Hallo,
aus eigener (leidvoller) Erfahrung mal ein Hinweis zur Mercedes Mobilitätsgarantie.
Ich hab immer fleissig die MB Wartung machen lassen auch in dem Verständnis, dass dann bei einem liegenbleiben die Mobilitätsgarantie gilt.
Als ich dann liegen geblieben bin habe ich da am Telefon auch extra nochmal nachgefragt, ob die Garantie gilt (war grad 10 Tage vorher beim Service B). Wurde mir am Telefon bestätigt.
Am Ende musste ich es dann doch zahlen. Mercedes unterscheidet hier, was das Problem verursacht hat. Wenn es ein Teil war, dass bei der Auslieferung nicht schon montiert war gilt die Garantie nicht. Das sagt einem weder in der Werkstatt jemand, wenn sie einem Stolz erklären, dass man jetzt wieder eine Mobilitötsgarantie hat, noch sprechen die Menschen am Telefon drüber, die man im Problemfall anruft.
Mein Sprinter ist als 4x2 aus dem Werk gekommen und von der Firma Oberaigner zu einem 6x6 umgebaut. Also schon ein Fall, bei dem es grössere Veränderungen nach Werk gegeben hat. Aber diese sind alle im MB System dokumentiert, und von MB abgesegnet (Oberaigner hat für diese MB Sprinter Generation ja auch den 4x4 Antriebe gebaut)
Problem bei mir war das Differential der zweiten Achse, also aus Sicht MB nix mit Garantie, egal, was einem vorab gesagt wurde.
Das als Info hier für andere. Es gibt inzwischen ja immer mehr Sprinter mit einem Alko Anbau nach dem Fahrerhaus. Wenn Ihr da liegen bleibt, weil es dort ein Problem gibt greift die Mobilitötsgarantie bei Euch auch nicht...
Und in dem Fall ist das nutzen der MB Services die teuerste Lösung, die es gibt. Die nehmen allein für 3 Tage Mietwagen (kleiner VW) über 350 Euro...

