brzrkr2023 hat geschrieben:Danke womotoureu
schweeeere Kost,
habe das alles nicht berücksichtigt, deswegen lass ich diese Sache mal ruhen und lass mich beizeiten von meinem Vers. Spezi mal aufklären.
Danke Dir, einen ruhigen Abend allen
Nochn Tibb: in Deinem Wertgutachten sollte nicht nur ein Wiederbeschaffungswert stehen, sondern auch ein Wiederherstellungswert. Da kannst Du dann ggf. beim Schaden einfacher über den ermittelten WBW hinaus reparieren lassen. Der ist auf max 130% vom WBW begrenzt. Da würde ich auch den Versicherer fragen ob er den WHW im möglichen Schadenfall bei der Regulierung akzeptiert. Das ist teils unterschiedlich.
Mok watt

