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Kaufvertrag per Handschlag, Händler hält sich nicht daran 1, 2


klink_bks am 11 Dez 2024 21:21:12

Tazili hat geschrieben:..........ist ein Handschlag ein gültiger Vertrag. Wenn dieser nicht eingehalten wird, stellt das Betrug dar, und dieser bleibt Betrug, auch wenn der Handschlag nicht beweisbar ist.


:) Also ich würde das nicht tun :)

Überleg mal, der Händler würde jetzt in der Öffentlichkeit behaupten oder schreiben, dass du den Handschlag nicht eingehalten hast, also genau wie du jetzt verfahren willst. :eek: Wäre dir bestimmt auch nicht recht, der Händler hätte vielleicht sogar ganz plötzlich Zeugen dafür. Er könnte dann sogar Schadensersatz fordern für entgangene Verkäufe

Also wie sagt man bei uns, Ei drüber schlagen und erledigt

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

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Russel am 12 Dez 2024 07:20:45

Tazili hat geschrieben: ist ein Handschlag ein gültiger Vertrag. Wenn dieser nicht eingehalten wird, stellt das Betrug dar, und dieser bleibt Betrug, auch wenn der Handschlag nicht beweisbar ist.


Und jetzt hast du dir doch alles selbst beantwortet.

Wie willst du es beweisen wenn es nicht beweisbar ist?
Natürlich hast du recht, wirst es aber nicht bekommen.

ChristianF am 13 Dez 2024 09:14:51

Tazili hat geschrieben:Ich hätte mir gewünscht, im Vorfeld informiert zu werden.

Entschuldigung, aber wer hätte Dich darüber aktiv informieren sollen? Wer wusste, dass Du Dir ein Wohnmobil kaufen willst und hätte Dir die Basics des Rechts beibringen sollen?

Wie so oft gilt: Recht HABEN und Recht BEKOMMEN sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Basierend auf Deinen Schilderungen mag es durchaus sein, dass da ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Du möchtest jetzt Deine Ansprüche daraus geltend machen. Feuer frei. Nur, wie willst du das tun, wenn Du Deinen Anspruch nicht belegen kannst? Natürlich kannst Du eine Behauptung aufstellen, und basierend darauf einen Rechtsstreit anfangen. Am Ende wird da Aussage ("Wir haben einen gültigen Kaufvertrag") gegen Aussage ("Wir haben keinen gültigen Kaufvertrag") stehen. Dabei ist es völlig egal, welche Seite von beiden lügt. Am Ende ist es so, dass Deine Situation, den Kauf nicht belegen zu können, dazu führen wird dass ein Richter sagen wird, dass es zumindest Zweifel an der Rechtslage geben wird. Und dann gilt der alte Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", und das ist auch gut so: wenn man nicht zweifelsfrei belegen kann, dass ein Rechtsgeschäft zustande gekommen ist, ist es "im Zweifel" eben nicht zustande gekommen. Deswegen werden schriftliche Verträge geschlossen. Und natürlich kannst Du die Angestellten des Händlers als Zeugen benennen, nur glaub ja nicht, dass die in Deinem Sinne aussagen werden. Da wirst Du Dinge zu hören bekommen wie "Ja, ich war dabei als der Herr vor Ort war, aber ich war am Telefon / mit anderen Dingen beschäftigt / habe da nicht zugehört", oder schlichtweg "Es tut mir Leid Herr Richter, aber ich kann mich nicht daran erinnern, diesen Herren schonmal gesehen zu haben".

Gegenbeispiel: Du hast privat ein tolles Auto in der Auffahrt stehen, beispielsweise eine Mercedes S-Klasse mit allem Schnick und Schnack. Ich komme zufällig vorbei, wir unterhalten uns über das Auto, ohne jemals über einen Verkauf gesprochen zu haben. Vielleicht sehen uns sogar ein paar Nachbarn, und einer hört im Vorbeigehen dass wir über den Preis gesprochen haben, den Du dafür bezahlt hast. Eine Woche später meldet sich ein Anwalt bei Dir und behauptet, Du hättest mir das Auto für 10% unter Neupreis verkauft. Es geht vor Gericht, und der Richter sagt "Naja, wenn er behauptet, Sie hätten ihm das Auto verkauft, wird das wohl so sein, und es haben ja mehrere Leute gesehen dass sie da offensichtlich verhandelt haben", und verdonnert Dich dazu, mir das Auto gegen die ausgedachte Kaufpreissumme übergeben, und da Du unterlegen bist müsstest Du auch noch Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Und jetzt weißt Du, warum das System so gut ist, wie es ist. Deswegen gibt es für gewisse Geschäfte auch einen Zwang, dieses notariell zu beurkunden, zum Beispiel beim Thema Grundstückskauf, Gesellschaftsrecht usw., eben damit sichergestellt ist dass ganz klar ist, was wann wo von wem vereinbart wurde.

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Russel am 13 Dez 2024 10:36:07

So ist es.
Ich geh morgen mit einem Freund zu Concorde. Wenn mir ein Verkäufer alleine über den Weg läuft merke ich mir seinen Namen.
Ich behaupte dann unter Zeugen (mein Freund) das der Verkäufer mir das WoMo zum Preis X, mündlich verkaufen will.

Das wäre ja zu einfach oder?

wolfherm am 13 Dez 2024 10:45:19

:thema:

:ton:


Das Thema ist doch jetzt längst durch…..

Burkhard185 am 13 Dez 2024 15:35:47

Da kann es auch zu gemacht werden....

mithrandir am 13 Dez 2024 16:53:07

Auf geht's, schlag ein, wir machen den Thread zu :-D
SCNR

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