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Kaufvertrag per Handschlag, Händler hält sich nicht daran 1, 2


Tazili am 09 Dez 2024 12:19:24

Am 6. November habe ich nach eingehender Begutachtung einen Malibu T430LE mit der FIN: ZFA25000002y81926 per Handschlag erworben. In der darauffolgenden Woche erkundigte ich mich mehrfach telefonisch nach dem Abholtermin des Fahrzeugs. Der Verkäufer informierte mich, dass es Schwierigkeiten mit den Unterlagen gebe und ich das Fahrzeug wahrscheinlich nicht erwerben könne. Daraufhin kontaktierte ich den Geschäftsführer der Firma, der mir mitteilte, dass das Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist, da es bereits anderweitig verkauft worden sei. Ich bin der Überzeugung, dass ein Handschlag einen bindenden Kaufvertrag darstellt, und fühle mich betrogen.
Darf ich den Händler nennen?

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babenhausen am 09 Dez 2024 12:35:49

Hast du Zeugen für den Vorgang...

chrisc4 am 09 Dez 2024 12:41:04

Gibt es einen oder besser mehrere Zeugen?
Ein teures Wohnmobil per Handschlag zu kaufen ist wohl sehr ungewöhnlich, da gibt's viele Dinge die ein Kaufvertrag enthalten muss.
Was wurde z.B. als Eigenschaften zugesichert?
Vergiss es!

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Womodu am 09 Dez 2024 13:02:20

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen ( Angebot und Annahme) zustande. Die Form ist frei. Also auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist für beide Seiten bindend. Problem ist nur, dass man im Zweifelsfall beweisen muss, dass ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist und alle Eigenschaften des Inhaltes und der Übergabe des Kaufgegenstandes und auf der Gegenseite des Kaufpreises konkret zugesichert worden sind.
Beides könnte man bei unabhängigen Zeugen auf dem Rechtsweg einklagen bzw. einen Schadensersatzansprüche geltend machen. Ich würde dies nicht machen, sondern mit dem Käufer entweder eine vernünftige Lösung suchen und wenn dies nicht möglich ist, eine negative Rezension posten.

WoMoNK19 am 09 Dez 2024 13:05:41

Hallo,

das sagt das Gesetz dazu:

--> Link

Zitat: Denn oft sind Verein­ba­rungen, die per Handschlag geschlossen werden, ebenso gültig wie schriftliche Verträge.


Die Frage aller Fragen ist zuerst:
Was wurde per Handschlag vereinbart und wie lautet der genau Wortlaut:
Weil, ein " ... ja das machen wir so ... " ist wohl weniger wert als ein " ... okay, ich verkaufe Ihnen das Fahrzeug .... "

Frage 2:
wurde ja schon angesprochen: gibt es Zeugen und wer sind diese?

Frage 3:
Macht es Sinn über 2 Jahre hinweg den Fahrzeugkauf einzuklagen, bringt das am Ende irgendwelche nennenswerte Vorteile?
Ist mir das meine Freizeit und sind mir das meine Nerven wert?


Vielleicht einfach unter "Lebenserfahrungen" abhaken und nächstes Mal SOFORT nach dem Handschlag die Vertragspapiere
unterzeichnen.

Die Anzahl der zu verkaufenden Wohnmobile wird in 2025 nicht kleiner werden, so wie sich gerade der Markt entwickelt.
Vielleicht ist es auch gut so, weil das Fahrzeug sowieso in 1.000 km einen Motorschaden hat, oder einen Wassereinbruch, oder ...

WoMo NK19

chrisc4 am 09 Dez 2024 13:08:16

....eine negative Rezension posten.

Wenn du nix beweisen kannst, dann vorsichtig mit negativen Bewertungen!
Das kann zum Bumerang werden!
Geschäftsschädigende Aussagen, die man nicht beweisen kann können teuer werden :eek:

mv4 am 09 Dez 2024 13:25:38

Hast du Zeugen ? Wenn ja ..dann schreibe ich dir was du tun kannst...wenn nein...vergiss es.

hampshire am 09 Dez 2024 13:26:05

Tazili hat geschrieben: Ich bin der Überzeugung, dass ein Handschlag einen bindenden Kaufvertrag darstellt, und fühle mich betrogen.

Manchmal funktioniert die Kommunikation in den Häusern einfach nur schlecht. Ob ich mich betrogen fühlen würde hinge von der Erklärung ab.
Tazili hat geschrieben:Darf ich den Händler nennen?

Wozu? Um Rache zu nehmen?

Steck keine Energie mehr da hinein und hak es einfach unter "dumm gelaufen" ab.

pepe27 am 09 Dez 2024 13:35:58

Tazili hat geschrieben:... Ich bin der Überzeugung, dass ein Handschlag einen bindenden Kaufvertrag darstellt....


...aber nicht wenn der Verkäufer während des Handschlags Mittel- und Zeigefinger hinter seinem Rücken überkreuzt hält!

Das wußten wir schon als kleine Kinder :)

Tazili am 09 Dez 2024 13:40:39

Vielen Dank für die Antworten
Das war schon komisch.
Folgender Ablauf.
„Ich habe mir das Fahrzeug angesehen und war gleich davon überzeugt. Ich habe zum Verkäufer gesagt „ich kaufe“. Er hat mir die Hand gereicht, „gekauft?“ Ich bestätigte mit Handschlag „ja gekauft“. Alles im Stehen vor seinem Bürotisch, ohne Platz oder Kaffee anzubieten.“
(Vielleicht weil es kurz vor Feierabend war)
Das kenne ich anders, vor allen bei Objekten in der Preisklasse.
Es waren mehrere Mitarbeiter des Händlers im Raum. Der Verkäufer kann den Handschlag nicht leugnen, weil auch die Initiative von ihm ausging.
Ich meine, dass man zunächst die Kaufabsicht bekundet und beide Partner das bestätigen, hier mit Handschlag. Erst dann wird der Kaufvertrag geschrieben.
Nochmal die Frage, darf ich den Händler nennen?

WomoToureu am 09 Dez 2024 13:48:52

Tazili hat geschrieben:Ich bin der Überzeugung, dass ein Handschlag einen bindenden Kaufvertrag darstellt, und fühle mich betrogen.

Das mag sein, Gefühle hat ja jeder so .....
Ich gehe mal mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass in den AGB des Händler die Schriftformpflicht steht.

Wie bereits geschrieben wurde, stehen zwingende Nebenvereinbarungen wie Unfallfreiheit, Feuchtigkeitsschäden usw. einem mündlichen Vertrag entgegen.

Russel am 09 Dez 2024 13:57:12

Natürlich ist es ein Vertrag, egal ob mündlich oder schriftlich. Da „Vertrag“ aber von „vertragen“ kommt macht man das meist schriftlich ab einer gewissen Summe.

Den Inhalt des Vertrag beweisen wird ohne Zeugen schwer. War ein Zeuge dabei oder nicht?

topolino666 am 09 Dez 2024 14:00:26

Gegenfrage: was war der Grund wieso hier auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet wurde?

... und natürlich sind mündliche Kaufverträge gültig, sonst würden wir ja z.B. beim Bäcker keine Frühstückssemmeln bekommen. :-)

Russel am 09 Dez 2024 14:23:35

Evtl. hat der Verkäufer ja erwähnt das ein Zwischenverkauf vorbehalten ist.

Das ist bei einem Handschlag eben alles schwer zu beweisen.

Abhacken und gelernt oder Energie verschwenden ohne Sinn.

huohler am 09 Dez 2024 14:35:00

Dann soll der Verkäufer nicht so tun als ob sondern sagen - "ich kann Ihnen nicht versprechen dass das Womo noch da ist wenn wenn sie in 2 Tagen wieder kommen".
Ich sehe so einen Kauf per Handschlag zumindest als "Reservierung" für eine vereinbarte Zeit bis Finanzen und Vertragliches geklärt sind. So war es bei meinen letzten PKW- und Womo An- und Verkäufen ohne Probleme.
Ob das rechtlich durchsetzbar ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Hubert

huohler am 09 Dez 2024 14:38:02

Kann das sein, dass das ein Händler mit mehreren Verkäufern ist wo der eine dem anderen die Verkaufsprovision wegschnappt?

Hubert

WomoToureu am 09 Dez 2024 15:14:47

topolino666 hat geschrieben:... und natürlich sind mündliche Kaufverträge gültig, sonst würden wir ja z.B. beim Bäcker keine Frühstückssemmeln bekommen. :-)

Aber Dein Beitrag ist unzutreffend.
Grundstücks oder Immobilien kann man nicht mündlich kaufen, auch keine Versicherung abschließen, keine Wohnung mieten usw.
Ebenfalls kann ein Händler festlegen, dass nur schriftliche Verträge rechtswirksam sind, d.h. grundsätzlich einem Zustandekommn eines mündlichen Vertrages widersprechen.

Da bei dem angeblichen Kauf zahlreiche Nebenabreden zu tätigen und zu dokumentieren sind, wird dieser nicht duirchsetzbar sein auch nicht mit "Zeugen".

weser13 am 09 Dez 2024 16:01:51

Moin,

wir wollen das hier nicht ausdehnen.
Aber warum sollte ein mündlich abgeschlossener Wohnungs-Mietvertrag nicht gültig sein?

Grüße aus NI

Trashy am 09 Dez 2024 16:09:32

weser13 hat geschrieben:Moin,

wir wollen das hier nicht ausdehnen.
Aber warum sollte ein mündlich abgeschlossener Wohnungs-Mietvertrag nicht gültig sein?

Grüße aus NI


550 BGB

topolino666 am 09 Dez 2024 16:17:17

Wir kommen ins OT, aber der Paragraf 550 erwähnt sogar explizit NICHT-schriftliche Verträge ;-)

"Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen,... "

uli644 am 09 Dez 2024 16:45:00

Tazili hat geschrieben:Ich bin der Überzeugung, dass ein Handschlag einen bindenden Kaufvertrag darstellt, und fühle mich betrogen.


WomoToureu hat geschrieben:Das mag sein, Gefühle hat ja jeder so .....
Ich gehe mal mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass in den AGB des Händler die Schriftformpflicht steht.

Wie bereits geschrieben wurde, stehen zwingende Nebenvereinbarungen wie Unfallfreiheit, Feuchtigkeitsschäden usw. einem mündlichen Vertrag entgegen.


Der juristische Teil von meinem Studium ist ja nun schon arg lange her. Vermute aber mal, dass sich das Thema nicht komplett geändert hat.
Und wenn nicht sind Deine Bedenken bzgl Gültigkeit eines mündlichen Vertrages nicht korrekt.

Wenn der Ablauf in Worten so war wie oben geschrieben gibt es schlicht einen gültigen Vertrag. Punkt

Da nichts zu AGB oder all den anderen Fragen besprochen wurde ist das auch nicht Teil des Vertrages geworden.

Aber, das große aber, wie hier schon mehr als einmal geschrieben.


Formal gibt es einen Vertrag, der Händler muss demnach liefern.

Real, wird man es nicht beweisen können.

Daher, vergessen, einfach das nächste Auto kaufen, wenn es gefällt und der Preis passt. Und da dann gleich Vertrag in Papier machen.

Bergbewohner1 am 09 Dez 2024 17:58:51

Wir haben vor paar Jahren mal einen Liefervertrag(per Handschlag) mit einem Dachdeckereinkauf über Schneefanghölzer geschlossen und diese auch gefertigt. Als die ersten abgeholt werden sollten, weigerte sich der "Geschäftspartner". Wir hatten einen richtigen saftigen Verlust, viel für Material ausgegeben, von den Maschinen und Arbeitsstunden reden wir mal gar nicht.
Es war dann so, er hat nur Aufwiedersehen gesagt, da ja einige den Handschlag geshen hatten. Keine Chance vor Gericht.

Tazili am 09 Dez 2024 19:43:02

Hallo vielen Dank für eure Beiträge,

Zeugen habe ich leider nicht, obwohl einige Mitarbeiter des Händlers im Büro waren.
Ich glaube, daß deshalb ein weiteres Vorgehen zwecklos ist.

mv4 am 09 Dez 2024 22:25:56

Ärger dich nicht....wenn der Händler schon beim Vertrag so ist...wobei es natürlich immer passieren kann das was schief läuft...da ist aber Kommunikation wichtig...er hätte ja auch anbieten können ein gleiches oder ähnliches Fahrzeug aufzutreiben...

War es ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug?

Pechvogel am 09 Dez 2024 23:31:07

Tazili hat geschrieben:…Daraufhin kontaktierte ich den Geschäftsführer der Firma, der mir mitteilte, dass das Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist, da es bereits anderweitig verkauft worden sei. Ich bin der Überzeugung, dass ein Handschlag einen bindenden Kaufvertrag darstellt, und fühle mich betrogen…

Ok, mag sein dass Du betrogen wurdest? ( Um was eigentlich? Wäre es ein so gutes Geschäft gewesen? )
Und angenommen Du würdest klagen wie soll dann der / die Richter/in entscheiden?
Spricht man Dir das Womo zu klagt derjenige dem es jetzt verkauft wurde.
Außerdem ist das Womo ja vermutlich auch nicht mehr in dem Zustand in dem es war als Du es besichtigt hast: es hat ja zumindest einen Halter mehr.

Oder geht es Dir darum das der Händler Dir ein gleichwertiges Womo suchen soll?
Oder willst Du 100€ dafür das vielleicht zwei Verkäufer das Womo gleichzeitig verkauft haben?

„Shit happens“!
Ok, ich kann Deinen Frust vielleicht verstehen aber einen wirklichen Schaden sehe ich jetzt nicht.
Abhaken und weitersuchen! Ärgern verkürzt nur das Leben!



Grüße
Dirk

hampshire am 10 Dez 2024 00:49:27

Tazili hat geschrieben:Nochmal die Frage, darf ich den Händler nennen?

Natürlich darfst Du den Händler nennen und der darf sich auch dagegen wehren.
Ebenfalls nochmal meine Frage: Was bringt Dir das? Das Fahrzeug ist weg und mehr als den Verkäufer öffentlich anprangern ist nicht zu holen.

topolino666 hat geschrieben:Gegenfrage: was war der Grund wieso hier auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet wurde?

Das braucht doch keinen besonderen Grund. Wenn man handelseinig ist kann man das mündlich vereinbaren und ggfs. später den Vertrag aufsetzen. Da ist doch nichts Besonderes dabei. Ich treffe nach wie vor mündliche Verträge und kann es verantworten, wenn ich mich in meinem Vertragspartner getäuscht habe - auch bei etwas größeren Summen wie Fahrzeugkauf, im Rahmen des Hausbaus oder als Dienstleister mit Tagessätzen.

Das Leben ist angenehmer wenn man die Fähigkeit hat zu vertrauen. Dass das manchmal gebrochen wird gehört dazu. In der Bilanz ist es immer noch angenehmer als überall potenzielle Gegner zu sehen. In diesem Fall hier ist ja nicht einmal ein bedeutender Schaden entstanden - kein Geld ist geflossen, kein Fahrzeug hat den Besitzer gewechselt. Ich empfehle da einfach etwas Emotion rauszunehmen.

Tinduck am 10 Dez 2024 13:46:48

Wir haben uns angewöhnt, bei solchen Geschäften (egal ob Fahrzeuge, Immobilien oder Mietverträge) immer einen kurzen, handschriftlichen, formlosen 'Vorvertrag' aufzusetzen, in dem zumindest das Datum, die Akteure und das Objekt des Handels samt Preis klar genannt sind. Mit Hinweis auf einen noch zu schliessenden 'richtigen' Vertrag.

Kostet 2 Minuten und spart solche Diskussionen - aus dem Ding kommt man nicht mehr so einfach raus. Beiderseitig, allerdings :D

bis denn,

Uwe

Labrador am 10 Dez 2024 15:02:53

Tazili hat geschrieben:
Zeugen habe ich leider nicht....


Selbst mit Zeugen wäre es schwierig einen rechtskräftigen Kauf nachzuweisen, ohne Zeuge ist die Sache nahezu aussichtslos.
Das ist aber nur meine Meinung.

Pechvogel am 10 Dez 2024 15:15:42

Tazili hat geschrieben:...Es waren mehrere Mitarbeiter des Händlers im Raum. Der Verkäufer kann den Handschlag nicht leugnen, weil auch die Initiative von ihm ausging....

Alle Mitarbeiter werden den Handschlag bestätigen! :eek:
Und einer hat bestimmt auch ein freundliches "Hallo!" oder aber ein "Tschüss bis morgen!" gehört! :D



Grüße
Dirk

Kistenmann am 10 Dez 2024 16:03:00

Ein Schaden ist Dir ja nicht wirklich entstanden? Ein Kauf eines Wohnmobils per Handschlag... ok, mag rechtlich einwandfrei sein, aber ohne einen glaubwürdigen Zeugen nicht durchzusetzen. Wo ist denn jetzt das Problem, weshalb Du so aufgebracht bist?
War es ein wirklicher Schnapper und Du fühlst Dich verhohnepiepelt? Ich verstehe ansonsten die Aufregung nicht so richtig oder habe ich was überlesen?

Tazili am 10 Dez 2024 16:35:26

mv4:
Das Fahrzeug kam aus einer Insolvenz und ist neu, ohne Eintrag KFZ-Brief.
googelt man die o.g. FIN Nummer findet man das Fahrzeug.



Kistenmann:
Ärgerst du dich nicht wenn dir ein günstiges Angebot gemacht wird, du 400km fährst um es anzuschauen, einen Arbeitstag investierst, eine Zusage bekommst, es nach drei Tagen abholen willst und der Verkäufer dann sagt April, April?
Ich gehe mal davon aus, dass du es nicht richtig gelesen hast.

Jagstcamp-Widdern am 10 Dez 2024 16:59:05

warum gips dann keinen vorvertrag und evt sogar eine anzahlung?

allesbleibtgut
hartmut

babenhausen am 10 Dez 2024 17:09:31

Tazili hat geschrieben:mv4:




Ärgerst du dich nicht wenn dir ein günstiges Angebot gemacht wird, du 400km fährst um es anzuschauen, einen Arbeitstag investierst, eine Zusage bekommst, es nach drei Tagen abholen willst und der Verkäufer dann sagt April, April?
I


Du darfst dich auch ärgern über dich selbst, wenn du für einen Kauf über eine Summe nahe 100 000 € keinen Vertrag machts.
Nicht alle Fahrzeughändler sind Ehrenmänner ,eher die wenigsten ,ach eigentlich fast keiner...
Böse Zungen behaupten die Rosstäuscher von einst sind die Gebrauchtwagenhändler von heute

WoMoNK19 am 10 Dez 2024 17:13:56

Hallo,

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:warum gips dann keinen vorvertrag und evt sogar eine anzahlung?

allesbleibtgut
hartmut


Ein Wohnmobil für VK € 104.990,- brutto

warum keinen Vertrag?
na der Verkäufer hat eben gemeint, dass sein Drucker gerade keinen Toner mehr hat und er den Vertrag
nicht ausdrucken könne .....

und warum keine Anzahlung?
wir hatten doch neulich erst die Diskussion um Anzahlung gegen Sicherheit. Und da ist es am einfachsten:
Keine Anzahlung - kann mit dem Geld auch nix schiefgehen (Insolvenz etc.).

Und auf die Idee, die Sache handschriftlich auf einen Bierdeckel festzuhalten ist auch niemand gekommen,
weil: --> Link

WoMo NK19

babenhausen am 10 Dez 2024 17:25:18

Möglicherweise hat der Händler auch angenommen der gute Tazili ist auch nur einer der vielen Besichtigungstouristen welche auf dicke Hose machen ein Auto das sie sich nicht leisten können und die Bank nicht finanzieren will von Innen besichtigen wollen.
Eine Stunde später stand einer da mit Cash und die Sache war gegessen

hampshire am 10 Dez 2024 17:30:52

Tazili hat geschrieben:Ärgerst du dich nicht wenn dir ein günstiges Angebot gemacht wird, du 400km fährst um es anzuschauen, einen Arbeitstag investierst, eine Zusage bekommst, es nach drei Tagen abholen willst und der Verkäufer dann sagt April, April?
Ich gehe mal davon aus, dass du es nicht richtig gelesen hast.

Das könnte mir genau so passieren wie Dir. Das würde mich auch ärgern. Und ich würde meinen Anteil daran kennen. Die Öffentlichkeit würde ich damit nicht suchen. Nochmal: Was soll das bringen?

Rollator am 10 Dez 2024 20:13:34

Momentan gehen reihenweise Händler kaputt. Anzahlungen grundsätzlich NUR GEGEN BANKBÜRSCHAFT. Ist der Händler dazu nicht in der Lage, ist er bereits so kurz vor der Insolvenz, dass es man Gefahr läuft, dass die Anzahlung in der Insolvenzmasse verschwindet. Da einigen das Wasser bis Oberkante Unterlippe steht, versuchen sie es gern über stattliche Preisnachlässe. Mit dem Geld werden aber meist Briefe anderer Leute ausgelöst, oder laufende Kosten bezahlt. Die Medungen darüber sollte man wirklich ernst nehmen. Im Moment verkaufen viele Händler unter Ek, bedeutet, dass sie im Grunde mit jedem Fahrzeug Verluste machen, aber damit Geld generieren. Bitte vorsichtig sein.

amino am 10 Dez 2024 20:56:53

Tazili hat geschrieben:Ärgerst du dich nicht wenn dir ein günstiges Angebot gemacht wird, du 400km fährst um es anzuschauen, einen Arbeitstag investierst, eine Zusage bekommst, es nach drei Tagen abholen willst und der Verkäufer dann sagt April, April?
Ich gehe mal davon aus, dass du es nicht richtig gelesen hast.


Also ich habs richtig gelesen , wenn ich ein Tag opfere für mein neues Womo anzuschauen .
Dann fahre ich morgens um 5 Uhr los um um 9 Uhr bei Öffnung (oder auch 10 Uhr ) beim Händler zu stehen.

Aber nicht kurz vor Feierabend

Ich habe mir das Fahrzeug angesehen und war gleich davon überzeugt. Ich habe zum Verkäufer gesagt „ich kaufe“. Er hat mir die Hand gereicht, „gekauft?“ Ich bestätigte mit Handschlag „ja gekauft“. Alles im Stehen vor seinem Bürotisch, ohne Platz oder Kaffee anzubieten.“
(Vielleicht weil es kurz vor Feierabend war)


Passt irgendwie nicht zusammen ....

Dann hätte man auch Zeit für eine Anzahlung und nimmt den Brief mit ....fertig

Olli2305 am 11 Dez 2024 07:05:06

Irgendwie komisch das ganze, wenn man die FIN mit Google sucht, findet man eine Auktion. Da kenne ich es so, das man ein Gebot abgibt und am Ende der Zeit, bekommt man das Fahrzeug, wenn man das höchste Gebot abgegeben hat.

topolino666 am 11 Dez 2024 07:09:58

Vermutlich hat der Händler (der mit dem Handschlag) das Fahrzeug aus der Versteigerung gekauft und jetzt weiterverkauft.
Die Versteigerung ist ja schon eine Weile her.

wolfherm am 11 Dez 2024 07:47:45

Ist das nicht jetzt eigentlich egal? Das Thema ist doch durch.

Kistenmann am 11 Dez 2024 10:41:17

Tazili hat geschrieben:Ärgerst du dich nicht wenn dir ein günstiges Angebot gemacht wird, du 400km fährst um es anzuschauen, einen Arbeitstag investierst, eine Zusage bekommst, es nach drei Tagen abholen willst und der Verkäufer dann sagt April, April?
Ich gehe mal davon aus, dass du es nicht richtig gelesen hast.

hampshire hat geschrieben:Das könnte mir genau so passieren wie Dir. Das würde mich auch ärgern. Und ich würde meinen Anteil daran kennen. Die Öffentlichkeit würde ich damit nicht suchen. Nochmal: Was soll das bringen?
Ja, genau so war mein Post eigentlich eher gemeint :-)

fomo am 11 Dez 2024 11:07:08

Ist nicht im allgemeinen der erste "Vertrag", der beim Händler unterschrieben wird, nur ein "Antrag" oder eine "verbindliche Bestellung"?
Ich kenne es so, dass der echte "Vertrag" erst mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer (die verkaufende Firma) zustande kommt.

dieter2 am 11 Dez 2024 11:55:58

fomo hat geschrieben:Ist nicht im allgemeinen der erste "Vertrag", der beim Händler unterschrieben wird, nur ein "Antrag" oder eine "verbindliche Bestellung"?
Ich kenne es so, dass der echte "Vertrag" erst mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer (die verkaufende Firma) zustande kommt.

Kommt drauf an.
Bei meinen Womokauf hab ich drauf bestanden das "Verbindliche Bestellung" durchzustreichen und "Kaufvertrag" einzusetzen.
Hat der Verkäufer auch gemacht.
Damit war der Kauf perfeckt.

Tazili am 11 Dez 2024 20:59:02

Warum gehe ich an die Öffentlichkeit?
Ein Forum dient doch dazu, Erfahrungen auszutauschen und potenzielle Käufer vor solchen Praktiken zu warnen. Ich war fest davon überzeugt, dass ein Handschlag zwischen mündigen Bürgern eine bedeutende Verbindlichkeit hat. Offenbar wussten einige hier im Forum, dass dem nicht so ist – ich und viele andere jedoch nicht. Ich hätte mir gewünscht, im Vorfeld informiert zu werden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist ein Handschlag ein gültiger Vertrag. Wenn dieser nicht eingehalten wird, stellt das Betrug dar, und dieser bleibt Betrug, auch wenn der Handschlag nicht beweisbar ist.

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