h. Siehe oben. Muss auf der N70 gewesen sein. Bevorzugtes Opfer sind sicher Womo`s aus anderen Ländern den alle anderen Fahrzeuge die uns parallel überholt hatten wurden nicht geblitzt. Der RS bei HUK ist online beantragt und soeben bestätigt, schaun wer mal. zur beruhigung: du hättest auch 20 kmh schneller sein dürfen zum selben preis! allesbleibtgut hartmut
Es gibt auch Leute die nicht zu ihren Fehlern stehen können und immer gleich nach den Rechtsanwalt rufen. Fehler passieren jedem, man sollte halt auch dazu stehen. Die Franzosen müßen ja echt schlaue Blitzer haben wenn die ausländische Womos von allem anderen unterscheiden können. Solche Unterstellungen mag ich ganz besonders. Gruß Joachim
Meine Frau und ich fahren über 50 Jahre durch Frankreich und wir haben Deutsche Freunde die in Frankreich ein Haus haben, so das ich mich relativ als "Fachmann" bezeichen würde. Wie hier bereits geschrieben wurde, ist es normal, dass Du das in Landessprache bekommst und auch entsprechend beantworten musst. Grundsätzlich jedoch rate ich dringend davon ab, denn die Changen erfolgreich gegen einen Bussgeldbescheid anzugehen, sind äußerst gering. In der Regel ist alles stimmig und zutreffend, was da an Bussgeldbescheide kommt. Wie hier bereits geschrieben wurde, besteht die Hälfte und Doppelt Regel. Wer Einsicht zeigt und schnell zahlt erspart sich udn dem Amt Arbeit und muss nur die Hälfte zahlen. Wer einen Einspruch macht und doch zahlen muss, zahlt immer das Doppelte. Da Du nichts weiter erklärst worum es genau geht oder einen Scan ( Persönliches abgedeckt selbstverständlich ) einstellst, kann ich Dir weiter nicht helfen.
Dann müsste die Messung/das Radargerät allerdings von Hand durch einen Menschen erfolgt/ausgelöst worden sein. Ein "dummes" automatisches Gerät kann schwerlich -die Fahrzeugarten -die nationalen von den ausländischen Kennzeichen unterscheiden. In Frankreich wird bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 1km/h verfolgt. Wie zuvor schon geschrieben wurde ist es allerdings auch egal, ab Du 1km/h oder 20km/h zu schnell gewesen bist. 1km/h und 20km/g kosten das selbe Bußgeld. Thomas Der Briefumschlag trägt das Datum 3.10.24, abgeholt am 7.10.24. Diese Daten sind sicher, stehen am Umschlag. Damit hätte ich noch lange Zeit zu reagieren. Auch die 5km/ zu viel sind angegeben, weiter ein Datum 22.9.24 welches ich noch nicht zuordnen kann. Da war der Brief noch nicht hier angekommen. Die vorhin genannten Summen hätte ich einfach geschluckt, aber nicht die 300€
In Frankreich gibt es extrem viele Kennzeichen scanner und die anderen haben eine Jahresflat gezahlt, da darf man dann rasen so schnell man will, wird nicht geblitzt. :D :D :D Ernsthaft, ich wäre mit derartigen Aussagen vorsichtig, so etwas könnte als Beleidigung ausgelegt werden und ist unwahr. Die Franzosen sind sehr fair, so wie auch die Spanier stets einen freundlichen Umgang pflegen, auch wenn sie teilweise wie ....aussehen um sich "Autorität" zu verschaffen. In Frankreich wird auf der Landstraße 5 km/ h als Fehlertolleranz abgezogen, Deutschland nur 3 %. --> Link Du warst also 10 km/ h zu schnell.
Tatdatum 22.9.24, abgesendter Bescheid 3.10.24 Ich nehme an, dass Du 75 € bezahlen sollst.
Guckst Du den ersten Post -Ende Mai war der Vorfall Raum Blanzy / Rennes. -300€ sind aber angegeben-Unverschämt. Thomas
Es wäre nun nicht völlig falsch, wie in meinem vorherigen Beitrag bereits geschrieben, einen Scan des Bescheides einzustellen. Nur dann kann man dem Kollegen helfen. Wenn er alle Persönlichen Daten abdeckt sollte das möglich sein. Ich gehe davon aus, dass die 300 € der Betarg des "Doppelten" sind, d.h 150 € der "normale" und 75 € die Hälfte, die bei zeitnaher Überweisung ausreichend sind. Aber wie gesagt ohne das zu sehen, meine Glaskugel ist im Urlaub ........ :? Ich versuche auch immer im Tempolimit zu bleiben, gelinkt auch meistens. Aber einen aktuellen Radarwarner auf den Navi habe ich trotzdem dabei. und hier der Umschlag und ein weiter Bogen vermutlich für den Einspruch .... ein Umschlag lag noch dabei sorry, *.bmp geht nicht, nur jpg... Ich finde die französischen formulare auch sehr unübersichtlich Und ja 1 km zuviel kostet schon richtig geld Und nach 14 tagen verdoppelt sich die strafe Mein rat wäre ..dokument mit google übersetzen lassen und dann den mindestbetrag zahlen Mw hast du dafür 14 tage zeit ab zustellung Also sputen Alles andere wird noch teurer Übrigens .. einer der gründe warum ich autobahn fahre
Für die am 22.05.2024 begangene Geschwindigkeitsübertretung wurde dir das Strafmandat zugeschickt. Da bis zum 22.09. 2024 weder Einspruch noch Zahlung erfolgte wurde die Strafe auf 375 €uronen erhöht. Wie denn auch, der Schrieb ist hier erst am 7.10.24 angekommen durch Abholung bei der Poststelle. Und: Das Datum3.10.24 steht klar auf dem Umschlag. Vorher ist KEIN Brief oder ähnliches uns zugestellt worden.
So ist es, ging ursprünglich um ca. 75 €, wegen nach Abzug der Tolleranz noch 5 km /h zu schnell in einem Bereich wo 50 km/h erlaubt waren, jetzt ist innerhalb 30 Tagen 300 € zu zahlen, danach 375 € da nicht reagiert wurde. Wie und worauf soll denn reagiert werden wenn keine Aufforderung existiert oder zugestellt wurde. Es gab vorher keinen Brief oder ähnliches !!!
Dann Einspruch (auf französisch einlegen) innerhalb von 30 Tagen beginnend mit dem 03.10. dass kein Strafmandat kam. Wenn bis dahin kein Einspruch bzw Zahlung erfolgt wird die Zwangseintreibung in D beantragt.
Die Bußgeldstelle hat einen versendet, inwieweit bis wo der nachvollfolgbar ist, weiß ich nicht kannst Du anfragen. Normalerweise können die ihn bis zur letzten Verteilerzentrum nachverfolgen, da ist dann aber spätestens Schluss. Ist ein normaler Brief gewesen, ob der bei Dir ankommt ist für den Absender uninteressant er gilt als zugestellt. Du hast jetzt die möglichkeit zu zahlen oder Du bekommst noch ein Einschreiben alles in Deutsch allerdings noch teurer, da Dir zusätzliche Bearbeitungskosten auferlegt werden. Die Verjährung beträgt 3 Jahre, vorher gibt es dann Post vom Bundesamt für Justiz (D) die vollstreckt, selbstreden plus Vollstreckungskosten die dem Halter des Kfz auferlegt werden. P Du solltest wenigstens den Namen vorher abdecken !
Nein erst kommt noch ein Schreiben aus Frankreich, in ca. 2 - 3 Monaten in deutscher Sprache, etwas teuer aber in Deutsch ! Einspruch lächerlich, ein Verwaltungsakt gilt nach Abgabe zur Post als bekannt gegeben und zugestellt, sofern der Brief nicht "zurück kommt", so mein Wissensstand. Ist auch in Deutschland so. Der erste Bussgeldbescheid kommt immer als normaler Brief. Gegen die französischen Behörden hast du als Ausländer / Deutscher keine Chance. Bezahle lieber, alles andere ist raußgeworfenes Geld. Bei Zahlungsverweigerung wird es echt teuer und bei der nächsten Fahrt in Frankreich hat man dich spätestens an der Mautstelle am Wickel. Alle Kennzeichen werden dort gescannt. Also nicht ärgern sondern zahlen, oder zukünftig sich an die Regeln im Ausland halten. Du darfst als Deutscher Wohnmobilist noch lange nicht so fahren wie ein französischer oder spanischer LKW, ist halt so.
Hast du den letzten Satz/Absatz des Schreibens gelesen und auch verstanden?
Wenn Du zum Anwalt willst, kann dieser für Dich dort anrufen, die Tel steht ja im Briefkopf, oft spricht jemand Englisch oder sogar Deutsch und du kannst bitten, den Verlauf des Schreibens im Mai zu kontrollieren. War vieleicht sogar ein Einwurfeinschreiben, kann man erfragen, aber ich sehe kaum die Möglichkeit auf Erfolg. Das läuft alles sehr kontrolliert dort ab. Ich habe mal gehört, dass die Franzosen, Spanier etc. eine App haben, wo der Bussgeldbescheid angezeigt wird, alles ganz komfortabel und hat den Vorteil, dass man Beweisbilder usw. ansehen kann wo immer man auf der Welt ist. Dann kann man anklicken, ja ich bin bereit zu zahlen oder eben auch nein ich will Einspruch machen. Ich drücke Dir die Daumen, allerdings solltest Du an die Zahlfrist 4 Wochen unbedingt denken, damit es nicht noch teurer wird. Bis dahin hast Du Zeit sofern Dein Anwalt keinen Einspruch einlegt, nur Auskunft einholen darf er ohne das der teure Betrag fällig wird. Sollten die Auskünfte ergeben, was ich nicht glaube, dass es sinnvoll ist EInspruch einzulegen kann man das noch tun, aber auch nur mit dem Grund habe ich nicht erhalten. Meines Wissens ist der Empfänger Beweispflichtig das er es nicht erhalten hat. So steht es auch hier --> Link Soll also heißen ,dass jede Behörde behaupten kann: Brief ist zugestellt weil versendet??? Das ist ja noch unverschämter. Ich verstehe den Termin 22.9.24 also als letztmöglicher Termin zur Zahlung der 300€. da der verstrichen ist: 375€.......... Kläre ich morgen mit der RS, ich werde zahlen - mich ärgern, aber der Einspruch wird erfolgen bis zum Schluss! Und gestern hatte ich hier in Bremen noch einen verirrten Franzosen zum SP Kuhhirten geführt............ An surfolfie11 Ich zitiere mal Michael Corleone: "Nimm es nicht persönlich, es geht nur ums Geschäft" und "Ich werde ihm ein Angebot machen das er nicht ablehnen kann" Will sagen: entweder innerhalb der Frist zahlen oder Einspruch einlegen. Noch ein Mafia Zitat in diesem Zusammenhang: "It is what it is"
Weiß nicht welchen Du genau meinst, im letzte nSatz steht nur, dass bei ausbleibender Zahlung oder Streitigkeit innerhalb der angegebenen Fristen und in Anwendung des französischen Strafverfahrens die zuständige Behörde Ihres Wohnsitzlandes kontaktiert wird, um die aus dieser erhöhten Pauschalstrafe resultierende Geldstrafe zu vollstrecken. Das ist aber nur eine allgemeine Ankündigun gwie es weitergeht, ich kenne das nur so, dass noch ein Schreiben in sauberen Deutsch kommt, wie gesagt ich schätze mal so knappe 500 € mit nochmaliger Frist zu zahlen oder eben durch unser Bundesamt für Justiz die dann wieder erhöhte Geldbusse einzuziehen. Aktuell gilt der Betrag 300 € ! Das Schreiben ist vom 3.10.24, also noch in der 30 Tagesfrist. Das ist leider die allgemeine Rechtsprechung, auch deutsches Recht ! Kannst ja den Anwalt fragen und hier posten ! ( Ich kenne es nur so ) Aber wie gesagt, es gibt in gewissen Umfang eine Briefverfolgung...... anrufen und fragen ! Wenn Du das Geld überweist, kannst Du keinen Einspruch mehr machen, gilt als Strafe angenommen und anerkannt. Der verirrte Franzose kann nicht dafür ! :D Weder ich oder das Forum ebenfalls nicht, wir versuchen Dir nur zu helfen. So oder so viel Glück und wir fühlen mit Dir. Danke an alle die sich so positiv beteiligt haben. Hoffentlich klappt alles wie gewünscht. Ja 300€ und auch 30 Tage Frist, ist nun klar. ich schlürfe erstmal ein Bierchen ...also offensichtlich ist ja bereits ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung aus Frankreich für die Tatzeit 22.05.2024 versendet worden. Dass der Betroffene das Schreiben nicht erhalten hat, ist zunächst mal nicht zu widerlegen. In Deutschland hätte der Betroffene jetzt die Möglichkeit auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", heißt, vereinfacht ausgedrückt, nichts anderes, als alle Beteiligten tun so, als habe es das erste Schreiben nicht gegeben. Die Hürde für die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" ist auch hier bei uns sehr hoch. Da reicht es nicht, wenn man sagt, dass man in Urlaub war. Das ist einfach so, da kann jeder die Rechtsprechung prüfen. Ob es diese Möglichkeit auch in Frankreich gibt, weiß ich nicht. Bei uns in Deutschland ist eine Ordnungswidrigkeit - und darüber reden wir auch im vorliegenden Fall - nach drei Monaten verjährt. Verjährung tritt ein, wenn ich vom Tag nach der Tatziet gerechnet drei Monate kein Schreiben der Behörde mit dem Tatvorwurf erhalten habe. Wie das in Frankreich ist, weiß ich nicht. Daher ist der Weg zu einem kundigen Rechtsanwalt der richtige, Das heißt ja nicht, dass man nicht einsieht, einen Verkehrsverstoß begangen zu haben, aber man muss auch die Möglichkeit haben, sich gesetzeskonform behandeln zu lassen. Keiner muss so devot sein, einfach mal 300 Euro über den Tisch zu werfen, obwohl er bereit gewesen wäre, 75 Euro zu zahlen.
Immer gern, bei dem Ärger wird es doch nicht bei einem bleiben ......... :D Klar die 300 € würden mir auch sehr weh tun. Hast ja noch ein einige wenige Tage Zeit, vieleicht hilft ja ein guter Verkehrsrechtanwalt wirklich weiter, erst mal auf Nachfrage udn Beratung ohne einen Einspruch zu machen ! Wenns Dich nichts kostet ..... Alternativ würde ich dort mal anrufen und mal nett nachfragen, Du hättest wirklich nichts gekriegt ob sich da was machen läßt. Aber Hoffnung will ich Dir keine machen ! Wäre gegen mein Gewissen, kenen viele die gezahlt haben, nie das jemand Erfolg hatte.
Zunächst einmal gilt in Frankreich französisches Recht und die Verjährungszeit für Bussgelder beträgt 3 Jahre ! Des weiteren hat er ja - was strittig ist - aber trotzdem im Mai abgesendet ein Bussgeldbescheid erhalten, also keine Verjährung, auch nicht nach deutschem Recht. Kann der Kollege nachweisen, dass er jetzt erst nach Hause gekommen ist, gibt es möglicherweise Changen, dass hat der Kollege jedoch bisher nicht berichtet. Nur am Rande, jemand schrieb er habe einen Blitzer Warnmelder, egal ob im Handy, Navi oder sonstwie, wird dies festgestellt kostet es ( bis jedoch in der Regel ) 1.500 € bei schneller Zahlung natürlich die Hälfte.
In Deutschland ist die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (und nur bei Verkehrsordnungswidrigkeiten) 3 Monate minus 1 Tag. Die Ahndungsverjährung ist hier u. a. von der Höhe des Bußgeldes abhängig. In Frankreich sieht es etwas anders aus. Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt dort 1 Jahr und die Frist der Ahndungsverjährung/Vollstreckungsverjährung 3 Jahre. Zahlt man ein Verwanungsgeldangebot hier in Deutschland nicht, dann folgt nach entsprechender Frist/Bearbeitunsgzeit ein Bußgeldbescheid in Höhe des Verwarnungsgeldes plus zusätzlicher Verwaltungsgebühren und Auslagen (so wie auch bei erfolglosem Widerspruch gegen ein Verwanungsgeldangebot). Zumindest in Deutschland führt ein Einspruch mit der Begründung des Nichterhalts eines Verwarnungsgeldangebotes definitiv nicht zum Erfolg und begründet auch keinesfalls eine Wiedereinsatzung in den vorherigen Stand. In Deutschland wird ein Verwanungsgeldangebot als Normalbrief verschickt (kein Einschreiben/Einwurfeinschreiben). Ein Brief, der innerhalb Deutschlands verschickt wird, gilt drei Tage nach der Aufgabe als zugestellt - egal, ob er bei der Deutschen Post oder einem privaten Dienstleister aufgegeben wurde. Das sagt ein Urteil des Hamburger Finanzgerichts (Az.: 5 K 92/22) und wenn nach Urteil des Bundessozialgerichtes aus 2009 ein "Abgangsvermerk" in den Verwaltunsakten nachweisbar ist, also eine Notiz, an welchem Tag das Schriftstück zur Post aufgegeben wurde. Thomas
War glaube ich ein Einschreiben, dann beginnt die Frist an dem Tag an dem Du es erhalten hast. Aber das Geld muss am 30. Tag danach auf dem französischen Konto ein ! ( kann schon mal drei TAge dauern, noch schlimmer ist uns mal passiert, Bank hat den Auftrag nicht ausgeführt, da sie an einen Betrug glaubte. :( Sehr ärgerlich für uns. Hallo, da hat Frankreich aber entlich die Software umgestellt. Vor Jahren konnten die Franzosen die ausländischen Nummern nicht mit ihrer EDV bearbeiten. So ist mein Mann um einige Bußgelder herum gekommen. :) Ich bin gespannt, was jetzt noch kommt! Übrigens, nicht zu Hause zu sein, wenn der Bescheid ankommt, ist in keinem Land der EU eine Entschuldigung. Zugestellt ist zugestellt.
War dieses Schreiben im Mai rechtlich tatsächlich ein Bußgeldbescheid? Oder war dieses Schreiben eher ähnlich eines Verwanungsgeldangebotes wie hier in Deutschland? Gegen einen Bußgeldbescheid spricht, dass das Schreiben im Monat Mai ganz offensichtlich nicht als Einschreiben verschickt worden ist, so wie der jetzt eingegangene Bußgeldbescheid. Thomas |
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